{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150479,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150479,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150479,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150479,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150479,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150479,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150479,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150479,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150479,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150479,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150479,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150479,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150479,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150479,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150479,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150479,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20150479,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20150479,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.479","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Stopp dem ruin\u00f6sen Preisdumping beim Zucker! Sicherung der inl\u00e4ndischen Zuckerwirtschaft","Description":null,"InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung der Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 02.02.2021</b></p><p>Nachdem die Kommission zu ihrer Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20150479\">15.479</a> (Pa. Iv. Bourgeois. Stopp dem ruin\u00f6sen Preisdumping beim Zucker! Sicherung der inl\u00e4ndischen Zuckerwirtschaft) im Herbst 2020 eine Vernehmlassung durchgef\u00fchrt hatte, hat sie nun von deren <a href=\"https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/documents/3152/LwG-Zuckerproduktion_Stellungnahmen.pdf\">Ergebnissen</a> Kenntnis genommen. Die Kommission ist nach wie vor der Meinung, es brauche Massnahmen, um den Fortbestand der Schweizer Zuckerwirtschaft zu sichern. Aus diesem Grund sieht sie in ihrer Vorlage unver\u00e4ndert einen Mindestgrenzschutz von 70 Franken pro Tonne Zucker vor. Um zudem den Anbau von \u00f6kologischer produzierten Zuckerr\u00fcben st\u00e4rker zu f\u00f6rdern, bekr\u00e4ftigt die Mehrheit, dass der Einzelkulturbeitrag f\u00fcr Zuckerr\u00fcben, die gem\u00e4ss \u00f6kologischem Leistungsnachweis angebaut werden, auf 1500 Franken pro Hektare und Jahr gesenkt werden soll, daf\u00fcr aber f\u00fcr biologisch angebaute Zuckerr\u00fcben ein Zuschlag von 700 und f\u00fcr ohne Fungizide und Insektizide angebaute Zuckerr\u00fcben ein solcher von 500 Franken pro Hektare und Jahr ausgerichtet werden soll. Die Minderheit will den aktuellen Betrag von 2100 Franken pro Hektare und Jahr beibehalten und sieht f\u00fcr biologisch oder nach IP-Richtlinien angebaute Zuckerr\u00fcben einen Zuschlag von 200 Franken vor. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission den Entwurf mit 14 zu 4 Stimmen bei 6 Enthaltungen zuhanden des Rates verabschiedet. </p><p></p><p><b>Stellungnahme des Bundesrates vom 31. M\u00e4rz 2021</b></p><p>(...) Regelungsebene Gesetz oder Verordnung</p><p>Die Aufgabenteilung zwischen Legislative und Exekutive gebietet, dass die Grunds\u00e4tze auf Gesetzesstufe und die Ausf\u00fchrungsbestimmungen auf Verordnungsebene erlassen werden. Diese Praxis erm\u00f6glicht, rasch und mit geringer Vorlaufzeit auf sich ver\u00e4ndernde Herausforderungen zu reagieren.</p><p>- Eine Regelung von Ans\u00e4tzen und Beitr\u00e4gen auf Gesetzesstufe stellt eine Ungleichbehandlung und ein unerw\u00fcnschtes Pr\u00e4judiz f\u00fcr andere Landwirtschaftserzeugnisse dar und ist deshalb abzulehnen.</p><p>- Eine gemischte Regelung von Zollans\u00e4tzen und St\u00fctzungsbeitr\u00e4gen auf Gesetzesund Verordnungsebene erschwert eine ad\u00e4quate Weiterentwicklung der St\u00fctzungsinstrumente. Die WAK-N fordert daher in ihrer Kommissionsmotion 21.3016 die F\u00f6rderung des \u00f6kologischen Zuckerr\u00fcbenanbaus \u00fcber die Instrumente des Direktzahlungssystems, was koh\u00e4rent ist mit dem bestehenden Direktzahlungssystem. Allerdings hat sie sowohl im Mehrheits- als auch im Minderheitsvorschlag die Differenzierung des Einzelkulturbeitrags nach Anbausystem belassen, wodurch eine inkoh\u00e4rente doppelte finanzielle F\u00f6rderung von denselben \u00f6kologischen Leistungen mit Einzelkultur- und Produktionssystembeitr\u00e4gen resultieren w\u00fcrde. (...)</p><p></p><p>Antr\u00e4ge des Bundesrates</p><p>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Entwurfs. Er beantragt auch die Ablehnung des Entwurfs der Kommissionsminderheit zu Artikel\u00a054 Absatz\u00a02bis.</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 03.05.2021</b></p><p><b>Nationalrat will die Schweizer Zuckerproduktion weiterhin st\u00fctzen </b></p><p><b>Der Nationalrat will die Zuckerproduktion in der Schweiz weiterhin st\u00fctzen. Gegen den Willen des Bundesrates sowie von Gr\u00fcnen, FDP und Gr\u00fcnliberalen hat er deshalb \u00c4nderungen im Landwirtschaftsgesetz beschlossen. Als n\u00e4chstes befindet der St\u00e4nderat dar\u00fcber.</b></p><p>Der Nationalrat sprach sich am Montag mit 117 zu 66 Stimmen und bei 4 Enthaltungen daf\u00fcr aus, Einzelkulturbeitr\u00e4ge an Bauern und Grenzschutz f\u00fcr Zucker gesetzlich zu verankern. Beide Elemente sind derzeit bis zum kommenden September auf Verordnungsstufe geregelt.</p><p>Angestossen hatte die Vorlage der fr\u00fchere Bauernverbandsdirektor und Nationalrat Jacques Bourgeois (FDP/FR), mit Blick auf Entwicklungen in der EU. Die EU gab 2017 die Produktionsmengen frei und hob Exportbeschr\u00e4nkungen auf. Das brachte den Zuckerpreis in der Schweiz unter Druck und macht den R\u00fcbenanbau wirtschaftlich uninteressant.</p><p></p><p>\"Paradebeispiel\"</p><p>Bauernverbandspr\u00e4sident Markus Ritter (Mitte/SG) sagte, Schweizer Zucker sei um 30 Prozent nachhaltiger als jener aus der EU. \"F\u00fcr Schweizer Zucker muss auch kein Regenwald abgeholzt werden.\" Die Anbaufl\u00e4che f\u00fcr Zuckerr\u00fcben sei unterdessen auf noch 16'000 Hektare im Jahr 2021 zur\u00fcckgegangen.</p><p>Jacqueline Badran (SP/ZH) sprach von einem \"Paradebeispiel von inl\u00e4ndischer Kreislaufwirtschaft\", von der R\u00fcbe \u00fcber die Zuckerfabrik, die Nutzung in der Lebensmittelindustrie bis zur Verwertung als Futter.</p><p>Gegen die Vorlage stellten sich der Bundesrat und auch Gr\u00fcne, FDP und GLP. Regula Rytz (Gr\u00fcne/BE) fragte, weshalb gerade ein gesundheitlich bedenkliches Produkt wie Zucker derart stark gef\u00f6rdert werden solle. Heute sei der Zuckerr\u00fcben-Anbau wegen der eingesetzten Pestizide und wegen der maschinellen Belastung der B\u00f6den \u00f6kologisch bedenklich, erg\u00e4nzte Roland Fischer (GLP/LU).</p><p>Beat Walti (FDP/ZH) wies auf die Praxis hin, Einzelheiten auf Verordnungsstufe zu regeln. Gesetzesbestimmungen stellten ein Pr\u00e4judiz und eine Ungleichbehandlung dar. Landwirtschaftsminister Guy Parmelin sagte, die Regelungen m\u00fcssten flexibel angepasst werden k\u00f6nnen. Daher seien Verordnungsbestimmungen der richtige Weg.</p><p>Parmelin mahnte zudem, die Dinge nicht zu vermengen: Das Ziel von Einzelkulturbeitr\u00e4gen sei es, eine Versorgung mit bestimmten Produkten zu sichern. \u00d6kologische Produktionssysteme dagegen m\u00fcssten \u00fcber das Direktzahlungssystem gef\u00f6rdert werden.</p><p></p><p>Mindestgrenzschutz im Gesetz</p><p>Den Mindestgrenzschutz f\u00fcr Zucker will die Mehrheit im Nationalrat bei mindestens 70 Franken pro Tonne belassen, dies aber neu im Landwirtschaftsgesetz verankern.</p><p>Christian Wasserfallen (FDP/BE) beantragte vergebens, diesen Passus zu streichen. Ein fixer Mindestgrenzschutz sei ein untaugliches Mittel und ein \"klassisches Eigentor\", gab er zu bedenken. Sein Antrag wurde jedoch mit 109 zu 73 Stimmen abgelehnt.</p><p>70 Franken Grenzschutz pro Tonne Zucker mache pro Tafel Schokolade einen Mehrpreis von gerade 0,3 Rappen aus, sagte Marcel Dettling (SVP/SZ). Der Bundesrat ist gegen den Mindestgrenzschutz, weil er Nachteile f\u00fcr die Lebensmittelverarbeiter sieht.</p><p>Zur St\u00fctzung der Schweizer Zuckerwirtschaft hatte die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) als zweites Element Einzelkulturbeitr\u00e4ge f\u00fcr Zuckerr\u00fcben vorgeschlagen. Ihr Antrag, die Beitr\u00e4ge f\u00fcr den konventionellen Anbau zu senken und daf\u00fcr Beitr\u00e4ge an \u00f6kologische Anbaubetriebe auszurichten, unterlag allerdings mit 29 zu 155 Stimmen.</p><p></p><p>Befristete Beitr\u00e4ge f\u00fcr Kulturen</p><p>Der Rat beliess es beim heute ausgerichteten Beitrag von 2100 Franken pro Hektare und Jahr. Er erg\u00e4nzte ihn mit einem Zuschlag von 200 Franken f\u00fcr biologisch oder nach IP-Richtlinien angebaute R\u00fcben.</p><p>Dass sich die SVP- und die Mitte-Fraktion mit ihrem Vorschlag durchsetzten, d\u00fcrfte am Einzelantrag von Martina Munz (SP/SH) gelegen haben. Sie \u00fcbernahm die Zahlen des zu Gunsten ihres Antrages zur\u00fcckgezogenen Minderheitsantrages von SVP und Mitte, verlangte aber eine Befristung der Bestimmung bis 2026.</p><p>\"Es geht um alles oder nichts f\u00fcr die Zuckerproduktion in der Schweiz\", sagte Leo M\u00fcller (Mitte/LU), Verwaltungsrat der Schweizer Zucker AG. Beitr\u00e4ge f\u00fcr f\u00fcnf weitere Jahre seien eine gute L\u00f6sung, sagte auch Dettling. W\u00e4hrend dieser Zeit k\u00f6nne die Forschung f\u00fcr eine \u00f6kologischere Produktion vorangebracht werden.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 03.06.2021</b></p><p><b>St\u00e4nderat will \u00fcber gesetzlichen Grenzschutz f\u00fcr Zucker reden</b></p><p><b>Der St\u00e4nderat will \u00fcber einen im Gesetz verankerten Schutz f\u00fcr die einheimische Zuckerproduktion beraten. Auf eine Vorlage, die Beitr\u00e4ge an R\u00fcbenkulturen und Z\u00f6lle festschreibt, ist er am Donnerstag eingetreten.</b></p><p>Der Nationalrat hatte im Mai entschieden, Einzelkulturbeitr\u00e4ge an Bauern und den Grenzschutz f\u00fcr Schweizer Zucker mit Z\u00f6llen zu verankern. Beides ist zurzeit und befristet bis im September auf Verordnungsstufe geregelt. Der St\u00e4nderat trat mit 25 zu 18 Stimmen auf die Vorlage ein, auf Antrag einer starken Kommissionsminderheit.</p><p>Angestossen hatte die Vorlage der fr\u00fchere Bauernverbandsdirektor und Nationalrat Jacques Bourgeois (FDP/FR), mit Blick auf Entwicklungen in der EU. Die EU gab 2017 die Produktionsmengen frei und hob Exportbeschr\u00e4nkungen auf. Das brachte den Zuckerpreis in der Schweiz unter Druck und macht den R\u00fcbenanbau wirtschaftlich uninteressant.</p><p>Im St\u00e4nderat war die Mehrheit der Wirtschaftskommission (WAK-S) der Ansicht, der Bundesrat habe die Massnahmen bereits im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspakets vorgesehen. Es sei wesentlich besser, diese auf Verordnungsstufe zu verankern als im Gesetz. Ihren Nichteintretensantrag lehnte der Rat nun aber ab.</p><p></p><p>\"Grenze der Rentabilit\u00e4t erreicht\"</p><p>Er folgte einer von Peter Hegglin (Mitte/ZG) angef\u00fchrten starken Minderheit. \"Die Zuckerbranche ist in einer schwierigen Lage\", sagte er. Die beiden Schweizer Zuckerfabriken h\u00e4tten wegen der kleiner gewordenen Anbaufl\u00e4chen eine Grenze der Rentabilit\u00e4t erreicht, sagte Christian Levrat (SP/FR).</p><p>Hannes Germann (SVP/SH) warnte vor Versorgungsschwierigkeiten f\u00fcr die Hersteller von Schokolade und Zuckerwarenhersteller. K\u00f6nnten sie nicht mehr mit Schweizer Zucker arbeiten, k\u00f6nnte es Probleme mit der Marke Swissness geben. Ausl\u00e4ndischer Zucker belaste die Umwelt st\u00e4rker als einheimischer, f\u00fcgte Werner Salzmann (SVP/BE) an.</p><p>Versage man den R\u00fcbenbauern die Unterst\u00fctzung, trage das nicht dazu bei, den zu hohen Zuckerkonsum zu senken, sagte Ad\u00e8le Thorens Goumaz (Gr\u00fcne/VD). \"Daf\u00fcr br\u00e4uchte es andere, gezielte Massnahmen.\" Vertreter der Minderheit wollen allerdings den vom Nationalrat beschlossenen Zollschutz lediglich befristet ins Gesetz schreiben.</p><p></p><p>Beratung noch in laufender Session</p><p>Die unterlegene Mehrheit h\u00e4tte die Vorlage gar nicht erst beraten wollen. Seit 2017 erholten sich die Preise im Zuckermarkt, sagte Ruedi Noser (FDP/ZH). Die vom Bundesrat beschlossenen befristeten St\u00fctzungsmassnahmen h\u00e4tten gegriffen. Erich Ettlin (Mitte/OW) warnte vor neuen Handelshemmnissen f\u00fcr die 45 mit Zucker arbeitenden Betriebe und einer Schw\u00e4chung dieser Branche.</p><p>Auch der Bundesrat beantragte, nicht einzutreten. Die Landesregierung sei sich der Probleme im Markt bewusst und wolle weiterhin Einzelkulturbeitr\u00e4ge an R\u00fcbenbauern ausrichten, versicherte Landwirtschaftsminister Guy Parmelin. Es sollte aber nicht eine einzelne Branche gesondert behandelt werden.</p><p>Nachdem der St\u00e4nderat das Eintreten beschlossen hat, geht die Vorlage zur\u00fcck an die WAK-S. Die Beratung solle kommende Woche stattfinden, sagte Alex Kuprecht (SVP/SZ).</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 14.09.2021</b></p><p><b>Parlament verankert St\u00fctzung der Zuckerwirtschaft im Gesetz</b></p><p><b>Die Schweizer Zuckerproduktion soll einen im Gesetz verankerten Schutz erhalten. Als Zweitrat hat der St\u00e4nderat Beitr\u00e4ge an R\u00fcbenkulturen und Mindestz\u00f6lle gutgeheissen, gegen den Willen des Bundesrates. Umstritten ist, ob der Mindestgrenzschutz befristet sein soll.</b></p><p>Einzelkulturbeitr\u00e4ge an Bauern und der Grenzschutz f\u00fcr Schweizer Zucker mit Z\u00f6llen sind heute befristet und bis Ende Jahr auf Verordnungsstufe geregelt. Eingetreten auf die Vorlage war der St\u00e4nderat bereits im Juni, auf Antrag einer starken Kommissionsminderheit. Am Dienstag f\u00fchrte er die Detailberatung.</p><p>Angestossen hatte das vom St\u00e4nderat schliesslich mit 26 zu 15 Stimmen und mit 2 Enthaltungen gutgeheissene Gesetzesprojekt der fr\u00fchere Bauernverbandsdirektor und Nationalrat Jacques Bourgeois (FDP/FR), mit Blick auf Entwicklungen in der EU.</p><p></p><p>Mindestgrenzschutz im Gesetz</p><p>Die EU gab 2017 die Produktionsmengen frei und hob Exportbeschr\u00e4nkungen auf. Das setzt den Schweizer Zuckerpreis unter Druck und macht den R\u00fcbenanbau wirtschaftlich weniger interessant. Zudem machen Krankheiten den Pflanzen der R\u00fcben zu schaffen.</p><p>Gem\u00e4ss dem Parlamentsentscheid betr\u00e4gt der Mindestgrenzschutz f\u00fcr den Zucker 70 Franken pro Tonne. Der St\u00e4nderat beschloss jedoch eine Befristung bis 2026. Der Nationalrat muss dar\u00fcber noch einmal befinden.</p><p>\u00dcber die Einzelkulturbeitr\u00e4ge f\u00fcr Zuckerr\u00fcben-Kulturen sind sich die R\u00e4te einig. Bezahlt werden wie heute und bis 2026 2100 Franken pro Hektare und Jahr, die Bestimmung ist aber neu gesetzlich verankert. Werden die R\u00fcben nach \u00f6kologischen Kriterien angebaut, gibt es - ebenfalls bis 2026 - zus\u00e4tzlich 200 Franken pro Hektare und Jahr.</p><p>Eine Minderheit um Ruedi Noser (FDP/ZH) und Landwirtschaftsminister Guy Parmelin wollten auf den gesetzlich verankerten Zollschutz f\u00fcr Zucker verzichten, unterlagen aber mit 20 zu 24 Stimmen. Es gehe um die Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Schweizer Lebensmittelindustrie, die der Landwirtschaft auch noch viele weitere Produkte abnehme, begr\u00fcndete Noser den Antrag.</p><p></p><p>F\u00fcr Mehrheit tragbar</p><p>Die Mehrheit der Wirtschaftskommission (WAK-S) war dagegen der Auffassung, dass der Zollschutz tragbar sei f\u00fcr die Lebensmittelindustrie. R\u00fcbenpflanzer brauchten Planungssicherheit, warb Werner Salzmann (SVP/BE) f\u00fcr die Verankerung im Gesetz anstatt wie heute in einer Verordnung.</p><p>Eine von Noser angef\u00fchrte zweite Minderheit wollte f\u00fcr die Beitr\u00e4ge an R\u00fcbenkulturen keinen konkreten Betrag ins Gesetz schreiben, sondern die Festsetzung der Beitr\u00e4ge dem Bundesrat \u00fcberlassen. Dieser sollte dabei die Entwicklung des Marktes ber\u00fccksichtigen. Auch dieser Antrag unterlag, mit 19 gegen 24 Stimmen.</p><p>Auch Landwirtschaftsminister Guy Parmelin sprach sich gegen die im Gesetz verankerte Beitr\u00e4ge an Kulturen aus. Er warnte vor Ungleichbehandlungen mit anderen Kulturen und einem Pr\u00e4zedenzfall. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 15.09.2021</b></p><p>Die Zuckerproduktion in der Schweiz wird mit gesetzlichen Massnahmen gest\u00fctzt. Der Nationalrat hat eine Vorlage, die einen Mindestgrenzschutz von 70 Franken pro Tonne sowie finanzielle Beitr\u00e4ge an R\u00fcbenbauern bis 2026 im Gesetz verankert, f\u00fcr die Schlussabstimmung bereit gemacht. Zuletzt war noch offen, ob nicht nur die Einzelkulturbeitr\u00e4ge, sondern auch der Mindestgrenzschutz bis 2026 befristet sein soll. Der Nationalrat schloss sich in diesem Punkt nun dem St\u00e4nderat an. Die Befristung mache angesichts der Entwicklung im Zuckermarkt Sinn, sagte Kilian Baumann (Gr\u00fcne/BE) namens der Kommission. Den Zollschutz und die Einzelkulturbeitr\u00e4ge gibt es bereits. Sie sind auf Verordnungsstufe geregelt und gelten bis Ende Jahr. </p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und auf Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Um die Rentabilit\u00e4t der inl\u00e4ndischen Zucker- und Zuckerr\u00fcbenproduktion sicherzustellen, muss der Mechanismus f\u00fcr die Festlegung der Zollans\u00e4tze f\u00fcr importierten Zucker so angepasst werden, dass f\u00fcr Zucker ein Mindestpreis sichergestellt ist.</p>","ReasonText":"<p>Seit 2005 gilt im Rahmen der bilateralen Abkommen die sogenannte Doppel-Null-L\u00f6sung. Diese sieht vor, dass auf Zucker in verarbeiteten Nahrungsmitteln im Handel zwischen der Schweiz und der EU keine Z\u00f6lle erhoben und keine R\u00fcckerstattungen gew\u00e4hrt werden. Aufgrund der Marktlage 2005 hat die Schweiz gleichzeitig beschlossen, dass die auf Rohzucker erhobenen Z\u00f6lle so festgelegt werden, dass der Preis f\u00fcr Zucker in der Schweiz den EU-Marktpreisen entspricht. Der Zielpreis f\u00fcr Schweizer Zucker ist in Euro definiert, weshalb die W\u00e4hrungsschwankungen vollumf\u00e4nglich durchschlagen. </p><p>Die bei der Einf\u00fchrung dieses Systems geltenden Regeln haben sich seitdem vollkommen ver\u00e4ndert: Im Sommer 2013 hat die EU beschlossen, die Quotenregelung Ende September 2017 abzuschaffen und die Produktionsmengen freizugeben. Gleichzeitig wird auch die Exportbeschr\u00e4nkung aufgehoben.</p><p>Die EU-Zuckerwirtschaft bereitet sich bereits auf die Abschaffung der Quotenregelung vor. In der EU sind die Preise als Folge davon um rund 30 Prozent gesunken. Aber auch in der Schweiz sind die Produzentenpreise f\u00fcr Zuckerr\u00fcben aufgrund von Einfuhren im gleichen Verh\u00e4ltnis gesunken. In der Schweiz kommt ausserdem ein Preiszerfall aufgrund der Frankenst\u00e4rke hinzu. </p><p>Unter diesen Bedingungen ist die Rentabilit\u00e4t der inl\u00e4ndischen Zucker- und Zuckerr\u00fcbenproduktion nicht mehr sichergestellt. Deshalb muss etwas gegen die Dumpingpreise von Importzucker unternommen werden, um einen Mindestpreis f\u00fcr Zucker in der Schweiz zu gew\u00e4hrleisten. Betrifft der garantierte Mindestpreis ausschliesslich Rohzucker, wird die mit den bilateralen Abkommen eingef\u00fchrte Doppel-Null-L\u00f6sung eingehalten. Es k\u00f6nnen spezifische Massnahmen in der Zuckerbranche ergriffen werden, um die Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Nahrungsmittelindustrie, die der internationalen Konkurrenz ausgesetzt ist, sicherzustellen. Oder es wird ein Mindestpreis f\u00fcr Zucker in der Schweiz mit einer Anpassung des Zollsystems gew\u00e4hrleistet, was mit den WTO-Regeln vereinbar w\u00e4re: Der im Rahmen der WTO festgelegte Zollansatz liegt bei 610 Franken pro Tonne. Schliesslich ist noch zu betonen, dass die EU derzeit einen Zollansatz von 419 Euro pro Tonne auf importiertem Zucker aus Drittstaaten wie der Schweiz erhebt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Bourgeois Jacques","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1633046400000)\/","ResponsibleDepartment":1,"ResponsibleDepartmentName":"Parlament","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"Parl","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|15|55|2446","Category":"V","Modified":"\/Date(1770757589240)\/","SubmissionDate":"\/Date(1441670400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4920,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Wirtschaft|Landwirtschaft|Steuer"}}