{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153094,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153094,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153094,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153094,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153094,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153094,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153094,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153094,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153094,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153094,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153094,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153094,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153094,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153094,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153094,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153094,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153094,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153094,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3094","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Eritreische Asylsuchende. Aufnahmepraxis und dubiose Rolle des Generalkonsulates in Genf","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Asylsuchende aus Eritrea nehmen in den Asylstatistiken einen Spitzenplatz ein. Eritreer k\u00f6nnen heute gem\u00e4ss Bundesverwaltungsgerichtsurteil direkt als Fl\u00fcchtlinge anerkannt werden. Wehrdienstverweigerung allein gilt zwar gem\u00e4ss den neuen Massnahmen im Asylbereich nicht mehr als Asylgrund. Jedoch sind die Sanktionen in Eritrea in gewissen F\u00e4llen menschenrechtswidrig, und die Bev\u00f6lkerung wird zu Zwangsarbeit gezwungen.</p><p>Gem\u00e4ss Zeitungsbericht (\"NZZ am Sonntag\" vom 14. Dezember 2014) besteht der Verdacht, dass die eritreische Regierung \u00fcber das Generalkonsulat in Genf \"Steuern\" eintreibt und Reisen nach Eritrea organisiert. Diese Geldbetr\u00e4ge zahlen die eritreischen Asylsuchenden meistens indirekt \u00fcber die Schweizer Sozialhilfe. Reisen ins Heimatland von Asylsuchenden sind kritisch zu beurteilen, da diese dem Schutz des Asylsuchenden vor dem Heimatstaat widersprechen.</p><p>Wir bitten den Bundesrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Aus welchen Gr\u00fcnden wird die Anerkennung als Fl\u00fcchtling ausgesprochen, statt im Rahmen einer vorl\u00e4ufigen Aufnahme zu pr\u00fcfen, ob eine R\u00fcckf\u00fchrung der eritreischen Asylsuchenden zuk\u00fcnftig wieder m\u00f6glich wird?</p><p>2. Eine Delegation des EDA und EJPD hat im Januar 2015 Eritrea besucht. Was haben Auswertungen der dort gef\u00fchrten Gespr\u00e4che ergeben? Wie wird die menschenrechtliche Situation von zur\u00fcckkehrenden Eritreern neu eingesch\u00e4tzt?</p><p>3. Welche Praxis verfolgen andere europ\u00e4ische Hauptaufnahmestaaten bez\u00fcglich der Aufnahme und R\u00fcckf\u00fchrung eritreischer Asylsuchenden?</p><p>4. Was gedenkt er zu tun, um den Dialog mit dem eritreischen Regime aufrechtzuerhalten und die menschenrechtliche Situation in Eritrea regelm\u00e4ssig zu \u00fcberpr\u00fcfen?</p><p>5. Strebt die Schweiz eine Migrationspartnerschaft mit Eritrea an?</p><p>6. Welche wirtschaftlichen oder entwicklungspolitischen Beziehungen pflegt die Schweiz mit Eritrea? Wie halten es andere europ\u00e4ische Hauptaufnahmestaaten von eritreischen Asylsuchenden mit Eritrea?</p><p>7. Wie gedenkt er die Rolle des Generalkonsulats von Eritrea bez\u00fcglich Steuereintreibung und Organisation von Reisen f\u00fcr Asylsuchende in den Heimatstaat zu untersuchen? Sollte den allenfalls involvierten Personen auf dem Generalkonsulat nicht die diplomatische Immunit\u00e4t entzogen werden?</p><p>8. Wie gedenkt er l\u00fcckenlos zu ermitteln, welche eritreischen Asylsuchenden trotz Verbot zur\u00fcck in ihr Heimatland reisen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Das Asylgesetz (AsylG) sieht vor, dass im Rahmen des Asylverfahrens gepr\u00fcft wird, ob eine Person die Voraussetzungen f\u00fcr die Zuerkennung der Fl\u00fcchtlingseigenschaft erf\u00fcllt oder nicht.</p><p>Die vorl\u00e4ufige Aufnahme hingegen ist eine Ersatzmassnahme f\u00fcr den nicht zul\u00e4ssigen, nicht zumutbaren oder nicht m\u00f6glichen Vollzug der Wegweisung einer weggewiesenen ausl\u00e4ndischen Person oder eines weggewiesenen Asylsuchenden aus der Schweiz. Sie wird regelm\u00e4ssig \u00fcberpr\u00fcft und kann aufgehoben werden, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erf\u00fcllt sind.</p><p>Erf\u00fcllen eritreische Asylsuchende die gesetzlichen Voraussetzungen f\u00fcr die Fl\u00fcchtlingseigenschaft, werden sie als Fl\u00fcchtlinge anerkannt und erhalten grunds\u00e4tzlich Asyl. Personen, welche jedoch erst durch ihre illegale Ausreise aus Eritrea zum Fl\u00fcchtling wurden, werden gem\u00e4ss Artikel\u00a054 AsylG von der Asylgew\u00e4hrung ausgeschlossen. Da der Vollzug ihrer Wegweisung aus der Schweiz aber unzul\u00e4ssig w\u00e4re, werden sie vorl\u00e4ufig aufgenommen. Die zuerkannte Fl\u00fcchtlingseigenschaft unterliegt keiner regelm\u00e4ssigen \u00dcberpr\u00fcfung, kann aber unter gewissen, im AsylG in Artikel\u00a063 geregelten Umst\u00e4nden auch aberkannt werden.</p><p>2. Die Dienstreise im Januar 2015 diente ausschliesslich dem Austausch mit Vertretern der eritreischen Regierung, den europ\u00e4ischen und aussereurop\u00e4ischen Partnerl\u00e4ndern und den internationalen Institutionen. Die gef\u00fchrten Gespr\u00e4che widerspiegeln die komplexe und schwierige Lage in Eritrea. Aussenpolitisch scheint eine \u00d6ffnung insofern stattzufinden, als es Anzeichen der Regierung gibt, sich in regionalen Prozessen zur Bek\u00e4mpfung von Menschenschmuggel und Menschenhandel zu engagieren. Auch hat Eritrea in letzter Zeit eine Reihe ausl\u00e4ndischer Delegationen empfangen. Innenpolitisch hat die Regierung Reformen in Aussicht gestellt, wie eine Erneuerung der bis anhin nicht in Kraft getretenen Verfassung. Die Regierungsvertreter zeigen einerseits Dialogbereitschaft, andererseits relativieren sie alle ihre Aussagen jeweils umgehend selber. F\u00fcr keine der von ihnen genannten m\u00f6glichen Reformen gibt es einen Zeit- oder Aktionsplan. Der Uno-Sonderberichterstatterin f\u00fcr Menschenrechte wird die Einreise nach Eritrea nach wie vor verwehrt. Das IKRK hat keinen Zugang zu eritreischen Gef\u00e4ngnissen. Eine \u00c4nderung dieser Praxis ist von eritreischer Seite nicht vorgesehen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen entsprechend keine neuen und verifizierbaren Informationen zur Menschenrechtslage in Eritrea vor.</p><p>3. Wie der Bundesrat bereits ausgef\u00fchrt hat (vgl. Antwort des Bundesrates auf die Interpellation der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei 14.4276 vom 12. Dezember 2014), ist die Asylpraxis der europ\u00e4ischen Staaten f\u00fcr eritreische Staatsangeh\u00f6rige mit derjenigen der Schweiz vergleichbar. Die \u00fcberwiegende Mehrheit der Personen, welche Eritrea illegal verlassen und in einem europ\u00e4ischen Staat um Asyl ersuchen, sind Deserteure und Wehrdienstverweigerer. Damit haben sie begr\u00fcndete Furcht vor zuk\u00fcnftiger Verfolgung und werden in der Schweiz - wie in anderen europ\u00e4ischen Staaten - grunds\u00e4tzlich als Fl\u00fcchtlinge anerkannt und k\u00f6nnen Asyl erhalten.</p><p>4. Die Schweiz h\u00e4lt den Dialog mit Eritrea aufrecht und verfolgt die Lage vor Ort weiterhin genau. Das Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM) pr\u00fcft die M\u00f6glichkeit, einen hochrangigen Vertreter Eritreas zur Fortf\u00fchrung des bestehenden Dialoges in die Schweiz einzuladen.</p><p>Erkenntnisse des UNHCR und weiterer UN-Organisationen, internationaler Menschenrechtsorganisationen und aus anderen vertrauensw\u00fcrdigen Quellen werden laufend ausgewertet. Zus\u00e4tzlich unterh\u00e4lt die Schweiz einen intensiven Austausch mit internationalen Experten aus Wissenschaft, Politik und internationalen Organisationen, mit den Migrations\u00e4mtern anderer Staaten, welche viele eritreische Fl\u00fcchtlinge aufnehmen, und dem Europ\u00e4ischen Asylunterst\u00fctzungsb\u00fcro (Easo).</p><p>5. Das Instrument der Migrationspartnerschaft baut auf einer langj\u00e4hrigen und intensiven Zusammenarbeit im Migrationsbereich auf und setzt einen gewissen Grad an Rechtsstaatlichkeit im Partnerstaat voraus. Der Dialog mit Eritrea im Migrationsbereich steht erst am Anfang. Entsprechend wird mit Eritrea zum jetzigen Zeitpunkt keine Migrationspartnerschaft angestrebt.</p><p>6. Die Schweiz ist in Eritrea aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen f\u00fcr Hilfsorganisationen derzeit nicht aktiv. Die Strategie der Schweiz zum Horn von Afrika bezieht Eritrea allerdings in die politischen, humanit\u00e4ren und entwicklungspolitischen Analysen mit ein. Im Rahmen der internationalen Migrationszusammenarbeit engagiert sich die Schweiz mit verschiedenen Projekten f\u00fcr den Schutz von Fl\u00fcchtlingen in den Nachbarl\u00e4ndern Eritreas.</p><p>\u00c4hnlich wie die Schweiz evaluieren auch andere europ\u00e4ische Hauptaufnahmestaaten die M\u00f6glichkeiten einer Zusammenarbeit im Rahmen des Dialoges mit Eritrea. Bekannt sind Engagements von Norwegen und Finnland im Bildungsbereich.</p><p>7. Die Bundeskriminalpolizei hat seit l\u00e4ngerer Zeit Kenntnis von den geltend gemachten Geldeintreibungen und geht entsprechenden Indizien nach. Die in den Medien ge\u00e4usserten Hinweise auf gewaltsame Steuereintreibungen konnten durch polizeiliche Vorermittlungen bislang jedoch nicht erh\u00e4rtet werden. Allerdings sind die Ermittlungen erschwert, weil die Bundeskriminalpolizei von Vertretern der eritreischen Diaspora kaum weiterf\u00fchrende Informationen erh\u00e4lt.</p><p>8. W\u00e4hrend in der Schweiz auch Personen eritreischer Herkunft leben, denen aufgrund ihres rein ausl\u00e4nderrechtlichen Status eine Reise nach Eritrea nicht verwehrt ist, ist der Status des anerkannten Fl\u00fcchtlings mit einer Kontaktaufnahme mit den heimatlichen Beh\u00f6rden oder gar einer Reise ins Heimatland grunds\u00e4tzlich nicht vereinbar. Liegen dem SEM Indizien oder Beweise f\u00fcr solche Handlungen vor, leitet es ein Verfahren im Hinblick auf einen allf\u00e4lligen Widerruf des Asyls und die Aberkennung der Fl\u00fcchtlingseigenschaft ein.</p><p>Die Wahrscheinlichkeit, dass das SEM - etwa durch einen Rapport der Grenzkontrollbeh\u00f6rden - von erfolgten Heimatreisen eritreischer Staatsangeh\u00f6riger erf\u00e4hrt, ist sehr gering. Die Tatsache, dass Personen aus Eritrea f\u00fcr Heimatreisen nicht prim\u00e4r ihren Reiseausweis f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge verwenden, sondern ein anderes Reisepapier und dass keine Direktfl\u00fcge nach Asmara stattfinden, senkt die Chancen zur Aufdeckung irregul\u00e4rer Heimatreisen von in der Schweiz anerkannten Fl\u00fcchtlingen aus Eritrea zus\u00e4tzlich.</p><p>Mit dem Ziel, trotzdem m\u00f6glichst viele solcher Heimatreisen aufzudecken, ist das SEM mit kantonalen Migrations\u00e4mtern, dem schweizerischen Grenzwachtkorps und mit schweizerischen Vertretungen in den Nachbarl\u00e4ndern Eritreas in Kontakt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1431043200000)\/","SubmittedBy":"FDP-Liberale Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1434672000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690524253790)\/","SubmissionDate":"\/Date(1426032000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4917,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Migration"}}