{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153108,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153108,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153108,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153108,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153108,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153108,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153108,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153108,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153108,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153108,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153108,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153108,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153108,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153108,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153108,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153108,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153108,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153108,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3108","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Negativzinspolitik der Schweizerischen Nationalbank. Auswirkungen auf Wohneigent\u00fcmer","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die von der Schweizerischen Nationalbank festgelegte Negativzinspolitik hat gravierende Auswirkungen in vielerlei Hinsicht. Negative Zinsen bis zu einer Laufzeit von aktuell neun Jahren sind Ausdruck einer deflation\u00e4ren Konjunktureinsch\u00e4tzung mit generell sich abschw\u00e4chenden Preisen f\u00fcr Investitionsg\u00fcter und Waren des Alltags. In Kombination mit dem starken Franken ist die Perspektive bez\u00fcglich steigender L\u00f6hne sehr beschr\u00e4nkt.</p><p>F\u00fcr Privatpersonen ist ein deflation\u00e4res Umfeld sehr unangenehm und birgt Risiken, die nicht unmittelbar sichtbar werden. So werden eingegangene Schulden nicht mehr durch ein inflation\u00e4res Umfeld reduziert. Vielmehr besteht im aktuellen Zinsumfeld die Gefahr, dass eine Liegenschaft schleichend an Marktwert verliert. W\u00e4hrend die hypothekarische Schuld unver\u00e4ndert bleibt, reduziert sich das eingebrachte Eigenkapital bei sinkendem Marktwert entsprechend.</p><p>Bei nicht wenigen Finanzierungen von neuerworbenem Eigentum wird ein Teil der Mittel durch Vorbez\u00fcge der Pensionskassenleistungen aufgebracht. Bei einem Verkauf in einem deflation\u00e4ren Umfeld, wie es heute besteht, reduziert sich das eingebrachte Eigenkapital oder eben der vorbezogene Anteil der PK entsprechend, und zwar \u00fcberproportional bei einer Fremdfinanzierung von 75 bis 80 Prozent des Marktwertes im Zeitpunkt des Kaufs. Diese Situation ist f\u00fcr den Eigent\u00fcmer sehr unangenehm, birgt aber auch volkswirtschaftliche, nicht kalkulierbare Risiken im Hinblick auf die Pensionierung.</p><p>Die extrem tiefen Zinsen verleiten zudem viele Personen, zu hohe Preise zu bezahlen respektive zu teuer zu bauen und sich dadurch zu stark zu verschulden, alles unter der tr\u00fcgerischen Annahme stetig steigender Einkommen und sich durch die Inflation selbstreduzierender Schulden.</p><p>Das heutige Steuerregime motiviert die Verschuldung der Privathaushalte durch die Abzugsm\u00f6glichkeit der Schuldzinsen. Als Kompensation wird ein theoretischer Eigenmietwert definiert. Die Kommission Brunetti hat festgestellt, dass die Verschuldung von Privatpersonen nicht gef\u00f6rdert werden soll, schon gar nicht in einem Umfeld von Negativzinsen.</p><p>In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat an:</p><p>1. Wie beurteilt er die Auswirkungen der Negativzinspolitik auf Wohneigent\u00fcmer? Teilt er die Einsch\u00e4tzung, dass eine erhebliche Gefahr der Verschuldung von Privathaushalten mit Wohneigentum besteht?</p><p>2. W\u00e4re es nicht sinnvoll, so rasch wie m\u00f6glich das Steuerregime f\u00fcr Immobilien zu \u00e4ndern, n\u00e4mlich durch:</p><p>a. Streichung des Eigenmietwertes und</p><p>b. Streichung der Abzugsm\u00f6glichkeit der Schuldzinsen?</p><p>3. W\u00e4re es nicht sinnvoll, den Vorbezug von Pensionskassengeldern zu limitieren und nur noch f\u00fcr Amortisationen von Hypotheken und nicht mehr f\u00fcr die Finanzierung von neuem Eigentum zu verwenden?</p><p>4. W\u00e4re es nicht sinnvoll, Amortisationen von Hypotheken (eventuell nur von Althypotheken) bis zu einer Belehnung von 50 Prozent des Verkehrswertes einer Immobilie zu belohnen, z. B. gest\u00fctzt auf den Geb\u00e4udeversicherungswert in Form der ganzen oder einer teilweisen Abzugsf\u00e4higkeit vom Einkommen?</p><p>5. Wie wirkt sich nach Auffassung des Bundesrates ein \u00fcberhitzter Immobilienmarkt auf die Wohneigentumsf\u00f6rderung aus?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Ziel der Einf\u00fchrung von Negativzinsen durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) war es, eine unerw\u00fcnschte Versch\u00e4rfung der monet\u00e4ren Rahmenbedingungen in der Schweiz zu verhindern, nicht aber den Immobilienmarkt zu beeinflussen. Die Aufhebung des Euromindestkurses und die Einf\u00fchrung von Negativzinsen wirken sich gegens\u00e4tzlich auf den Immobilienmarkt aus: Einerseits d\u00fcrfte die konjunkturelle Abschw\u00e4chung die Nachfrage nach Wohneigentum und Hypothekarkrediten d\u00e4mpfen, andererseits d\u00fcrfte das tiefe Zinsniveau die Kreditnachfrage und die Attraktivit\u00e4t des Immobilienmarktes gegen\u00fcber anderen Investitionsfeldern erh\u00f6hen. Bisher haben die Negativzinsen der SNB nicht direkt auf die Hypothekarzinss\u00e4tze durchgeschlagen. Bei den langfristigen Festhypotheken l\u00e4sst sich in j\u00fcngster Zeit sogar ein Anstieg beobachten, was auf eine Kostenverlagerung durch die Banken hindeuten k\u00f6nnte. Um sicherzustellen, dass die Hypothekarverschuldung der Haushalte unter Kontrolle bleibt, haben der Bundesrat, die Finma und die Schweizerische Bankiervereinigung vor Kurzem Massnahmen getroffen, unter anderem die Erh\u00f6hung des sektoriellen antizyklischen Kapitalpuffers f\u00fcr Wohnliegenschaften auf 2 Prozent und die Verst\u00e4rkung der Selbstregulierung im Hypothekargesch\u00e4ft. Die Zahl der Hypothekenvergaben ist trotz einer Verlangsamung des Wachstums der Hypothekarkredite immer noch hoch. Bundesrat, SNB und Finma verfolgen die Marktentwicklung weiterhin aufmerksam und pr\u00fcfen regelm\u00e4ssig die Notwendigkeit zus\u00e4tzlicher Massnahmen.</p><p>2. Die Kombination von steuerbarem Eigenmietwert und abzugsf\u00e4higen Schuldzinsen ist im Grundsatz sachgerecht. Die konkrete Ausgestaltung im heutigen Recht (Festsetzung der Eigenmietwerte unter dem Verkehrswert, \u00fcberh\u00f6hte Abzugsm\u00f6glichkeiten, steuerfreie Kapitalgewinne) f\u00fchrt indes zu systematischen Unterbesteuerungen und zu Fehlanreizen. Als Alternative w\u00e4re ein System denkbar, in dem die Eigenmietwerte nicht mehr steuerbar sind (Systemwechsel). Aus Gr\u00fcnden der Steuersystematik, Steuergerechtigkeit (insbesondere Mieter gegen\u00fcber Wohneigent\u00fcmer) und zur Vermeidung von Steuermindereinnahmen m\u00fcssten im Gegenzug auch die mit dem Wohneigentum verbundenen Abz\u00fcge gestrichen werden. Durch einen solchen Systemwechsel liessen sich generell die Verschuldungsanreize reduzieren, was letztlich auch positive Auswirkungen auf die Finanzstabilit\u00e4t mit sich br\u00e4chte. Derzeit sind zwei Vorst\u00f6sse (Motion 09.3142, \"Eigentum st\u00e4rken, Energie sparen, Eigenmietwert senken\", und Motion 13.3083 \"Sicheres Wohnen. Einmaliges Wahlrecht beim Eigenmietwert\") h\u00e4ngig, welche beide auf eine Herabsetzung des Eigenmietwerts zielen. Der Erstrat (NR) hat beide Motionen angenommen. Die Thematik wird auch im vom Bundesrat am 21. Januar 2015 verabschiedeten Bericht \"Grundlagen f\u00fcr eine neue Wachstumspolitik\" aufgegriffen.</p><p>3. Die Finma hat auf den 1. Juli 2012 die neuen Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen der Schweizerischen Bankiervereinigung als aufsichtsrechtlichen Mindeststandard genehmigt, wonach u. a. mindestens 10 Prozent des Belehnungswertes der Liegenschaft aus Eigenmitteln anderer Quellen als der zweiten S\u00e4ule stammen m\u00fcssen, damit man ein Hypothekardarlehen erh\u00e4lt. Der Bundesrat beurteilt diese Massnahme zur Senkung der zurzeit erkennbaren Risiken im Hypothekarmarkt weiterhin als geeignet und angemessen. Vorsorgemittel f\u00fcr den Erwerb von Wohneigentum auszuschliessen und nur f\u00fcr die Amortisation von Hypotheken zuzulassen h\u00e4lt der Bundesrat f\u00fcr keine effektive Massnahme. Diese k\u00f6nnte umgangen werden, indem nach dem Wohneigentumserwerb andere Eigenmittel durch Vorsorgemittel ersetzt w\u00fcrden. Nicht der Zeitpunkt der Verwendung der Vorsorgemittel ist entscheidend, sondern deren zul\u00e4ssiger Anteil an der Finanzierung.</p><p>4. Bereits heute werden Haushalte mit selbstgenutztem Wohneigentum steuerlich bevorzugt. Eine steuerliche Abzugsf\u00e4higkeit von Amortisationen k\u00e4me einer aus Sicht der Steuergerechtigkeit nicht zu rechtfertigenden Privilegierung von Wohneigentum gegen\u00fcber anderen Wohn- und Anlageformen gleich. Eine solche Massnahme w\u00fcrde Wohneigentum aus steuerlicher Sicht nochmals deutlich attraktiver machen, was tendenziell zu steigenden Immobilienpreisen (insbesondere im Hochpreissegment) f\u00fchren d\u00fcrfte. Ausserdem w\u00fcrde diese Massnahme stark regressiv wirken. Zudem h\u00e4tten Wohneigent\u00fcmer einen Anreiz, nur wenig Eigenmittel einzubringen, um so m\u00f6glichst lange von der steuerlichen Abzugsf\u00e4higkeit der Amortisationen zu profitieren. Eine Beschr\u00e4nkung des Abzugs auf Althypotheken w\u00e4re wiederum aus Sicht der Gleichbehandlung nicht zu rechtfertigen. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass bereits heute Instrumente existieren (S\u00e4ule 3a), welche die Tilgung via indirekte Amortisation steuerlich beg\u00fcnstigen. Aus all diesen Gr\u00fcnden ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Verschuldungsproblematik am gezieltesten mit dem unter Ziffer 2 beschriebenen Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung angegangen werden k\u00f6nnte.</p><p>5. Im Wohneigentumsbereich hat sich der Kreis potenzieller Erwerber aufgrund der deutlich gestiegenen Preise verringert, was sich vor allem in einer r\u00fcckl\u00e4ufigen Nachfrage im oberen Preissegment manifestiert. Darauf hat das Angebot bereits reagiert, indem wieder rund die H\u00e4lfte aller neuerstellten Wohnungen zur Vermietung bestimmt sind. Im Bereich der Wohneigentumsf\u00f6rderung sind zurzeit wenige Instrumente aktiv. Neben der Wohneigentumsbesteuerung, welche durch die Beg\u00fcnstigung hoher Verschuldung einen Erwerbsanreiz bietet, k\u00f6nnen die Gelder aus der beruflichen Vorsorge sowie aus der S\u00e4ule 3a steuerbeg\u00fcnstigt f\u00fcr diesen Zweck eingesetzt werden. Der Vorbezug aus der zweiten S\u00e4ule wurde, wie oben erw\u00e4hnt, bereits indirekt limitiert. Eine weitere Einschr\u00e4nkung scheint nicht sachgerecht, zeigen doch die Zahlen aus den Jahren 2012 bis 2014 einen deutlichen R\u00fcckgang der vorbezogenen Gelder.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1431043200000)\/","SubmittedBy":"Janiak Claude","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1434585600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|2446|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690525117363)\/","SubmissionDate":"\/Date(1426118400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4917,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Steuer|Raumplanung und Wohnungswesen"}}