{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153186,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153186,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153186,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153186,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153186,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153186,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153186,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153186,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153186,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153186,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153186,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153186,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153186,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153186,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153186,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153186,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153186,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153186,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3186","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Verzicht auf Forderungen nach strengen Sortenschutzgesetzen in Freihandelsabkommen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das informelle Saatgutsystem ist f\u00fcr Kleinbauern auf der s\u00fcdlichen Halbkugel mit Abstand der wichtigste Zugang zu Saatgut. Dies best\u00e4tigt eine eben publizierte Studie (Owning Seeds - Accessing Food). Sie weist auf die Gef\u00e4hrdung der Menschenrechte, insbesondere des Rechts auf Nahrung, von benachteiligten Bev\u00f6lkerungsgruppen durch strenge Sortenschutzgesetze, die auf den Standards des Sortenschutzabkommens Upov 91 beruhen, hin. Da diese strengen Sortenschutzgesetze eine Standardforderung der Schweiz bzw. der Efta bei bilateralen Freihandelsabkommen sind, sollte die Schweiz sorgf\u00e4ltige Abkl\u00e4rungen vornehmen, um sicherzustellen, dass ihre Forderungen die Menschenrechte in den Partnerl\u00e4ndern nicht verletzen. Dazu ist unser Land im Rahmen seiner internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen angehalten, wie das Committee on Economic, Social and Cultural Rights (CESCR) im letzten Staatenberichtsverfahren zur Schweiz festh\u00e4lt. Die Schweiz forderte in der Vergangenheit meist den Beitritt des Partnerlandes zur Upov-Konvention, was die Ratifizierung der strengen Upov-Akte 91 bedeutet. </p><p>Ich stelle dem Bundesrat deshalb die folgenden Fragen:</p><p>1. Teilt er die Meinung, dass die Schweiz/Efta im Rahmen von Verhandlungen zu Freihandelsabkommen auf Forderungen verzichten sollte, die die Menschenrechte im Partnerland gef\u00e4hrden k\u00f6nnen?</p><p>2. Ist er bereit, die m\u00f6glichen menschenrechtlichen Auswirkungen von Forderungen, bei denen die begr\u00fcndete Gefahr von Menschenrechtsverletzungen im Partnerland besteht, vorg\u00e4ngig abzukl\u00e4ren?</p><p>3. Wie sch\u00e4tzt er die Resultate der obenerw\u00e4hnten Studie ein, die starke Hinweise f\u00fcr negative menschenrechtliche Auswirkungen im Fall der Einf\u00fchrung strenger Sortenschutzgesetze (d. h., die in Einklang mit Upov 91 stehen) aufgezeigt haben? Hat der Bundesrat Kenntnis anderer Studien zu dieser spezifischen Frage?</p><p>4. Ist er bereit, in aktuellen und k\u00fcnftigen Verhandlungen zu Freihandelsabkommen mit Entwicklungsl\u00e4ndern auf Forderungen im Bereich geistiger Eigentumsrechte in der Landwirtschaft im Allgemeinen und strengerer Sortenschutzgesetze im Speziellen, welche die Menschenrechte gef\u00e4hrden k\u00f6nnen, zu verzichten? </p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./4. Die Schweiz und ihre Efta-Partner schlagen ihren Gespr\u00e4chspartnern bei der Aushandlung von Freihandelsabkommen (FHA) systematisch die Aufnahme von Nachhaltigkeitsbestimmungen in das Abkommen vor. Zudem achtet der Bundesrat mithilfe einer spezifischen Klausel darauf, dass die FHA der Schweiz die internationalen Verpflichtungen der Parteien, einschliesslich ihrer sozialen, \u00f6kologischen und menschenrechtlichen Verpflichtungen, nicht infrage stellen.</p><p>Die Schweiz verhandelt prim\u00e4r mit L\u00e4ndern, deren Entwicklungsstand bereits relativ fortgeschritten ist. Hinsichtlich des geistigen Eigentums sind diese L\u00e4nder grunds\u00e4tzlich an einem Schutzniveau interessiert, das weiter geht als der multilaterale Mindeststandard des Trips-Abkommens der WTO. Deshalb sieht der Bundesrat keinen Anlass, von vornherein auf entsprechende Verhandlungsvorschl\u00e4ge zu verzichten. Unter dem Trips-Abkommen sind die WTO-Mitgliedsl\u00e4nder verpflichtet, neue Pflanzensorten zu sch\u00fctzen. Diese Schutzverpflichtung kann \u00fcber das Patentgesetz oder \u00fcber ein System sui generis umgesetzt werden. Der Beitritt zur Konvention des Verbands zum Schutze von Pflanzenz\u00fcchtungen (Upov), die unter der Schirmherrschaft der Weltorganisation f\u00fcr Geistiges Eigentum (Wipo) steht, stellt eine einfache und praktische M\u00f6glichkeit dar, neue Pflanzensorten zeitlich begrenzt zu sch\u00fctzen. Die Konvention bietet zudem eine gewisse Flexibilit\u00e4t, insbesondere um auf die besonderen Bed\u00fcrfnisse von Kleinbauern in Entwicklungsl\u00e4ndern einzugehen.</p><p>Aus diesem Grund schl\u00e4gt die Efta ihren Partnern ein der Upov-Konvention entsprechendes Schutzniveau vor. Damit wird ein gutes Gleichgewicht zwischen den Bed\u00fcrfnissen der Bauern und dem Anreiz zur Entwicklung neuer Sorten gew\u00e4hrleistet. Die Schweiz macht jedoch den Beitritt zu Trips 91 nicht zur Voraussetzung. Sie ist bereit, mit L\u00e4ndern, die der Konvention nicht beitreten m\u00f6chten, \u00fcber andere Optionen zu diskutieren, so etwa die Aufnahme spezifischer Schutznormen in das Abkommen unter Ber\u00fccksichtigung der Gesetzgebung und der besonderen Umst\u00e4nde im Partnerland.</p><p>2. Zur Frage der Auswirkungsstudien im Rahmen von FHA-Verhandlungen hat der Bundesrat bereits mehrfach Stellung genommen. In Bezug auf Auswirkungsstudien im Bereich Menschenrechte kommt der Bundesrat zum Schluss, dass aufgrund der hohen Komplexit\u00e4t der untersuchten Probleme, der Schwierigkeit zur Herstellung und R\u00fcckverfolgung von Kausalketten sowie des Fehlens zweckgerichteter statistischer Daten die Arbeitshypothesen und Schlussfolgerungen solcher Analysen zu wenig aussagekr\u00e4ftig und/oder irref\u00fchrend sind. Der Bundesrat verfolgt die praktische Weiterentwicklung solcher Analysen auf internationaler Ebene weiterhin aufmerksam mit, insbesondere methodologische Entwicklungen. Zudem erachtet er die Fortsetzung des Dialogs und der Zusammenarbeit als zweckm\u00e4ssiges und wirksames Vorgehen, um die Partner der Schweiz bei den Herausforderungen zu unterst\u00fctzen, mit denen sie bei ihrer wirtschaftlichen Entwicklung teilweise konfrontiert sind.</p><p>Ausserdem nimmt die Schweiz keine Freihandelsverhandlungen ohne vorherige Abkl\u00e4rungen auf. In den meisten F\u00e4llen pr\u00fcft die Schweiz dabei zusammen mit ihrem Partner die Machbarkeit eines FHA in allen betroffenen Bereichen, sprich auch in Bezug auf den Schutz des geistigen Eigentums. Schliesslich k\u00f6nnen die Parteien die Auswirkungen eines Abkommens regelm\u00e4ssig in den gemischten Aussch\u00fcssen ansprechen und wenn n\u00f6tig Anpassungen vornehmen. Bisher hat noch kein Partner durch den Abkommensteil \u00fcber den Schutz des geistigen Eigentums verursachte negative Auswirkungen festgestellt oder geltend gemacht.</p><p>3. Der Bundesrat hat die von der Interpellantin erw\u00e4hnte Studie zur Kenntnis genommen und stellt fest, dass zwei der untersuchten L\u00e4nder der Upov-Konvention 91 nicht beigetreten sind und das dritte Land (Peru) sie erst seit Kurzem anwendet. Zudem weist der Bundesrat darauf hin, dass die Autorinnen und Autoren der Studie der Upov-Konvention 91 gegen\u00fcber kritisch eingestellt sind. Gem\u00e4ss ihren Aussagen hat die Konvention zahlreiche negative Auswirkungen. Ihre Ex-ante-Analyse weist jedoch gewisse M\u00e4ngel auf, wodurch die Ergebnisse zu relativieren sind. So sehen die Autorinnen und Autoren die Upov-Konvention 91 als Risiko f\u00fcr einen schnelleren R\u00fcckgang der Biodiversit\u00e4t in der Landwirtschaft. Dieser ist indessen auf eine Vielzahl komplexer Faktoren zur\u00fcckzuf\u00fchren, die nicht zwingend einen Zusammenhang mit der Konvention aufweisen. An dieser Stelle soll auch daran erinnert werden, dass traditionelles Saatgut (lokale Sorten und Nachbausorten) von den Schutzbestimmungen der Upov-Konvention 91 ausgenommen sind. Die Konvention betrifft nur neue und innovative Sorten. Die Bauern sind zudem nicht gezwungen, ihre Pflanzungen auf gesch\u00fctzte Sorten umzustellen.</p><p>Ausserdem liessen die Autorinnen und Autoren der Studie die Vorteile von neuen, produktiveren sowie krankheits- und witterungsresistenteren Sorten unerw\u00e4hnt, obwohl diese einen h\u00f6heren Handelswert aufweisen. Diese positiven Auswirkungen von wirksamen Schutzbestimmungen sind f\u00fcr Kleinbauern in Entwicklungsl\u00e4ndern wichtig und tragen erheblich zur Ern\u00e4hrungssicherheit bei. Des Weiteren sind alle Mitglieder der Upov-Konvention 91 berechtigt, das Z\u00fcchterrecht f\u00fcr gewisse Sorten einzuschr\u00e4nken. Dies erlaubt Bauern, einen Teil ihrer Ernte aus der Anpflanzung gesch\u00fctzter Sorten zu Vermehrungszwecken in ihrem eigenen Betrieb zu verwenden.</p><p>Was die Frage nach anderen Studien zu diesem Thema betrifft, so verweist der Bundesrat auf den Upov-Bericht \u00fcber die Auswirkungen des Sortenschutzes von 2005. Dieser Bericht zeigt insbesondere, wie die Schutzbestimmungen der Upov die Pflanzenz\u00fcchtung in sehr unterschiedlichen Situationen und Sektoren effektiv unterst\u00fctzen und dadurch zur Entstehung von neuen und verbesserten Sorten beitragen. Dies liegt im Interesse aller Bauern, einschliesslich der Kleinbauern, da diese damit nicht nur ihren Ertrag steigern, sondern auch ihre Exportchancen verbessern k\u00f6nnen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1431475200000)\/","SubmittedBy":"Friedl Claudia","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1434672000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|12|15|55|1236","Category":null,"Modified":"\/Date(1763102966503)\/","SubmissionDate":"\/Date(1426636800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4917,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Recht Allgemein|Wirtschaft|Landwirtschaft|Menschenrechte"}}