{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153136,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153136,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153136,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153136,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153136,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153136,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153136,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153136,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153136,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153136,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153136,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153136,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153136,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153136,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153136,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153136,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153136,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153136,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3136","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Einarbeitungszuschuss bei beruflichem Wiedereinstieg nach einer Familienphase","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen f\u00fcr einen Einarbeitungszuschuss zu schaffen, mit welchem der berufliche Wiedereinstieg nach einer Familienphase gef\u00f6rdert und erleichtert wird. Dieser Einarbeitungszuschuss kann an den Arbeitgeber bezahlt werden, wenn die Leistungsf\u00e4higkeit der Arbeitnehmenden bei Einstellung noch nicht den vereinbarten Anforderungen bzw. dem vereinbarten Lohn entspricht. Der Einarbeitungszuschuss ist zeitlich limitiert und deckt die erforderliche Einarbeitungszeit ab.</p>","ReasonText":"<p>Die Schweiz ist - nicht erst seit dem 9. Februar 2014 - gefordert, das Potenzial inl\u00e4ndischer Arbeitskr\u00e4fte besser und konsequenter zu f\u00f6rdern; dies vor allem auch deshalb, weil damit die Abh\u00e4ngigkeit von ausl\u00e4ndischen Arbeitskr\u00e4ften und somit die Zuwanderung gesenkt werden k\u00f6nnen. </p><p>Das Potenzial inl\u00e4ndischer Arbeitskr\u00e4fte ist insbesondere im Bereich der weiblichen Arbeitskr\u00e4fte sowie bei \u00e4lteren Arbeitskr\u00e4ften nicht ausgesch\u00f6pft. Namentlich M\u00fctter und V\u00e4ter, welche f\u00fcr eine bestimmte Zeit ihre berufliche T\u00e4tigkeit zugunsten der Familie aufgegeben haben, sind bei einem beruflichen Wiedereinstieg oftmals benachteiligt. In vielen F\u00e4llen k\u00f6nnte diese Benachteiligung problemlos \u00fcber eine Einarbeitungszeit kompensiert werden, welche aber etwas l\u00e4nger dauern d\u00fcrfte als bei Arbeitskr\u00e4ften, die keinen beruflichen Unterbruch hatten. \u00dcber einen Einarbeitungszuschuss wird ein konkreter und fairer Anreiz f\u00fcr die Arbeitgeber geschaffen, diese l\u00e4ngere Einarbeitungszeit ohne Kostenfolgen f\u00fcr das Unternehmen zu gew\u00e4hren. M\u00fctter und V\u00e4ter, welche nach einer Familienphase den beruflichen Wiedereinstieg suchen, erhalten dadurch gleich lange Spiesse am Arbeitsmarkt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Eine Entsch\u00e4rfung des Fachkr\u00e4ftemangels liegt sowohl in der Arbeitsmarktintegration nichterwerbst\u00e4tiger Personen wie auch in der Erh\u00f6hung des Arbeitspensums Teilzeit arbeitender Personen. Die Fachkr\u00e4fteinitiative (FKI) des Bundes und der Kantone unterst\u00fctzt daf\u00fcr das Handlungsfeld \"Vereinbarkeit von Beruf und Familie\" mit den Schwerpunkten \"Ausbau der familienerg\u00e4nzenden Betreuungsstrukturen im Vorschul- und Schulalter\" sowie \"F\u00f6rderung von familienfreundlichen Arbeitsbedingungen\", welche zu den entscheidenden Erfolgsfaktoren f\u00fcr eine nachhaltig hohe Erwerbsbeteiligung von M\u00fcttern und V\u00e4tern geh\u00f6ren.</p><p>Dem beruflichen Wiedereinstieg nach einem familienbedingten Unterbruch der Erwerbst\u00e4tigkeit dienen verschiedene Massnahmen, die sich auf bestehende Rechtsgrundlagen st\u00fctzen. Nach einem k\u00fcrzeren Unterbruch steht im Rahmen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) eine breite Palette an arbeitsmarktlichen Massnahmen bereit: Anspruchsberechtigte Versicherte werden bei ihrer raschen und dauerhaften Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt unterst\u00fctzt, wenn die massnahmenspezifischen Voraussetzungen erf\u00fcllt sind. Einarbeitungszusch\u00fcsse (Art. 65 Avig) sind dabei eines von zahlreichen heute vorhandenen und n\u00fctzlichen Instrumenten. Wie alle arbeitsmarktlichen Massnahmen der Arbeitslosenversicherung werden auch die Einarbeitungszusch\u00fcsse in den Kantonen von den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) individuell verf\u00fcgt.</p><p>Versicherte, die sich der Erziehung ihrer Kinder gewidmet haben, k\u00f6nnen dabei folgende Regelung in Anspruch nehmen:</p><p>Erstens werden die Rahmenfristen im Falle von Erziehungszeiten pro Kind um 2 Jahre verl\u00e4ngert (Art. 9b Avig). Dies bedeutet, dass M\u00fctter oder V\u00e4ter l\u00e4nger Zeit haben, um die Voraussetzungen gem\u00e4ss Avig zu erf\u00fcllen und die entsprechenden Leistungen in Anspruch zu nehmen.</p><p>Zweitens k\u00f6nnen Frauen wegen Mutterschaft von der Beitragszeit befreit werden (Art. 14 Abs. 1 Bst. b Avig). Dies bedeutet, dass M\u00fctter, welche die Beitragszeit w\u00e4hrend der Schwangerschaft und den 16 Wochen nach der Niederkunft aus \u00e4rztlich bescheinigten Gr\u00fcnden nicht erf\u00fcllen konnten, davon befreit werden k\u00f6nnen und dadurch unter bestimmten Voraussetzungen dennoch Leistungen der Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen k\u00f6nnen.</p><p>F\u00fcr M\u00fctter und V\u00e4ter, welche aufgrund von Betreuungspflichten einen l\u00e4ngeren Unterbruch der Erwerbst\u00e4tigkeit hinter sich haben und damit die Anspruchsvoraussetzungen des Avig nicht mehr erf\u00fcllen, stehen folgende Angebote bereit: Das Berufsbildungsgesetz (BBG) sieht in Artikel\u00a032 die F\u00f6rderung des beruflichen Wiedereinstiegs vor. Aufgrund des Gleichstellungsgesetzes leistet der Bund Finanzhilfe an private Institutionen f\u00fcr die Beratung und die F\u00f6rderung des beruflichen Wiedereinstiegs von Frauen und M\u00e4nnern nach einem familienbedingten Unterbruch der Erwerbsarbeit (Art. 15 GlG). In kantonalen Berufs-, Studien- und Laufbahnberatungen erhalten Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger Informationen und beratende Unterst\u00fctzung zu ihrer Laufbahnplanung. Die Kantone f\u00f6rdern zudem den Wiedereinstieg ins Erwerbsleben durch die Validierung von nicht formal erworbenen Bildungsleistungen. Dies erlaubt es, eine erste oder eine neue Qualifikation bescheinigen zu lassen und damit die Stellung auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.</p><p>Das bereits umfassende Massnahmenpaket zur F\u00f6rderung des beruflichen Wiedereinstiegs nach der Familienpause wird durch andere Akteure (Kantone, Gemeinden, Wirtschaftsverb\u00e4nde und Branchen, NGO) breit erg\u00e4nzt und ausgebaut.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1431043200000)\/","SubmittedBy":"Fraktion BD","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1488844800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|44","Category":null,"Modified":"\/Date(1690524542083)\/","SubmissionDate":"\/Date(1426464000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4917,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit"}}