{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151058,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151058,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151058,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151058,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151058,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151058,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151058,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151058,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151058,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151058,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151058,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151058,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151058,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151058,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151058,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151058,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151058,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20151058,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.1058","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Unterstellung ausl\u00e4ndischer Unternehmen unter die Mehrwertsteuer. Erfahrungen mit der ge\u00e4nderten Verordnung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Wie viele Unternehmen haben sich infolge der am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen \u00c4nderung der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) ins Mehrwertsteuerregister eintragen lassen? Wie viele davon sind italienische Unternehmen?</p><p>2. Entspricht die Anzahl den Erwartungen und den Sch\u00e4tzungen, die sich aufgrund beispielsweise der Meldungen grenz\u00fcberschreitender Dienstleistungen erstellen liessen?</p><p>3. Wie gross ist der aufgrund dieser \u00c4nderung erzielte Ertragszuwachs im laufenden Jahr?</p><p>4. Wurde ein Anstieg von Amts- und Rechtshilfeersuchen im Bereich der Mehrwertsteuer festgestellt? Falls ja oder falls nein, weshalb?</p><p>5. Ist der Bundesrat mit dem Ergebnis der MWSTV zufrieden? Entspricht das Ergebnis seinen Erwartungen, oder gab es beim Vollzug Probleme? Wenn ja, warum?</p><p>6. Ist er vor diesem Hintergrund der Ansicht, dass der Vollzug der \u00c4nderung des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG), die er mit der Botschaft 15.025 dem Parlament unterbreitet, falls sie denn angenommen wird, einfach wird? Oder stellt sie besondere Herausforderungen?</p><p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. November 2014 zwei \u00c4nderungen der MWSTV beschlossen. Diese sind am 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Aufgrund dieser \u00c4nderungen sind die ausl\u00e4ndischen Unternehmen f\u00fcr Lieferungen in die Schweiz auch mehrwertsteuerpflichtig, wenn der in der Schweiz erzielte Umsatz mindestens 100 000 Franken betr\u00e4gt. Der Bundesrat sch\u00e4tzte den durch die Verordnungs\u00e4nderung generierten Ertragszuwachs auf etwa 10 Millionen Franken.</p><p>Die \u00c4nderung der MWSTV gilt bis zum Inkrafttreten der Teilrevision des MWSTG, wonach alle Unternehmen, also schweizerische und ausl\u00e4ndische, vom ersten Franken an, den sie in der Schweiz in Rechnung stellen, mehrwertsteuerpflichtig sind, sofern ihr weltweiter j\u00e4hrlicher Umsatz 100 000 Franken \u00fcbersteigt.</p><p>Ich f\u00fcrchte, dass das Hauptproblem nicht in der Revision des MWSTG liegt, sondern in deren vollst\u00e4ndiger und korrekter Umsetzung in die Praxis. Mein Wunsch ist, dass die Erfahrungen, die mit der Umsetzung der \u00c4nderung der MWSTV gemacht wurden, dem Parlament helfen, die Massnahmen zu treffen, die eine vollst\u00e4ndige Umsetzung der neuen Mehrwertsteuer-Regelung erlauben und Wettbewerbsbedingungen schaffen, die die inl\u00e4ndischen Unternehmen gegen\u00fcber den ausl\u00e4ndischen nicht benachteiligen.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. 1100 Unternehmen haben angegeben, f\u00fcr den Zeitraum von Januar 2015 bis Juni 2015 mehrwertsteuerpflichtig zu sein. Rund f\u00fcnfzig Unternehmen haben die Eintragung bei der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung (ESTV) bereits vorgenommen, zwanzig davon italienische. Die Zahl der italienischen Unternehmen gilt aber mit Vorbehalt - es k\u00f6nnten auch mehr sein. Aufgrund der begrenzten M\u00f6glichkeiten des Informatiksystems k\u00f6nnen die Daten aus dem neuen Online-Formular der ESTV bisher nicht automatisch mit dem Registrierungsprogramm verkn\u00fcpft werden. Die ESTV hat die Zahl deshalb anhand der italienischen Unternehmen mit Steuervertretung im Kanton Tessin berechnet. Es k\u00f6nnten sich aber auch unter den Unternehmen mit Steuervertretung in einem anderen Kanton italienische Firmen befinden. Es wurden Anpassungen bei der Informatik in die Wege geleitet, um die obgenannten Probleme zu beheben und die Mitarbeitenden zu entlasten, die f\u00fcr die Abkl\u00e4rung der Mehrwertsteuerpflicht zust\u00e4ndig sind. Wegen der bestehenden Informatikprogramme werden diese Verbesserungen aber nicht sofort wirksam sein.</p><p>2. Die Anzahl zus\u00e4tzlicher Eintragungen wurde auf 2000 bis 2500 gesch\u00e4tzt. Die bis Ende Juni 2015 eingegangenen 1100 Meldungen entsprechen auf das Jahr gerechnet der Sch\u00e4tzung. Die Eintragung ins Mehrwertsteuer-Register ist aber noch nicht bei allen Meldungen erfolgt (siehe Antwort 1).</p><p>3. Eine Sch\u00e4tzung des Ertrags wird am Ende der Steuerperiode oder bei der Bezugsteuer am Ende des Kalenderjahrs m\u00f6glich sein.</p><p>4. Die internationalen Amts- und Rechtshilfeersuchen haben bisher aus folgenden Gr\u00fcnden nicht zugenommen: Die bestehenden M\u00f6glichkeiten sind f\u00fcr die Einziehung der geschuldeten Steuer und die Zustellung ausschliesslich steuerlicher Urkunden nicht geeignet (Schengener Abkommen; Betrugsbek\u00e4mpfungsabkommen vom 26. Oktober 2004, BBA, SR 0.351.926.81; Doppelbesteuerungsabkommen, welche die Mehrwertsteuer umfassen). Einzig das Betrugsbek\u00e4mpfungsabkommen erm\u00f6glicht die Einziehung eines Steuerbetrags im Zusammenhang mit illegalen Aktivit\u00e4ten im Ausland, wenn sich der Steuerbetrag auf mindestens 25 000 Euro bel\u00e4uft (Art. 3 Ziff. 1 und Art. 24 BBA). Das BBA ist jedoch mit Italien noch nicht anwendbar. Um ein Einziehungsersuchen zu stellen, muss die ESTV zudem ein Strafverfahren durchf\u00fchren und die Forderung festlegen. Die ausl\u00e4ndische Beh\u00f6rde nimmt daraufhin ein Einziehungsverfahren nach dem dort geltenden Schuldbetreibungs- und Konkursrecht vor.</p><p>5. Beim Vollzug gab es verschiedene Probleme. Die Grenzen der internationalen Amts- und Rechtshilfe sind in Antwort 4 dargelegt. Infolge der raschen Umsetzung von Artikel\u00a09a der Mehrwertsteuerverordnung vom 27. November 2009 (MWSTV; SR 641.201) konnte zudem noch keine geeignete Informatikl\u00f6sung entwickelt werden - die Anpassungen wurden aber in die Wege geleitet (siehe Antwort 1). Die Dienstleistungen und die Lieferung von Gegenst\u00e4nden sind in der EU und in der Schweiz unterschiedlich definiert. Einige Unternehmen gingen deshalb nach Treu und Glauben davon aus, nicht mehrwertsteuerpflichtig zu sein. Die Fragen im Online-Meldeverfahren wurden nun ge\u00e4ndert, um diesen Besonderheiten Rechnung zu tragen. Wegen der genannten Probleme ist es effizienter, die Bezugsteuer bei den Empf\u00e4ngern im Inland zu erheben, wenn das ausl\u00e4ndische Unternehmen nicht im Register der steuerpflichtigen Personen eingetragen ist (Art. 45 Abs. 1 Bst. c MWSTG; SR 641.20). Die ausl\u00e4ndischen Unternehmen m\u00fcssen im Online-Formular die Leistungen angeben, die Empf\u00e4ngern in der Schweiz in Rechnung gestellt wurden. Sind diese ausl\u00e4ndischen Unternehmen in der Schweiz nicht eingetragen, wird die ESTV die n\u00f6tigen Massnahmen zur Veranlagung und Einforderung der Bezugsteuer nach den Angaben im obgenannten Formular bei den betreffenden steuerpflichtigen oder nichtsteuerpflichtigen Empf\u00e4ngern im Inland ergreifen.</p><p>6. Nach geltendem Recht sind Unternehmen, die weniger als 100 000 Franken steuerbaren Umsatz in der Schweiz erzielen, von der Mehrwertsteuerpflicht befreit. Nach der neuen, im Rahmen der MWSTG-Revision geplanten Bestimmung werden die Unternehmen nur noch dann von der Steuerpflicht befreit sein, wenn sie im In- und Ausland zusammen weniger als 100 000 Franken Umsatz mit nicht von der Steuer ausgenommenen Leistungen erzielen. Einige Unternehmen haben sich nach dem Inkrafttreten von Artikel\u00a09a MWSTV nicht eintragen lassen, weil sie die geltende Obergrenze von 100 000 Franken Umsatz in der Schweiz nicht erreichen. Wenn auch der im Ausland erzielte Umsatz f\u00fcr die Berechnung der Mehrwertsteuerpflicht massgebend wird, sind mehr Eintragungen ausl\u00e4ndischer Unternehmen zu erwarten. Die Probleme beim Vollzug bleiben bestehen (siehe Antworten 4 und 5).</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1440547200000)\/","SubmittedBy":"Cassis Ignazio","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1440547200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1750802903403)\/","SubmissionDate":"\/Date(1434672000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4919,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Steuer"}}