{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153058,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153058,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153058,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153058,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153058,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153058,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153058,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153058,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153058,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153058,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153058,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153058,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153058,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153058,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153058,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153058,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153058,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153058,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3058","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Swissleaks. Mit Meldesystem die Abwehr gegen kriminelle Gelder verst\u00e4rken","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen f\u00fcr ein Meldesystem zu schaffen, welches unter Wahrung des Pers\u00f6nlichkeitsschutzes und des Gesch\u00e4ftsgeheimnisses daf\u00fcr sorgt, dass s\u00e4mtliche Banken davon Kenntnis erhalten, wenn eine Bank einem mutmasslichen Geldw\u00e4scher die Einrichtung oder Weiterf\u00fchrung einer Gesch\u00e4ftsbeziehung verweigert.</p>","ReasonText":"<p>Jede einzelne Bank muss f\u00fcr die Einhaltung ihrer gesetzlichen Sorgfaltspflichten einen erheblichen Aufwand betreiben. Lehnt sie die Einrichtung oder Weiterf\u00fchrung einer Gesch\u00e4ftsbeziehung ab, so steht es dem Betroffenen frei, mit einer anderen Bank in Kontakt zu treten. Theoretisch hat ein Krimineller die M\u00f6glichkeit, sukzessive bei s\u00e4mtlichen rund 300 Banken in der Schweiz anzuklopfen, ohne dass die angefragte Bank irgendwie Kenntnis davon haben kann, dass eine andere Bank diese Person bereits gepr\u00fcft und abgewiesen hat.</p><p>Dieses System, dass Kriminelle s\u00e4mtliche 300 Schweizer Banken auf ihr schw\u00e4chstes Glied hin pr\u00fcfen k\u00f6nnen, ist nicht nur ausgesprochen ineffizient, sondern birgt auch grosse Missbrauchsm\u00f6glichkeiten.</p><p>Das angeregte Meldesystem soll so eingerichtet sein, dass der Pers\u00f6nlichkeitsschutz und das Gesch\u00e4ftsgeheimnis gewahrt bleiben, aber dennoch zweifelsfrei festgestellt werden kann, wenn eine Schweizer Bank sich bereits geweigert hat, mit einem bestimmten Kunden eine Gesch\u00e4ftsbeziehung aufzubauen oder fortzuf\u00fchren.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Eine Bank trifft zwei Arten von Meldepflichten gegen\u00fcber der Meldestelle f\u00fcr Geldw\u00e4scherei (MROS). Einerseits besteht gem\u00e4ss Artikel\u00a09 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0b des Geldw\u00e4schereigesetzes (GwG) eine Meldepflicht, wenn eine Bank die Aufnahme einer Gesch\u00e4ftsbeziehung mit einem Kunden ablehnt, weil ein Geldw\u00e4scherei- oder Terrorismusfinanzierungsverdacht vorliegt. Andererseits trifft eine Bank eine Meldepflicht, wenn sie die Fortf\u00fchrung einer bestehenden Gesch\u00e4ftsbeziehung wegen begr\u00fcndetem Geldw\u00e4scherei- oder Terrorismusfinanzierungsverdacht ablehnt (Art. 9 Abs. 1 Bst. a GwG).</p><p>Im letzteren Fall sind die Verm\u00f6genswerte ab Erstattung der Meldung von Gesetzes wegen gesperrt, und es besteht ein gesetzliches Informationsverbot gegen\u00fcber Betroffenen und Dritten ausser zum Zweck der Verh\u00e4ngung einer Sperre (Art. 10 und Art. 10a GwG).</p><p>Ist also eine Meldung gem\u00e4ss Artikel\u00a09 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0a GwG erstattet worden, darf eine Gesch\u00e4ftsbeziehung zun\u00e4chst nicht abgebrochen werden. Die MROS analysiert die Meldung und leitet sie an die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden weiter, wenn sich der Verdacht bei der Analyse erh\u00e4rtet. Die Sperre der Verm\u00f6genswerte muss w\u00e4hrend f\u00fcnf Tagen bzw. bis zum Entscheid der Staatsanwaltschaft aufrechterhalten bleiben. Es ist also w\u00e4hrend der Analyse der MROS ausgeschlossen, dass die zweifelhaften Verm\u00f6genswerte zu einem anderen Finanzintermedi\u00e4r gelangen. Erh\u00e4rtet sich der Verdacht hingegen nicht, gibt es keine Gr\u00fcnde, weshalb die Verm\u00f6genswerte nicht zu einem anderen Finanzintermedi\u00e4r transferiert werden sollten.</p><p>Das Gleiche gilt f\u00fcr F\u00e4lle, in denen eine Meldung nach Artikel\u00a09 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0b GwG erstattet wurde, nachdem die Aufnahme einer Bankbeziehung gar nicht erst zustande gekommen ist. Auch hier kann sich die Verdachtslage im Zuge der Analyse durch die MROS oder auch erst nach weiterer Pr\u00fcfung durch die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden als unbegr\u00fcndet erweisen. Somit gibt es auch in diesen F\u00e4llen keine Gr\u00fcnde, weshalb die Verm\u00f6genswerte nicht frei sollten zirkulieren k\u00f6nnen.</p><p>Die zur Umsetzung der 2012 revidierten Gafi-Empfehlungen vom Parlament in der Wintersession 2014 beschlossene Revision des GwG sieht eine differenzierte Vorgehensweise vor. Um das System effizienter zu gestalten und zu Unrecht erfolgte Verm\u00f6genssperren zu vermeiden, erfolgt die Sperre in der Regel nun erst, wenn die MROS nach Analyse die Meldung an die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden weiterleitet. Nach revidiertem Recht w\u00fcrden die Verm\u00f6genswerte hingegen auch von einer informierten Drittbank gest\u00fctzt auf das GwG nicht gesperrt werden k\u00f6nnen. Mit einem Meldesystem im Sinne der Motion w\u00e4re somit bei der Abwehr krimineller Gelder nichts gewonnen.</p><p>Jeder Finanzintermedi\u00e4r muss sich mit den Geldw\u00e4scherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken seiner T\u00e4tigkeit und geeigneten risikomindernden Massnahmen auseinandersetzen. Das dem GwG zugrunde liegende Meldesystem sollte nicht dazu dienen zu verhindern, dass eine Person mit einem anderen Finanzintermedi\u00e4r in der Schweiz in Beziehung treten kann. Die negative Einsch\u00e4tzung eines einzelnen Finanzintermedi\u00e4rs sollte weder zu einer Vorverurteilung des Kunden und zu dessen generellen Ausschluss von Bankdienstleistungen f\u00fchren noch die Vertragsfreiheit des anderen Finanzintermedi\u00e4rs einschr\u00e4nken. Jeder einzelne Finanzintermedi\u00e4r muss deshalb eine eigene Analyse durchf\u00fchren. Der Bundesrat lehnt aus diesen Gr\u00fcnden das von der Motion verlangte Meldesystem ab.</p><p>Abschliessend kann darauf hingewiesen werden, dass die Schweizerische Bankiervereinigung bereits seit 2007 ein elektronisches internetbasiertes Informationssystem betreibt, das der aktiven Verbreitung von Warnmeldungen zur Verhinderung und Aufkl\u00e4rung von Wirtschaftsdelikten in der Finanzbranche dient. Es bezweckt den Schutz der Interessen der Bankkunden und der Mitgliedinstitute sowie den Erhalt eines vertrauensw\u00fcrdigen Finanzplatzes Schweiz. Das Informationssystem ist gem\u00e4ss den gesetzlichen Bestimmungen beim Eidgen\u00f6ssischen Datenschutzbeauftragten angemeldet.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1432080000000)\/","SubmittedBy":"Schneider Sch\u00fcttel Ursula","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1489536000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690524961250)\/","SubmissionDate":"\/Date(1425513600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4917,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Steuer"}}