{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153175,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153175,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153175,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153175,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153175,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153175,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153175,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153175,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153175,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153175,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153175,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153175,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153175,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153175,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153175,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153175,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153175,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153175,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3175","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Ist ein Gewinnverbot f\u00fcr Anbieter von kollektiven Bildungsmassnahmen im Rahmen von arbeitsmarktlichen Massnahmen rechtens und sinnvoll?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) hat am 22. Mai 2014 eine neue Weisung \"Anrechenbarkeit von Projektkosten bei der Durchf\u00fchrung von kollektiven Bildungs- und Besch\u00e4ftigungsmassnahmen\" erlassen. In dieser Weisung wird erstens festgehalten, dass Anbieter solcher Massnahmen aus deren Durchf\u00fchrung keine Gewinne erzielen d\u00fcrfen. Zudem sollen zweitens vereinbarte Pauschalbeitr\u00e4ge einer umfangreichen, nachtr\u00e4glichen Anrechenbarkeitspr\u00fcfung unterzogen werden m\u00fcssen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er nach wie vor der Meinung, dass auch gewinnorientierte Organisationen kollektive Bildungsmassnahmen anbieten sollen?</p><p>2. Kommt er nicht auch zum Schluss, dass es dazu eines Anreizes bedarf?</p><p>3. Und wenn ja, dass sie dann auch Gewinn erzielen d\u00fcrfen, jedenfalls solange der entrichtete Beitrag nicht h\u00f6her ausf\u00e4llt als jener f\u00fcr gleichartige Dienstleistungen nichtgewinnorientierter Anbieter?</p><p>4. Ist er nicht auch der Meinung, dass man bei Pauschalbeitr\u00e4gen auf eine umfangreiche, nachtr\u00e4gliche Anrechenbarkeitspr\u00fcfung im Sinn von Entb\u00fcrokratisierung verzichten k\u00f6nnte?</p><p>5. Ist er nicht auch der Meinung, dass das Gewinnverbot zur Verteuerung des Angebots f\u00fchrt?</p>","ReasonText":"<p>Arbeitsmarktliche Massnahmen (AMM) sind Leistungen der Arbeitslosenversicherung, die darauf abzielen, drohende Arbeitslosigkeit zu verhindern und existierende zu bek\u00e4mpfen. Es handelt sich um Bildungs- und Besch\u00e4ftigungsmassnahmen, die die Versicherten bei der raschen und dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterst\u00fctzen. Es ist Sache der Kantone, den Versicherten AMM in dem Umfang und in der Art bereitzustellen, die sie f\u00fcr notwendig erachten.</p><p>Die Folgen der Seco-Weisung liegen auf der Hand: Es kommt zu einem unn\u00f6tigen administrativen Mehraufwand, der die Kosten der Bildungsmassnahmen erh\u00f6ht. Die Qualit\u00e4t des Angebotes wird zudem geschm\u00e4lert, was sich negativ auf den Erfolg auswirkt.</p><p>Auch die Kantone, welche als Adressaten der Weisung mit deren Umsetzung betraut sind, \u00e4ussern Bedenken an der Gesetzeskonformit\u00e4t der Haltung des Seco und bef\u00fcrchten, dass Effizienzverluste bei der Umsetzung der Weisung zu einer Kostenexplosion f\u00fchren k\u00f6nnten und die Qualit\u00e4t des Angebotes infrage gestellt ist, wenn auf gewinnorientierte Anbieter verzichtet wird.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Beschaffung und der Vollzug von arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) liegen gem\u00e4ss Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig) weitgehend in der Kompetenz der Kantone. Dies gilt somit auch f\u00fcr die kollektiven Bildungsmassnahmen. Die Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung (ALV), die durch das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) wahrgenommen wird, setzt als Aufsichtsbeh\u00f6rde Rahmenbedingungen, um einen gesetzeskonformen und effizienten Vollzug des Avig sicherzustellen.</p><p>1. Die kantonalen Durchf\u00fchrungsstellen beschaffen ein an ihre jeweiligen arbeitsmarktlichen Gegebenheiten angepasstes Angebot an AMM. Artikel\u00a059cbis Absatz\u00a01 Avig l\u00e4sst zu, dass kollektive Bildungsmassnahmen durch private, gewinnorientierte Organisationen bereitgestellt werden k\u00f6nnen. Der Bundesrat sieht keine Notwendigkeit, diese M\u00f6glichkeit einzuschr\u00e4nken, und h\u00e4lt daran fest, dass auch gewinnorientierte Organisationen AMM durchf\u00fchren k\u00f6nnen.</p><p>2./3./5. Artikel\u00a059cbis Absatz\u00a02 Avig h\u00e4lt fest, dass Organisatoren von AMM die nachgewiesenen und notwendigen Kosten zur Durchf\u00fchrung der Massnahme erstattet werden. Die anrechenbaren Kosten sind in Artikel\u00a088 Absatz\u00a01 der Arbeitslosenversicherungsverordnung abschliessend definiert. Beitragszahlungen der ALV d\u00fcrfen daher die effektiven, nachgewiesenen und notwendigen Kosten nicht \u00fcbersteigen. Folglich ist ein Gewinn f\u00fcr Organisatoren von AMM nicht zul\u00e4ssig, und das Gewinnverbot muss von den kantonalen Vollzugsstellen durchgesetzt werden. Als ein bestehender Korrekturmodus beim Verdacht eines nichtoptimalen Preis-Leistungs-Verh\u00e4ltnisses bei der Dienstleistungserbringung steht es den Kantonen frei, AMM mittels WTO-Ausschreibung zu beschaffen. Dabei bildet der Preis ein wichtiges Vergabekriterium. AMM sind Leistungen der ALV, welche die rasche und dauerhafte Wiedereingliederung von Stellensuchenden unterst\u00fctzen. Dass ein Gewinnverbot bzw. die Verg\u00fctung der effektiven Kosten keinen Anreiz bildet, solche Leistungen m\u00f6glichst effizient und kosteng\u00fcnstig erbringen, ist mindestens m\u00f6glich, wurde aber bisher nicht untersucht.</p><p>Im Zuge eines vor dem Bundesverwaltungsgericht h\u00e4ngigen Verfahrens, wo es unter anderem um die Frage des Gewinnverbots bei Organisatoren kollektiver Bildungsmassnahmen geht, wurde obenbeschriebene Rechtseinsch\u00e4tzung durch ein vom Seco in Auftrag gegebenes, externes Gutachten gest\u00fctzt.</p><p>Der Bundesrat sieht dadurch den Vollzug des Avig, wie er in der Weisung \"Anrechenbarkeit von Projektkosten bei der Durchf\u00fchrung von kollektiven Bildungs- und Besch\u00e4ftigungsmassnahmen\" vorgegeben wird, best\u00e4tigt.</p><p>Im Falle einer anderen Einsch\u00e4tzung durch das Bundesverwaltungsgericht in obengenanntem Verfahren oder eines parlamentarischen Auftrags w\u00fcrde der Bundesrat die derzeitige Vollzugspraxis \u00fcberdenken und gegebenenfalls anpassen.</p><p>4. Gem\u00e4ss Artikel\u00a059cbis Absatz\u00a02 Avig werden den Organisatoren von AMM einzig die f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der arbeitsmarktlichen Massnahme nachgewiesenen und notwendigen Kosten verg\u00fctet. In konsequenter Anwendung dieser Bestimmung ist es unerl\u00e4sslich, dass die ausbezahlten Beitr\u00e4ge mit den tats\u00e4chlichen und in unmittelbarem Zusammenhang mit dem durch die kantonale Vollzugsstelle erteilten Auftrag stehenden Kosten verglichen werden k\u00f6nnen. Diese Vorgaben werden im Falle von Pauschalbeitr\u00e4gen durch eine nachtr\u00e4gliche Anrechenbarkeitspr\u00fcfung erf\u00fcllt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1432080000000)\/","SubmittedBy":"Stolz Daniel","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1434672000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"32|44|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690524856347)\/","SubmissionDate":"\/Date(1426636800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4917,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Bildung|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Sozialer Schutz"}}