{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153138,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153138,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153138,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153138,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153138,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153138,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153138,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153138,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153138,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153138,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153138,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153138,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153138,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153138,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153138,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153138,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153138,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153138,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3138","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Innovationsf\u00f6rderung f\u00fcr KMU. R\u00fcckstellungen f\u00fcr Forschung und Entwicklung erm\u00f6glichen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die direkte Bundessteuer (DBG), Artikel\u00a063 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0d, vorzulegen, sodass R\u00fcckstellungen f\u00fcr eigene Forschung und Entwicklung (und nicht nur an Dritte) in H\u00f6he von mindestens 80 Prozent des steuerbaren Gewinnes m\u00f6glich sind.</p>","ReasonText":"<p>Viele KMU sind durch die Aufhebung des Frankenmindestkurses stark negativ betroffen. Dies gilt nicht nur f\u00fcr exportorientierte KMU, sondern auch f\u00fcr alle, die mit Mitbewerbern aus dem Ausland im Wettbewerb stehen. Dies reicht von der Druckereibranche \u00fcber den Detailhandel und die Beratungsbranche bis zur ICT-Branche. Von diesen KMU wird erwartet, dass sie die Krise mit Effizienzsteigerung und Innovationen wettmachen k\u00f6nnen. Gerade in auftragsarmen Zeiten stehen den Firmen jedoch interne Personalressourcen zur Verf\u00fcgung, um Forschung und Entwicklung voranzutreiben. </p><p>Das Gesetz l\u00e4sst R\u00fcckstellungen f\u00fcr Forschung und Entwicklung jedoch nur zu, wenn Auftr\u00e4ge an Dritte vergeben werden. Zudem ist die H\u00f6he der R\u00fcckstellungen mit derzeit 10 Prozent des steuerbaren Gewinns viel zu klein, um Bedeutung zu haben f\u00fcr KMU. Diese Regelung ist grunds\u00e4tzlich wenig zielf\u00fchrend, da Forschung und Entwicklung von ihrer Natur her intern und eben nicht durch Dritte gemacht wird. </p><p>Den KMU w\u00fcrde das vor allem erm\u00f6glichen, auftragsschwache Zeiten (ob durch einen W\u00e4hrungsschock oder durch eine schlechte Konjunkturlage bedingt) ohne Entlassungen durchzustehen sowie Liquidit\u00e4tsabfluss zu vermeiden. </p><p>In Zeiten, wo von Lizenz- und Innovationsboxen f\u00fcr Grosskonzerne geredet wird, w\u00e4re es mehr als angemessen, den KMU ein praxistaugliches Instrument in die Hand zu geben, um Innovationen vorw\u00e4rtszutreiben. Der Innovationsbegriff, wonach Innovationen bei Produkten oder Dienstleistungen mit Patenten oder Lizenzen verbunden sind, ist veraltet und falsch. R\u00fcckstellungen sind dar\u00fcber hinaus - im Gegensatz zu allgemeinen Steuersenkungen - zweckgebunden und bleiben in der Unternehmung, also das deutlich bessere und gezieltere Instrument.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Motion kn\u00fcpft an den bestehenden Artikel\u00a063 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0d DBG an. Diese Bestimmung erlaubt juristischen Personen die erfolgswirksame Bildung von Reserven f\u00fcr k\u00fcnftige Auftr\u00e4ge f\u00fcr Forschung und Entwicklung an Dritte. Artikel\u00a029 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0d DBG sieht die gleiche Regelung f\u00fcr Personenunternehmen vor. Die Motion will die Regelung lediglich f\u00fcr Kapitalgesellschaften in drei Punkten ver\u00e4ndern: Erstens sollen R\u00fcckstellungen nicht nur f\u00fcr Forschungs- und Entwicklungsauftr\u00e4ge an Dritte, sondern auch bei eigener Forschungs- und Entwicklungst\u00e4tigkeit gebildet werden k\u00f6nnen. Zweitens sollen R\u00fccklagen von mindestens 80 Prozent des steuerbaren Gewinns m\u00f6glich sein, und drittens soll keine betragsm\u00e4ssige Beschr\u00e4nkung mehr gelten. Derzeit gilt, dass R\u00fcckstellungen f\u00fcr zuk\u00fcnftige Forschungs- und Entwicklungsauftr\u00e4ge bis zu 10 Prozent des steuerbaren Gewinns zul\u00e4ssig sind, h\u00f6chstens aber eine Million Franken betragen d\u00fcrfen. Der Vorschlag w\u00fcrde einen Steueraufschub und somit einen Liquidit\u00e4tsvorteil f\u00fcr R\u00fcckstellungen bildende Unternehmen bewirken. Anders als in der Begr\u00fcndung dargestellt, k\u00e4me die Massnahme aber nicht prim\u00e4r den KMU zugute, da sich das zul\u00e4ssige Ausmass der R\u00fcckstellung durch die H\u00f6he des steuerbaren Gewinns bestimmt und keine Obergrenze vorgesehen ist.</p><p>Damit im geltenden Recht R\u00fcckstellungen f\u00fcr Forschung und Entwicklung zul\u00e4ssig sind, m\u00fcssen konkrete Vertr\u00e4ge mit Dritten bestehen, oder deren angestrebter Abschluss ist durch geeignete Unterlagen (beispielsweise Projektpl\u00e4ne) glaubhaft zu belegen. Fallen innert angemessener Frist keine Aufwendungen f\u00fcr Forschungs- und Entwicklungsauftr\u00e4ge an, ist die R\u00fcckstellung erfolgswirksam aufzul\u00f6sen. Aufgrund dieser Anforderungen l\u00e4sst sich mit vertretbarem Aufwand \u00fcberpr\u00fcfen, wer zu welchen R\u00fcckstellungen berechtigt ist und wann diese wieder steuerwirksam aufzul\u00f6sen sind. Bei der vorgeschlagenen Ausweitung auf eigene Projekte w\u00fcrden klare Kriterien fehlen, um zu beurteilen, ob eine R\u00fcckstellung noch gerechtfertigt oder aufzul\u00f6sen ist. Deshalb w\u00fcrde sich der Vorschlag bei restriktiver Praxis als administrativ komplex erweisen, und bei extensiver Praxis w\u00fcrden im Extremfall mindestens 80 Prozent der Gewinnsteuereinnahmen auf sp\u00e4tere Steuerperioden verschoben.</p><p>Der Vorschlag ist wenig zielgerichtet. Er beschr\u00e4nkt sich einerseits nicht auf tats\u00e4chlich get\u00e4tigte Forschungs- und Entwicklungsausgaben und weist hohe Mitnahmeeffekte auf. Anderseits profitieren von der Massnahme nur Unternehmen, die einen Gewinn erzielen. Dies ist typischerweise bei Start-ups und in Krisenzeiten bei vielen Unternehmen nicht der Fall. Eine steuerliche Forschungs- und Entwicklungsf\u00f6rderung sollte jedoch Unternehmen, die kurzfristig Verluste erwirtschaften, aber langfristig profitabel arbeiten, nicht ausschliessen. Diesem Anliegen kann mit alternativen F\u00f6rderinstrumenten besser entsprochen werden.</p><p>Der Bundesrat hat in seinem Gesch\u00e4ftsbericht 2014 in Bezug auf das Postulat 10.3894, \"Steuerliche F\u00f6rdermassnahmen im Bereich Forschung und Entwicklung\" dargelegt, dass die Arbeiten zum Thema Forschung und Entwicklung inhaltlich und zeitlich eng mit der Unternehmenssteuerreform III abgestimmt werden, da zwischen den Projekten ein enger Zusammenhang besteht. Gem\u00e4ss dem Bundesratsbeschluss zur Unternehmenssteuerreform III vom 1. April 2015 will der Bundesrat den Kantonen die M\u00f6glichkeit einr\u00e4umen, Forschung und Entwicklung steuerlich zu f\u00f6rdern. W\u00e4hrend der Vorschlag der Motion\u00e4rin zuk\u00fcnftige Forschung und Entwicklung beg\u00fcnstigt, sollen mit jenem des Bundesrates nur Unternehmen gef\u00f6rdert werden, die tats\u00e4chlich Forschung und Entwicklung betreiben. Damit kann der Forschungs- und Entwicklungsstandort Schweiz zielgerichteter gest\u00e4rkt werden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1432080000000)\/","SubmittedBy":"Badran Jacqueline","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1614643200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|36","Category":null,"Modified":"\/Date(1690556142477)\/","SubmissionDate":"\/Date(1426464000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4917,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Wissenschaft und Forschung"}}