{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153270,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153270,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153270,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153270,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153270,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153270,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153270,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153270,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153270,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153270,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153270,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153270,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153270,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153270,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153270,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153270,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153270,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153270,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3270","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Welche Projekte \u00f6ffentlicher Gemeinden oder privater Institutionen werden oder wurden durch die Armee ausgef\u00fchrt?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Januar 2015 wurde publik, dass WK-Soldaten zugunsten der Gemeinde Innertkirchen und der Kraftwerke Oberhasli, einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft, Rodungsarbeiten durchf\u00fchrten. Dies f\u00fchrte zu verschiedener Kritik: Einerseits sah sich das lokale Gewerbe durch den Einsatz von Angeh\u00f6rigen der Armee konkurrenziert, andererseits wurde eine private Firma durch den Einsatz von Armeeangeh\u00f6rigen beg\u00fcnstigt. Und drittens ist es fraglich, ob solche Eins\u00e4tze Aufgabe der Armee sind.</p><p>Ein Vertreter des VBS best\u00e4tigte gegen\u00fcber Medien den Einsatz. Laut dem Bauverwalter von Innertkirchen handelt es sich um \"Ausgleichsleistungen\" der Armee, \"f\u00fcr Belastungen, die durch den Milit\u00e4rflugplatz entstehen\". Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Wie sch\u00e4tzt er den Sachverhalt bez\u00fcglich Konkurrenz des lokalen Gewerbes durch die Armee ein? </p><p>2. H\u00e4tten diese Arbeiten auch von lokalen Unternehmen durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen?</p><p>3. Welche gesetzliche Grundlage besteht f\u00fcr Eins\u00e4tze wie den obengenannten durch die Armee? </p><p>4. Artikel\u00a067 des Milit\u00e4rgesetzes h\u00e4lt fest: \"Hilfe wird nur soweit geleistet, als die Aufgabe im \u00f6ffentlichen Interesse liegt und es den zivilen Beh\u00f6rden nicht mehr m\u00f6glich ist, ihre Aufgaben in personeller, materieller oder zeitlicher Hinsicht zu bew\u00e4ltigen.\" Ist der Bundesrat der Ansicht, dass diese Bestimmung Eins\u00e4tze wie denjenigen in Innertkirchen ausschliesst?</p><p>5. Wird der Einsatz auch von der Armee als \"Ausgleichsleistung\" f\u00fcr Belastungen durch das Milit\u00e4r betrachtet? </p><p>6. Falls nein, als was?</p><p>7. Welche Projekte \u00f6ffentlicher Gemeinden und/oder privater Institutionen werden/wurden (auch an anderen Standorten) durch die Armee durchgef\u00fchrt?</p><p>8. Erachtet es der Bundesrat als problematisch, dass eine private Aktiengesellschaft durch den \u00fcber Sozialversicherungsbeitr\u00e4gen finanzierten Arbeitseinsatz von Angeh\u00f6rigen der Armee beg\u00fcnstigt wird?</p><p>9. Wie stellt die Armee sicher, dass Eins\u00e4tze zugunsten \u00f6ffentlicher Gemeinden und/oder privater Institutionen arbeitsmarktneutral ausfallen?</p><p>10. Wie stellt die Armee sicher, dass durch solche Eins\u00e4tze der milit\u00e4rische Auftrag nicht beeintr\u00e4chtigt wird?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Anfang April 2010 f\u00fchrten der Vorsteher des VBS und der Kommandant Luftwaffe Verhandlungen mit den Gemeindepr\u00e4sidentinnen von Meiringen und Brienz sowie mit dem Gemeindepr\u00e4sidenten von Brienzwiler mit dem Ziel, Massnahmen zur besseren Verankerung des Flugplatzes in der Region und zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit dem Tourismus zu pr\u00fcfen und umzusetzen. Unter den zahlreichen Massnahmen wurde vereinbart, Gesuche der Gemeindebeh\u00f6rden rund um den Flugplatz Meiringen um Unterst\u00fctzung durch die Armee wohlwollend zu pr\u00fcfen.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Die Unterst\u00fctzung der Gemeinde Innertkirchen durch Truppen im Ausbildungsdienst ist aufgrund der Verordnung vom 21. August 2013 \u00fcber die Unterst\u00fctzung ziviler oder ausserdienstlicher T\u00e4tigkeiten mit milit\u00e4rischen Mitteln (VUM; SR 513.74) erfolgt. Bei der Beurteilung der Gesuche wird gepr\u00fcft, ob die Arbeiten nicht mit eigenen Mitteln, zivilen oder milit\u00e4rischen Vereinen oder mit der Unterst\u00fctzung des Zivilschutzes oder Zivildienstes erledigt werden k\u00f6nnen. Im konkreten Fall ist bei der Einsatzplanung ausdr\u00fccklich darauf hingewiesen worden, dass die \u00dcbernahme von Geniearbeiten nur auf Gesuch hin erfolgen und die Begehren nicht in einem konkurrierenden Verh\u00e4ltnis zu zivilen Bauunternehmen stehen d\u00fcrfen.</p><p>2. Zum Zeitpunkt des Entscheids \u00fcber das Gesuch bestand keine Konkurrenz zu einem zivilen Unternehmen.</p><p>3. Zur Zeit sind die Bedingungen und Voraussetzungen f\u00fcr eine Unterst\u00fctzung ziviler oder ausserdienstlicher T\u00e4tigkeiten mit milit\u00e4rischen Mitteln in einer Verordnung des Bundesrates geregelt (VUM; SR 513.74) wie auch im Artikel\u00a0148 des Milit\u00e4rgesetzes (Konkurrenzierung des privaten Gewerbes). Dies soll mit der laufenden Milit\u00e4rgesetzrevision im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee weiter pr\u00e4zisiert werden (vgl. Antwort 9).</p><p>4. Artikel\u00a067 des Milit\u00e4rgesetzes ist im vorliegenden Fall nicht anwendbar, da die Truppe die Arbeiten nicht im Rahmen des Assistenzdienstes, sondern im Rahmen des Ausbildungsdienstes ausgef\u00fchrt hat. Die VUM bildet die rechtliche Grundlage und schliesst solche Eins\u00e4tze ein.</p><p>5./6. Das VBS hat sich bereiterkl\u00e4rt, als Ausgleich f\u00fcr die L\u00e4rmbelastung rund um den Flugplatz Meiringen eine Reihe von Massnahmen f\u00fcr die Region zu pr\u00fcfen und umzusetzen (Einbau von Schallschutzfenstern \u00fcber das gesetzliche Minimum hinaus, Gratisnutzung des Plenarsaals und des Flugplatzrestaurants f\u00fcr Gemeinden und Vereine der Region, Flugtag und Rundfl\u00fcge f\u00fcr Einheimische, Aufr\u00e4umtag f\u00fcr Lehrlinge des Flugplatzes, wohlwollende Pr\u00fcfung von Gesuchen um Unterst\u00fctzung durch die Armee usw.). Die von der Armee geleistete Unterst\u00fctzung, auf welche sich die Interpellantin bezieht, ist eine solche \"Ausgleichsleistung\". Es ist dabei hervorzuheben, dass diese Unterst\u00fctzung im Sinne der VUM erfolgte und einen wesentlichen milit\u00e4rischen Ausbildungsnutzen aufwies.</p><p>7. Im Jahr 2014 hat es total 101 F\u00e4lle von Unterst\u00fctzung durch die Armee im Rahmen der VUM gegeben.</p><p>8. Die Rodung des Waldst\u00fcckes ist im Zusammenhang mit einem Kraftwerkbau der Kraftwerke Oberhasli (KWO) erfolgt. Die Gemeinde muss dort eine Wasserleitung verlegen. Die Arbeiten der Truppe sind somit zugunsten der Gemeinde Innertkirchen und nicht zugunsten der KWO erfolgt.</p><p>9. In der Botschaft vom 3. September 2014 zur \u00c4nderung der Rechtsgrundlagen f\u00fcr die Weiterentwicklung der Armee (14.069; BBl 2014 6955) wird in den Erl\u00e4uterungen zu Artikel\u00a052 des Milit\u00e4rgesetzes festgehalten, dass die Leistungen der Truppe nur zul\u00e4ssig sein sollen, wenn sie f\u00fcr das eingesetzte Personal einen wesentlichen Ausbildungs- oder \u00dcbungsnutzen haben und die zivilen Unternehmen nicht \u00fcberm\u00e4ssig konkurriert werden. Bereits heute ist die geltende Praxis im Sinne der Umsetzung von Artikel\u00a0148i des Milit\u00e4rgesetzes, dass die Armee bei Unterst\u00fctzungsleistungen in engem Kontakt mit dem lokalen Gewerbe, respektive den entsprechenden Branchenverb\u00e4nden steht. Diese unterst\u00fctzen in der Regel das Bestreben der Armee, die Truppe an anspruchsvollen zivilen Objekten trainieren zu lassen. Wenn Angeh\u00f6rige der Armee Leistungen an geeigneten Objekten trainieren k\u00f6nnen, so profitieren letzten Endes auch ihre zivilen Arbeitgeber. Die Armee nimmt allf\u00e4llige Konkurrenzsituationen sehr ernst - so sind R\u00fcckmeldungen der Branchenverb\u00e4nde einer der h\u00e4ufigsten Gr\u00fcnde f\u00fcr die K\u00fcrzung oder gar Ablehnung von Gesuchen um Unterst\u00fctzung. Bei grossen Unterst\u00fctzungsleistungen oder Bauarbeiten m\u00fcssen Gesuchstellende ihrerseits eine L\u00f6sung mit den Branchenverb\u00e4nden suchen und diese schriftlich, beispielsweise in der Form einer Unbedenklichkeitserkl\u00e4rung, vorweisen k\u00f6nnen.</p><p>10. Eine Grundvoraussetzung, damit Unterst\u00fctzungsleistungen im Rahmen der VUM bewilligt und durch die Armee erbracht werden, ist, dass die Einsatzf\u00e4higkeit der Truppe und die Bereitschaft der Armee nicht beeintr\u00e4chtigt werden (Art. 2 Abs. 3 Bst e). Dies ist bei jedem bewilligten Unterst\u00fctzungsgesuch sichergestellt. Gem\u00e4ss Artikel\u00a03 der VUM wird jede Unterst\u00fctzungsleistung zudem nur unter dem Vorbehalt erbracht, dass die eingesetzten Mittel jederzeit und ohne Kostenfolge abgezogen werden k\u00f6nnen, falls sie aufgrund besonderer Ereignisse von der Armee anderweitig ben\u00f6tigt werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1431475200000)\/","SubmittedBy":"Masshardt Nadine","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1434672000000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9","Category":null,"Modified":"\/Date(1690524195477)\/","SubmissionDate":"\/Date(1426723200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4917,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik"}}