{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153111,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153111,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153111,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153111,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153111,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153111,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153111,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153111,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153111,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153111,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153111,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153111,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153111,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153111,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153111,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153111,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153111,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153111,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3111","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"St\u00e4rkung des Anlegerschutzes durch gezielte Anpassung bestehender Gesetze","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie eine St\u00e4rkung des Anlegerschutzes durch eine gezielte Anpassung bestehender Finanzmarktgesetze kostenschonend und effizient erreicht werden kann. Dabei muss sichergestellt werden, dass die regulatorischen Anpassungen bedarfsgerecht und differenziert ausgestaltet werden. Den unterschiedlichen Risiken von Produkten und den Erfahrungen und Kenntnissen der Anlegerinnen und Anleger ist angemessen Rechnung zu tragen. Schliesslich sind administrative Entlastungen f\u00fcr kleine und mittlere Finanzinstitute mittels geeigneter Schwellenwerte zu realisieren.</p>","ReasonText":"<p>Mit zwei neuen Gesetzen (Fidleg, Finig) soll der Anlegerschutz in der Schweiz ausufernd ausgebaut und an EU-Recht angepasst werden. F\u00fcr die Notwendigkeit einer solchen Grossreform wurde bis heute jedoch kein \u00fcberzeugender Nachweis erbracht. Denn weder gibt es in der Schweiz grundlegende systemische Defizite beim Anlegerschutz, noch gibt es internationale Vorgaben, welche eine spezifische Gesetzesarchitektur voraussetzen w\u00fcrden. Auch garantiert eine vorauseilende Anpassung an das EU-Recht der Schweiz keinen Marktzutritt. Die negativen Folgen einer solchen Grossreform w\u00e4ren daf\u00fcr umso einschneidender. Die beiden Gesetze werden erhebliche administrative Belastungen und Kosten f\u00fcr die Finanzinstitute bringen. Besonders negativ betroffen w\u00e4ren lokal und regional verankerte Retailbanken und deren Kunden, was auch die lokalen Volkswirtschaften erheblich tangieren w\u00fcrde. Denn diese Finanzinstitute werden die ihnen auferlegten Kosten nicht vollumf\u00e4nglich selbst tragen k\u00f6nnen, sondern in Form von Geb\u00fchren und Zinsaufschl\u00e4gen an ihre Kunden weitergeben. Oder sie werden auf die Beratung bestimmter Kundengruppen ganz verzichten. In Deutschland hat die \u00fcberschiessende EU-Anlegerschutzregulierung zu einem massiven R\u00fcckgang der Anlageberatung von Kleinkunden in den Regionen gef\u00fchrt.</p><p>Der Anlegerschutz ist in den bestehenden Aufsichtsgesetzen schon heute das zentrale Thema und grunds\u00e4tzlich gut geregelt. Eine gezielte St\u00e4rkung des Anlegerschutzes kann und soll daher auf den bestehenden Aufsichtsgesetzen aufbauen. Ziel muss es sein, unn\u00f6tige Regulierung und B\u00fcrokratie zulasten des Finanzplatzes, der Anlegerinnen und Anleger und der Volkswirtschaft zu vermeiden und den Anlegerschutz in jenen Bereichen mit Augenmass weiterzuentwickeln, wo tats\u00e4chlich L\u00fccken bestehen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat teilt die Ansicht des Postulanten, dass auf unn\u00f6tige Regelungen verzichtet werden soll. Sind hingegen Regelungsl\u00fccken erkannt, ist eine Normierung grunds\u00e4tzlich angezeigt. Die Finma hat solche in ihrem Positionspapier Vertriebsregeln vom 24. Februar 2012 aufgezeigt. Dabei hat sie im gesamten Finanzmarktrecht \u00fcberpr\u00fcft, ob die geltenden Produkte-, Verhaltens- und Vertriebsregeln die Kunden ausreichend sch\u00fctzen. Sie stellte dabei fest, dass das geltende Recht Regelungsl\u00fccken hat und damit keinen angemessenen Kundenschutz gew\u00e4hrleistet. Zudem weisen die einzelnen Finanzmarktgesetze ein nur mit der historischen Entstehung begr\u00fcndbares unterschiedliches Schutzniveau auf. Gest\u00fctzt auf diese Erkenntnisse startete der Bundesrat am 28. M\u00e4rz 2012 das Projekt zur Erarbeitung einer Finanzdienstleistungsgesetzgebung.</p><p>Das Fidleg erh\u00f6ht durch Transparenz den Kundenschutz. Im Gegensatz zu ausl\u00e4ndischen Regelungen sieht der Gesetzentwurf somit keine Verbote vor. Die informierten Anleger sollen im Bewusstsein der Risiken und der finanziellen Auswirkungen ein Produkt kaufen oder eine Dienstleistung in Anspruch nehmen k\u00f6nnen. Des Weiteren konkretisieren die Verhaltensregeln des Fidleg zu einem grossen Teil Pflichten, welche das Bundesgericht bereits aus dem geltenden Auftragsrecht abgeleitet hat. Dabei regelt das Fidleg den Kundenschutz bedarfsgerecht und differenziert. Den unterschiedlichen Risiken von Produkten und den Erfahrungen und Kenntnissen der Kunden wird angemessen Rechnung getragen. Das Schutzniveau ist nach Kundenkategorie (Privatkunden, professionelle Kunden und institutionelle Kunden) abgestuft. Zudem werden insbesondere im Bereich der vereinheitlichten Prospektpflichten umfassende Erleichterungen f\u00fcr kleinere Unternehmen vorgesehen.</p><p>Das Finig sieht eine differenzierte, auf die T\u00e4tigkeit der einzelnen Finanzinstitute abgestimmte Regelung bei der Aufsicht vor. So sollen beispielsweise kleine Verm\u00f6gensverwalter mit geringem Risikopotenzial und einfachen Strukturen in einem Mehrjahresrhythmus gepr\u00fcft werden. Auch die neuvorgesehene Bewilligungskaskade stellt eine bedarfsgerechte Regelung dar, die in der Vernehmlassung von allen Betroffenen begr\u00fcsst wurde. So muss beispielsweise eine Bank keine zus\u00e4tzliche Bewilligung einholen, wenn sie auch T\u00e4tigkeiten eines Wertpapierhauses aus\u00fcbt und in der Verm\u00f6gensverwaltung t\u00e4tig ist.</p><p>Der vom Postulanten angedachte Verzicht auf eine einheitliche Regelung im Fidleg, um stattdessen gezielte Anpassungen der bestehenden Gesetze vorzunehmen, erscheint gerade mit Blick auf die Kosten und die Handhabung als nicht zielf\u00fchrend. Dies w\u00fcrde bedeuten, dass die entsprechenden Bestimmungen des Fidleg f\u00fcr die unterschiedlichen T\u00e4tigkeiten eines Finanzdienstleisters beispielsweise im Bankengesetz, im B\u00f6rsengesetz, im Kollektivanlagengesetz, im Versicherungsaufsichtsgesetz und vorab in Bezug auf die Prospektpflichten selbst im Obligationenrecht festgeschrieben werden m\u00fcssten. Mit Blick auf eine effiziente und einheitliche Rechtsanwendung, die auch die Kosten auf die tats\u00e4chlich notwendigen Anpassungen beschr\u00e4nkt, ist eine Regelung in einem Erlass vorzuziehen. Deshalb erachtet der Bundesrat den begehrten zus\u00e4tzlichen Postulatsbericht als nicht zielf\u00fchrend. Die Anliegen des Postulanten sind bereits in den laufenden Arbeiten zu Fidleg und Finig aufgenommen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1431043200000)\/","SubmittedBy":"Vogler Karl","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1488153600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690525199090)\/","SubmissionDate":"\/Date(1426118400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4917,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}