{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153167,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153167,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153167,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153167,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153167,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153167,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153167,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153167,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153167,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153167,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153167,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153167,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153167,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153167,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153167,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153167,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153167,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153167,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3167","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Endlich sichere Strassen. Sofortige Einhaltung der Ruhezeitverordnung f\u00fcr die Chauffeure","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung \u00fcber die Arbeits- und Ruhezeit der berufsm\u00e4ssigen Motorfahrzeugf\u00fchrer und -f\u00fchrerinnen (Chauffeurverordnung, ARV 1, vom 19. Juni 1995; SR 822.221) dahingehend zu \u00e4ndern, dass im Bereich der Vorschriften \u00fcber die Ruhe- und Arbeitszeiten sowie Pausen bei \u00dcbertretungen zuerst die Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden. Sie m\u00fcssen beweisen, dass sie die Arbeit so eingeteilt haben, dass ihre Angestellten die Gesetze einhalten k\u00f6nnen.</p>","ReasonText":"<p>Die Chauffeurverordnung wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2011 an das EU-Recht angepasst. Dabei wurde die durchschnittliche w\u00f6chentliche H\u00f6chstarbeitszeit von 46 auf 48 Stunden angehoben. Die \u00dcbernahme von EU-Recht erfolgte aber nicht vollst\u00e4ndig. In der Frage, wer f\u00fcr Verst\u00f6sse gegen die ARV 1 hafte, wurde nicht angepasst. Nach wie vor wird heute in erster Linie der fehlbare Chauffeur und nicht der Arbeitgeber in die Verantwortung genommen.</p><p>Die ARV 1 dient in erster Linie der Verkehrssicherheit. Dennoch kommt ihr in den Bereichen H\u00f6chstarbeitszeit, Pausen sowie t\u00e4gliche und w\u00f6chentliche Ruhezeiten die Funktion des Arbeitnehmerschutzes zu. Es ist stossend, dass in der Schweiz die Einhaltung des Arbeitnehmerschutzes an den Arbeitnehmer und nicht an den Arbeitgeber delegiert wird. Dies widerspricht dem allgemeinen Grundsatz des Arbeitnehmerschutzes in der Schweiz.</p><p>Mit Schreiben vom 7. Juli 2010 forderte der damalige Vorsteher des UVEK, Moritz Leuenberger, die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren auf, die Kontrollt\u00e4tigkeit so vorzunehmen, dass auch anhand von Betriebskontrollen die Einhaltung der Arbeitgeberpflichten untersucht werde. Das UVEK forderte deshalb die Kantone auf, die Unternehmen in Hinblick auf Artikel\u00a0100 Ziffer 2 SVG zu \u00fcberpr\u00fcfen, d. h., es ist zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob der Arbeitgeber oder Vorgesetzte den Motorfahrzeugf\u00fchrer zu einer ARV-1-Verletzung veranlasst bzw. dies nach seinen M\u00f6glichkeiten nicht verhindert. Nur so k\u00f6nne verhindert werden, dass die Unternehmen ihre Chauffeure unter Druck setzen und ihnen zu knapp disponierte Fahrten auferlegen.</p><p>In mehreren Kantonen (ZH, BS, BL, SG, OW, LU) wurden Anfragen zur Kontrollt\u00e4tigkeit in den Parlamenten eingereicht. Die Auswertung ist ern\u00fcchternd: Nach wie vor wird die ARV 1 fast ausschliesslich bei den</p><p>Motorfahrzeugf\u00fchrerinnen und -f\u00fchrern durchgesetzt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Dem Bundesrat ist die Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeitvorschriften gem\u00e4ss Chauffeurverordnung vom 19. Juni 1995 (ARV 1; SR 822.221) ein wichtiges Anliegen, denn es stehen die wichtigen Rechtsg\u00fcter der Verkehrssicherheit und des Arbeitnehmerschutzes auf dem Spiel. F\u00fcr den Vollzug der ARV 1 sind die Kantone zust\u00e4ndig (vgl. Art. 106 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958, SVG; SR 741.01; sowie Art. 23 ARV 1). Der Bundesrat akzeptiert Verst\u00f6sse gegen die ARV 1 nicht und bem\u00fcht sich daher in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Vollzugsbeh\u00f6rden um die laufende Verbesserung der ARV-1-Kontrollen.</p><p>Nach der geltenden Regelung muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer und der Arbeitnehmerin die Arbeit so zuteilen, dass er oder sie die Bestimmungen \u00fcber die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeit einhalten kann (vgl. Art. 17 Abs. 1 ARV 1). Er macht sich strafbar, wenn er seine Mitarbeitenden zu Widerhandlungen gegen die ARV 1 veranlasst oder aber Widerhandlungen seiner Mitarbeitenden pflichtwidrig nicht verhindert (vgl. Art. 21 Abs. 4 ARV 1). Der Richter hat bereits heute die M\u00f6glichkeit, den Chauffeur milder zu bestrafen oder, wenn es die Umst\u00e4nde rechtfertigen, auf eine Strafe zu verzichten (vgl. Art. 21 Abs. 4 ARV 1).</p><p>In der Praxis werden sowohl bei Strassen- wie bei Betriebskontrollen regelm\u00e4ssig auch die Arbeitgebenden bzw. die Disponenten verzeigt. Eine Verurteilung des Arbeitgebers oder des Disponenten kann aufgrund der geltenden strafrechtlichen und strafprozessualen Prinzipien (Schuldprinzip, Unschuldsvermutung) jedoch nur dann erfolgen, wenn ihm bewiesen werden kann, dass er seine Mitarbeitenden zu den Verst\u00f6ssen gegen die ARV 1 veranlasst oder aber dies pflichtwidrig nicht verhindert hat.</p><p>Die obenbeschriebene Aufteilung der strafrechtlichen Verantwortung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der geltenden ARV 1 hat auf Gesetzesstufe ihre Grundlage in Artikel\u00a0100 Ziffer 2 SVG. Wollte man auf die Forderung des Motion\u00e4rs eingehen und die Strafbarkeit des Arbeitgebers versch\u00e4rfen, so k\u00f6nnte dies nur \u00fcber eine Revision von Artikel\u00a0100 Ziffer 2 SVG erfolgen. Der Bundesrat ist indessen der Ansicht, dass das bereits vorhandene rechtliche Instrumentarium ausreicht, um Arbeitgebende angemessen zur Verantwortung zu ziehen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1431043200000)\/","SubmittedBy":"Pardini Corrado","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1474416000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44|48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690525159543)\/","SubmissionDate":"\/Date(1426636800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4917,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Verkehr"}}