{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153028,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153028,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153028,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153028,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153028,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153028,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153028,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153028,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153028,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153028,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153028,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153028,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153028,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153028,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153028,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153028,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153028,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153028,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3028","BusinessType":9,"BusinessTypeName":"Dringliche Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"D.Ip.","Title":"Deregulierungs- und Kostensenkungspaket","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gerade aus Anlass der Aufhebung des Euro-Mindestkurses m\u00fcssen endlich die Rahmenbedingungen f\u00fcr den Werkplatz Schweiz verbessert, B\u00fcrokratie und Regulierungen abgebaut sowie Steuern und Abgaben gesenkt werden. Wir bitten deshalb den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche konkreten Massnahmen ergreift er, um die verschlechterten Rahmenbedingungen der Schweiz zu korrigieren? Ist er bereit, ein Deregulierungs- und Kostensenkungspaket zu schn\u00fcren und dem Parlament bis zur Sommersession 2015 zu unterbreiten?</p><p>2. Die SVP fordert Erleichterungen in folgenden Bereichen:</p><p>a. die schnelle Umsetzung der SVP-Masseneinwanderungs-Initiative inklusive H\u00f6chstzahlen, Kontingenten und Inl\u00e4ndervorrang;</p><p>b. den Verzicht auf eine \"Lohnpolizei\" oder Quotenregelungen;</p><p>c. die Sistierung der CO2-Abgabe f\u00fcr ein Jahr;</p><p>d. Reduktion der Mehrwertsteuer f\u00fcr Hotellerie und Gastgewerbe auf den reduzierten Satz;</p><p>e. die Entlastung des Gewerbes durch eine 50-prozentige Reduktion der zu erstellenden Statistiken;</p><p>f. die administrative Vereinfachung der Abrechnungen im Sozialversicherungsbereich;</p><p>g. die Abschaffung der Arbeitszeiterfassungspflichten;</p><p>h. Reduktion der Kontrollen in der Landwirtschaft durch Verl\u00e4ngerung der Intervalle;</p><p>i. die Flexibilisierung des Arbeitsmarkts, z. B. durch den Verzicht auf flankierende Massnahmen: keine erleichterte Allgemeinverbindlichkeitserkl\u00e4rung von GAV, Abschaffung der Solidarhaftung usw.;</p><p>j. den Verzicht auf \u00fcbertriebene Regulierungen im Finanzmarkt (\u00dcberarbeitung Fidleg, Finig, Geldw\u00e4schereiregulierung usw.);</p><p>k. den Abbau von Regulierungen im Zollverkehr, im Bau- und Umweltrecht;</p><p>l. die Vorbereitung eines Sparpakets mit konsequenter Aufgaben\u00fcberpr\u00fcfung und Personalplafonierung bei der \u00f6ffentlichen Hand;</p><p>m. einen sofortigen Anstellungsstopp beim Bundespersonal und in der Folge Abbau bis Ende 2016 von heute 33 700 Vollzeiteinheiten auf 30 000 Vollzeiteinheiten;</p><p>n. den Abbau von wettbewerbsverzerrenden Vorteilen des Bundespersonals (Vaterschaftsurlaub, Ferien- und Freizeitregelungen, Pensionskassenleistungen, fr\u00fchzeitige Pensionierungen usw.);</p><p>o. die Senkung des eidgen\u00f6ssischen Gewinnsteuersatzes f\u00fcr Unternehmen von 8,5 Prozent auf 7,5 Prozent.</p><p>3. Welche dieser Massnahmen gedenkt der Bundesrat umzusetzen?</p><p>4. Wie begr\u00fcndet er seine Ablehnung bei jenen Massnahmen, welche er nicht umzusetzen gedenkt (Begr\u00fcndung pro Massnahme)?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Um die durch die hohe Bewertung des Frankens entstehende kurzfristigen Nachteile f\u00fcr die Exportwirtschaft auszugleichen, existieren - abgesehen von geldpolitischen Massnahmen zur Beeinflussung des Wechselkurses - kaum rasche und zielf\u00fchrende Massnahmen. Der Bundesrat erachtet es daher als umso wichtiger, den hiesigen Unternehmen weiterhin gute Rahmenbedingungen zu bieten und diese wo n\u00f6tig zielgerichtet zu verbessern. Dies erlaubt den Schweizer Unternehmen, ihre Wettbewerbsf\u00e4higkeit nachhaltig zu steigern. Anstrengungen, welche die Produktionskosten von Unternehmen reduzieren und Rechts- und Planungssicherheit f\u00fcr Unternehmen sicherstellen, stehen dabei im Vordergrund. Dazu geh\u00f6ren aber auch die beschleunigte Erschliessung ausl\u00e4ndischer M\u00e4rkte sowie der Erhalt und die Weiterentwicklung des Zugangs zum EU-Binnenmarkt und damit der Erhalt des bilateralen Wegs mit der EU. Der Bundesrat wird sich anl\u00e4sslich der f\u00fcr den 19. M\u00e4rz 2015 geplanten aktualisierten Konjunkturprognose der Expertengruppe des Bundes umfassend \u00fcber die Wirtschaftsaussichten informieren lassen und den Handlungsbedarf laufend pr\u00fcfen.</p><p>Die Fragen zu den Ziffern 3 und 4 beantwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>a. Die notwendigen Arbeiten zur Umsetzung von Artikel\u00a0121a der Bundesverfassung werden konsequent durchgef\u00fchrt. So hat der Bundesrat am 11. Februar 2015 den Vernehmlassungsentwurf zur Revision des Ausl\u00e4ndergesetzes und das Mandat f\u00fcr Verhandlungen mit der EU \u00fcber das Abkommen zur Personenfreiz\u00fcgigkeit verabschiedet und erg\u00e4nzende Massnahmen zu einer besseren Aussch\u00f6pfung des inl\u00e4ndischen Potenzials an Arbeitskr\u00e4ften beschlossen. Das in Artikel\u00a0121a der Bundesverfassung vorgesehene Zulassungssystem f\u00fchrt zu einem erheblichen Ausbau der ausl\u00e4nderrechtlichen Regulierungen und damit auch der B\u00fcrokratie. Damit verbunden sind zus\u00e4tzliche finanzielle und personelle Mehrbelastungen sowohl bei der Schweizer Wirtschaft als auch bei den Vollzugsbeh\u00f6rden der Kantone und des Bundes. Der Bundesrat teilt deshalb die Einsch\u00e4tzung der Interpellanten nicht, wonach die Umsetzung von Artikel\u00a0121a der Bundesverfassung eine deregulierende oder kostensenkende Wirkung haben k\u00f6nnte.</p><p>b. Es bestehen heute weder eine \"Lohnpolizei\" noch Quotenregelungen, auf die der Bundesrat mit rascher Wirksamkeit verzichten k\u00f6nnte. Es sind aber Vorlagen in Ausarbeitung, welche den in der Abstimmung vom 14. Juni 1981 durch Volk und St\u00e4nde angenommenen Auftrag an den Gesetzgeber umsetzen sollen, f\u00fcr die \"rechtliche und tats\u00e4chliche Gleichstellung\" von Mann und Frau \"vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit\" zu sorgen und den Anspruch \"auf gleichen Lohn f\u00fcr gleichwertige Arbeit\" zu gew\u00e4hrleisten (Art. 8 Abs. 3 der Bundesverfassung). Der Bundesrat hat am 22. Oktober 2014 beschlossen, zur Bek\u00e4mpfung der Lohndiskriminierung zus\u00e4tzliche staatliche Massnahmen zu ergreifen. Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, dass diese Massnahmen verh\u00e4ltnism\u00e4ssig sind und die zus\u00e4tzliche administrative Belastung f\u00fcr die Unternehmen gering bleibt.</p><p>c. Die CO2-Abgabe auf Brennstoffe ist eine Lenkungsabgabe, deren Einnahmen \u00fcberwiegend an die Bev\u00f6lkerung (pro Kopf) und die Wirtschaft (pro Lohnfranken) zur\u00fcckverteilt werden. Unternehmen, deren Wettbewerbsf\u00e4higkeit durch die CO2-Abgabe beeintr\u00e4chtigt wird, k\u00f6nnen sich davon befreien lassen. Eine Sistierung der CO2-Abgabe w\u00fcrde daher die Kosten der Unternehmen insgesamt nicht zwingend senken. Hingegen w\u00fcrde dem Geb\u00e4udeprogramm, dem ein Drittel der Ertr\u00e4ge aus der CO2-Abgabe - maximal 300 Millionen Franken pro Jahr - zugef\u00fchrt werden, Mittel entzogen. Das w\u00fcrde einerseits die kantonalen Budgets belasten, weil sie vom Bund weniger Globalbeitr\u00e4ge erhielten, und andererseits m\u00fcsste das Geb\u00e4udeprogramm f\u00fcr ein Jahr gestoppt werden. Beides w\u00fcrde das inl\u00e4ndische Gewerbe beeintr\u00e4chtigen.</p><p>d. Der Bundesrat lehnt eine Reduktion der Mehrwertsteuer f\u00fcr Gastgewerbe und Hotellerie ab.</p><p>Bundesrat und Parlament haben die Volksinitiative \"Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!\", welche weitgehend mit der Forderung von Ziffer 2d der vorliegenden Interpellation \u00fcbereinstimmt, Volk und St\u00e4nden zur Ablehnung empfohlen. In der Abstimmung vom 28. September 2014 haben 71,5 Prozent der Abstimmenden und alle St\u00e4nde die Initiative abgelehnt.</p><p>Der Bundesrat erachtet es unver\u00e4ndert als sachlich nicht gerechtfertigt, die gastgewerblichen Leistungen dem reduzierten Steuersatz von 2,5 Prozent zu unterstellen. Eine Besteuerung zum reduzierten Steuersatz h\u00e4tte hohe j\u00e4hrliche Mindereinnahmen von 760 bis 810 Millionen Franken zur Folge. Ein grosser Teil der gastgewerblichen Betriebe ist zudem von der Frankenst\u00e4rke nicht betroffen, da sie sich nicht in touristischen Gebieten befinden.</p><p>e. Die Notwendigkeit und der Nutzen der jeweiligen Statistik wird regelm\u00e4ssig im Rahmen der Erarbeitung des statistischen Mehrjahresprogramms (MJP) \u00fcberpr\u00fcft, das n\u00e4chste Mal f\u00fcr das MJP der Legislatur 2015-2019. Bei Erhebungen, auf die nicht verzichtet werden kann, wurde bereits eine Vereinfachung durch alternative Erhebungsformen oder den Einsatz moderner Technologien erfolgreich realisiert. Zudem werden wo immer m\u00f6glich Doppelspurigkeiten vermieden und die Nutzung von in der Verwaltung bereits verf\u00fcgbaren Administrativ- und Registerdaten priorisiert, um auf Erhebungen zu verzichten oder ihre Frequenz stark reduzieren zu k\u00f6nnen. Diese Massnahmen haben den Aufwand f\u00fcr die Unternehmen bereits deutlich gesenkt.</p><p>Eine 50-prozentige Reduktion der zu erstellenden Statistiken w\u00fcrde bedeuten, dass der Politik, der Verwaltung, der Wirtschaft und der Gesellschaft eine wesentliche Grundlage fehlen w\u00fcrde.</p><p>f. Im Bereich der ersten S\u00e4ule haben die Arbeitgebenden einmal im Jahr mit der Ausgleichskasse abzurechnen. Diese nimmt dann unverz\u00fcglich den Ausgleich zwischen den periodisch geleisteten Akontobeitr\u00e4gen und den tats\u00e4chlich geschuldeten Beitr\u00e4gen vor. Bei den Selbstst\u00e4ndigerwerbenden verf\u00e4hrt die Ausgleichskasse analog, sobald sie die erforderlichen Daten von der Steuerbeh\u00f6rde erh\u00e4lt. Das Abrechnungssystem ist einfach, schlank und kosteng\u00fcnstig. Die Ausgleichskassen bieten auch elektronische Abrechnungssysteme an. In der zweiten Ausgabe des B\u00fcrokratiemonitors vom 29. Januar 2015 wird ausgef\u00fchrt, dass drei Viertel der Befragten die Belastung der Unternehmen als gering oder eher gering empfinden.</p><p>Was die zweite S\u00e4ule betrifft, so r\u00e4umt das BVG den Vorsorgeeinrichtungen bez\u00fcglich ihrer Finanzierung und Organisation bereits eine grosse Autonomie ein. F\u00fcr den Beitragsbezug verlangt das Gesetz lediglich eine Abrechnung und eine \u00dcbertragung der Beitr\u00e4ge vom Arbeitgeber an die Vorsorgeeinrichtung pro Jahr, jeweils per Jahresende. Laut Gesetz steht es dem obersten parit\u00e4tischen Organ der Vorsorgeeinrichtung frei, mehr als eine Abrechnung pro Jahr vorzusehen. Ausserdem wird die Reform der Altersvorsorge 2020 dazu beitragen, die Berechnung des gem\u00e4ss BVG versicherten Lohns durch die Abschaffung des Koordinationsabzugs zu vereinfachen. Damit wird der versicherte BVG-Lohn dem massgebenden AHV-Lohn entsprechen.</p><p>g. Das Anliegen einer vereinfachten Arbeitszeiterfassung soll gem\u00e4ss der Vorstellung des Bundesrates auf Verordnungsebene umgesetzt werden. Ein erster von den Sozialpartnern akzeptierter Revisionsentwurf liegt vor. Dieser wird Ende M\u00e4rz in die externe Konsultation geschickt und soll noch im dritten Quartal 2015 in Kraft treten.</p><p>h. Die Intervalle der Kontrollen in der Landwirtschaft wurden im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017 thematisiert. Dabei hat der Bundesrat die Vertragsintervalle in den Bereichen der Vernetzung- und der Biodiversit\u00e4tsprojekte von sechs auf acht Jahre verl\u00e4ngert und dementsprechend auch die Kontrollintervalle. Die restlichen Intervalle (\u00f6kologischer Leistungsnachweis und weitere freiwillige Programme) wurden unver\u00e4ndert auf vier Jahre festgelegt. Im Weiteren wurde die Akkreditierungspflicht f\u00fcr amtliche OLN-Kontrollen mit der Einf\u00fchrung der Agrarpolitik 2014-2017 gestrichen. Der Bundesrat wird administrative Vereinfachungen im Bereich der \u00f6ffentlich-rechtlichen Kontrollen pr\u00fcfen, wobei im Vordergrund gezieltere risikobasierte Kontrollen stehen.</p><p>i. Die St\u00e4rke des Werkplatzes Schweiz zeigt sich unter anderem in einer hohen Flexibilit\u00e4t des Arbeitsmarktes. Diese soll auch k\u00fcnftig erhalten bleiben. Die flankierenden Massnahmen (FlaM) wurden geschaffen, um allf\u00e4llige Missbr\u00e4uche infolge der \u00d6ffnung des Arbeitsmarktes festzustellen und zu bek\u00e4mpfen. Die FlaM stehen im Einklang mit der sozialpartnerschaftlichen Tradition in der Schweiz und beruhen auf dem Grundsatz, dass der Staat nur subsidi\u00e4r in die Lohnbildung eingreifen soll. So sind die FlaM-Instrumente wie die erleichterte Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung von GAV nur anwendbar, wenn die L\u00f6hne und Arbeitszeiten wiederholt und in missbr\u00e4uchlicher Weise unterboten werden und wenn die Sozialpartner in einer GAV-Branche ihre Zustimmung erteilen.</p><p>Dank den FlaM bleiben die Rahmenbedingungen f\u00fcr einen fairen Wettbewerb und faire L\u00f6hne auf dem Werkplatz Schweiz erhalten. Dieser Schutz ist insbesondere auch in Zeiten der Aufhebung des Euro-Mindestkurses notwendig. Es liegt daher nicht im Interesse der Schweizer Betriebe, die FlaM als Antwort auf den gesunkenen Eurokurs zu reduzieren. Darum wird ein allf\u00e4lliger Anpassungsbedarf der FlaM im Rahmen der Umsetzung des k\u00fcnftigen Zulassungsregimes von ausl\u00e4ndischen Arbeitskr\u00e4ften gepr\u00fcft.</p><p>j. Im Zusammenhang mit der Finanzmarktregulierung ist in Erinnerung zu rufen, dass der Ausl\u00f6ser f\u00fcr die Regulierungsaktivit\u00e4ten die Finanzkrise selbst war. Die in der Krise offenbarten Probleme und L\u00fccken im System m\u00fcssen entsprechend gel\u00f6st und geschlossen werden. Der international ausgerichtete Finanzplatz kann sich zudem der internationalen Regulierungstendenz nicht zur G\u00e4nze verschliessen, um keine Wettbewerbsnachteile erfahren zu m\u00fcssen. Dabei wird bei der innerstaatlichen Regulierung zwar eine m\u00f6glichst \u00e4quivalente, den schweizerischen Gegebenheiten jedoch ad\u00e4quat angepasste Regelung angestrebt. Beispielsweise wurde der Entwurf f\u00fcr die Infrastrukturregelung (FinfraG, Botschaft vom 3. September 2014, BBl 2014 7483) unter Ber\u00fccksichtigung dieser Grunds\u00e4tze an die internationalen Gegebenheiten angepasst. Laufende Regulierungsprojekte werden auf ihre Kosten-Nutzen-Bilanz untersucht und unter Einbezug der Betroffenen wird nach tragbaren L\u00f6sungen gesucht. Damit wird die Forderung nach Erleichterungen bei den laufenden Gesetzesvorhaben ber\u00fccksichtigt.</p><p>k. Der Abbau der B\u00fcrokratie am Zoll f\u00fcr Import und Export ist f\u00fcr den Bundesrat priorit\u00e4r. Derzeit werden insbesondere die Berichte zur Beantwortung der Postulate 14.3013, 14.3014 und 14.3015 und die Umsetzung der Motionen 14.3011 und 14.3012 von den zust\u00e4ndigen \u00c4mtern erarbeitet.</p><p>Die EZV ist bestrebt den Zollverkehr laufend zu vereinfachen und Regulierungen abzubauen; letzten Sommer mit den Vereinfachungen im Reiseverkehr. Weil das Parlament j\u00fcngst die Motion 14.3449 \u00fcberwiesen hat, muss diese Regelung betreffend den Fleischimport wieder etwas verkompliziert werden. Im Handelswarenverkehr liegt das gr\u00f6sste Vereinfachungspotential jedoch eindeutig in den Frachtapplikationen. Deshalb hat die EZV auch ein entsprechendes Projekt in Angriff genommen, das unter dem Namen Redesign Fracht l\u00e4uft. Zurzeit wird der letzte Teil der Studie zu diesem Projekt verfasst.</p><p>l./m. Der Bundesrat hat bereits im Februar angesichts der sich abzeichnenden strukturellen Defizite Bereinigungsmassnahmen f\u00fcr den Voranschlag 2016 und den Legislaturfinanzplan 2017-2019 verabschiedet. W\u00e4hrend im Voranschlag 2016 insbesondere proportionale K\u00fcrzungen im Vordergrund stehen, sollen diese ab 2017 so weit als m\u00f6glich durch gezielte Massnahmen abgel\u00f6st oder erg\u00e4nzt werden. Teil des Bereinigungskonzepts ist auch der Verzicht auf Lohnmassnahmen sowie eine K\u00fcrzung des Personalaufwands um 1 Prozent im Voranschlag 2016. Basierend auf den Konjunkturprognosen vom M\u00e4rz und Juni wird der Bundesrat gegebenenfalls erg\u00e4nzende Massnahmen ergreifen.</p><p>n. Die Anstellungsbedingungen des Bundespersonals stellen ein austariertes Gesamtpaket dar. Aus diesem Grund d\u00fcrfen die einzelnen Bedingungen nicht isoliert betrachtet werden. Eine Verschlechterung bei den in der Interpellation genannten Themen w\u00fcrde die Stellung des Arbeitgebers Bund auf dem Arbeitsmarkt schw\u00e4chen, sofern nicht gleichzeitig andere Themen ausgebaut w\u00fcrden. Zudem haben Vergleiche mit den grossen Arbeitgebern in der Privatwirtschaft und den bundesnahen Betrieben ergeben, dass das Bundespersonal in den genannten Bereichen vergleichbare Leistungen aufweist. Wettbewerbsverzerrende Vorteile kann der Bundesrat somit nicht erkennen.</p><p>o. Im Rahmen der Vorarbeiten zur Unternehmenssteuerreform III hat eine gemeinsame Projektorganisation von Bund und Kantonen zahlreiche m\u00f6gliche Massnahmen evaluiert. Bei diesen Arbeiten wurde auch die Wirtschaft eng mit einbezogen. Gest\u00fctzt auf diese Analyse hat der Bundesrat eine Vernehmlassungsvorlage erarbeitet, mit dem Ziel, den Steuerstandort Schweiz zu st\u00e4rken. Darin figurieren verschiedene Massnahmen, welche die direkte Bundessteuer betreffen und aus Standortsicht ein besseres Kosten-Nutzen-Verh\u00e4ltnis aufweisen als eine Senkung des Gewinnsteuersatzes bei der direkten Bundessteuer. Der Bundesrat will an dieser breitabgest\u00fctzten strategischen Stossrichtung der Reform festhalten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1426204800000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1426636800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690524415800)\/","SubmissionDate":"\/Date(1425427200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4917,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen"}}