{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151060,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151060,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151060,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151060,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151060,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151060,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151060,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151060,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151060,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151060,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151060,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151060,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151060,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151060,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151060,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151060,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151060,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20151060,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.1060","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Die Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung bei Atomm\u00fclllagern ist ohne den Einbezug der Radioaktivit\u00e4t nicht aussagekr\u00e4ftig","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Warum wird die Gef\u00e4hrdung durch Radioaktivit\u00e4t bei Atomm\u00fclllagern nicht in die Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfungen (UVP) einbezogen, obschon von der Radioaktivit\u00e4t die h\u00f6chste Umwelt- und Gesundheitsgef\u00e4hrdung ausgeht?</p><p>2. K\u00f6nnen Umweltverb\u00e4nde bez\u00fcglich Gef\u00e4hrdung durch Radioaktivit\u00e4t Verbandsbeschwerde erheben, sofern diese Thematik im Umweltvertr\u00e4glichkeitsbericht (UVB) nicht dargestellt wird?</p><p>3. Warum werden die nukleare und die nichtnukleare Umwelt- und Gesundheitsgef\u00e4hrdung nicht im gleichen Verfahrensschritt gesamtheitlich mit einer UVP beurteilt, so, wie dies in Deutschland der Fall ist?</p><p>4. Wird die Espoo-Konvention im Zusammenhang mit der Lagerung von Atomm\u00fcll eingehalten?</p><p>Der UVB \"Voruntersuchung f\u00fcr ein geologisches Tiefenlager\" vom 5. Dezember 2014 klammert die Auswirkung von Radioaktivit\u00e4t aus (siehe Kapitel 6.3, \"Abgrenzung Radioaktivit\u00e4t\"). Damit wird diese bedeutendste Umwelt- und Gesundheitsgef\u00e4hrdung, die von einer Kernanlage ausgeht, nicht in die Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung einbezogen. Sie soll anscheinend in einem separaten \"Sicherheits- und Sicherungsbericht\" abgehandelt werden. Diese formaljuristische Trennung von Radioaktivit\u00e4t und anderen Gef\u00e4hrdungen ist nicht nachvollziehbar. Sie k\u00f6nnte bewirken, dass den Umweltverb\u00e4nden ihr legitimes Recht auf Verbandsbeschwerde entzogen wird.</p><p>Die Regionalkonferenzen k\u00f6nnen sich zum UVB \"Voruntersuchung f\u00fcr ein geologisches Tiefenlager\" nur bez\u00fcglich Kapitel 7, \"Umweltrelevanz Oberfl\u00e4chenanlage\", \u00e4ussern. Damit wird ihre Mitsprache empfindlich eingeschr\u00e4nkt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum sich die Regionalkonferenzen nicht auch zu Kapitel 6, \"Systemgrenzen\", und Kapitel 8, \"Pflichtenheft f\u00fcr den Umweltvertr\u00e4glichkeitsbericht im Rahmenbewilligungsgesuch\", \u00e4ussern k\u00f6nnen.</p><p>Die Schweiz ratifizierte am 16. September 1996 das Espoo-\u00dcbereinkommen vom 25. Februar 1991 bez\u00fcglich der UVP im grenz\u00fcberschreitenden Rahmen. Die Espoo-Konvention legt einen Mechanismus f\u00fcr die Information und Konsultation unter Nachbarl\u00e4ndern fest, der bei Projekten zum Tragen kommt, die \u00fcber die Grenzen hinweg erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben k\u00f6nnen. Mit der Espoo-Konvention soll dem Recht anderer Staaten stufengerecht Geh\u00f6r gew\u00e4hrt werden. Eine besondere Situation entsteht dadurch, dass nach deutschem Recht die nukleare und die nichtnukleare Gef\u00e4hrdung in einem Verfahrensschritt zu beurteilen sind.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Bei geplanten Anlagen, die zu erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt f\u00fchren k\u00f6nnen, muss eine Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung (UVP) durchgef\u00fchrt werden. In der UVP wird abgekl\u00e4rt, ob die geplante Anlage voraussichtlich die geltenden Umweltvorschriften einh\u00e4lt. Die UVP ist somit eine Pr\u00fcfung der Gesetzeskonformit\u00e4t. Die UVP ist aber kein eigenes Verfahren, sondern ist in die bestehenden Bewilligungsverfahren (z. B. Plangenehmigungs- oder Konzessionsverfahren) eingebettet: Diejenige Beh\u00f6rde, welche \u00fcber die Errichtung der jeweiligen Anlage entscheidet (Leitbeh\u00f6rde), pr\u00fcft, ob die geplante Anlage den gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der Umwelt entspricht. F\u00fcr geologische Tiefenlager ist eine zweistufige UVP durchzuf\u00fchren. F\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung der UVP-Voruntersuchungen (VU) / Pflichtenhefte (PH) in Etappe 2 des Sachplanverfahrens ist das Bundesamt f\u00fcr Umwelt zust\u00e4ndig. Es ber\u00fccksichtigt dabei die gesetzlich vorgesehenen Stellungnahmen der kantonalen Umweltschutzfachstellen. Das Bundesamt f\u00fcr Energie (BFE) als verfahrensleitende Beh\u00f6rde im Sachplanverfahren geologische Tiefenlager hat zus\u00e4tzlich die Regionalkonferenzen gebeten, sich dazu zu \u00e4ussern, ob die Wiedergabe des Ist- und Ausgangszustandes in der UVP-VU vollst\u00e4ndig ist.</p><p>1. Mit der Schaffung der Kernenergiegesetzgebung wurde dem Aspekt der hohen Gef\u00e4hrdung durch Radioaktivit\u00e4t - ausserhalb der Umweltschutzgesetzgebung - Rechnung getragen. Der Zweck des Kernenergiegesetzes vom 21. M\u00e4rz 2003 (SR 732.1) ist gem\u00e4ss Artikel\u00a01 der Schutz von Mensch und Umwelt vor den Gefahren der Kernenergie, auch vor den Gefahren der radioaktiven Abf\u00e4lle. Das Verh\u00e4ltnis zwischen Umweltschutz- und Kernenergiegesetzgebung wird im Umweltschutzgesetz gekl\u00e4rt: Nach Artikel\u00a03 des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 (USG; SR 814.01) gelten f\u00fcr radioaktive Stoffe und ionisierende Strahlung die Strahlenschutz- und die Kernenergiegesetzgebung. Deshalb wird bei der Genehmigung von Vorhaben die Gef\u00e4hrdung durch ionisierende Strahlung und radioaktive Stoffe nicht im Rahmen einer Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung nach USG gepr\u00fcft, sondern im Rahmen der Kernenergiegesetzgebung.</p><p>2. Beschwerdeberechtigte Umweltorganisationen k\u00f6nnen bei Einsprachen und Beschwerden gegen Vorhaben R\u00fcgen im Bereich des Umweltrechts erheben. Die Gesetzgebung \u00fcber die Kernenergie und den Strahlenschutz geh\u00f6rt aufgrund der bereits erw\u00e4hnten Regelung von Artikel\u00a03 USG nicht zum Umweltrecht. Entsprechend bezieht sich auch das Verbandsbeschwerderecht nicht auf die Bereiche der Kernenergie und des Strahlenschutzes.</p><p>3. Auch in der Schweiz werden die nuklearen und die nichtnuklearen Umwelt- und Gesundheitsgef\u00e4hrdungen im gleichen Verfahrensschritt beurteilt. Aufgrund der geltenden Gesetze werden die beiden Bereiche bei der Einreichung eines Rahmenbewilligungsgesuchs jedoch in zwei verschiedenen Berichten, dem Umweltvertr\u00e4glichkeitsbericht und dem Sicherheitsbericht, dargestellt. Das Prinzip der gesamtheitlichen Beurteilung gilt f\u00fcr das Rahmenbewilligungs- (UVP 1. Stufe), Baubewilligungs- (UVP 2. Stufe) und das Sachplanverfahren. Die Unterlagen der Nagra f\u00fcr ihre Standortvorschl\u00e4ge in Etappe 2 umfassen neben den UVP-VU/-PH zahlreiche technische Berichte, anhand derer eine m\u00f6gliche Gef\u00e4hrdung durch Radioaktivit\u00e4t beurteilt wird.</p><p>Um das gesamtheitliche Verst\u00e4ndnis der Auswirkungen geologischer Tiefenlager zu erleichtern, beabsichtigt das BFE, f\u00fcr die Vernehmlassung zu den Ergebnissen von Etappe 2 des Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager einen zusammenfassenden Bericht vorzulegen, welcher die vorliegenden Informationen zu den konventionellen und radiologischen Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt darstellt.</p><p>4. Artikel\u00a03 Absatz\u00a01 des \u00dcbereinkommens \u00fcber die Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung im grenz\u00fcberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) bestimmt, dass die Ursprungspartei die betroffenen Parteien sp\u00e4testens im Zeitpunkt der Information der eigenen \u00d6ffentlichkeit bei Beginn des Bewilligungsverfahrens konsultiert. Die UVP-Voruntersuchung findet vor Beginn des eigentlichen Bewilligungsverfahrens f\u00fcr geologische Tiefenlager statt. Entsprechend sieht die Espoo-Konvention nicht vor, dass die betroffenen ausl\u00e4ndischen Staaten bereits im Rahmen der Voruntersuchung, die gem\u00e4ss Konzeptteil Sachplan geologische Tiefenlager in Etappe 2 durchgef\u00fchrt wird, benachrichtigt werden.</p><p>Die Verfahrensschritte nach der Espoo-Konvention werden somit gesetzeskonform und den internationalen Abkommen entsprechend in Etappe 3 bei der UVP 1. Stufe beim Rahmenbewilligungsverfahren starten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1447804800000)\/","SubmittedBy":"Munz Martina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1447804800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1750803503020)\/","SubmissionDate":"\/Date(1442188800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4920,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Energie"}}