{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153102,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153102,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153102,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153102,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153102,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153102,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153102,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153102,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153102,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153102,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153102,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153102,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153102,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153102,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153102,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153102,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153102,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153102,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3102","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"\u00dcberzeit. Gleichbehandlung von Teilzeit- und Vollzeitbesch\u00e4ftigten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Lohnzuschlag f\u00fcr die \u00dcberzeitarbeit anzupassen, indem er die w\u00f6chentliche Arbeitszeit im Verh\u00e4ltnis zum Besch\u00e4ftigungsgrad festlegt.</p>","ReasonText":"<p>Die w\u00f6chentliche Arbeitszeit, die die w\u00f6chentliche H\u00f6chstarbeitszeit nach Artikel\u00a09 des Arbeitszeitgesetzes (45 bzw. 50 Stunden) \u00fcbersteigt, gilt als \u00dcberzeitarbeit. \u00dcberzeitarbeit kann mit einem Lohnzuschlag von 25 Prozent oder mit Freizeit von gleicher Dauer ausgeglichen werden.</p><p>Mit der heutigen Regelung beginnt f\u00fcr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Teilzeit arbeiten, die \u00dcberzeitarbeit mit derselben Anzahl Stunden wie f\u00fcr jene mit einem Vollzeitpensum. Somit sind Teilzeitbesch\u00e4ftigte benachteiligt, da sie viel mehr Arbeitsstunden als vertraglich vereinbart leisten m\u00fcssen, bis ihre Arbeit als \u00dcberzeitarbeit gilt, die ausgeglichen wird.</p><p>Die Zahl der Teilzeitbesch\u00e4ftigten nimmt st\u00e4ndig zu. Die Schweizerische Arbeitskr\u00e4fteerhebung hat ergeben, dass im Jahr 2013 34,7 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Teilzeit arbeiteten.</p><p>Die Gr\u00fcnde, weshalb jemand Teilzeit arbeitet, sind zahlreich und vielf\u00e4ltig; meist geht es jedoch darum, neben dem Berufsleben noch famili\u00e4re und erzieherische Aufgaben wahrzunehmen. Weitere Gr\u00fcnde f\u00fcr eine Teilzeitbesch\u00e4ftigung sind das Absolvieren einer Weiterbildung oder das Aus\u00fcben einer Nebenbesch\u00e4ftigung. Insgesamt nehmen teilzeitbesch\u00e4ftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oft ein Vollzeitpensum wahr. Mit der heute geltenden H\u00f6chstarbeitszeit ist f\u00fcr Teilzeitbesch\u00e4ftigte der Schutz der pers\u00f6nlichen Gesundheit nicht sichergestellt.</p><p>Mit einer Anpassung der w\u00f6chentlichen H\u00f6chstarbeitszeit im Verh\u00e4ltnis zum Anstellungsgrad k\u00e4me die \u00dcberzeitarbeit bei einem Pensum von 80 Prozent bei 36 bzw. bei 40 Stunden zum Tragen. Es w\u00fcrde der Tatsache, dass die Teilzeitarbeit zunimmt, Rechnung getragen. Es w\u00e4re ein Schritt in Richtung Gleichbehandlung von Voll- und Teilzeitangestellten, und es w\u00fcrde insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf vereinfacht. Zudem w\u00fcrde diese L\u00f6sung dazu beitragen, den Gesundheitsschutz der Teilzeitbesch\u00e4ftigten sicherzustellen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die im Arbeitsgesetz (ArG) festgelegte Grenze der w\u00f6chentlichen H\u00f6chstarbeitszeit von 45 bzw. 50 Stunden (Art. 9 ArG) dient dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden und legt fest, wie viele Stunden pro Woche maximal gearbeitet werden kann. Diese Grenze ist zwingend und gilt unabh\u00e4ngig davon, ob es sich um Vollzeit- oder Teilzeitangestellte handelt und ob neben der Erwerbst\u00e4tigkeit zus\u00e4tzliche T\u00e4tigkeiten ausge\u00fcbt werden. Das Gesetz sieht klare Regeln vor f\u00fcr das \u00dcberschreiten der w\u00f6chentlichen H\u00f6chstarbeitszeit. Diese legen die Voraussetzungen f\u00fcr die Anordnung und die maximal zul\u00e4ssige Dauer der \u00dcberzeitarbeit fest (Art. 12 ArG) und bestimmen, wie der Lohnzuschlag bzw. der Ausgleich durch Freizeit zu gew\u00e4hren ist (Art. 13 ArG). Besonderen Schutz geniessen Arbeitnehmende mit Familienpflichten: Sie d\u00fcrfen nur mit ihrem Einverst\u00e4ndnis zu \u00dcberzeitarbeit herangezogen werden, und auf ihr Verlangen ist ihnen eine Mittagspause von wenigstens anderthalb Stunden zu gew\u00e4hren (Art. 36 ArG).</p><p>F\u00fcr \u00dcberstundenarbeit, d. h. Arbeitsstunden, welche die Arbeitsdauer \u00fcberschreiten, die verabredet, \u00fcblich oder durch Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag bestimmt ist, die aber unterhalb der Grenze der w\u00f6chentlichen H\u00f6chstarbeitszeit nach ArG liegen, sieht das Obligationenrecht (Art. 321c Abs. 3) folgende Regelung vor: Wird die \u00dcberstundenarbeit nicht mit dem Einverst\u00e4ndnis des Arbeitnehmenden durch Freizeit ausgeglichen und ist nichts anderes schriftlich verabredet oder durch Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag bestimmt, so hat der Arbeitgeber f\u00fcr die \u00dcberstundenarbeit Lohn zu entrichten, der sich nach dem Normallohn samt einem Zuschlag von mindestens einem Viertel bemisst. Teilzeitangestellte erhalten somit nicht nur f\u00fcr \u00dcberzeitarbeit, sondern in der Regel auch f\u00fcr geleistete \u00dcberstunden einen Lohnzuschlag oder einen Ausgleich durch Freizeit.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die heutige Regelung im ArG und Obligationenrecht dem Gesundheitsschutz von Teilzeitangestellten gen\u00fcgend Rechnung tr\u00e4gt und den Betrieben den n\u00f6tigen Handlungsspielraum bel\u00e4sst. Eine Schm\u00e4lerung der Attraktivit\u00e4t der Teilzeitarbeit f\u00fcr die Betriebe w\u00fcrde den Zielen der Fachkr\u00e4fteinitiative widersprechen. Zudem h\u00e4tte eine Einschr\u00e4nkung dieser Flexibilit\u00e4t negative Wirkungen auf die Konkurrenzf\u00e4higkeit der schweizerischen Unternehmen, was in der aktuellen Situation, insbesondere angesichts der Frankenst\u00e4rke, nicht angebracht ist.</p><p>Der Bundesrat sieht daher keine Veranlassung, im ArG in Bezug auf die w\u00f6chentliche H\u00f6chstarbeitszeit bzw. die \u00dcberzeitarbeit eine Unterscheidung zwischen Vollzeit- und Teilzeitangestellten einzuf\u00fchren.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1431043200000)\/","SubmittedBy":"Maire Jacques-Andr\u00e9","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1488844800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44","Category":null,"Modified":"\/Date(1690524120033)\/","SubmissionDate":"\/Date(1426032000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4917,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit"}}