{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153181,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153181,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153181,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153181,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153181,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153181,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153181,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153181,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153181,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153181,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153181,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153181,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153181,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153181,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153181,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153181,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153181,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153181,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3181","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Finanzierung beruflicher Weiterbildung mit Mitteln der Erwerbsersatzordnung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Wie beurteilt der Bundesrat die M\u00f6glichkeit der Finanzierung beruflicher Weiterbildung - Finanzierung des Ausfalls der Arbeitszeit - mit Mitteln der Erwerbsersatzordnung?</p>","ReasonText":"<p>Der Wirtschaftsstandort Schweiz bedarf aufgrund verschiedener Entwicklungen rascher und anhaltender Impulse im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Eine volkswirtschaftliche Herausforderung besteht deshalb darin, s\u00e4mtliche Arbeitnehmenden in einer durch Schnelllebigkeit des Wissens und der Technologien gepr\u00e4gten Zeit f\u00fcr die gesamte Dauer der Erwerbst\u00e4tigkeit fit zu behalten und verst\u00e4rkt Personen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, die heute zum Teil unterbesch\u00e4ftigt sind, aus Gr\u00fcnden von Betreuungspflichten nur Teilzeit arbeiten und \u00fcber 60 Jahre alt sind.</p><p>Zwar finden die Erwerbst\u00e4tigen in der Schweiz grunds\u00e4tzlich gute bis sehr gute Voraussetzungen f\u00fcr ihre berufliche Weiterbildung vor. Gleichwohl begegnen Weiterbildungswillige auch zahlreichen Hindernissen. Aus Untersuchungen weiss man, dass nebst den direkten Ausbildungskosten vor allem der Faktor \"Zeitbedarf\" f\u00fcr die Weiterbildung von Bedeutung ist und damit f\u00fcr die Unternehmen der \"Ausfall von produktiver Arbeitszeit\". </p><p>F\u00fcr diesen Konflikt zwischen den Interessen des Arbeitgebers und jenen der weiterbildungswilligen Person w\u00e4hrend der konkreten Weiterbildungsphase gilt es einen Ausgleich zu finden. Das gesuchte Instrument findet sich bei Leistungen, die analog zu den Leistungen bei Milit\u00e4rdienst und bei Mutterschaft ausgestaltet sind und aus demselben Topf, der EO-Rechnung, finanziert werden k\u00f6nnen. Allen diesen Leistungen ist gemeinsam, dass sie den Ausfall von Erwerbszeit abdecken, der durch die \u00dcbernahme von Leistungen f\u00fcr die Gesamtgesellschaft bedingt ist, die in deren Gesamtinteresse liegen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der Weiterbildung f\u00fcr den Einzelnen, die Wirtschaft und die Gesellschaft bewusst. Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ver\u00e4nderungsprozesse erfordern, dass Qualifikationen und Wissen st\u00e4ndig angepasst und erweitert werden.</p><p>Schon heute gelten nach Artikel\u00a013 Absatz\u00a04 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1; SR 822.111) Weiterbildungen, die Arbeitnehmende auf Anordnung des Arbeitgebers oder aufgrund ihrer beruflichen T\u00e4tigkeit von Gesetzes wegen auf sich nehmen, als Arbeitszeit. Eine weiter gehende Regelung im Arbeitsrecht lehnt der Bundesrat jedoch ab. Es sind deshalb Verhandlungsl\u00f6sungen im Rahmen eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses oder von Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen vorzuziehen. Dadurch k\u00f6nnen Fehlanreize und unproduktive Bildungsinvestitionen vermieden werden (siehe dazu auch den Bericht des Bundesrates zur Weiterbildung im Arbeitsrecht vom 9. April 2003 in Erf\u00fcllung des Postulates Rechsteiner Paul <a href=\"http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=19963094\">96.3094</a> vom 20. M\u00e4rz 1996).</p><p>Die \u00dcbernahme des Lohnausfalls w\u00e4hrend der Weiterbildung durch die Erwerbsersatzordnung (EO) ist nach Ansicht des Bundesrates nicht angezeigt. Insbesondere bei individuell frei gew\u00e4hlter Weiterbildung ist es nicht Aufgabe einer Sozialversicherung, den dadurch erlittenen Erwerbsausfall abzudecken. Zudem w\u00fcrde eine weitere Ausdehnung des Aufgabenbereiches das Sozialwerk finanziell zus\u00e4tzlich belasten, mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft. Die Lohnbeitr\u00e4ge der Versicherung mussten bereits per 1. Januar 2011 aufgrund der seit der Einf\u00fchrung der Mutterschaftsentsch\u00e4digung im Jahre 2005 erzielten Ausgaben\u00fcbersch\u00fcsse von 0,3 Prozent auf 0,5 Prozent erh\u00f6ht werden. Das Parlament hat vor diesem Hintergrund bereits mehrere Vorst\u00f6sse, die eine \u00dcbernahme von weiteren Aufgaben durch die EO forderten, abgelehnt. So hat sich das Parlament j\u00fcngst gegen die Finanzierung der Ausbildung von Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern (Postulat Favre 10.4092) durch die EO ausgesprochen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1431043200000)\/","SubmittedBy":"Jositsch Daniel","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1434672000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"32|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690524891247)\/","SubmissionDate":"\/Date(1426636800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4917,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Bildung|Sozialer Schutz"}}