{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153098,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153098,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153098,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153098,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153098,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153098,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153098,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153098,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153098,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153098,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153098,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153098,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153098,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153098,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153098,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153098,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153098,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153098,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3098","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Pr\u00fcfung einer allf\u00e4lligen gesetzlichen Regelung von Trusts","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen seines Berichtes \"Strategische Stossrichtung f\u00fcr die Finanzmarktpolitik\" eine m\u00f6gliche Einf\u00fchrung des Rechtsinstituts des Trusts ins schweizerische Privatrecht sowie eine Anpassung des anwendbaren Steuerrechts zu pr\u00fcfen.</p>","ReasonText":"<p>In der Antwort vom 26. Mai 2010 auf das Postulat Moret 10.3332 hatte sich der Bundesrat verpflichtet, nach der \u00dcberarbeitung des Stiftungsrechts \"aufgrund der Ergebnisse dieser Revisionsarbeiten ... noch offene Fragen zur Regelung von Trusts im schweizerischen Recht\" zu pr\u00fcfen. Diese Pr\u00fcfung ist heute angesichts der grundlegenden Ver\u00e4nderungen in der schweizerischen Finanzindustrie noch dringlicher: Der internationale Wettbewerb versch\u00e4rft sich, und der Zugang zu den europ\u00e4ischen Finanzm\u00e4rkten gestaltet sich schwierig. Auch durch die \u00dcbernahme des OECD-Standards nach Artikel\u00a026 des OECD-Musterabkommens zum Informationsaustausch mit ausl\u00e4ndischen Steuerbeh\u00f6rden im Rahmen der internationalen Amtshilfe b\u00fcsst der Finanzplatz Schweiz zumindest kurz- und mittelfristig einen bedeutenden Wettbewerbsvorteil ein. Folglich lohnt es sich, die Einf\u00fchrung des Rechtsinstituts Trust in das schweizerische Privatrecht (ZGB oder OR) sorgf\u00e4ltig zu pr\u00fcfen und gleichzeitig eine entsprechende Anpassung des Stiftungsrechts und des anwendbaren Steuerrechts oder auch eine Revision des Auftrags- und Treuhandrechts zu beurteilen. Trusts erfreuen sich als verl\u00e4ssliches Instrument zur Nachlassplanung und zur Erhaltung grosser Verm\u00f6gen immer gr\u00f6sserer Beliebtheit, und dies nicht nur in den angels\u00e4chsischen L\u00e4ndern, wo Common Law eine lange Tradition hat, sondern auch in anderen Staaten. Dazu geh\u00f6ren insbesondere die Unterzeichner des Haager \u00dcbereinkommens vom 1. Juli 1985 \u00fcber das auf Trusts anzuwendende Recht und \u00fcber ihre Anerkennung, das in der Schweiz am 26. April 2007 ratifiziert wurde und seit dem 1. Juli 2007 in Kraft ist. Die M\u00f6glichkeit, in unserem Land Trusts zu schaffen, wie es Professor Luc Th\u00e9v\u00e9noz (damals bereits Mitglied der EBK) in seinem vom Bundesrat in Auftrag gegebenen Bericht 2001 vorschlug, w\u00fcrde den Finanzplatz Schweiz st\u00e4rken. Trusts w\u00e4ren ein wichtiges zus\u00e4tzliches Instrument, um mit Finanzpl\u00e4tzen wie London, Luxemburg, Singapur usw. mithalten zu k\u00f6nnen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Zun\u00e4chst ist festzuhalten, dass ausl\u00e4ndische Trusts aufgrund des in der Begr\u00fcndung erw\u00e4hnten Haager \u00dcbereinkommens in der Schweiz anerkannt werden. Zuvor wurden Trusts mehrheitlich unter die Artikel\u00a0150ff. des Bundesgesetzes \u00fcber das internationale Privatrecht (SR 291) subsumiert, was im Ergebnis ebenfalls zu einer weitgehenden Anerkennung f\u00fchrte. Das heisst, dass eine Schweizer Bank f\u00fcr ihre Schweizer Kunden Trusts nach ausl\u00e4ndischem Recht errichten kann, wobei sie die nach dem gew\u00e4hlten Recht geltenden Formerfordernisse einhalten muss. Die schweizerische Geldw\u00e4scherei- und Steuergesetzgebung gilt dabei auch f\u00fcr solche nach ausl\u00e4ndischem Recht errichtete Trusts.</p><p>Der Bundesrat hat sich letztmals in seinem Bericht 13.061 vom 3. Juli 2013 zur Abschreibung der Motion der CVP/EVP/glp-Fraktion 09.3147, \"Bankgeheimnis. Gleich lange Spiesse\", mit der Frage befasst, ob Gesetzesrevisionen vorzunehmen sind, um einen angemessenen Schutz der Privatsph\u00e4re der Bankkunden und eine St\u00e4rkung der Wettbewerbsf\u00e4higkeit des Finanzplatzes Schweiz zu erreichen, und ob sich die Schweiz zu diesem Zweck u. a. an den angloamerikanischen Trusts orientieren k\u00f6nnte. Der Bericht hat die Frage verneint. Die internationalen Standards der FATF zur Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei und der Terrorismusfinanzierung und des Global Forum zum steuerlichen Informationsaustausch verlangten n\u00e4mlich von den Finanzintermedi\u00e4ren eine Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten bzw. auch der Beg\u00fcnstigten an Verm\u00f6gen von juristischen Konstrukten, zu denen auch Trusts geh\u00f6ren. Der Schutz der Privatsph\u00e4re werde dadurch in einem gewissen Mass eingeschr\u00e4nkt. Da die Schweiz sich verpflichtet habe, die genannten internationalen Standards einzuhalten, \u00e4ndere die Einf\u00fchrung von Trusts nichts am Schutz der Privatsph\u00e4re.</p><p>Der Bericht f\u00fchrt weiter aus, dass sowohl die FATF als auch das Global Forum Peer-Reviews durchf\u00fchren. Bei einer Nichteinhaltung der Standards w\u00fcrden Empfehlungen formuliert und werde ein Follow-up sichergestellt, damit die Staaten die Empfehlungen auch tats\u00e4chlich umsetzten. Damit gew\u00e4hrleisteten die Peer-Reviews die Einhaltung der internationalen Standards auf weltweiter Ebene. Die Einf\u00fchrung von Strukturen in der Schweiz mit dem erkl\u00e4rten Ziel, die Verschleierung der wirtschaftlich berechtigten Personen zu erm\u00f6glichen, st\u00fcnde daher im Widerspruch zu den aktuellen internationalen Entwicklungen, welche eine verst\u00e4rkte Transparenz anstrebten. Auch w\u00fcrde die Einf\u00fchrung solcher Strukturen der Finanzmarktpolitik des Bundesrates widersprechen, die nebst anderem die Integrit\u00e4t des Finanzplatzes Schweiz gew\u00e4hrleisten wolle. Gest\u00fctzt auf diese Ausf\u00fchrungen empfahl der Bundesrat, auf entsprechende Gesetzesrevisionen zu verzichten.</p><p>Der Bundesrat hat die M\u00f6glichkeit der Schaffung eines schweizerischen Pendants zum Trust der Common-Law-Staaten auch im Rahmen des Berichtes 13.021, \"Steigerung der Attraktivit\u00e4t des Stiftungsstandortes Schweiz\", vom 27. Februar 2013 zur Abschreibung der Motion Luginb\u00fchl 09.3344 evaluiert, dessen Hauptgegenstand die Pr\u00fcfung der Erforderlichkeit einer Anpassung des Stiftungsrechts war. Konkret ging es um die Frage, ob dem in der Schweiz verbreiteten Gebrauch \"ausl\u00e4ndischer Vehikel\" wie liechtensteinische Stiftungen und Trusts mit einer Erweiterung des schweizerischen Rechtsinstituts der Familienstiftung zu begegnen sei. Der Bundesrat hat hier gesetzgeberischen Handlungsbedarf verneint.</p><p>Seit der Ver\u00f6ffentlichung der Berichte 13.061 und 13.021 hat sich der Trend zur Transparenz noch verst\u00e4rkt. Der Bundesrat sieht daher keine Veranlassung, die Situation anders zu beurteilen als vor zwei Jahren. Er m\u00f6chte entsprechend darauf verzichten, in seinem n\u00e4chsten Bericht \u00fcber die strategischen Stossrichtungen f\u00fcr die Finanzmarktpolitik eine erneute Pr\u00fcfung der Einf\u00fchrung des Trusts als Rechtsinstitut in das schweizerische Recht durchzuf\u00fchren.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1431043200000)\/","SubmittedBy":"FDP-Liberale Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1717587066000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1717673482647)\/","SubmissionDate":"\/Date(1426032000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4917,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Steuer"}}