{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153211,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153211,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153211,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153211,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153211,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153211,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153211,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153211,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153211,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153211,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153211,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153211,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153211,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153211,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153211,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153211,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153211,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153211,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3211","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Ausfuhrbeitr\u00e4ge gem\u00e4ss \"Schoggi-Gesetz\". Planungssicherheit f\u00fcr Arbeitspl\u00e4tze im Inland","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Ausfuhrbeitr\u00e4ge f\u00fcr landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte oder kurz das \"Schoggi-Gesetz\" haben auch in der letztj\u00e4hrigen Budgetvorlage zu einl\u00e4sslichen Diskussionen in der Finanzkommission und im Plenum gef\u00fchrt.</p><p>Das Parlament hat schliesslich dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Betrag von 70 Millionen Franken zugestimmt, davon ausgehend, dass der Bundesrat bereit ist, die Differenz f\u00fcr einen Ausgleich von 85 Prozent mit einem Nachtragskredit zu beschaffen.</p><p>In der Zwischenzeit hat der Bundesrat Ende Februar beschlossen bzw. beantragt, das Budget f\u00fcr Ausfuhrbeitr\u00e4ge gem\u00e4ss Bundesgesetz \u00fcber Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten um 20 Millionen auf 90 Millionen Franken aufzustocken.</p><p>Der Entscheid ist zu begr\u00fcssen. Aus Gespr\u00e4chen mit verarbeitenden Betrieben im Kanton war nun zu erfahren, dass dieser Betrag nach Berechnungen der Industrie nicht ausreichen wird, um die Preisdifferenz zu 85 Prozent zu kompensieren. Nach Berechnungen der Industrie d\u00fcrfte sich der Gesamtbedarf f\u00fcr den Agrarschutz-Ausgleich auf 139 Millionen Franken belaufen. Unter Ber\u00fccksichtigung des sogenannten EU-Plafonds f\u00fcr Ausfuhrbeitr\u00e4ge sollte der erforderliche Ausgleichsbetrag ungef\u00e4hr 120 Millionen betragen.</p><p>Meine Fragen sind:</p><p>1. Welche handelsrechtlichen Verpflichtungen ist das Seco bei den WTO-Verhandlungen eingegangen und weshalb?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit zu veranlassen, dass die Zahlen der Nahrungsmittelindustrie in geeigneter Form mit den Berechnungen der vom Bundesrat zugrunde gelegten Bedarfsermittlung der Zollverwaltung abgeglichen werden k\u00f6nnen?</p><p>3. Ist er bereit, ein System auszuarbeiten, das f\u00fcr die n\u00e4chsten Jahre f\u00fcr beide Seiten Planungssicherheit schafft und die j\u00e4hrlich wiederkehrenden Diskussionen im Parlament um das \"Schoggi-Gesetz\" er\u00fcbrigt?</p><p>4. Sollte der erforderliche Ausgleichsbetrag Ende Jahr h\u00f6her sein als die dem ersten Nachtrag zugrunde gelegten Zahlen, ist der Bundesrat bereit, dem Parlament in einem zweiten Nachtrag den Ausgleich auf 85 Prozent vorzuschlagen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Im Rahmen der WTO-\u00dcbereinkommen von 1994 (Uruguay-Runde) sind Exportsubventionen im Grundsatz verboten, wobei gewisse befristete Ausnahmen im Agrarbereich vorgesehen wurden. Die Ausfuhrbeitr\u00e4ge im Rahmen des \"Schoggi-Gesetzes\" (Bundesgesetz \u00fcber die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten; SR 632.111.72) fallen unter die WTO-Definition der Exportsubventionen. Im Rahmen der erw\u00e4hnten Ausnahmen betr\u00e4gt der j\u00e4hrliche Plafond der Schweiz f\u00fcr verarbeitete Landwirtschaftsprodukte 114,9 Millionen Franken. Es besteht ein breiter Konsens unter den WTO-Mitgliedern, Exportsubventionen im Rahmen der laufenden Doha-Runde vollst\u00e4ndig zu beseitigen. Dieser Grundsatz wurde anl\u00e4sslich der WTO-Ministerkonferenz 2005 (Hongkong) beschlossen und an der letzten WTO-Ministerkonferenz 2013 (Bali) best\u00e4tigt. Gest\u00fctzt auf die Mandate des Bundesrates zu diesen Ministerkonferenzen, zu welchen die Aussenpolitischen Kommissionen der R\u00e4te konsultiert wurden, tr\u00e4gt die Schweiz diese beiden Beschl\u00fcsse mit. Der Ministerbeschluss von Bali schliesst zudem die politische Verpflichtung mit ein, in der Zwischenzeit Reformen zum Abbau der noch bestehenden Exportsubventionen weiterzuf\u00fchren und sicherzustellen, dass ihr Volumen signifikant unter der jeweiligen Verpflichtungslimite (im Fall der Schweiz 114,9 Millionen Franken) verbleibt. So hat die EU ihre Exportsubventionen k\u00fcrzlich vollst\u00e4ndig aufgehoben. Nebst der Schweiz entrichten heute nur noch Norwegen und Kanada in nennenswertem Ausmass Exportbeitr\u00e4ge.</p><p>2. Die Bedarfsermittlung durch die zust\u00e4ndigen Verwaltungsstellen dient als Entscheidgrundlage f\u00fcr die laufende Anpassung der Ausfuhrbeitragsans\u00e4tze. Die Nahrungsmittelindustrie kann Zahlen, die zur Ermittlung des Bedarfs n\u00fctzlich sind, der Verwaltung jederzeit mitteilen. Die Verwaltung wird den etablierten Austausch mit den Branchen im Rahmen des Steuerungsausschusses weiterf\u00fchren und ist bereit, die Zusammenarbeit mit der Branche weiter zu vertiefen (vgl. auch Ziff. 3).</p><p>3. Gem\u00e4ss Artikel\u00a05 Absatz\u00a01 der Ausfuhrbeitragsverordnung (SR 632.111.723) kompensieren die Ausfuhrbeitr\u00e4ge im Rahmen der verf\u00fcgbaren Mittel die Preisunterschiede der bei der Herstellung von Exportprodukten verwendeten Grundstoffe. Seit 2010, dem Jahr, in dem erstmals Ansatzk\u00fcrzungen vorgenommen werden mussten, wurde im Austausch mit den betroffenen Branchen eine Praxis entwickelt, welche das Ziel verfolgt, das verf\u00fcgbare Budget m\u00f6glichst gleichm\u00e4ssig \u00fcber das Jahr zu verteilen und gleichzeitig den Budgetrahmen vollst\u00e4ndig zu nutzen. Damit wurde versucht, im Rahmen des vorgegebenen Budgets und angesichts der unvermeidlichen, zum Teil kurzfristigen Schwankungen der Marktpreise und der Exportmengen gr\u00f6sstm\u00f6gliche Planungssicherheit zu erreichen. Der Bundesrat ist bereit, mit der Branche andere Modelle zur Erreichung von Planungssicherheit im Rahmen des Steuerungsausschusses zu pr\u00fcfen. Dabei kommen aber mit Blick auf den Bundeshaushalt und auf die WTO-Vorgaben nur Varianten infrage, bei denen das durchschnittliche Volumen der Ausfuhrbeitr\u00e4ge im bisherigen Rahmen liegt. Gem\u00e4ss geltender Gesetzgebung besteht kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte H\u00f6he der Ausfuhrbeitr\u00e4ge bzw. einen bestimmten prozentualen Ausgleich der Preisdifferenzen.</p><p>4. Gem\u00e4ss dem Entscheid des Bundesrates vom 25. Februar 2015 soll sich der Nachtragskredit an einem Deckungsgrad von maximal 85 Prozent orientieren. Es ist somit nicht vorgegeben, dass in jedem Fall 85 Prozent erreicht werden bzw. in Abh\u00e4ngigkeit von der Mengen- und Preisentwicklung erreicht werden k\u00f6nnen. 85 Prozent stellen einen h\u00f6heren Deckungsgrad dar, als in den letzten Jahren erreicht wurde. Die Frage allf\u00e4lliger weiterer Budgeterh\u00f6hungen wird der Bundesrat unter Einbezug von finanz-, aussenwirtschafts-, landwirtschafts- und ordnungspolitischen \u00dcberlegungen pr\u00fcfen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1432080000000)\/","SubmittedBy":"Schwaller Urs","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1434499200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1690525120917)\/","SubmissionDate":"\/Date(1426723200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4917,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen|Landwirtschaft"}}