{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151015,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151015,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151015,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151015,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151015,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151015,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151015,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151015,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151015,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151015,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151015,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151015,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151015,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151015,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151015,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151015,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151015,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20151015,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.1015","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Abbau von Regulierungskosten. Abfertigungsverfahren f\u00fcr zugelassene Empf\u00e4nger und Versender ausweiten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ist der Bundesrat bereit zu pr\u00fcfen, ob die Abfertigungsverfahren f\u00fcr zugelassene Empf\u00e4nger/Versender (ZEV) im Zollverfahren weiter gestrafft werden k\u00f6nnen? Die Abfertigungsverfahren an den Grenz\u00fcberg\u00e4ngen werden durch Schalterg\u00e4nge verz\u00f6gert. Eine Ausweitung der ZEV-Verfahren an die Grenzzollstellen w\u00fcrde die Abfertigungsprozesse beschleunigen und weniger Stau verursachen. Bereits sind \u00e4hnliche Verfahren an einigen Grenzzollstellen im Raum Basel umgesetzt (Stichwort: Libero) und funktionieren. Eine Umsetzung kann somit sofort, ohne Anpassung von Rechtsgrundlagen und ohne Investitionen umgesetzt werden.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Bei der Grenzverzollung erfolgt die Zollveranlagung der Waren direkt bei der Grenzzollstelle. Dabei sind Schalterg\u00e4nge unvermeidlich. Diese bedingen heute noch ein Abstellen der Fahrzeuge beim Grenz\u00fcbergang.</p><p>Um die Grenzzollstellen zu entlasten, bietet die Eidgen\u00f6ssische Zollverwaltung (EZV) das vereinfachte Verfahren f\u00fcr Versand und Empfang (ZVE-Verfahren) an. Der zugelassene Empf\u00e4nger ist berechtigt, bei der Grenzzollstelle die Transitspur von 05.00 Uhr bis 22.00 Uhr zu benutzen und die ausl\u00e4ndischen Waren direkt seinem Domizil zuzuf\u00fchren; dies, sofern f\u00fcr die mitgef\u00fchrten Waren ein im Zollausland erstelltes Transitverfahren besteht. Die Verzollung findet anschliessend am Domizil des zugelassenen Empf\u00e4ngers statt. Ein zugelassener Versender kann f\u00fcr die auszuf\u00fchrenden Waren ebenfalls bereits an seinem Domizil eine Ausfuhrzollanmeldung einreichen und ein internationales Transitverfahren er\u00f6ffnen. Die Zollveranlagung erfolgt im Zollinland. Das ZVE-Verfahren ist folglich ein Zollveranlagungsprozess im Inland. Eine Adaption auf die Grenzzollstellen ist deshalb nicht m\u00f6glich. Das ZVE-Verfahren steht aber selbstverst\u00e4ndlich auch allen Firmen in Grenzn\u00e4he offen.</p><p>Eine weitere Entlastung der Grenzzollstellen erfolgt mit dem Libero-System, das jedoch nichts weiter mit dem ZVE-Verfahren zu tun hat. Bei diesem System wird die Zollanmeldung vor dem Verbringen der Waren \u00fcber die Grenze vorgenommen. Sofern bestimmte, in einer Vereinbarung festgelegte Voraussetzungen erf\u00fcllt sind, kann der Grenz\u00fcbertritt ebenfalls auf der Transitspur von 05.00 Uhr bis 22.00 Uhr erfolgen. Der Chauffeur muss lediglich die im Voraus eingereichte Zollanmeldung mit dem Selektionsresultat \"frei\" der Abfuhrkontrolle bei der Zollstelle vorweisen. Ein Schaltergang ist nur notwendig, wenn eine Zollkontrolle stattfindet. Das Libero-System setzt gewisse Infrastrukturen wie z. B. eine Transitspur mit Hochkabine voraus. Da diese nicht \u00fcberall vorhanden sind, kann das Libero-System nicht bei allen Grenzzollstellen angewendet werden.</p><p>Im Rahmen des Projektes Zollveranlagungsprozesse (ZVP) wurde in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft ein elektronisches Laufzettelverfahren f\u00fcr die Grenzzollstellen skizziert. Angestrebt wird dabei u. a., den Verzollungsprozess weiter zu beschleunigen und die Zollanmeldung unabh\u00e4ngig von der benutzten Grenzzollstelle einreichen zu k\u00f6nnen.</p><p>Die EZV ist zurzeit daran, im Rahmen der Studien \"Redesign Fracht\" und \"Gesch\u00e4ftsprinzipien, IT-Architektur und Roadmap EZV\" die Grundlagen f\u00fcr die zuk\u00fcnftige Ausgestaltung der Anwendungslandschaft zu erstellen. Anschliessend sollen die detaillierte Planung sowie die Umsetzung des elektronischen Laufzettels gemeinsam mit den betroffenen Kreisen weiter vorangetrieben werden. Im Rahmen dieser Studien wird die EZV gemeinsam mit den betroffenen Kreisen die Verfahren an der Grenze neu beurteilen und je nach Bedarf anpassen. Die EZV ist bestrebt, die Verfahren so zu gestalten, dass ein Abstellen der Fahrzeuge beim Grenz\u00fcbergang (so weit wie m\u00f6glich) nicht n\u00f6tig ist.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1431043200000)\/","SubmittedBy":"de Courten Thomas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1431043200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1750803073807)\/","SubmissionDate":"\/Date(1426636800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4917,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Steuer"}}