{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151035,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151035,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151035,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151035,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151035,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151035,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151035,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151035,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151035,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151035,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151035,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151035,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151035,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151035,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151035,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151035,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151035,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20151035,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.1035","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Mehr Flexibilit\u00e4t im Beschaffungswesen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>F\u00fcr die nationalr\u00e4tliche Fragestunde vom 16. M\u00e4rz 2015 habe ich unter dem Titel \"Engstirniges Beschaffungswesen\" die folgende Frage gestellt:</p><p>Ein Fall von vielen: Eine Firma mit 80 Mitarbeitern, die Architektur- und B\u00fcrobeleuchtungen entwickelt und produziert, geht bei Vergabungen des Bundes trotz hervorragender, energiesparender Produkte immer wieder leer aus. Denn der Zuschlag h\u00e4ngt einseitig vom Preis ab (70 Prozent Preis, 20 Prozent Energieeffizienz, 10 Prozent Referenzen). Seit dem Nationalbankentscheid vom 15. Januar 2015 hat sich die Situation f\u00fcr viele Betriebe weiter versch\u00e4rft. Wie will der Bundesrat diese engstirnige Vorgehensweise verbessern?</p><p>Die Antwort des Bundesrates (15.5193) vom 16. M\u00e4rz 2015 befriedigt nicht. Der Bundesrat stellt sinngem\u00e4ss fest, dass gem\u00e4ss Artikel\u00a021 des Bundesgesetzes \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen das \"wirtschaftlich g\u00fcnstigste Angebot\" den Zuschlag bekomme. Bei weitgehend standardisierten G\u00fctern (wie im vorliegenden Fall bei B\u00fcrobeleuchtungsk\u00f6rpern) k\u00f6nne der Zuschlag nach Absatz\u00a03 des erw\u00e4hnten Gesetzes \"auch ausschliesslich aufgrund des niedrigsten Preises\" erfolgen. Die Bundesabgabestellen seien aber auch bei weitgehend standardisierten G\u00fctern bem\u00fcht, wenn immer m\u00f6glich nicht nur den Preis, sondern weitere Kriterien bei der Evaluation des wirtschaftlich g\u00fcnstigsten Angebots heranzuziehen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die pr\u00e4zise Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Ist er auch der Meinung, dass der Bund bei Vergabungen wenn immer m\u00f6glich schweizerische Unternehmen/KMU ber\u00fccksichtigen muss, um schweizerische Arbeitspl\u00e4tze zu sichern?</p><p>2. Erachtet er die Ber\u00fccksichtigung des Preises mit 70 Prozent auch als zu einseitig und in der Regel zu hoch, weil so andere wichtige Kriterien zu wenig ber\u00fccksichtigt werden? Ist er bereit, das Kriterium Preis k\u00fcnftig weniger zu gewichten, um die oft h\u00f6heren Produktionskosten in der Schweiz zu ber\u00fccksichtigen?</p><p>3. Welche weiteren Kriterien (neben dem Preis) sind nach seiner Meinung bei Vergabungen des Bundes vorrangig beizuziehen?</p><p>4. W\u00e4re eine flexiblere Vergabungspraxis nicht gerade in Zeiten einer ausgepr\u00e4gten Frankenst\u00e4rke/Euroschw\u00e4che dringend notwendig?</p><p>5. Welche Anpassung des Bundesgesetzes schl\u00e4gt er vor, um mehr Flexibilit\u00e4t bei Vergabungen zu erreichen (eventuell Varianten aufzeigen)?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Wirtschaftspolitik der Schweiz zielt darauf ab, Arbeitspl\u00e4tze in der Schweiz zu sichern und Unternehmen zus\u00e4tzliche M\u00e4rkte zu erschliessen. Dieses Ziel verfolgt der Bundesrat auch mit dem Abschluss von wirtschaftlichen Abkommen wie etwa jenem zum \u00f6ffentlichen Beschaffungswesen, welches den Schweizer Unternehmen Milliardenm\u00e4rkte erschliesst. Im Jahre 2008 wurde das vom WTO-\u00dcbereinkommen \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (GPA) abgedeckte Marktzugangspotenzial auf 1600 Milliarden US-Dollar gesch\u00e4tzt.</p><p>Die Schweiz muss ihre Verpflichtungen aus diesen Vertr\u00e4gen einhalten und darf ausl\u00e4ndische Anbieter nicht schlechter stellen als Schweizer Firmen, um dieses Potenzial auszusch\u00f6pfen. Folglich ist bei \u00f6ffentlichen Ausschreibungen, welche den Staatsvertr\u00e4gen unterstellt sind, gest\u00fctzt auf Artikel\u00a08 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0a des Bundesgesetzes \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen vom 16. Dezember 1994 (B\u00f6B; SR 172.056.1), die Gleichbehandlung von inl\u00e4ndischen und ausl\u00e4ndischen Anbietern und Anbieterinnen zwingend vorgeschrieben und zu ber\u00fccksichtigen.</p><p>Zu erw\u00e4hnen ist, dass der \u00fcberwiegende Teil s\u00e4mtlicher Zuschl\u00e4ge von \u00f6ffentlichen Ausschreibungen auf Bundesebene an Unternehmen in der Schweiz geht (93 Prozent der Zuschl\u00e4ge im Jahr 2012, 94 Prozent im Jahr 2013; siehe dazu auch die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion 15.3156).</p><p>2. Das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen steht im Spannungsfeld verschiedener Interessen. Insbesondere ist der Bund verpflichtet, mit den Steuergeldern wirtschaftlich umzugehen. Eine generelle Aussage zur Gewichtung des Preises bei \u00f6ffentlichen Ausschreibungen kann nicht gemacht werden, weil bei jeder Beschaffung diverse Aspekte mitber\u00fccksichtigt werden m\u00fcssen. Bei weitgehend standardisierten G\u00fctern ist eine Gewichtung von 70 Prozent (Beispiel B\u00fcrobeleuchtungsk\u00f6rper) aber grunds\u00e4tzlich als eher tief einzustufen. In der aktuellsten WTO-Ausschreibung von B\u00fcrobeleuchtungsk\u00f6rpern (WTO-Nr. b706-14) haben bei dieser Gewichtung des Preises ausschliesslich Schweizer Unternehmen eine Offerte eingereicht. Die Gewichtung der einzelnen Zuschlagskriterien wird auch in Zukunft nach wie vor nur f\u00fcr den konkreten Einzelfall festgelegt werden k\u00f6nnen.</p><p>3. Gem\u00e4ss Artikel\u00a021 B\u00f6B sind als Kriterien gesetzlich vorgesehen: Termin, Qualit\u00e4t, Preis, Wirtschaftlichkeit, Betriebskosten, Kundendienst, Zweckm\u00e4ssigkeit der Leistung, \u00c4sthetik, Umweltvertr\u00e4glichkeit, technischer Wert, Ausbildung von Lernenden in der beruflichen Grundbildung. Je nach Beschaffungsgegenstand und Beschaffungswert sind die zul\u00e4ssigen und vorrangig beizuziehenden Kriterien zu definieren. Beim Beispiel B\u00fcrobeleuchtungsk\u00f6rper waren es die Kriterien Qualit\u00e4t (anhand von Referenzen) und die Energieeffizienz, was wie oben ausgef\u00fchrt ausschliesslich zu Angebotseingaben aus der Schweiz gef\u00fchrt hat.</p><p>4. Der Bundesrat verweist auf seine Antwort zur Motion der Fraktion der B\u00fcrgerlich-Demokratischen Partei 15.3156, \"Wechselkurseffekte beim Beschaffungswesen\".</p><p>5. Bei \u00f6ffentlichen Beschaffungen, deren Wert die Schwellenwerte der internationalen Beschaffungsabkommen (GPA, Freihandelsabkommen mit beschaffungsrelevanten Bestimmungen und Bilaterales Beschaffungsabkommen EU-Schweiz, BA\u00f6B; SR 0.172.052.68) nicht erreicht, verf\u00fcgen die Vergabestellen des Bundes \u00fcber eine gewisse Flexibilit\u00e4t bei der Ber\u00fccksichtigung von Anbietern. Es sei dennoch auf die Verpflichtungen von Artikel\u00a06.3 BA\u00f6B hingewiesen, deren Ziel darin besteht, eine diskriminierende Behandlung der Anbieter in der EU und in der Schweiz zu vermeiden. Diese Bestimmung soll es schweizerischen Anbietern im EU-Raum und namentlich im Grenzgebiet erm\u00f6glichen, auch bei kleineren Ausschreibungen ber\u00fccksichtigt zu werden.</p><p>Im Regelungsbereich des Bundessubmissionsrechts, in welchem die Verpflichtungen der Staatsvertr\u00e4ge keine Anwendung finden, k\u00f6nnen Auftr\u00e4ge ohne Anpassung des Bundesgesetzes im Einladungsverfahren vergeben werden (Art. 35 der Verordnung \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen, V\u00f6B; SR 172.056.11). Die Auftraggeberin ist dabei frei, wen sie zur Abgabe eines Angebots einl\u00e4dt. Sie muss lediglich sicherstellen, dass sie wenigstens drei Angebote einholt, wovon eines von einer ortsfremden Anbieterin stammen soll (Art. 35 Abs. 1 und 2 V\u00f6B). Ortsfremd bedeutet nicht, dass eine ausl\u00e4ndische Anbieterin eingeladen werden muss. Damit besteht in diesem Bereich eine gewisse Flexibilit\u00e4t bei Vergaben, welche durch die Bundesverwaltung auch im Sinne der St\u00e4rkung des Schweizer Marktes wahrgenommen wird. Im Staatsvertragsbereich lassen die internationalen Normen keinen weiter gehenden Spielraum f\u00fcr eine Anpassung der Bundesgesetzgebung. Die somit auf der internationalen Ebene geschaffene Rechtssicherheit liegt in erster Linie auch im Interesse der schweizerischen Anbieter im Ausland: Sie d\u00fcrfen nicht diskriminiert werden, sondern sollen Zuschl\u00e4ge erhalten und in der Schweiz Arbeit und Arbeitspl\u00e4tze schaffen k\u00f6nnen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1441152000000)\/","SubmittedBy":"Fehr Hans","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1441152000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|15|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1750803093827)\/","SubmissionDate":"\/Date(1430870400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4918,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Wirtschaft|Finanzwesen"}}