{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153038,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153038,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153038,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153038,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153038,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153038,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153038,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153038,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153038,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153038,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153038,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153038,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153038,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153038,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153038,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153038,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153038,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153038,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3038","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Lager f\u00fcr schwach- und mittelaktive radioaktive Abf\u00e4lle. Fehlender Entsorgungsnachweis","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Kernenergiegesetz verlangt f\u00fcr radioaktive Abf\u00e4lle einen Entsorgungsnachweis. Damit muss die Nagra zeigen, dass ein Atomm\u00fclllager gebaut und betrieben werden kann, das die beh\u00f6rdlich festgelegten Anforderungen erf\u00fcllt.</p><p>Der Entsorgungsnachweis f\u00fcr schwach- und mittelaktive Abf\u00e4lle (SMA) wurde bereits im Jahr 1988 durch den Bundesrat genehmigt. Dieser Nachweis basiert auf dem Wirtgestein Helvetischer Mergel am Oberbauenstock. Im Vorschlag der Nagra f\u00fcr die Etappe 3 (\"2 mal 2\"-Entscheid vom 30. Januar 2015) erf\u00fcllt im sicherheitstechnischen Vergleich der Standortgebiete der Standort f\u00fcr SMA-Lager mit dieser geologischen Schicht zwar die Anforderungen des Verfahrens, wird aber als weniger g\u00fcnstig zur\u00fcckgestellt.</p><p>Neu ist die Opalinustonschicht als Wirtgestein f\u00fcr das SMA-Lager vorgesehen. F\u00fcr diese Schicht besteht kein SMA-Lager-Entsorgungsnachweis mit klaren Spezifikationen f\u00fcr Lagereinbauten. Der Versuchsstollen im Opalinuston im Mont Terri hat gezeigt, dass Kavernen bereits mit kleinerem Durchmesser, als sie f\u00fcr ein SMA-Lager vorgesehen sind, zu Deformationen und erheblichen bautechnischen Anforderungen f\u00fcr Lagerbeh\u00e4lter von weniger als 10 Tonnen Gewicht gef\u00fchrt haben.</p><p>Durch verst\u00e4rkte Einbauten muss zudem mit einer erh\u00f6hten Gasbildung gerechnet werden, die die Barrierewirkung des Gesteins beeintr\u00e4chtigt. Die Verformungen im Versuchsstollen stellen zudem Fragen, wie die erleichterte R\u00fcckholbarkeit der Abf\u00e4lle gew\u00e4hrleistet werden kann.</p><p>1. Muss der Entsorgungsnachweis f\u00fcr den Einbau von SMA-Lager-Kavernen im Opalinuston neu erbracht werden, damit die bau- und sicherheitstechnischen Anforderungen bez\u00fcglich Stabilit\u00e4t, Gasbildung, Barrierewirkung, erleichterte R\u00fcckholbarkeit usw. gegeben sind, ohne die Langzeitsicherheit zu beeintr\u00e4chtigen?</p><p>2. Wenn nein, welches Verfahren ist vorgesehen, um sicherzustellen, dass die obengenannten Anforderungen im Opalinuston erf\u00fcllt werden k\u00f6nnen?</p><p>3. Welche Folgerungen zieht der Bundesrat f\u00fcr das Sachplanverfahren? Die Nagra schl\u00e4gt jetzt die R\u00fcckstellung der Helvetischen Mergel als weniger g\u00fcnstiges Wirtgestein vor, obwohl sie dort ein SMA-Lager realisieren wollte.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Bez\u00fcglich Stellenwert des Entsorgungsnachweises verweist der Bundesrat auf seine Antwort auf die Interpellation Girod 08.3978, \"Radioaktive Abf\u00e4lle. Beurteilung des Entsorgungsnachweises\".</p><p>Zu den gestellten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Nein. Der Entsorgungsnachweis f\u00fcr schwach- und mittelradioaktive Abf\u00e4lle, den die Nagra im Jahre 1985 am Beispiel Oberbauenstock f\u00fchrte, hatte zum Ziel, die grunds\u00e4tzliche Machbarkeit eines sicheren Endlagers f\u00fcr die schwach- und mittelradioaktiven Abf\u00e4lle aufzuzeigen. Dieser Nachweis wurde 1988 vom Bundesrat nach eingehender Pr\u00fcfung anerkannt. Da sich an der grunds\u00e4tzlichen Machbarkeit nichts ge\u00e4ndert hat, ist eine Erneuerung nicht notwendig.</p><p>2. Bei der Wahl eines Standorts f\u00fcr geologische Tiefenlager m\u00fcssen die bestehenden Kenntnisse im Rahmen des noch folgenden Auswahl- und Rahmenbewilligungsverfahrens sowie bei den danach folgenden Bau- und Betriebsbewilligungsverfahren schrittweise aktualisiert, vertieft und dokumentiert werden. Das schrittweise Vorgehen und die detaillierte Pr\u00fcfung der Unterlagen durch das Eidgen\u00f6ssische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi), die Kommission f\u00fcr nukleare Sicherheit (KNS), durch weitere Bundesstellen sowie durch Expertinnen und Experten, welche die Unterlagen im Auftrag der Kantone und der Bundesrepublik Deutschland pr\u00fcfen, stellen sicher, dass offene Fragen stufengerecht beantwortet und die hohen sicherheitstechnischen Anforderungen mit den vorgeschlagenen Lagerstandorten (bzw. dem Lagerstandort f\u00fcr ein Kombilager) eingehalten werden. Dies schliesst auch m\u00f6gliche bautechnische Abkl\u00e4rungen in den Felslabors der Nagra und des Bundesamtes f\u00fcr Landestopografie (Swisstopo) ein, noch bevor ein Testbereich am definitiven Standort gebaut wird.</p><p>3. Der Ende Januar 2015 kommunizierte Einengungsvorschlag der Nagra ergibt sich aus dem sicherheitstechnischen Vergleich, bei dem die vier Standortgebiete Jura-S\u00fcdfuss, N\u00f6rdlich L\u00e4gern, S\u00fcdranden und Wellenberg laut Nagra gegen\u00fcber den vorgeschlagenen Standortgebieten Jura Ost und Z\u00fcrich Nordost eindeutige sicherheitstechnische Nachteile aufweisen. Grunds\u00e4tzlich erf\u00fcllen aus Sicht der Nagra aber alle sechs Standortgebiete die im Sachplan und in weiteren Dokumenten definierten Kriterien.</p><p>Das Sachplanverfahren kann wie geplant weitergef\u00fchrt werden. Das Ensi wird bis Anfang 2016 mit Unterst\u00fctzung externer Fachexpertinnen und -experten beurteilen, ob die Wahl der Standorte aus sicherheitstechnischer Sicht gerechtfertigt ist und insbesondere ob die nichtvorgeschlagenen Standorte eindeutige Nachteile aufweisen. Basierend auf der beh\u00f6rdlichen \u00dcberpr\u00fcfung des Ensi sowie der KNS und weiterer Bundesstellen (Bundesamt f\u00fcr Umwelt, Bundesamt f\u00fcr Raumentwicklung) und in Kenntnis der Stellungnahmen des Ausschusses der Kantone und der Standortregionen nimmt das Bundesamt f\u00fcr Energie danach eine Gesamtbeurteilung vor. Voraussichtlich im Jahr 2016 werden s\u00e4mtliche Berichte, Gutachten und Stellungnahmen in eine dreimonatige \u00f6ffentliche Anh\u00f6rung geschickt. Der Bundesrat wird in Kenntnis aller relevanten Fakten voraussichtlich Mitte 2017 \u00fcber die von der Nagra vorgeschlagenen Standorte entscheiden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1431043200000)\/","SubmittedBy":"Munz Martina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1489708800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690524356713)\/","SubmissionDate":"\/Date(1425427200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4917,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Energie"}}