{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153218,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153218,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153218,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153218,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153218,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153218,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153218,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153218,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153218,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153218,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153218,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153218,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153218,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153218,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153218,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153218,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153218,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153218,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3218","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Hobbym\u00e4ssige Kleintierhaltung in der Landwirtschaftszone","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Raumplanungsrecht so zu \u00e4ndern, dass die hobbym\u00e4ssige Kleintierhaltung in der Landwirtschaftszone grunds\u00e4tzlich zonenkonform ist.</p>","ReasonText":"<p>Das Halten von Kleintieren wird durch raumplanerische Regulierungen immer mehr eingeschr\u00e4nkt.</p><p>In der Schweiz gibt es aber \u00fcber 800 000 Personen, die Kleintiere halten und/oder z\u00fcchten, von denen \u00fcber 100 000 organisiert sind. Die Kleintierhaltung spielt sich im Stillen ab und hat keine Lobby. Sie ist aber von zunehmender gesellschaftlicher Bedeutung, die oft verkannt wird: Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der genetischen Ressourcen und Artenvielfalt, weckt das nat\u00fcrliche Verst\u00e4ndnis der jungen Menschen f\u00fcr Natur und Kreatur, hat f\u00fcr viele Menschen durch den Bezug zu einem Tier geradezu therapeutischen Charakter und erbringt durch Pflege und Nutzung von unz\u00e4hligen kleinen Landfl\u00e4chen einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung des Landschaftsbildes.</p><p>Gegenl\u00e4ufig zu ihrer Bedeutung wird die hobbym\u00e4ssige Kleintierhaltung immer mehr eingeschr\u00e4nkt. In der Wohnzone ist sie heute zwar theoretisch zul\u00e4ssig, doch f\u00fchrt das verdichtete Bauen dazu, dass Kleintiere wegen L\u00e4rm- und Geruchsemissionen immer mehr aus der Wohnzone verdr\u00e4ngt werden. Umgekehrt wird die Kleintierhaltung in der Landwirtschaftszone, wo ideale Voraussetzungen herrschen, immer mehr eingeschr\u00e4nkt:</p><p>1. Nicht einmal reversible Kleinstbauten f\u00fcr die hobbym\u00e4ssige Kleintierhaltung - beispielsweise \u00fcberdachte Volieren oder Kleinst\u00e4lle - d\u00fcrfen nach geltendem Recht in der Landwirtschaftszone errichtet werden.</p><p>2. Die Beschr\u00e4nkung der Kleintierhaltung in der Landwirtschaftszone auf \"Bewohner oder Bewohnerinnen einer nahe gelegenen Wohnbaute\" (Art. 24e Abs. 1 RPG) stellt f\u00fcr Personen, die in dicht besiedelten Gemeinden wohnen, ein faktisches Verbot dar, Kleintiere zu halten.</p><p>3. Wenn umgekehrt ein Kleintierstall innerhalb eines nicht mehr benutzten landwirtschaftlichen Geb\u00e4udes untergebracht wird, ist dessen Fl\u00e4che dem Erweiterungspotenzial der nahegelegenen Wohnbaute anzurechnen (Art. 42b RPV). Wer als Eigent\u00fcmer (oder Mieter) einer nahegelegenen Wohnbaute keine freien Bruttogeschossfl\u00e4chen mehr zur Verf\u00fcgung hat, kann somit in der Landwirtschaftszone keine \"baulichen Massnahmen in unbewohnten Geb\u00e4uden oder Geb\u00e4udeteilen\" treffen.</p><p>4. Sogar die Sanierung von bauf\u00e4lligen landwirtschaftlichen Geb\u00e4uden zwecks hobbym\u00e4ssiger Kleintierhaltung ist nur unter restriktiven Bedingungen m\u00f6glich. Selbst die Wiedererrichtung nach Zerst\u00f6rung durch h\u00f6here Gewalt ist untersagt.</p><p>5. Der Begriff \"Aussenanlage\" nach Artikel\u00a024e Absatz\u00a02 RPG f\u00fchrt in der Praxis oft zu Auslegungsschwierigkeiten.</p><p>Die Landwirtschaftszone bietet einen geradezu idealen Ort f\u00fcr eine tiergerechte und raumschonende Kleintierhaltung, ohne die Landwirtschaft einzuschr\u00e4nken. Die hobbym\u00e4ssige Kleintierhaltung in der Landwirtschaftszone innerhalb oder ausserhalb der laufenden RPG-Revision ist raumplanerisch dem Landwirtschaftsbetrieb in der Landwirtschaftszone gleichzustellen oder anzun\u00e4hern. Dabei sind selbstverst\u00e4ndlich raumplanerische Grunds\u00e4tze einzuhalten. So k\u00f6nnte z. B. Artikel\u00a016a Absatz\u00a01 Satz 1 RPG wie folgt erg\u00e4nzt werden: \"Zonenkonform sind Bauten und Anlagen, die zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung oder f\u00fcr den produzierenden Gartenbau n\u00f6tig sind oder die der hobbym\u00e4ssigen Kleintierhaltung dienen.\" Unabh\u00e4ngig von der RPG-Revision kann das Ziel weitgehend auch durch eine reine Verordnungsrevision erreicht werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a016 Absatz\u00a01 des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) sind die Landwirtschaftszonen von \u00dcberbauungen weitgehend freizuhalten.</p><p>Zul\u00e4ssig sind einzig Bauten und Anlagen, die zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung oder f\u00fcr den produzierenden Gartenbau n\u00f6tig sind (Art. 16a RPG), beziehungsweise Bauten und Anlagen, die \u00fcber eine Ausnahmebewilligung nach den Artikeln 24ff. RPG verf\u00fcgen.</p><p>Mit der Teilrevision vom 23. M\u00e4rz 2007 des RPG wurden f\u00fcr die Hobbytierhalter wichtige \u00c4nderungen vorgenommen: Insbesondere wurde neu erm\u00f6glicht, dass in der Landwirtschaftszone bauliche Massnahmen in unbewohnten Geb\u00e4uden oder Geb\u00e4udeteilen zugelassen werden k\u00f6nnen, wenn sie Bewohnerinnen oder Bewohnern einer nahegelegenen Wohnbaute zur hobbym\u00e4ssigen Tierhaltung dienen und eine besonders tierfreundliche Haltung gew\u00e4hrleisten. Seither sind auch neue Aussenanlagen zul\u00e4ssig, soweit sie f\u00fcr eine tiergerechte Haltung notwendig sind. Mit der damaligen \u00d6ffnung der Landwirtschaftszone f\u00fcr die hobbym\u00e4ssige Tierhaltung wurde auch der parlamentarischen Initiative Joder 03.431, \"Kleintierzucht und -haltung\", vom 19. Juni 2003 Rechnung getragen.</p><p>Im Rahmen der Teilrevision vom 15. Juni 2012 des RPG, in Kraft seit dem 1. Mai 2014, erfolgten im Bereich der hobbym\u00e4ssigen Tierhaltung mit Artikel\u00a024e RPG in Verbindung mit Artikel\u00a042b der Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 (SR 700.1) zudem punktuelle Pr\u00e4zisierungen und Lockerungen.</p><p>Der Bundesrat erachtet den Grundsatz der Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet als fundamental; zudem will er den Schutz des Kulturlandes verst\u00e4rken. Vor diesem Hintergrund w\u00fcrde die vom Motion\u00e4r vorgeschlagene Gesetzes\u00e4nderung zu einer weiteren, unerw\u00fcnschten \u00d6ffnung der Landwirtschaftszone f\u00fcr landwirtschaftsfremde Nutzungen f\u00fchren. Auch ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass die vorgeschlagene Regelung zu einer zus\u00e4tzlichen, nicht zu untersch\u00e4tzenden administrativen Belastung der Vollzugsbeh\u00f6rden f\u00fchren w\u00fcrde.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass die heute geltenden raumplanungsrechtlichen Grundlagen f\u00fcr die Haltung von Kleintieren ausserhalb der Bauzonen ausreichend sind.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1431043200000)\/","SubmittedBy":"Bischof Pirmin","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1474243200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690556195653)\/","SubmissionDate":"\/Date(1426723200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4917,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft|Raumplanung und Wohnungswesen"}}