{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153219,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153219,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153219,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153219,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153219,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153219,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153219,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153219,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153219,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153219,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153219,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153219,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153219,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153219,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153219,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153219,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153219,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153219,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3219","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Burnoutsyndrom und UVG","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die in der Schweiz durchgef\u00fchrten Studien \u00fcber psychosoziale Risiken (BFS 2012-2014, Seco 2000-2010) haben in Bezug auf das Wohlbefinden der arbeitenden Bev\u00f6lkerung zu sehr beunruhigenden Ergebnissen gef\u00fchrt:</p><p>1. 18 Prozent der Erwerbst\u00e4tigen f\u00fchlen sich bei der Arbeit emotional ausgebrannt. Das ist der am besten dokumentierte Index f\u00fcr das Risiko, ein Burnoutsyndrom zu erleiden.</p><p>2. Fast jede f\u00fcnfte erwerbst\u00e4tige Person f\u00fchlt sich bei der Arbeit st\u00e4ndig oder h\u00e4ufig gestresst. Chronischer Stress gef\u00e4hrdet nachweislich die Gesundheit, indem er die Erwerbst\u00e4tigen auslaugt.</p><p>3. In seiner Analyse stellt das Seco fest, dass der Schweizer Durchschnittswert bei Depressionen, Angstzust\u00e4nden und Schlafst\u00f6rungen deutlich h\u00f6her liegt als die Referenzdurchschnittswerte in den L\u00e4ndern der Europ\u00e4ischen Union.</p><p>4. Die Studie \"Europ\u00e4ische Erhebung \u00fcber die Arbeitsbedingungen 2010 - Ausgew\u00e4hlte Ergebnisse aus Schweizer Perspektive\" ergab, dass die Indikatoren f\u00fcr das Risiko, an einer Depression zu erkranken, bei den \"sehr gestressten\" Befragten (20 Prozent) f\u00fcnfmal h\u00f6her sind als bei den weniger \"gestressten\".</p><p>Die Auswirkungen der psychosozialen Risiken ziehen betr\u00e4chtliche personelle, wirtschaftliche und gesellschaftliche Kosten nach sich. Da die arbeitsmedizinischen Massnahmen nicht greifen (Gebiet wenig erforscht, daher wenig verf\u00fcgbare Spezialistinnen und Spezialisten, die zudem mit Aufgaben in Zusammenhang mit dem UVG besch\u00e4ftigt sind), sind eine optimale Behandlung und eine wirksame Pr\u00e4vention dieser Krankheiten oder eine genaue Erfassung der festgestellten F\u00e4lle nicht m\u00f6glich.</p><p>Die stressbedingten Erkrankungen, darunter das Burnoutsyndrom, geh\u00f6ren nicht zu den Berufskrankheiten im Sinne des UVG. Der im Gesetz formulierte Begriff schliesst diese Krankheiten de facto aus, denn sie haben statistisch gesehen einen epidemiologischen Charakter und k\u00f6nnen nicht einem bestimmten Risiko einer klar definierten Gruppe (Kontakt mit bestimmten Substanzen, schwere k\u00f6rperliche Arbeit) zugeordnet werden, eine Bedingung, die vorab erf\u00fcllt sein m\u00fcsste.</p><p>Mit einer Anerkennung dieser psychischen Erkrankungen im UVG w\u00e4re eine deutlich bessere Betreuung der Patientinnen und Patienten m\u00f6glich, die Gesellschaft w\u00fcrde dieses Leiden besser akzeptieren (Faktor f\u00fcr die Wiedereingliederung in die Arbeitswelt), die Konsequenzen der psychosozialen Risiken w\u00fcrden vermehrt mit Blick auf die Herausforderungen in der Gesundheitspolitik betrachtet, und Prim\u00e4rpr\u00e4ventionskampagnen w\u00fcrden besser wahrgenommen und somit wirksamer. Die Aufnahme ins UVG w\u00fcrde sich auf die Prim\u00e4rpr\u00e4vention von psychosozialen Risiken auswirken, indem diese besser integriert w\u00fcrde und vor allem besser kontrollierbar w\u00e4re.</p><p>Weiter h\u00e4tte eine bessere Pr\u00e4vention von psychosozialen Risiken positive Auswirkungen auf die Leistungsf\u00e4higkeit der Schweizer Wirtschaft. Eine h\u00f6here Wertsch\u00e4tzung der Pr\u00e4vention w\u00e4re namentlich im Einklang mit dem politischen Willen, die inl\u00e4ndischen Arbeitskr\u00e4fte zu erhalten und sogar zu f\u00f6rdern.</p><p>Ist sich der Bundesrat dieser Situation bewusst?</p><p>Falls ja, gen\u00fcgen die bereits getroffenen Massnahmen?</p><p>Ist der Bundesrat bereit, in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern bei einer n\u00e4chsten Revision eine allf\u00e4llige Anpassung des UVG oder anderer gesetzlicher Bestimmungen zu pr\u00fcfen, damit die Pr\u00e4vention verst\u00e4rkt und das Burnoutsyndrom als Berufskrankheit anerkannt wird?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. Die Klagen \u00fcber psychosoziale Belastungen am Arbeitsplatz wie Stress, Mobbing, \u00dcberforderung und Ersch\u00f6pfung (Burnout) haben in der Schweiz in den letzten Jahren zugenommen. Die arbeitende Bev\u00f6lkerung ist in einem relativ grossen Umfang davon betroffen. Die Belastung im beruflichen Umfeld wirkt sich nicht allein auf die physische und psychische Befindlichkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus, sondern kann auch Ursache f\u00fcr Unf\u00e4lle aufgrund von Zerstreutheit, M\u00fcdigkeit oder Zeitdruck sein. Die Behandlung der physischen und psychischen Beeintr\u00e4chtigung sowie der allenfalls dadurch bedingten Unf\u00e4lle verursacht medizinische Kosten und f\u00fchrt in den betroffenen Betrieben zu wirtschaftlichen Verlusten.</p><p>Der Bundesrat ist sich dieser Situation bewusst. Entsprechend werden im Bereich psychosozialer Belastungen am Arbeitsplatz seit l\u00e4ngerer Zeit auf verschiedenen Ebenen grosse Anstrengungen unternommen. Seit dem Jahr 2000 ist die psychische Gesundheit ein st\u00e4ndiges und gemeinsames Thema von Bund und Kantonen im Rahmen des Dialogs Nationale Gesundheit. Im Jahr 2011 haben das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit, das Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherungen, das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco), die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren sowie die Stiftung Gesundheitsf\u00f6rderung Schweiz das Netzwerk Psychische Gesundheit Schweiz gegr\u00fcndet. Zudem streben Bund und Kantone eine verst\u00e4rkte Zusammenarbeit und Koordination der verschiedenen Aktivit\u00e4ten in der Pr\u00e4vention und Gesundheitsf\u00f6rderung an. Dieses Ziel hat der Bundesrat auch als Priorit\u00e4t in seine gesundheitspolitische Strategie Gesundheit 2020 aufgenommen.</p><p>Artikel\u00a02 der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (SR 822.113) bestimmt weiter, dass der Arbeitgeber alle Massnahmen zu treffen hat, die n\u00f6tig sind, um die physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmer zu gew\u00e4hrleisten. Auf dieser Grundlage hat das f\u00fcr den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zust\u00e4ndige Seco beispielsweise die Stress-Studie 2010 (Stress bei Erwerbst\u00e4tigen in der Schweiz) durchgef\u00fchrt, ein Merkblatt f\u00fcr die Identifikation von psychosozialen Risiken erarbeitet und sich im Rahmen der Debatten um Sonntags- und Nachtarbeitszeiten sowie um die Arbeitszeiterfassung f\u00fcr den Gesundheitsschutz engagiert. Gegenw\u00e4rtig f\u00fchrt das Seco eine Studie \u00fcber den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in Schweizer Betrieben durch. Die Stiftung Gesundheitsf\u00f6rderung Schweiz ist gest\u00fctzt auf Artikel\u00a019 Absatz\u00a02 des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (SR 832.10) beauftragt, Massnahmen zur F\u00f6rderung der Gesundheit und zur Krankheitsverh\u00fctung anzuregen, zu koordinieren und zu evaluieren. Das Seco hat in Partnerschaft mit der Stiftung Gesundheitsf\u00f6rderung Schweiz und der Suva die interaktive Internetseite \"Stressnostress\" lanciert. Die Suva ihrerseits befasst sich im Rahmen der Verh\u00fctung von Berufsunf\u00e4llen bereits seit Jahren mit berufsassoziierten Gesundheitsst\u00f6rungen. In diesem Zusammenhang hat sie auch das Projekt Progr\u00e8s initiiert. In ihren Bem\u00fchungen werden die Unfallversicherer nach UVG von der Eidgen\u00f6ssischen Koordinationskommission f\u00fcr Arbeitssicherheit (Ekas) unterst\u00fctzt. Der Bundesrat ist \u00fcberzeugt, dass die bereits etablierten Massnahmen und diejenigen, die im Rahmen k\u00fcnftiger Projekte von Gesundheit 2020 umgesetzt werden, aus heutiger Sicht ausreichend sind.</p><p>3. Mit R\u00fccksicht auf die bestehende Sensibilit\u00e4t f\u00fcr psychosoziale Belastungen am Arbeitsplatz und die etablierte Kooperation von Seco, Gesundheitsf\u00f6rderung Schweiz, Suva und Ekas mit den Sozialpartnern besteht f\u00fcr den Bundesrat kein Anlass zu gesetzlichen Modifikationen, um die Pr\u00e4vention zu intensivieren. Ebenso wenig ist es f\u00fcr ihn angezeigt, den Katalog der Berufskrankheiten gem\u00e4ss Anhang 1 der Verordnung \u00fcber die Unfallversicherung (SR 832.202) um ein \"berufliches Ersch\u00f6pfungssyndrom\" bzw. Burnout zu erg\u00e4nzen. Auf der einen Seite w\u00fcrde damit das Kausalit\u00e4tsprinzip des UVG durchbrochen, weil ein Burnout regelm\u00e4ssig ein multifaktorielles Krankheitsbild darstellt, bei dem auch arbeitsfremde Faktoren wie famili\u00e4re, finanzielle und kulturelle Umst\u00e4nde mitspielen. Auf der anderen Seite w\u00e4re eine unabsehbare Fallausweitung zu bef\u00fcrchten, insbesondere weil es an einer wissenschaftlich anerkannten Definition der Erkrankung Burnout fehlt und Stress subjektiv sehr unterschiedlich empfunden wird. Im \u00dcbrigen ist festzustellen, dass Unf\u00e4lle, die durch psychosoziale Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz mitverursacht sind, \u00fcber die obligatorische Unfallversicherung gedeckt sind.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1431475200000)\/","SubmittedBy":"Berberat Didier","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1434412800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44|2836|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690524992803)\/","SubmissionDate":"\/Date(1426723200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4917,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Sozialer Schutz|Gesundheit"}}