{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153166,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153166,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153166,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153166,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153166,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153166,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153166,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153166,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153166,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153166,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153166,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153166,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153166,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153166,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153166,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153166,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153166,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153166,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3166","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Die Ruhezeitverordnung f\u00fcr Chauffeusen und Chauffeure muss endlich durchgesetzt werden!","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Dezember 2013 war im Rahmen einer Auseinandersetzung mit der Transportfirma Dreier, bei der es unter anderem auch um die Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeitverordnung f\u00fcr berufsm\u00e4ssige Motorfahrzeugf\u00fchrer und -f\u00fchrerinnen (ARV 1) ging, in der \"Aargauer Zeitung\" vom 20. Dezember 2013 folgende Aussage eines Kontrollexperten zu lesen: \"Von allen Fahrerinnen- und Fahrerkarten, die wir analysieren, sind vielleicht 5 Prozent absolut sauber\". Dieser Experte wertet gem\u00e4ss seinen Angaben w\u00f6chentlich etwa 3000 Fahrerinnen- und Fahrerkarten aus.</p><p>Die Verletzung der ARV 1 sei also branchen\u00fcblich.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie stellt er sich zur Aussage dass sich die \u00dcbertretungen im Rahmen halten und branchen\u00fcblich seien?</p><p>2. Kann akzeptiert werden, dass die ARV 1 regelm\u00e4ssig verletzt wird?</p><p>3. Was kann unternommen werden, damit die Vorschriften \u00fcber Pausen, H\u00f6chstarbeitszeit und Ruhezeiten eingehalten werden?</p><p>4. Wo sieht er strukturelle M\u00e4ngel im Vollzug der Chauffeurverordnung?</p><p>5. Die ARV 1 hat neben der Strassenverkehrsregelung auch arbeitsrechtlichen Charakter: Ist es sinnvoll, wenn prim\u00e4r der unter Weisungsrecht des Arbeitgebers handelnde Chauffeur im Fokus der Strafverfolgung steht und nicht der Arbeitgeber?</p>","ReasonText":"<p>Die Verordnung \u00fcber die Arbeits- und Ruhezeit der berufsm\u00e4ssigen Motorfahrzeugf\u00fchrer und -f\u00fchrerinnen muss konsequent durchgesetzt werden. Die Sicherheit der betroffenen und die aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer sind sonst einer latenten Gefahr ausgesetzt. Ich fordere eine bessere Durchsetzung der ARV. Wir d\u00fcrfen nicht hinnnehmen, dass deren Verletzung als \"branchen\u00fcblich\" bagatellisiert wird.</p><p>Eine Trendwende gibt es aber nur dann, wenn endlich die wirklich Verantwortlichen bestraft werden. Heute trifft es meistens den Chauffeur/die Chauffeuse, denn die Fahrerinnen- und Fahrer sind das schw\u00e4chste Glied in der Kette und am leichtesten zu bestrafen. Fahrerinnen- und Fahrer verletzen die ARV in den seltensten F\u00e4llen freiwillig. Meist sind die \u00dcbertretungen eine Folge der Planung und Befehle ihrer Vorgesetzten. Die Politik muss endlich daf\u00fcr sorgen,</p><p>dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Lage versetzt werden, ihre Arbeit in der Legalit\u00e4t zu</p><p>verrichten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. Dem Bundesrat ist die Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeitvorschriften gem\u00e4ss Chauffeurverordnung vom 19. Juni 1995 (ARV 1; SR 822.221) ein wichtiges Anliegen, denn es stehen die wichtigen Rechtsg\u00fcter der Verkehrssicherheit und des Arbeitnehmerschutzes auf dem Spiel. F\u00fcr den Vollzug der ARV 1 sind die Kantone zust\u00e4ndig (vgl. Art. 106 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958, SVG; SR 741.01 sowie Art. 23 ARV 1). Der Bundesrat akzeptiert Verst\u00f6sse gegen die ARV 1 nicht und bem\u00fcht sich daher in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Vollzugsbeh\u00f6rden um die laufende Verbesserung der ARV-1-Kontrollen.</p><p>Im letzten Jahr wurden schweizweit rund 18 Prozent der Arbeitstage von F\u00fchrerinnen und F\u00fchrern kontrolliert, die der ARV 1 unterstehen; vorgeschrieben sind mindestens 3 Prozent (vgl. Art. 20 Abs. 2 der Strassenkontrollverordnung vom 28. M\u00e4rz 2007, SKV; SR 741.013).</p><p>Weiter ist zu beachten, dass aufgrund der sehr guten Auswertungsm\u00f6glichkeiten beim digitalen und beim analogen Fahrtenschreiber selbst geringste Unregelm\u00e4ssigkeiten gegen die Arbeits- und Ruhezeitvorschriften (z. B. \u00dcberschreiten der H\u00f6chstlenkzeit um eine Minute) festgestellt werden k\u00f6nnen.</p><p>3./4. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das bereits vorhandene rechtliche Instrumentarium zur Durchsetzung der Arbeits- und Ruhezeitvorschriften gen\u00fcgt. Nach geltendem Recht k\u00f6nnen Arbeitgeber zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie Verst\u00f6sse gegen diese Vorschriften ihrer Arbeitnehmenden veranlassen oder pflichtwidrig nicht verhindern. In solchen F\u00e4llen kann der zust\u00e4ndige Richter bereits heute die Arbeitnehmenden milder bestrafen oder sogar ganz auf eine Strafe verzichten (vgl. Art. 21 Abs. 4 ARV 1). Es besteht auch die M\u00f6glichkeit, einem Strassentransportunternehmen die Zulassungsbewilligung zu entziehen, wenn dieses sich wiederholt schwere Widerhandlungen gegen die Arbeits- und Ruhezeitvorschriften zuschulden kommen l\u00e4sst (vgl. Art. 8 i. V. m. Art. 5 des Bundesgesetzes vom 20. M\u00e4rz 2009 \u00fcber die Zulassung als Strassentransportunternehmen, STUG; SR 744.10).</p><p>Auf der Ebene der Rechtsetzung bem\u00fcht sich der Bundesrat laufend, die geltenden Vorschriften zu verbessern und festgestellte M\u00e4ngel zu beseitigen. Allerdings ist der Spielraum des Bundesrates aufgrund der starken internationalen Harmonisierung im Bereich Sozialvorschriften f\u00fcr Chauffeure begrenzt.</p><p>5. Siehe auch Antwort auf die Fragen 3./4. Die aktuell geltende Regelung entspricht dem f\u00fcr das Schweizerische Strafrecht zentralen Schuldprinzip. Eine Ausdehnung der Strafbarkeit des Arbeitgebers m\u00fcsste auf Gesetzesstufe erfolgen und zwar \u00fcber eine Revision von Artikel\u00a0100 Ziffer 2 SVG.</p><p>Der Bundesrat ist indessen der Ansicht, dass das bereits vorhandene rechtliche Instrumentarium ausreicht, um Arbeitgebende zur Verantwortung zu ziehen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1431475200000)\/","SubmittedBy":"Pardini Corrado","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1434672000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44|48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690525166580)\/","SubmissionDate":"\/Date(1426636800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4917,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Verkehr"}}