{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153260,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153260,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153260,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153260,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153260,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153260,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153260,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153260,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153260,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153260,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153260,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153260,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153260,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153260,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153260,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153260,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153260,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153260,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3260","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"B\u00fcrokratie beschr\u00e4nkt Eigentumsnutzung und verhindert die Energiewende","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie gedenkt er die Energiewende umzusetzen, wenn aufgrund der neusten Solarnutzungsnorm (Art. 18a RPG) ein rostiges Wellblechdach als \"Kulturdenkmal von nationaler Bedeutung\" gilt und die solare Dachnutzung von 80 000 Kilowattstunden pro Jahr verboten ist?</p><p>2. Gem\u00e4ss Artikel\u00a089 Absatz\u00a04 der Bundesverfassung sind die Kantone f\u00fcr den \"Verbrauch\" von Energie zust\u00e4ndig. F\u00fcr die \"Produktion\" z. B. von Solarstrom verf\u00fcgt der Bund in Artikel\u00a089 Abs\u00e4tze 1 und 2 der Bundesverfassung \u00fcber die notwendige Verfassungskompetenz. W\u00e4re es nicht ein Beitrag gegen die \u00fcberbordende B\u00fcrokratie und f\u00fcr mehr Eigenverantwortung im Interesse der Energiewende, wenn bereits einmal bewilligte Geb\u00e4ude f\u00fcr die energetische Solarnutzung von Fassaden oder D\u00e4chern keine neue Baubewilligung ben\u00f6tigen, sofern die Fassaden und/oder D\u00e4cher in L\u00e4nge und Breite gegen\u00fcber der urspr\u00fcnglichen Bewilligung mehr ge\u00e4ndert werden als um die zus\u00e4tzlich notwendige D\u00e4mmung? </p><p>3. Wie beurteilt er die Umsetzung der Ziffer 2, wenn die im Verzeichnis der Baudenkm\u00e4ler von nationaler und internationaler Bedeutung gem\u00e4ss Haager Abkommen von 1954 f\u00fcr den Schutz von Kulturgut vom 26. M\u00e4rz 1999 bzw. vom 9. Oktober 2004 (SR 0.520.33) aufgef\u00fchrten Geb\u00e4ude davon ausgenommen werden?</p>","ReasonText":"<p>2011 beschlossen Bundesrat und Parlament die Energiewende mit einer verst\u00e4rkten Nutzung der einheimischen Energien und Verbesserung der Energieeffizienz - insbesondere im Geb\u00e4udebereich. Laut Bundesrat bildet der Geb\u00e4udesektor den \"Schl\u00fcssel\" f\u00fcr die Energiewende. W\u00e4hrend Investoren bei Kleinwasserkraftwerken (KWKW) KEV-F\u00f6rderbeitr\u00e4ge von 100 bis 400 Prozent der Investitionskosten erhalten, landen sanierungsinteressierte Hauseigent\u00fcmer, Mieterinnen und Mieter, KMU und Landwirte mit der solaren Geb\u00e4udenutzung auf der Warteliste. Noch schlimmer: Hauseigent\u00fcmer, KMU und Bauernfamilien, die ihre Geb\u00e4ude energetisch sanieren und mit ihren D\u00e4chern und Fassaden Solarstrom ernten wollen, erhalten oft jahrelang keine Baubewilligung - oder sie wird nach f\u00fcnfj\u00e4hrigem Verwaltungsverfahren ganz verweigert, wie z. B. im Fall Lungern/OW. Auch gem\u00e4ss neustem Bundesrecht gilt ein rostiges Wellblechdach offenbar als \"Denkmal von nationaler Bedeutung\": Die 2010 geplante, sorgf\u00e4ltig integrierte Solaranlage auf einem Stall wird gem\u00e4ss Verwaltungsgerichtsentscheid vom 24. Februar 2015 verboten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Mit einem Anteil von rund 46 Prozent am inl\u00e4ndischen Energieverbrauch spielt der Schweizer Geb\u00e4udepark - sowohl beim Verbrauch als auch bei der Produktion von Energie - bei der Erreichung der energiepolitischen Ziele eine wichtige Rolle. Bez\u00fcglich der Nutzung von erneuerbaren Energien schl\u00e4gt der Bundesrat im ersten Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 unter anderem vor, dass die Kantone bei Vorschriften im Geb\u00e4udebereich den Anliegen der sparsamen und rationellen Energienutzung sowie der Nutzung erneuerbarer Energien nach M\u00f6glichkeit den Vorrang geben. Anliegen des Ortsbild-, Heimat- und Denkmalschutzes soll angemessen Rechnung getragen werden. Die Erteilung einer Baubewilligung f\u00fcr eine Solaranlage auf einem denkmalgesch\u00fctzten Geb\u00e4ude ist und bleibt Gegenstand einer sachgerechten Interessenabw\u00e4gung.</p><p>1. Im Rahmen der letzten Revision des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RGP; SR 700) f\u00fchrten die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te mit Artikel\u00a018a eine Erleichterung f\u00fcr Solaranlagen ein. In Bau- und Landwirtschaftszonen ben\u00f6tigen Solaranlagen, die gen\u00fcgend in die D\u00e4cher eingepasst sind, keine Baubewilligung mehr. F\u00fcr Solaranlagen auf Kultur- und Naturdenkm\u00e4lern bleibt die Bewilligungspflicht bestehen. Damit eine Solaranlage auf einem Baudenkmal realisiert werden kann, darf sie dieses nicht wesentlich beeintr\u00e4chtigen (Art. 18a Abs. 3 RPG). Ansonsten gehen die Interessen an der Nutzung der Solarenergie den \u00e4sthetischen Anliegen grunds\u00e4tzlich vor (Art. 18a Abs. 4 RPG).</p><p>Artikel\u00a018a RPG sieht keineswegs ein Verbot von Solaranlagen auf Kultur- und Naturdenkm\u00e4lern von kantonaler oder nationaler Bedeutung vor. Die Anlagen bed\u00fcrfen aber stets einer Baubewilligung (Art. 18a Abs. 3 RPG). Dadurch soll verhindert werden, dass Ortsbilder und Denkm\u00e4ler durch den Ersatz des originalen Dacheindeckungsmaterials markant ver\u00e4ndert werden. Im Rahmen des kommunalen Baubewilligungsverfahrens ist zu pr\u00fcfen, ob die geplante Anlage so gestaltet und platziert werden kann, dass sie das Baudenkmal und seine Umgebung oder das sch\u00fctzenswerte Ortsbild nicht beeintr\u00e4chtigt.</p><p>Der Gesamtbestand an Geb\u00e4uden bel\u00e4uft sich in der Schweiz auf rund 2,5 Millionen. Davon sind maximal 5 Prozent als Denkmal gesch\u00fctzt. Weitere 10 Prozent stehen in einem Kontext von denkmalpflegerischem Interesse. Davon sind rund zwei Drittel Geb\u00e4ude von kantonaler oder nationaler Bedeutung, f\u00fcr welche Artikel\u00a018a Absatz\u00a03 RPG zur Anwendung kommt. Mit anderen Worten: Bei rund 90 Prozent der Geb\u00e4ude gibt es keine denkmalpflegerischen Einschr\u00e4nkungen f\u00fcr energetische Vorhaben.</p><p>2./3. F\u00fcr den Umbau von Bauten gelten die Vorschriften des jeweiligen Kantons. Ihre Einhaltung wird im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens gepr\u00fcft. Eine wie vom Interpellanten vorgeschlagene \u00c4nderung ist demnach Sache der Kantone. Sicher w\u00e4re es begr\u00fcssenswert, bei geringf\u00fcgigen Umbauten bzw. bei energetischen Massnahmen, die den Bau nicht wesentlich ver\u00e4ndern, zumindest ein vereinfachtes Baubewilligungsverfahren anzuwenden.</p><p>Der Bundesrat kann die Auswirkungen einer Ausnahmeregelung, wie vom Interpellanten in Frage 3 vorgeschlagen wird, nicht beurteilen, da davon nicht der Bund, sondern die Kantone betroffen w\u00e4ren. Er wird das Anliegen aber gerne den Kantonen unterbreiten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1431475200000)\/","SubmittedBy":"Fluri Kurt","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1434672000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66|2831|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690524227053)\/","SubmissionDate":"\/Date(1426723200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4917,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie|Kultur|Raumplanung und Wohnungswesen"}}