{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153193,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153193,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153193,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153193,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153193,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153193,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153193,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153193,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153193,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153193,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153193,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153193,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153193,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153193,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153193,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153193,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153193,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153193,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3193","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Nationale Strategie zur Verbesserung der Besch\u00e4ftigungschancen und der Reintegration erwerbsloser \u00e4lterer Menschen in den Arbeitsmarkt","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu pr\u00fcfen und aufzuzeigen,</p><p>1. mit welchen Angeboten, Anreizen und Massnahmen die Chancen \u00e4lterer Menschen f\u00fcr den Verbleib im Erwerbsleben gest\u00e4rkt und f\u00fcr die Reintegration in den Arbeitsmarkt verbessert werden k\u00f6nnen und </p><p>2. welche Massnahmen er vorsieht.</p>","ReasonText":"<p>\u00c4lteren Arbeitnehmenden sollten bessere Angebote und Anreize zur Weiterarbeit geboten werden, so der neueste OECD-Bericht. Sozial\u00e4mter melden eine wachsende Zahl erwerbsloser \u00c4lterer, die ausgesteuert auf Sozialhilfe angewiesen sind. Es braucht Massnahmen zur Verbesserung der Chancen \u00e4lterer Arbeitskr\u00e4fte zum Verbleib im Arbeitsmarkt und zur Reintegration, zur F\u00f6rderung innovativer Altersmanagements in Betrieben und \u00f6ffentlichen Verwaltungen, zur Sensibilisierung der Wirtschaft, der St\u00e4dte, Gemeinden und Sozial\u00e4mter f\u00fcr diese Problematik. Der OECD-Bericht empfiehlt die Einf\u00fchrung professioneller Coachings f\u00fcr \u00e4ltere Arbeitslose, eine spezielle Betreuung \u00e4lterer Langzeitarbeitsloser und Ausgesteuerter sowie einen besseren Zugang f\u00fcr sie zu wirksamen arbeitsmarktlichen Massnahmen. Heute fehlen den RAV daf\u00fcr die Ressourcen. So, wie es f\u00fcr junge Arbeitslose spezifische Massnahmen gibt, braucht es sie auch f\u00fcr \u00c4ltere und Ausgesteuerte. Doch es gibt Sozialbeh\u00f6rden in St\u00e4dten und Gemeinden, die den Zugang zu aktiven Massnahmen (Weiterbildung, berufliche Umschulung) ab dem 55. Altersjahr, zum Teil ab 50 Jahren einschr\u00e4nken. Damit hemmen sie die Reintegration, statt sie zu f\u00f6rdern. Ziel aber m\u00fcsste sein, Erfolge in der Verk\u00fcrzung der Langzeitarbeitslosigkeit \u00e4lterer Erwerbsloser zu erreichen, mit spezifischer Beratung, Bildung und Praktika, um so die Sozialhilfebudgets zu optimieren. Zu pr\u00fcfen ist weiter, wie die Massnahmen der IV und der Suva zur beruflichen Eingliederung \u00e4lterer Arbeitnehmender besser unterst\u00fctzt werden m\u00fcssten und wie die interinstitutionelle Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren der Sozialpolitik und der Besch\u00e4ftigung erreicht werden kann, um eine bessere Betreuung Langzeitarbeitsloser und Ausgesteuerter sicherzustellen. Auch eine Seco-Studie von 2010 zeigt, dass Sozialdienste Menschen in ihrer Chance auf dem Arbeitsmarkt unterst\u00fctzen sollten. Gem\u00e4ss Artikel\u00a0114 Absatz\u00a05 der Bundesverfassung hat der Bund die Kompetenz, Vorschriften \u00fcber die Arbeitslosenf\u00fcrsorge zu erlassen. Wie nutzt der Bundesrat diese Kompetenz mit Blick auf die Reduktion der Langzeitarbeitslosigkeit \u00e4lterer Menschen?</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Eidgen\u00f6ssische Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat bereits im Jahr 2011 die Fachkr\u00e4fteinitiative (FKI) lanciert. Ein zentrales Ziel der FKI ist der Erhalt der Erwerbst\u00e4tigkeit bis zur Pensionierung und dar\u00fcber hinaus. Daf\u00fcr setzt der Bundesrat prim\u00e4r auf Sensibilisierung, denn die Einflussm\u00f6glichkeiten des Staates in Bezug auf Unternehmensentscheide (z. B. Personalrekrutierung) sind beschr\u00e4nkt. Die unternehmerische Freiheit geh\u00f6rt zu unseren Grundprinzipien, denen wir unsere im Allgemeinen und im internationalen Vergleich ausgezeichnete wirtschaftliche Situation zu verdanken haben. Die Arbeitsmarktteilnahme \u00e4lterer Arbeitnehmender in der Schweiz ist dank der Zunahme der Frauenerwerbst\u00e4tigkeit gestiegen und geh\u00f6rt im internationalen Vergleich zu den h\u00f6chsten. Der Trend zur Fr\u00fchpensionierung bei M\u00e4nnern konnte in der letzten Dekade gestoppt werden. Zudem sind \u00e4ltere Arbeitnehmende h\u00e4ufiger als j\u00fcngere in relativ stabilen Arbeitsverh\u00e4ltnissen. Ihr Risiko, durch Entlassung oder Beendigung eines befristeten Arbeitsvertrags arbeitslos zu werden, ist unterdurchschnittlich.</p><p>Werden \u00e4ltere Personen arbeitslos, haben sie tendenziell mehr Schwierigkeiten, wieder eine Stelle zu finden. Dieses Problem wurde auch im OECD-Bericht besonders hervorgehoben. Aufgrund der Ausrichtung der Arbeitslosenversicherung (ALV) auf eine rasche und dauerhafte Wiedereingliederung, die Bek\u00e4mpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und die Vermeidung von Aussteuerungen ist die \u00f6ffentliche Arbeitsvermittlung schon heute gut auf die Bed\u00fcrfnisse von \u00e4lteren Stellensuchenden ausgerichtet. \u00c4ltere Arbeitslose haben zudem l\u00e4nger Anspruch auf Arbeitslosenentsch\u00e4digung und arbeitsmarktliche Massnahmen (AMM) als j\u00fcngere Versicherte. Die meisten Vollzugsstellen verf\u00fcgen \u00fcber AMM (wie professionelles Coaching) und Beratungsstrategien, die speziell auf \u00e4ltere Arbeitslose zugeschnitten sind. Im Rahmen der interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) wird zudem seit einigen Jahren die Zusammenarbeit zwischen ALV und Sozialhilfe intensiviert, mit dem Ziel, die Betreuung von Stellensuchenden an der Schnittstelle zwischen ALV und Sozialhilfe klarer zu definieren, die finanziellen Rahmenbedingungen zu kl\u00e4ren und Best-Practice-Koordinationsmodelle zu identifizieren. Seit der letzten Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes werden ausserdem Einarbeitungszusch\u00fcsse f\u00fcr \u00fcber 50-J\u00e4hrige deutlich h\u00e4ufiger eingesetzt. Die Vollzugsstellen erachten dieses Instrument als sehr wirkungsvoll.</p><p>Um die Probleme \u00e4lterer Arbeitnehmender zu mildern, fand am 27. April 2015 eine nationale Konferenz zum Thema \"\u00e4ltere Arbeitnehmende\" statt. An dieser Konferenz haben sich verschiedene Akteure (Bund, Sozialpartner und Kantone sowie im Vorfeld der Konferenz Organisationen von Betroffenen) engagiert. Die Beteiligten beschlossen zus\u00e4tzliche Massnahmen zur Verbesserung der Situation von \u00e4lteren Arbeitnehmenden und einigten sich auf einen Prozess, um die Umsetzung der Massnahmen zu sichern. Um Vorurteile gegen\u00fcber \u00e4lteren Arbeitnehmenden zu korrigieren, wurde unter anderem vereinbart, dass sich \u00f6ffentliche und private Arbeitgeber daf\u00fcr einsetzen, dass in Stelleninseraten \u00fcberall dort auf die Erw\u00e4hnung des Lebensalters als Kriterium verzichtet wird, wo dieses sachlich f\u00fcr die Stelle nicht notwendig ist. Zudem wollen der Bund sowie die Kantone und ihre Arbeitsmarktbeh\u00f6rden ihre Anstrengungen fortsetzen, um die Unternehmen und die \u00d6ffentlichkeit f\u00fcr die Anliegen der \u00e4lteren Arbeitnehmenden zu sensibilisieren.</p><p>Dar\u00fcber hinaus wird die Integration \u00e4lterer Arbeitnehmender auch dadurch gest\u00e4rkt, dass in der Altersvorsorge der Schweiz finanzielle Anreize bestehen, bis zum ordentlichen Rentenalter erwerbst\u00e4tig zu bleiben. Diese Anreize konnten in den letzten Jahren verst\u00e4rkt werden. Die Anreize zur Erwerbst\u00e4tigkeit bis ins Pensionsalter und dar\u00fcber hinaus sollen unter anderem auch im Rahmen der Reform der Altersvorsorge 2020 weiter erh\u00f6ht werden.</p><p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0114 Absatz\u00a05 der Bundesverfassung (BV) verf\u00fcgt der Bundesrat \u00fcber eine Kompetenz im Bereich des F\u00fcrsorge- resp. Sozialhilfewesens. Der Bundesrat kann davon Gebrauch machen, wenn die bestehende soziale Absicherung f\u00fcr arbeitslose Personen durch die Arbeitslosenversicherung und die kantonalen F\u00fcrsorgeleistungen in einem Umfang l\u00fcckenhaft w\u00e4re, die mit den in der BV verankerten Sozialzielen nicht vereinbar w\u00e4re. Dabei w\u00fcrde es sich nicht um \u00fcber Beitr\u00e4ge finanzierte Versicherungsleistungen der Arbeitslosenversicherung handeln, sondern um eine durch die \u00f6ffentliche Hand finanzierte Unterst\u00fctzung im Sozialhilfewesen. Es besteht jedoch keine Deckungsl\u00fccke zwischen dem Bezug von Arbeitslosenentsch\u00e4digung und Sozialhilfe. Gesetzgeberische Massnahmen gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0114 Absatz\u00a05 BV sind somit nicht erforderlich. Vielmehr muss die Sensibilisierung aller Akteure verst\u00e4rkt werden, was mit den bereits ergriffenen sowie den geplanten Massnahmen eingeleitet wurde.</p><p>Den Forderungen der Postulantin wird im Rahmen der laufenden Arbeiten der ALV, der IIZ, der FKI sowie der nationalen Konferenz zum Thema \"\u00e4ltere Arbeitnehmende\" bereits entsprochen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1432080000000)\/","SubmittedBy":"Heim Bea","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1488844800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44","Category":null,"Modified":"\/Date(1690524526973)\/","SubmissionDate":"\/Date(1426636800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4917,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit"}}