{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153095,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153095,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153095,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153095,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153095,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153095,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153095,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153095,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153095,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153095,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153095,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153095,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153095,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153095,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153095,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153095,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153095,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153095,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3095","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Bis zur Befriedung keine Waffen und milit\u00e4rischen G\u00fcter aus der Schweiz nach Russland und in die Ukraine exportieren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, alle Exporte von Kriegsmaterial und von besonderen milit\u00e4rischen G\u00fctern aus der Schweiz in die Konfliktl\u00e4nder Russland und Ukraine, einschliesslich der fr\u00fcher bewilligten, bis zur Befriedung zu unterbinden.</p>","ReasonText":"<p>In den ersten sechs Monaten des Jahres 2014 exportierte die Schweiz f\u00fcr rund 536 000 Franken Kriegsmaterial nach Russland. Die Ausfuhren nach der Ukraine betrugen rund 11 000 Franken. Ende 2014 bewilligte der Bund f\u00fcr 90,9 Millionen die Ausfuhr von Spezialgewebe an einen russischen Industriekonzern. Dieses ist so beschichtet, dass es von Radar/Infrarot nicht gesehen werden kann, was die M\u00f6glichkeiten des verdeckten Krieges erweitert und die M\u00f6glichkeiten des OSZE-Monitorings erschweren kann.</p><p>Ein sofortiger Auslieferungsstopp f\u00fcr milit\u00e4risch verwendbare G\u00fcter - auch f\u00fcr bereits fr\u00fcher bewilligte Exporte - dr\u00e4ngt sich aufgrund der Faktenlage auf.</p><p>Artikel\u00a05 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0a der revidierten Kriegsmaterialverordnung nennt als Ausschlussgrund f\u00fcr Waffenlieferungen, dass das Bestimmungsland widerrechtlich (beispielsweise ohne Uno-Mandat) an einem internationalen bewaffneten Konflikt beteiligt ist oder dass im Bestimmungsland ein interner bewaffneter Konflikt vorherrscht. Wie Bundesrat Johann Schneider-Ammann in der Debatte vom 6. M\u00e4rz 2014 im Nationalrat festhielt, sind im Weiteren gem\u00e4ss Artikel\u00a05 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0b Waffenausfuhren auch ausgeschlossen, wenn im Bestimmungsland ein hohes Risiko besteht, dass das auszuf\u00fchrende Kriegsmaterial f\u00fcr die Begehung von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden k\u00f6nnte. Eine international zusammengesetzte Beobachtermission hat gem\u00e4ss Navi Pillay, Uno-Hochkommissarin f\u00fcr Menschenrechte, festgestellt, dass alle Konfliktparteien in der Ostukraine Menschenrechte verletzen. Gem\u00e4ss Medienberichten kommt es immer wieder zum Einsatz schwerer Waffen in bewohnten Gebieten, Entf\u00fchrungen, Folterungen und Verschwindenlassen von Personen. Auch Recherchen von Amnesty International zeichnen ein Bild von Menschenrechtsverletzungen.</p><p>Waffenexporte und die Lieferung anderer zur milit\u00e4rischen Nutzung geeigneter G\u00fcter aus der Schweiz in direkt oder indirekt kriegf\u00fchrende Staaten wie am Beispiel des Konfliktes Russland/Ukraine widersprechen der humanit\u00e4ren Tradition und der Neutralit\u00e4tsidee der Schweiz. Sie sind wirtschafts- wie friedenspolitisch kontraproduktiv.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Vor dem Hintergrund der Entwicklungen in Kiew werden nach der Ukraine seit Februar 2014 keine Kriegsmaterialausfuhren mehr bewilligt. Die letzte Bewilligungserteilung gest\u00fctzt auf das Kriegsmaterialgesetz erfolgte am 13. Dezember 2013, die letzte Ausfuhr im Januar 2014. Sie betraf die Lieferung von Munition im Wert von knapp 11 000 Franken an die ukrainische Armee.</p><p>Seit Anfang M\u00e4rz 2014 werden keine Kriegsmaterialausfuhren nach Russland mehr bewilligt. Praktisch zeitgleich verliessen die letzten G\u00fcter die Schweiz. Es handelte sich um Gewehre, Maschinenpistolen sowie Pistolen mit entsprechendem Zubeh\u00f6r und Munition im Umfang von rund 540 000 Franken. Das Seco bewilligte in der Zeit vor dem Bewilligungsstopp ausschliesslich Kleinwaffenlieferungen zum Schutz des russischen Pr\u00e4sidenten und weiterer nationaler und internationaler Pers\u00f6nlichkeiten. Aufgrund der Beschaffenheit der betreffenden Waffen kann eine Verwendung im Konflikt mit der Ukraine praktisch ausgeschlossen werden.</p><p>Da s\u00e4mtliche vor dem Bewilligungsstopp erteilten Bewilligungen f\u00fcr die Ausfuhr von Kriegsmaterial nach Russland und der Ukraine ausgesch\u00f6pft sind, wird es zu keinen weiteren Kriegsmaterialausfuhren nach diesen Staaten mehr kommen.</p><p>Gesch\u00e4fte betreffend zivil und milit\u00e4risch verwendbare G\u00fcter sowie besondere milit\u00e4rische G\u00fcter unterliegen der Kontrolle der G\u00fcterkontrollgesetzgebung. Wie in der Antwort auf die Frage 15.5115 ausgef\u00fchrt, kann das Seco gest\u00fctzt auf die Verordnung \u00fcber Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine seit dem 27. August 2014 Bewilligungen f\u00fcr die Ausfuhr von doppelt verwendbaren und besonderen milit\u00e4rischen G\u00fctern nach Russland und der Ukraine verweigern, wenn diese f\u00fcr milit\u00e4rische Zwecke oder f\u00fcr einen milit\u00e4rischen Endverwender bestimmt sind. Dies gilt nicht f\u00fcr Gesch\u00e4fte, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung vertraglich vereinbart worden sind.</p><p>Das Seco bewilligte deshalb im September 2014 die Ausfuhr von mit Tarnfarbe bedrucktem Gewebe f\u00fcr die Konfektionierung von Uniformen an ein privates Textilunternehmen in Russland im Wert von 90,6 Millionen Franken. Der Vertrag zwischen der Schweizer Firma und dem russischen Kunden war bereits im Oktober 2013 abgeschlossen worden. Das f\u00fcr die Ausfuhr bewilligte Gewebe ist nicht derart beschichtet, dass es mittels Radar/Infrarot nicht erkannt werden k\u00f6nnte. Die Beschichtung f\u00fchrt lediglich zu einer reduzierten Infraroterkennung und nicht etwa zur Unsichtbarkeit. Die Ausfuhr dieses Gesch\u00e4fts ist gr\u00f6sstenteils abgeschlossen. Eine Aufnahme im thermalen Infrarot, die den Unterschied zwischen einem Tarnanzug aus dem Spezialgewebe und dem Standardgewebe aufzeigt, ist auf der Internetseite des Seco aufgeschaltet (<a href=\"http://www.seco.admin.ch/themen/00513/00600/00608/index.html?lang=de\">http://www.seco.admin.ch/themen/00513/00600/00608/index.html?lang=de</a>).</p><p>Es ist nicht davon auszugehen, dass neue Gesuche gestellt werden, die unter den Geltungsbereich der \u00dcbergangsbestimmung fallen w\u00fcrden. Gest\u00fctzt auf die vorgenannte Verordnung sind sodann die H\u00fcrden f\u00fcr die Erteilung neuer Bewilligungen f\u00fcr die Ausfuhr von besonderen milit\u00e4rischen G\u00fctern sehr hoch. Ein umfassendes Verbot der Ausfuhr auch bereits bewilligter G\u00fcter sch\u00f6sse nach Ansicht des Bundesrates \u00fcber das Ziel hinaus. Der Bundesrat sieht deshalb keinen Anlass f\u00fcr weiter gehende Massnahmen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1431043200000)\/","SubmittedBy":"Chopard-Acklin Max","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1494892800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|9|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1690524238603)\/","SubmissionDate":"\/Date(1426032000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4917,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Sicherheitspolitik|Wirtschaft"}}