{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153154,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153154,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153154,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153154,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153154,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153154,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153154,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153154,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153154,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153154,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153154,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153154,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153154,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153154,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153154,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153154,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153154,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153154,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3154","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Unterbrechung der Berufst\u00e4tigkeit vor dem Geburtstermin","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>W\u00e4hrend der Schwangerschaft machen Frauen grosse k\u00f6rperliche und physiologische Ver\u00e4nderungen durch, die sie daran hindern k\u00f6nnen, ihre berufliche T\u00e4tigkeit bis zum Geburtstermin auszu\u00fcben. Diese Ver\u00e4nderungen treffen nicht jede Frau gleich: Einige m\u00fcssen ihre Arbeit ab dem vierten Monat bereits aufgeben, um die Schwangerschaft nicht zu gef\u00e4hrden oder um eine Fr\u00fchgeburt zu vermeiden; andere hingegen arbeiten bis kurz vor dem Zeitpunkt der Niederkunft.</p><p>Neben den Bestimmungen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, insbesondere w\u00e4hrend der Schwangerschaft (Art. 35 ArG), gibt es auch das Obligationenrecht, das schwangeren Frauen erlaubt, ihre T\u00e4tigkeit aufzugeben, und den Arbeitgeber verpflichtet, den Lohn f\u00fcr eine beschr\u00e4nkte Zeit im gleichen Umfang zu entrichten. Die Kriterien, nach denen sich die Lohnfortzahlungspflicht richtet, k\u00f6nnen durch Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge oder Abreden innerhalb des Betriebes erweitert werden.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um eine Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Wie viele Frauen unterbrechen ihre berufliche T\u00e4tigkeit vor dem Geburtstermin? Aus welchen Gr\u00fcnden und f\u00fcr wie lange unterbrechen sie ihre Arbeit?</p><p>2. Wie werden diese Frauen bezahlt und mit welchem Anteil ihres urspr\u00fcnglichen Lohnes?</p><p>3. Haben andere europ\u00e4ische L\u00e4nder diese Fragen f\u00fcr sich beantwortet, und k\u00f6nnte somit ein Vergleich mit der Schweiz angestellt werden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Es bestehen keine statistischen Erhebungen \u00fcber die Gr\u00fcnde, die Dauer des Arbeitsunterbruches sowie den Umfang der Lohnfortzahlung bei einem Arbeitsunterbruch vor der Geburt.</p><p>2. Gem\u00e4ss Artikel\u00a0324a des Obligationenrechtes (OR; SR 220) hat der Arbeitgeber den Lohn zu entrichten, wenn die schwangere Arbeitnehmerin arbeitsunf\u00e4hig ist. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erf\u00fcllt, muss der Arbeitgeber den vollen Lohn f\u00fcr eine beschr\u00e4nkte Zeit entrichten. Die beschr\u00e4nkte Zeit dauert im ersten Dienstjahr drei Wochen, bei l\u00e4ngerer Anstellungsdauer ist der Lohn aufgrund der Dauer des Arbeitsverh\u00e4ltnisses und der besonderen Umst\u00e4nde geschuldet (Berner, Z\u00fcrcher und Basler Skala). Eine Versicherung, die 80 Prozent des Lohnes w\u00e4hrend einer klar l\u00e4ngeren Zeitperiode abdeckt (in der Regel zwei Jahre) als im OR vorgesehen, gilt als gleichwertig.</p><p>Umstritten in der Lehre ist die Frage, ob eine schwangere, arbeitsunf\u00e4hige Arbeitnehmerin gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0324a Absatz\u00a03 OR auch dann Anspruch auf Lohnfortzahlung f\u00fcr eine beschr\u00e4nkte Zeit hat, wenn sie den in Artikel\u00a0324a Absatz\u00a01 OR vorgesehenen Zeitkredit bereits \u00fcberschritten hat (z. B. wegen einer vor der Schwangerschaft aufgetretenen Krankheit).</p><p>3. Die europ\u00e4ischen L\u00e4nder verf\u00fcgen grunds\u00e4tzlich \u00fcber eine obligatorische Sozialversicherung, die bei krankheitsbedingter Arbeitsunf\u00e4higkeit Geldleistungen ausrichtet und im Falle eines Arbeitsunterbruchs vor der Geburt zum Tragen kommt. Dem Bundesrat liegen jedoch weder eine europ\u00e4ische Vergleichsstudie noch Vergleichszahlen vor.</p><p>In verschiedenen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern ist ein Mutterschaftsurlaub vor der Geburt vorgesehen. Der Urlaub nach der Geburt ist dann entsprechend k\u00fcrzer. Im Vereinigten K\u00f6nigreich darf der Urlaub fr\u00fchestens elf Wochen vor dem Geburtstermin beginnen. Frankreich kennt einen Elternurlaub von sechs Wochen, wovon drei Wochen auf die Zeit nach der Geburt fallen d\u00fcrfen. Bei einer \u00e4rztlich best\u00e4tigten pathologischen Schwangerschaft kann der Urlaub vor der Geburt auch l\u00e4nger ausfallen. Deutschland sieht ebenfalls ein Arbeitsverbot vor, dabei wird w\u00e4hrend sechs Wochen bis zum Geburtstermin eine Entsch\u00e4digung ausgerichtet.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1432080000000)\/","SubmittedBy":"Maury Pasquier Liliane","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1434412800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690524313593)\/","SubmissionDate":"\/Date(1426550400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4917,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Sozialer Schutz"}}