{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153153,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153153,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153153,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153153,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153153,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153153,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153153,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153153,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153153,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153153,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153153,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153153,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153153,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153153,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153153,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153153,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153153,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153153,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3153","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Negativzinsen und Einrichtungen der beruflichen Vorsorge","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Am 15. Januar 2015 verk\u00fcndete die Schweizerische Nationalbank (SNB) die Aufhebung des Mindestkurses von Fr. 1.20 f\u00fcr 1 Euro. Zugleich dr\u00fcckte sie die Negativzinsen f\u00fcr die Liquidit\u00e4t der Schweizer Gesch\u00e4ftsbanken auf Girokonten der SNB noch weiter in den negativen Bereich (von minus 0,25 auf minus 0,75 Prozent). Dadurch sollte die Aufwertung des Schweizerfrankens gegen\u00fcber den anderen W\u00e4hrungen, insbesondere dem Euro, auf lange Frist einged\u00e4mmt oder sogar ganz gestoppt werden. Dieser Entscheid betrifft auch die schweizerischen Einrichtungen der beruflichen Vorsorge, die aber bekanntlich Solidargemeinschaften der Versicherten sind und keine Finanzinstitute. </p><p>Diese Vorsorgeeinrichtungen verwalten ein umfangreiches Verm\u00f6gen (rund 800 Milliarden Franken) und bilden eine der verfassungsrechtlich verankerten S\u00e4ulen des schweizerischen Sozialversicherungssystems. Gegen\u00fcber Privatpersonen und Handelsbetrieben gilt f\u00fcr die berufliche Vorsorge eine Reihe spezieller Bestimmungen:</p><p>- Ihre T\u00e4tigkeit ist streng geregelt und unterliegt den Vorschriften des BVG und der BVV 2.</p><p>- Gem\u00e4ss Artikel\u00a071 BVG m\u00fcssen die Vorsorgeeinrichtungen ihr Verm\u00f6gen so verwalten, dass Sicherheit und \"gen\u00fcgender Ertrag\" der Anlagen gew\u00e4hrleistet sind. Sie sind ausserdem gesetzlich dazu verpflichtet, einen Teil des Verm\u00f6gens in fl\u00fcssigen Mitteln zu halten, um den voraussehbaren Bedarf zu decken.</p><p>- Artikel\u00a055 Buchstabe\u00a0e BVV 2 sieht vor, dass Anlagen in Fremdw\u00e4hrungen ohne W\u00e4hrungssicherung nicht mehr als 30 Prozent des Gesamtverm\u00f6gens einer Vorsorgeeinrichtung ausmachen d\u00fcrfen. In der Tat wird, abgesehen von Anlagen in ausl\u00e4ndischen Aktien, der gr\u00f6sste Teil der Anlagen von Vorsorgeeinrichtungen, insbesondere festverzinsliche Anlagen (Obligationen und fl\u00fcssige Mittel), in Schweizerfranken vorgenommen oder ist gegen W\u00e4hrungsrisiken abgesichert. Dies ist kein freier Entscheid der Vorsorgeeinrichtungen, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Notwendigkeit.</p><p>- Gem\u00e4ss Artikel\u00a065 BVG m\u00fcssen die Vorsorgeeinrichtungen jederzeit Sicherheit daf\u00fcr bieten, dass sie die \u00fcbernommenen Verpflichtungen erf\u00fcllen k\u00f6nnen. Dies setzt voraus, dass die Vorsorgeeinrichtungen \u00fcber die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitr\u00e4ge hinaus auf lange Sicht in ihrem Portefeuille solche Anlageertr\u00e4ge erzielen, dass sie ihre Verpflichtungen decken k\u00f6nnen. Folgerichtig machen die festverzinslichen Anlagen und die inl\u00e4ndischen Immobilienanlagen tendenziell einen gewichtigen Anteil aus.</p><p>- Schliesslich muss gesagt werden, dass die \u00f6ffentlichen Vorsorgeeinrichtungen dazu verpflichtet sind, einen gewissen Deckungsgrad zu erreichen. Dies bedeutet f\u00fcr mehrere Kantone einen bedeutenden Aufwand zur Ausfinanzierung der \u00f6ffentlichen Kassen.</p><p>Negativzinsen auf fl\u00fcssigen Guthaben von Vorsorgeeinrichtungen k\u00f6nnten sich auf das \u00f6ffentliche Interesse nachteilig auswirken.</p><p>Zun\u00e4chst k\u00f6nnten die Vorsorgeeinrichtungen durch den SNB-Entscheid dazu verleitet werden, noch mehr in schweizerische Immobilien zu investieren, was eine \u00dcberhitzung des Schweizer Immobilienmarktes bewirken k\u00f6nnte. Des Weiteren kann sich jede Massnahme, die die Vorsorgeeinrichtungen bei der Erreichung ihrer gesetzlichen Zielsetzungen beeintr\u00e4chtigt, nachteilig auf die \u00f6ffentlichen Interessen des Landes auswirken; dies zu einem Zeitpunkt, in dem auf politischer und rechtlicher Ebene zahlreiche \u00dcberlegungen zur Zukunft der beruflichen Vorsorge angestellt werden, namentlich im Rahmen des Projekts Altersvorsorge 2020. Im \u00dcbrigen k\u00f6nnen die Verluste der \u00f6ffentlichen Pensionskassen f\u00fcr die Kantone, die diese Vorsorgeeinrichtungen finanzieren m\u00fcssen, zu zus\u00e4tzlichen finanziellen Verpflichtungen f\u00fchren.</p><p>Im Wissen um die Unabh\u00e4ngigkeit der SNB gegen\u00fcber den Bundesbeh\u00f6rden stelle ich dem Bundesrat aus den obengenannten Gr\u00fcnden folgende Fragen:</p><p>1. Teilt er die in dieser Interpellation aufgezeigten Bef\u00fcrchtungen, oder ist er der Ansicht, der SNB-Entscheid stelle die Vorsorgeeinrichtungen vor keinerlei Probleme?</p><p>2. Kann er best\u00e4tigen, dass die Publica \u00fcber ein Girokonto bei der SNB verf\u00fcgt, das den Negativzinsen nicht unterliegt? Gibt es andere \u00f6ffentliche Einrichtungen, die sich in derselben Lage befinden? Falls ja, worauf ist die unterschiedliche Handhabung zur\u00fcckzuf\u00fchren?</p><p>3. Wie w\u00fcrde sich eine Befreiung der Einrichtungen f\u00fcr die berufliche Vorsorge von den Negativzinsen auf die Wirksamkeit der Massnahme der SNB auswirken?</p><p>4. Inwieweit kann die SNB zwischen Guthaben schweizerischer und ausl\u00e4ndischer institutioneller Anlegerinnen unterscheiden?</p><p>5. Kann die SNB zwischen dem Liquidit\u00e4tsbedarf und den Anlagen von institutionellen Anlegerinnen unterscheiden? Falls ja, ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass zumindest der Liquidit\u00e4tsbedarf der schweizerischen Einrichtungen f\u00fcr die berufliche Vorsorge befreit werden sollte?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die weltweit tiefen Zinsen sind der Ausdruck von aussichten auf geringe Teuerung und geringes Wachstum sowie der deswegen allgemein expansiven Geldpolitik der Zentralbanken. Die Vorsorgeeinrichtungen leiden auf einem Teil der angelegten Verm\u00f6gen unter diesen tiefen Zinsen und Renditen. Durch die Negativzinsen werden sie zus\u00e4tzlich belastet. Die Vorsorgeeinrichtungen m\u00fcssen entweder mehr Risiken eingehen, um trotzdem noch positive Renditen im Bereich der Forderungen zu erreichen, oder sie m\u00fcssen negative Zinsen in Kauf nehmen. Sie sind demnach dem Tiefzinsumfeld, welches nur geringe Risikopr\u00e4mien f\u00fcr hohe Zins\u00e4nderungsrisiken bezahlt, st\u00e4rker ausgesetzt. Der Druck auf die Kassen, zus\u00e4tzliche Risiken einzugehen, kann zu Verlusten f\u00fchren, welche \u00fcber die direkten Folgen der Anwendung von Negativzinsen hinausgehen. Allerdings treffen die Negativzinsen nur die Liquidit\u00e4t in Schweizerfranken und damit einen geringen Teil der Anlagen.</p><p>2. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) kann gest\u00fctzt auf Artikel\u00a05 Absatz\u00a04 und Artikel\u00a011 des Nationalbankgesetzes gegen\u00fcber dem Bund Bankdienstleistungen erbringen. Darunter f\u00e4llt auch die F\u00fchrung eines Kontos. Die Nationalbank nimmt deshalb die Girokonten der zentralen Bundesverwaltung und den Ausgleichsfonds AHV/IV/EO vom Negativzins aus, welche - abgesehen von den Freibetr\u00e4gen - derzeit die einzigen Ausnahmen vom Negativzins darstellen. Die Publica stellt seit dem Entscheid der SNB vom 22. April 2015 keine Ausnahme mehr dar. Die Nationalbank beobachtet laufend die Entwicklung auf den ausgenommenen Girokonten.</p><p>3. Nach der Aufhebung des Euromindestkurses stellt die Negativzinspolitik aktuell das wichtigste Instrument der Geldpolitik der Nationalbank dar. Die niedrigen Zinsen erm\u00f6glichen es, f\u00fcr k\u00fcrzere Laufzeiten eine Zinsdifferenz zum Euro aufrechtzuerhalten. Die SNB reduziert so die Attraktivit\u00e4t des Frankens gegen\u00fcber dem Euro, aber auch gegen\u00fcber anderen W\u00e4hrungen. Negativzinsen verfolgen das Ziel, den Franken zu schw\u00e4chen, die Teuerung wieder in den positiven Bereich zu bringen und damit auch die Wirtschaftsentwicklung zu stabilisieren. Daf\u00fcr ist es wichtig, dass die Negativzinsen ihre volle Wirkung entfalten k\u00f6nnen. Eine Ausnahme der Vorsorgeeinrichtungen von der Negativverzinsung sollte nicht ohne Abkl\u00e4rung m\u00f6glicher Folgen gew\u00e4hrt werden. Die Auswirkungen der Negativzinsen und m\u00f6gliche Massnahmen sollen mittels Annahme des Postulates Bischof 15.3091 gepr\u00fcft werden.</p><p>4./5. Eine Unterscheidung der Betroffenheit von inl\u00e4ndischen und ausl\u00e4ndischen Investoren erscheint derzeit nicht gerechtfertigt: Die Negativzinsen betreffen nur einen Teil der Guthaben auf Girokonten der SNB, den die Inhaber dieser Konten dann in eigener Regie teilweise an ihre Kunden weitergeben oder auch nicht. Der Negativzins soll im \u00dcbrigen den Franken sowohl f\u00fcr inl\u00e4ndische als auch f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren unattraktiv machen, weil alle an Kapitalfl\u00fcssen in Schweizerfranken beteiligt sind.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1432080000000)\/","SubmittedBy":"Berberat Didier","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1434585600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690524335623)\/","SubmissionDate":"\/Date(1426550400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4917,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Sozialer Schutz"}}