{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153075,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153075,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153075,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153075,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153075,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153075,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153075,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153075,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153075,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153075,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153075,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153075,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153075,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153075,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153075,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153075,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153075,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153075,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3075","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Reduktion des Mehrwertsteuersatzes f\u00fcr das Gastgewerbe und die Hotellerie","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Mehrwertsteuersatz f\u00fcr das Gastgewerbe auf 2,5 Prozent zu senken. Weiter soll der bestehende Mehrwertsteuer-Sondersatz f\u00fcr Beherbergungsleistungen (Art. 25 Abs. 4 des Mehrwertsteuergesetzes) aufgehoben und ebenfalls auf 2,5 Prozent reduziert werden.</p>","ReasonText":"<p>Am 15. Januar 2015 hat die Schweizerische Nationalbank die Aufhebung des Euromindestkurses vollzogen. Dieser Entscheid ist insbesondere f\u00fcr die exportorientierte Wirtschaft und den Tourismus schmerzhaft. Insbesondere bei Letztgenanntem werden die damit verbundenen Arbeitspl\u00e4tze kurz- und mittelfristig unter Druck geraten. Die langfristigen schwerwiegenden und negativen volkswirtschaftlichen Folgen m\u00fcssen unbedingt vermieden werden. Die Politik ist deshalb gefordert, Massnahmen zu ergreifen, um die negativen Auswirkungen der Frankenst\u00e4rke auf die Hotellerie und das Gastgewerbe abzufedern und die Wettbewerbsf\u00e4higkeit zu st\u00e4rken. Neue staatliche Lenkungen oder Konjunkturprogramme sind nicht angezeigt, ganz im Gegenteil. Es gilt nun, die Chance zu nutzen und gezielte Verbesserungen der Rahmenbedingungen f\u00fcr die Schweiz durchzusetzen. Ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz f\u00fcr das Gastgewerbe und die Hotellerie von 2,5 Prozent stellt eine schlanke L\u00f6sung dar, den Tourismus- und Gastgewerbesektor finanziell zu entlasten und damit neue Wirtschaftsimpulse auszul\u00f6sen. Zudem wird mit einer Reduktion auf zwei Mehrwertsteuers\u00e4tze, eine in anderen L\u00e4ndern \u00fcbliche L\u00f6sung, auch der administrativen Entlastung der Unternehmen Rechnung getragen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Verbesserung der Rahmenbedingungen f\u00fcr die Tourismusunternehmen bleibt das prim\u00e4re Ziel der Tourismuspolitik des Bundes. So hat er am 18. Februar 2015 die Botschaft \u00fcber die Standortf\u00f6rderung 2016-2019 verabschiedet, die verschiedene Massnahmen im Bereich des Tourismus beinhaltet.</p><p>Die Motion entspricht in Bezug auf das Gastgewerbe weitgehend der Volksinitiative \"Schluss mit der Mehrwertsteuer-Diskriminierung des Gastgewerbes!\", welche von Bundesrat und Parlament zur Ablehnung empfohlen und in der Abstimmung vom 28. September 2014 von 71,5 Prozent der Stimmenden und allen St\u00e4nden abgelehnt wurde. Der Unterschied liegt in der Behandlung der alkoholischen Getr\u00e4nke, f\u00fcr welche nach dem Wortlaut der Motion ebenfalls der reduzierte Steuersatz gelten w\u00fcrde.</p><p>Seit der Abstimmung hat sich f\u00fcr das Gastgewerbe kaum etwas ge\u00e4ndert. Von der Aufhebung des Euromindestkurses ist es nur marginal betroffen, da die Kundinnen und Kunden zum gr\u00f6ssten Teil in der Schweiz wohnhaft sind. Die Steuersatzsenkung w\u00e4re eine Giesskannensubvention, denn es w\u00fcrden in erster Linie Betriebe ausserhalb der Tourismusregionen profitieren, die nicht von der Frankenst\u00e4rke betroffen sind oder dadurch gar besser fahren, wenn sie Lebensmittel, Wein oder auch Einrichtungsgegenst\u00e4nde g\u00fcnstiger aus dem Ausland beziehen.</p><p>Der Bundesrat erachtet es unver\u00e4ndert als sachlich nicht gerechtfertigt, die gastgewerblichen Leistungen dem bestehenden reduzierten Steuersatz von 2,5 Prozent zu unterstellen, der die Verbilligung sogenannter lebensnotwendiger G\u00fcter bezweckt. Aus gesundheitspolitischen Erw\u00e4gungen nicht infrage k\u00e4me ein reduzierter Satz f\u00fcr die Abgabe alkoholischer Getr\u00e4nke im Gastgewerbe.</p><p>Direkt betroffen von der Frankenst\u00e4rke ist hingegen die Beherbergungswirtschaft. Der Effekt einer Senkung des Steuersatzes von 3,8 Prozent auf 2,5 Prozent w\u00e4re allerdings minimal und w\u00fcrde die Nachfrage kaum ankurbeln und auch die Marge der Hotellerie nicht sp\u00fcrbar vergr\u00f6ssern.</p><p>Eine Besteuerung der Beherbergungsleistungen und der gastgewerblichen Leistungen (ohne alkoholische Getr\u00e4nke) zum reduzierten Steuersatz von 2,5 Prozent h\u00e4tte insgesamt j\u00e4hrliche Mindereinnahmen aus der Mehrwertsteuer von 760 bis 810 Millionen Franken zur Folge. Davon w\u00fcrden 700 bis 750 Millionen Franken auf die gastgewerblichen Leistungen und 60 Millionen Franken auf die Beherbergungsleistungen entfallen. Der gr\u00f6sste Teil ginge zulasten der allgemeinen Bundeskasse, aber auch der AHV-Fonds mit rund 80 Millionen Franken und der IV-Fonds mit rund 40 Millionen Franken w\u00e4ren betroffen. Mindereinnahmen in diesem Ausmass bed\u00fcrften einer Gegenfinanzierung.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1431043200000)\/","SubmittedBy":"Brand Heinz","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1488153600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690524107283)\/","SubmissionDate":"\/Date(1425945600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4917,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Steuer"}}