{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151074,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151074,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151074,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151074,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151074,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151074,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151074,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151074,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151074,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151074,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151074,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151074,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151074,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151074,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151074,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151074,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20151074,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20151074,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.1074","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Elektronische Medikationsprozesse bis zur Inkraftsetzung des revidierten Heilmittelgesetzes sicherstellen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Gen\u00fcgt die elektronische Publikation der Fachinformationen auf der Swissmedic-Plattform AIPS, um die Medikations- und Patientensicherheit sicherzustellen, falls heute bestehende und funktionierende privatwirtschaftliche Angebote reduziert oder eingestellt werden?</p><p>2. Welchen weiteren Beitrag k\u00f6nnen Bundesrat und die Beh\u00f6rden im Rahmen der Strategie Gesundheit 2020 leisten, um die Medikations- und Patientensicherheit sicherzustellen, namentlich bis zur Inkraftsetzung des revidierten Heilmittelgesetzes?</p><p>Die Einf\u00fchrung und aktive F\u00f6rderung der E-Medikation erachtet der Bundesrat in der Strategie Gesundheit 2020 als zentrale E-Health-Massnahme. Zur Verhinderung von Medikationsfehlern und zur Erh\u00f6hung der Patientensicherheit sollen die Verordnung, die Rezeptierung und die Abrechnung von Arzneimitteln vermehrt elektronisch erfolgen. Im geltenden Heilmittelgesetz bestehen L\u00fccken bez\u00fcglich der Pflichten, Rollen und Kostenaufteilung der Pharmafirmen und der Leistungserbringer beim elektronischen Einsatz \u00f6ffentlich zug\u00e4nglicher Informationen. Mit dem revidierten Heilmittelgesetz wird sichergestellt, dass diese Punkte gekl\u00e4rt sind.</p><p>Im Bereich der Arzneimittel setzen die Leistungserbringer schon heute elektronische Instrumente f\u00fcr Verordnungen und Abrechnungen ein. Die Kosten der Aufbereitung verschiedener Datenbanken und der einheitlichen Strukturierung werden heute entsprechend der geleisteten Wertsch\u00f6pfung f\u00fcr Aufbereitung und Strukturierung sowie f\u00fcr Bereitstellung und Verkn\u00fcpfung von den Pharmafirmen und den Leistungserbringern geteilt. Die Wettbewerbskommission vermutet, dass diese zweiseitige Finanzierung unlauter sei und der Nutzen der Aufbereitung einseitig bei den Leistungserbringern liege. Sie pr\u00fcft, ob der Marktleader (HCI Solutions) eine marktbeherrschende Stellung gegen\u00fcber den Pharmafirmen (Zulassungsinhaberinnen) ausn\u00fctzt. Mehrere Leistungserbringer, namentlich Spit\u00e4ler, sind besorgt \u00fcber das laufende Verfahren der Wettbewerbskommission. Offen ist, was im Falle eines Urteils der Wettbewerbskommission geschieht. Beteiligen sich die Pharmafirmen nicht mehr an den Kosten, so w\u00e4re die Bereitstellung der Datengrundlagen defizit\u00e4r. M\u00fcsste das privatwirtschaftliche Angebot reduziert oder eingestellt werden, so w\u00e4re dies mit Risiken bei der Patienten- und Medikationssicherheit verbunden. Allenfalls braucht es bis zur Inkraftsetzung des revidierten Heilmittelgesetzes eine \u00dcbergangsl\u00f6sung.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Arzneimittelinformation (Fach- und Patienteninformation) ist von grosser Bedeutung f\u00fcr die korrekte Verschreibung, Abgabe und Anwendung eines Arzneimittels. Die medizinischen Fachpersonen sowie die Patientinnen und Patienten werden \u00fcber wichtige Aspekte von Arzneimitteln wie den Anwendungsbereich, die Dosierungsempfehlungen und die Wirkungsweise sowie die Nebenwirkungen in einem hohen Detaillierungsgrad informiert. F\u00fcr die anwendenden Fachpersonen sind nicht nur die einzelnen pr\u00e4paratespezifischen Informationen wichtig, sondern vor allem die Sammlung dieser Informationen in einem umfassenden Arzneimittelverzeichnis sowie die Aufbereitung in elektronischen Informationssystemen.</p><p>Um eine umfassende Sammlung aller Arzneimittelinformationen sicherzustellen, betreibt Swissmedic ein elektronisches Verzeichnis mit den Arzneimittelinformationen s\u00e4mtlicher Arzneimittel (AIPS; <a href=\"https://www.swissmedic.ch/AIPS\">https://www.swissmedic.ch/AIPS</a>). Dieses Verzeichnis dient als Nachschlagewerk f\u00fcr Patientinnen und Patienten sowie f\u00fcr medizinische Fachpersonen. Die Aufbereitung der Arzneimittelinformation f\u00fcr die klinischen Informationssysteme wird durch private Anbieter \u00fcbernommen. Mit dem Inkrafttreten des revidierten Heilmittelgesetzes sollen beide Aufgaben an eine private Stiftung \u00fcbertragen werden, welche von den Zulassungsinhaberinnen, den interessierten Medizinalberufen und den Personen mit einer eigenverantwortlichen Abgabekompetenz getragen wird.</p><p>1. Die elektronische Plattform von Swissmedic (AIPS) dient als vollst\u00e4ndiges und aktuelles Nachschlagewerk f\u00fcr die Arzneimittelinformation. F\u00fcr die Verwendung in klinischen Informationssystemen werden die Daten heute von privaten Anbietern weiter aufbereitet und strukturiert. Dieser Bereich ist im geltenden Heilmittelgesetz (HMG; SR 812.21) nicht geregelt, weshalb diese Leistung momentan von Akteuren im freien Markt erbracht wird. Der Entwurf zum revidierten HMG sieht jedoch vor, dass die Arzneimittelinformation k\u00fcnftig durch die erw\u00e4hnte private Stiftung publiziert werden soll. Den Zulassungsinhaberinnen kommt dabei die Pflicht zu, die Arzneimittelinformation strukturiert bei der Stiftung einzureichen. Eine der Datenbank der Stiftung nachgelagerte, weitere Veredelung der Daten schliesst jedoch auch das k\u00fcnftige HMG nicht aus, weshalb diese T\u00e4tigkeit auch weiterhin durch den freien Markt erbracht werden kann. Sollten die privatwirtschaftlichen Angebote zum heutigen Zeitpunkt (bevor das revidierte HMG umgesetzt wird) aus marktwirtschaftlichen Gr\u00fcnden stark reduziert oder eingestellt werden, ohne dass neue Anbieter auf den Markt kommen, w\u00fcrde sich die Versorgung der Klinikinformationssysteme mit aktuellen Daten verschlechtern, was sich negativ auf die Medikations- und Patientensicherheit auswirken d\u00fcrfte. Aus diesem Grund ist es aus Sicht des Bundesrates wichtig, dass das Angebot der privaten Anbieter im Sinne einer \u00dcbergangsl\u00f6sung aufrechterhalten bleibt, bis die private Stiftung ihre Dienstleistungen vollst\u00e4ndig erbringen kann.</p><p>2. Die Umsetzung der aktiven F\u00f6rderung der E-Medikation ist eng verkn\u00fcpft mit dem elektronischen Patientendossier. Das Bundesgesetz \u00fcber das elektronische Patientendossier (BBl <a href=\"http://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2015/4865.pdf\">2015 4865</a>), das von den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten am 19. Juni 2015 verabschiedet wurde und per Anfang 2017 in Kraft treten soll, definiert einheitliche Rahmenbedingungen f\u00fcr den Informationsaustausch zwischen Gesundheitsfachpersonen und setzt damit den Rahmen f\u00fcr die E-Medikation. Eine interdisziplin\u00e4re Arbeitsgruppe bestehend aus Berufsverb\u00e4nden hat die Arbeiten an der Definition der auszutauschenden Medikationsinformationen im elektronischen Patientendossier zuhanden Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) und E-Health Suisse begonnen. Diese Informationen umfassen u. a. einen schweizweit einheitlichen elektronischen Medikamentenplan sowie ein elektronisches Rezept. Dabei wurden die Vorgaben aus dem HMG und der EU-Richtlinie 2011/24/EU umgesetzt. Der Nutzen einer standardisierten Medikationsinformation liegt insbesondere in einer erh\u00f6hten Arzneimitteltherapiesicherheit und damit in einer erh\u00f6hten Patientensicherheit sowie in der Optimierung von Behandlungsabl\u00e4ufen.</p><p>Zudem f\u00fchrt Patientensicherheit Schweiz auf Initiative des BAG zwischen 2012 und 2017 im Rahmen der Umsetzung der Qualit\u00e4tsstrategie des Bundes im schweizerischen Gesundheitswesen erste nationale Pilotprogramme zur F\u00f6rderung der Patientensicherheit durch (\"Progress!\"). Die ersten beiden Programme fokussieren auf die Sicherheit in der Chirurgie und die Sicherheit der Medikation an Schnittstellen. Mit dem systematischen Medikationsabgleich sollen Medikationsfehler vermieden und soll dadurch die Patientensicherheit erh\u00f6ht werden. Am Vertiefungsprojekt, bei dem der Fokus auf den systematischen Medikationsabgleich bei Spitaleintritt gelegt wird, nehmen neun Schweizer Spit\u00e4ler teil, wobei sowohl analoge als auch digitale Prozesse erprobt werden sollen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1449792000000)\/","SubmittedBy":"Cassis Ignazio","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1449792000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1750803606120)\/","SubmissionDate":"\/Date(1443052800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4920,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation|Gesundheit"}}