{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153060,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153060,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153060,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153060,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153060,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153060,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153060,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153060,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153060,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153060,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153060,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153060,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153060,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153060,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153060,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153060,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153060,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153060,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3060","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Medikamentenpreise senken","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, der neuen W\u00e4hrungssituation angemessene, kostensenkende Massnahmen bei den Medikamentenpreisen zu pr\u00fcfen und aufzuzeigen, wie und auf welchen m\u00f6glichst fr\u00fchen Zeitpunkt er entsprechende Massnahmen im Interesse der Pr\u00e4mienzahlenden treffen wird.</p>","ReasonText":"<p>Rund 4 bis 5 Pr\u00e4mienprozente respektive 986 Millionen Franken zu viel w\u00fcrden die Versicherten f\u00fcr Medikamente bezahlen, schreibt der Gesundheitsexperte Urs P. Gasche. Dabei sind die Medikamente im station\u00e4ren Spitalbereich nicht eingerechnet. Von 800 Millionen Franken spricht Preis\u00fcberwacher Meierhans. Die geltende Vereinbarung zur Preisfestsetzung bescherte der Branche seit 2012 erhebliche Wechselkursgewinne. Sie tut dies auch weiterhin auf Kosten der Versicherten. Bei der heutigen Preisfestsetzung wird j\u00e4hrlich ein Drittel der Medikamente \u00fcberpr\u00fcft. Dabei spielen der L\u00e4nderkorbvergleich, die Toleranzmarge von fr\u00fcher 5 Prozent, heute 3 Prozent sowie der Wechselkurs eine Rolle. Nun hat sich mit dem SNB-Beschluss eine entscheidende Ver\u00e4nderung ergeben mit starken Auswirkungen auf die gesamte Volkswirtschaft, auch auf die L\u00f6hne. Deshalb ist es kaum verst\u00e4ndlich, dass sich die Medikamentenpreise nicht wie die Produkte anderer Exportbranchen auf die Verteuerung des Frankens oder zumindest auf einen Wechselkurs von Fr. 1.10 statt auf Fr. 1.25 auszurichten haben. Dies ist umso st\u00f6render, als zwei Drittel der kassenpflichtigen Medikamente aus dem Ausland importiert werden. Das heisst, von den erh\u00f6hten Preisen profitieren haupts\u00e4chlich Hersteller im Ausland, die in die Schweiz liefern. Auch die inl\u00e4ndische Pharmaindustrie hat einen Vorteil. Auch f\u00fcr sie f\u00fchrt ein erh\u00f6hter Wechselkurs zu besseren Preisen. Eine Anpassung aller Medikamentenpreise an die stark ver\u00e4nderte Wechselkurssituation gef\u00e4hrdet also kaum Arbeitspl\u00e4tze, auch deshalb nicht, weil mittlerweile viele Wirkstoffe in Schwellenl\u00e4ndern, gebrauchsfertige Arzneimittel in Billigl\u00e4ndern produziert und auch klinische Pr\u00fcfungen zum Teil dort durchgef\u00fchrt werden. Unter all diesen Aspekten rechtfertigt sich ein k\u00fcnstlich erh\u00f6hter Wechselkurs gepaart mit einer Toleranzmarge kaum. Umso mehr, als die Bev\u00f6lkerung diese Form von Wirtschaftsunterst\u00fctzung mit ihren Krankenkassenpr\u00e4mien zu berappen hat. Das aber ist nicht der Sinn der sozialen Krankenversicherung. Darum verlangen Preis\u00fcberwacher, Konsumentenschutz wie auch dieses Postulat die Weitergabe der W\u00e4hrungsgewinne.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Preise der Arzneimittel der Spezialit\u00e4tenliste (SL) werden vom Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) festgelegt und periodisch \u00fcberpr\u00fcft. F\u00fcr die Preisfestsetzung f\u00fcr Arzneimitteln der SL werden der Auslandpreisvergleich (APV) mit den Referenzl\u00e4ndern D\u00e4nemark, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, den Niederlanden und \u00d6sterreich und der therapeutische Quervergleich (TQV) mit Arzneimitteln gleicher Indikation oder \u00e4hnlicher Wirkungsweise ber\u00fccksichtigt. Das BAG legt f\u00fcr den APV bei Neuaufnahmen in die SL oder bei einfachen \u00dcberpr\u00fcfungen zweimal j\u00e4hrlich per 1. Februar und per 1. August die Wechselkurse f\u00fcr Euro, britisches Pfund und d\u00e4nische Krone anhand der Monatsdurchschnittskurse der Schweizerischen Nationalbank (SNB) der letzten 12 Monate fest. Diese Kurse gelten jeweils f\u00fcr ein halbes Jahr. Der per 1. Februar festgelegte Eurokurs betr\u00e4gt bis zum 31. Juli 2015 Fr. 1.20 pro Euro.</p><p>Der Wechselkurs f\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre wird jedes Jahr neu per 1. Februar festgelegt, ebenfalls anhand der Monatsdurchschnittskurse der SNB der letzten 12 Monate. In den Jahren 2012, 2013 und 2014 galten inkl. Toleranzmarge von 5 Prozent Wechselkurse von Fr. 1.29, Fr. 1.27 respektive Fr. 1.29 pro Euro.</p><p>Am 1. August 2015 wird wiederum der Wechselkurs f\u00fcr Neuaufnahmegesuche und einfache \u00dcberpr\u00fcfungen neu bestimmt. Sollte die Aufwertung des Frankens so lange andauern, werden dann erste Auswirkungen zu sp\u00fcren sein. Dasselbe gilt f\u00fcr den 1. Februar 2016. Wechselkursschwankungen haben entsprechend erst verz\u00f6gert einen Einfluss auf die Festlegung und \u00dcberpr\u00fcfung der Arzneimittelpreise - allerdings bei Schwankungen in beide Richtungen.</p><p>Die Situation erheblicher Wechselkursschwankungen ist nicht neu. Im Jahr 2011 fiel der Eurokurs von \u00fcber Fr. 1.50 auf knapp \u00fcber Fr. 1.20. Bundesrat und Eidgen\u00f6ssisches Departement des Innern (EDI) haben reagiert und im Jahr 2012 mit der Festlegung der Wechselkurse \u00fcber die letzten 12 Monate f\u00fcr die Preisfestsetzung und der vor\u00fcbergehenden Anhebung der Toleranzmarge von 3 auf 5 Prozent Massnahmen beschlossen, um die Auswirkungen der Wechselkursschwankungen auf die Arzneimittelpreise abzufedern. Das BAG hat unter diesen Rahmenbedingungen im Rahmen der \u00dcberpr\u00fcfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre seit dem Jahre 2012 die Preise von rund 2400 Arzneimitteln \u00fcberpr\u00fcft und rund 1500 Preissenkungen verf\u00fcgt. Dies hat zu Einsparungen von insgesamt mindestens 600 Millionen Franken gef\u00fchrt. Dies zeigt auf, dass am bestehenden System der Wechselkursfestlegung und \u00dcberpr\u00fcfung festgehalten werden kann, da die geforderten Einsparungen trotzdem erzielt werden k\u00f6nnen. Die Pr\u00e4mienzahlenden profitieren somit zwar erst sp\u00e4ter von W\u00e4hrungsvorteilen. Sollten die Wechselkurse wieder h\u00f6her ausfallen, profitieren die Pr\u00e4mienzahlenden jedoch auch l\u00e4nger von einem tieferen Wechselkurs.</p><p>Beh\u00f6rdlich festgelegte Preise und der freie Markt f\u00fcr andere G\u00fcter sind zudem nicht vergleichbar. Bei der Preisfestsetzung und \u00dcberpr\u00fcfung von Arzneimitteln gilt der Auslandpreisvergleich grunds\u00e4tzlich als Obergrenze f\u00fcr die f\u00fcr die Schweiz festgelegten oder \u00fcberpr\u00fcften Preise. F\u00fcr importierte Arzneimittel k\u00f6nnen somit in der Schweiz nicht h\u00f6here Preise generiert werden, als dies in den Referenzl\u00e4ndern der Fall ist. Nachdem die Arzneimittelpreise in den Jahren 2012 bis 2014 auf das Niveau der Referenzl\u00e4nder gesenkt wurden, sind sie inzwischen aufgrund der erneuten Wechselkursschwankungen wieder h\u00f6her. Davon sind jedoch alle G\u00fcter in der Schweiz betroffen. Auch wenn ein Teil der Wirtschaft den Wechselkursschwankungen direkter ausgesetzt ist, erfolgten auch in diesen Bereichen in der Regel keine unmittelbaren Preisanpassungen auf breiter Front. Sollten die aktuell niedrigen Wechselkurse \u00fcber l\u00e4ngere Zeit anhalten, wird es auch im Arzneimittelbereich zu nachhaltigen Einsparungen kommen. Zudem steigen die Medikamentenpreise bei allf\u00e4llig schw\u00e4cher werdendem Franken nicht wieder an. Ergibt die \u00dcberpr\u00fcfung n\u00e4mlich, dass der Preis eines Arzneimittels in der Schweiz unter den Preisen im Ausland liegt, f\u00fchrt dies nicht zu Preiserh\u00f6hungen.</p><p>Schliesslich sind kurzfristig variierende Arzneimittelpreise und der damit verbundene administrative Aufwand weder im Interesse der Leistungserbringer, der Versicherten und Versicherer noch im Interesse der Pharmaindustrie.</p><p>Das von Bundesrat und EDI festgelegte Verfahren zur Festlegung der Wechselkurse f\u00fcr die Preisfestsetzung und \u00dcberpr\u00fcfung der Arzneimittel, die Massnahmen zur Abfederung von Wechselkursvolatilit\u00e4ten und der dreij\u00e4hrliche Rhythmus f\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung sind deshalb grunds\u00e4tzlich beizubehalten, und ausserordentliche Massnahmen sind nicht angezeigt. Entsprechend hat der Bundesrat am 29. April 2015 die per 1. Juni 2015 in Kraft tretenden Verordnungen zur Anpassung der Preisfestsetzung f\u00fcr Arzneimittel verabschiedet.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1433462400000)\/","SubmittedBy":"Heim Bea","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1481673600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690525067380)\/","SubmissionDate":"\/Date(1425513600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4917,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Gesundheit"}}