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Warum dulden wir die italienische Passivit\u00e4t?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Von 2009 bis Ende 2013 verlief die Buslinie 532, die von der Firma Autolinea Mendrisiense SA (Amsa) mit einer eidgen\u00f6ssischen Konzession betrieben wird, \u00fcber die Schweizer Grenze hinaus bis Porto Ceresio (Italien), wobei in Italien keine Haltestellen bedient wurden. Die Amsa st\u00fctzte sich dabei auf eine Genehmigung des italienischen Ministeriums f\u00fcr Infrastruktur und Verkehr. Sie kombinierte die eidgen\u00f6ssische Konzession f\u00fcr die Linie 532, die f\u00fcr die Strecke bis zur Landesgrenze (Grenz\u00fcbergang Brusino Arsizio) g\u00fcltig war, mit der italienischen Genehmigung und konnte so einen grenz\u00fcberschreitenden Verkehrsdienst von Capolago bis Porto Ceresio betreiben. Ende 2013 beschlagnahmte die italienische Polizei jedoch eines der Fahrzeuge der Amsa und verhinderte den Weiterbetrieb des grenz\u00fcberschreitenden Transportdiensts, dies mit der Begr\u00fcndung, die Genehmigung des italienischen Verkehrsministeriums werde nicht anerkannt. Hierzu muss angemerkt werden, dass zwischen Como und Chiasso sowie zwischen Porlezza und Lugano seit vielen Jahren italienische Linienbusse der Firma ASF Como verkehren. F\u00fcr den Betrieb dieser grenz\u00fcberschreitenden Linien wird eine italienische Konzession mit einer internationalen Bewilligung, die beide vom italienischen Verkehrsministerium erteilt werden, kombiniert. Die Schweiz hat im \u00dcbrigen mit Deutschland, Frankreich und \u00d6sterreich bereits zwischen 1952 und 1959 bilaterale Strassenverkehrsabkommen abgeschlossen, die den grenz\u00fcberschreitenden Linienverkehr regeln. Um gleich behandelt zu werden wie die italienischen Unternehmen, die grenz\u00fcberschreitenden Linienverkehr betreiben, hat die Amsa 2014 beim Bundesamt f\u00fcr Verkehr (BAV) eine befristete internationale Bewilligung beantragt, die sie mit ihrer eidgen\u00f6ssischen Konzession kombinieren will, bis mit Italien ein Abkommen entsprechend jenen mit Frankreich, Deutschland und \u00d6sterreich abgeschlossen ist.</p><p>1. Was hat das BAV bis jetzt unternommen, um die Situation zu regeln und den Transportdienst zu erm\u00f6glichen?</p><p>2. Wie weit fortgeschritten sind die Verhandlungen \u00fcber ein internationales Abkommen zwischen der Schweiz und Italien, mit dem der grenz\u00fcberschreitende Linienverkehr geregelt werden soll?</p><p>3. Ist es m\u00f6glich, dass bis zur Unterzeichnung eines solchen Abkommens eine befristete internationale Bewilligung erteilt wird? Falls nicht, aus welchen Gr\u00fcnden d\u00fcrfen dann italienische Transportunternehmen auf Basis einer entsprechenden Vereinbarung unbehelligt die Grenze \u00fcberqueren?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Das Bundesamt f\u00fcr Verkehr (BAV) hat die verschiedenen Bewilligungssituationen bei den grenz\u00fcberschreitenden Regionalverkehrslinien Schweiz-Italien analysiert und steht diesbez\u00fcglich mit den italienischen Verkehrsbeh\u00f6rden in Kontakt. Die Frage wurde insbesondere auch im Rahmen der Arbeitsgruppe \"Trasporto delle persone\" am 12. Februar 2015 in Rom er\u00f6rtert. Es besteht zwischen den Delegationen noch keine einheitliche Auslegung von einigen Bestimmungen aus dem Landverkehrsabkommen (LVA) Schweiz-EU, insbesondere nicht von Artikel\u00a020 LVA. Entgegen der Schweiz stellte sich Italien bisher auf den Standpunkt, dass vor dem LVA abgeschlossene bilaterale Vereinbarungen zwar bestehen bleiben k\u00f6nnen, dass der Abschluss von neuen Vereinbarungen seit dem Inkrafttreten des LVA aber nicht mehr m\u00f6glich sei. Die Schweizer Delegation schlug vor, die Bewilligungsfrage \u00fcber ein bilaterales Abkommen zwischen der Schweiz und Italien oder auf anderem Wege zu l\u00f6sen, beispielsweise durch die Vergabe nationaler Bewilligungen f\u00fcr die Gebiete beidseits der Grenze. Ausserdem erinnerte sie an die juristische L\u00f6sung, die mit Frankreich gefunden wurde.</p><p>2. Die italienische Delegation zeigte sich in dieser Frage erneut sehr skeptisch, denn diese Art von Transporten falle unter den Geltungsbereich des LVA, welches die Kabotage verbietet. Aus Sicht der Schweiz muss dieses Problem auf bilateralem Weg zwischen der Schweiz und Italien gel\u00f6st werden und nicht auf EU-Ebene.</p><p>In der Zwischenzeit hat sich Italien in dieser Sache (Anwendung des LVA, welches die Kabotage verbietet, vs. Kompetenz der Schweiz und Italiens, diesen Aspekt untereinander zu regeln) an die Europ\u00e4ische Kommission gewandt. Sobald sich die Europ\u00e4ische Kommission dazu ge\u00e4ussert hat, werden die Schweiz und Italien gemeinsam mit den betroffenen Regionen, Provinzen und Kantonen pr\u00fcfen, wie diese Frage zur beiderseitigen Zufriedenheit geregelt werden kann.</p><p>3. Das BAV hat der Autolinea Mendrisiense SA vorgeschlagen, als \u00dcbergangsl\u00f6sung bis zum Abschluss der angestrebten bilateralen Regelung, das Verkehrsangebot zwischen Brusino Arsizio Dogana und dem italienischen Porto Ceresio auf Basis einer Genehmigung f\u00fcr die grenz\u00fcberschreitende Personenbef\u00f6rderung zu erbringen. Damit kann der Anschluss an die Linie Capolago-Brusino Arsizio Dogana gew\u00e4hrleistet werden. Dies ist nur m\u00f6glich, wenn Italien gleich vorgeht.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1431475200000)\/","SubmittedBy":"Romano Marco","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1431475200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|48","Category":null,"Modified":"\/Date(1750803777157)\/","SubmissionDate":"\/Date(1426636800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4917,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Verkehr"}}