{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153285,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153285,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153285,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153285,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153285,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153285,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153285,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153285,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153285,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153285,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153285,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153285,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153285,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153285,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153285,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153285,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153285,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153285,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3285","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Befristete Aufhebung der LSVA f\u00fcr Rohholztransporte inklusive Leer-R\u00fcckfahrten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird gebeten zu pr\u00fcfen, ob die Rohholztransporte von der LSVA-Pflicht befreit werden k\u00f6nnen, solange ein Euro weniger als Fr. 1.20 kostet.</p><p>Ab dem Holzschlag im Wald erfolgt der erste Transport zwingend per Lastwagen. Das Umladen auf die Bahn ist in vielen F\u00e4llen nicht wirtschaftlich, auch wegen der Schliessung vieler Verladebahnh\u00f6fe. Damit wird faktisch die Zielsetzung der Verlagerung des Schwerverkehrs in dieser Branche obsolet.</p><p>Wegen der Mehrfachbelastung mit LSVA (Rundholz, Hauptprodukte, Nebenprodukte) und der Absch\u00f6pfung selbst auf nicht\u00f6ffentlichen Waldstrassen wird der Branche seit 2008 eine R\u00fcckerstattung von 25 Prozent gew\u00e4hrt (Art. 11 SVAV). Die europ\u00e4ischen Mitbewerber kennen keine vergleichbare Abgabe, oder sie gilt wie die deutsche Maut nur auf Autobahnen und liegt um das F\u00fcnffache tiefer als die LSVA.</p><p>Durch die Euroabschw\u00e4chung ist der LSVA-bedingte Wettbewerbsnachteil f\u00fcr die Schweizer Waldwirtschaft und Holzverarbeitung auf ein unertr\u00e4gliches Mass angewachsen. </p><p>Die Befreiung wird auch f\u00fcr die Leer-R\u00fcckfahrt beantragt, weil keine G\u00fcter in den Wald transportiert werden k\u00f6nnen. Im Gegensatz zur Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 11.3968 stellt die LSVA selbst dann einen gravierenden Wettbewerbsnachteil gegen\u00fcber dem Ausland dar, wenn ausl\u00e4ndische Fahrzeughalter gleich behandelt werden: Die Mitbewerber transportieren \u00fcberwiegend Halbfabrikate \u00fcber wenige LSVA-pflichtige Kilometer in die grenznahen Schweizer Ballungsgebiete. Die Schweizer Holzverarbeiter bezahlen jedoch f\u00fcr jeden Vor- und Nebentransport und aus allen bewaldeten Landesteilen.</p><p>Durch die volle R\u00fcckerstattung der LSVA auf Rohholztransporten wird die Branche im Jahr 2015 um sch\u00e4tzungsweise 16 Millionen Schweizerfranken entlastet.</p><p>Die j\u00fcngste Frankenaufwertung sorgt in der Schweizer Holzverarbeitung f\u00fcr enormen Preisdruck im Binnenmarkt, massive Exporteinbussen, Marktanteilsverluste und Existenzfragen. Mitbetroffen sind die Waldeigent\u00fcmer durch Ertragseinbussen beim Rohstoff Holz.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der leistungsabh\u00e4ngigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) unterliegen Transportmotorwagen und Transportanh\u00e4nger, soweit ihr Gesamtgewicht je \u00fcber 3,5 Tonnen betr\u00e4gt. Die Abgabe berechnet sich nach dem Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges respektive der Fahrzeugkombination und nach den auf \u00f6ffentlichen Strassen zur\u00fcckgelegten Kilometern.</p><p>Bereits bei der Einf\u00fchrung der LSVA hat der Bundesrat in den Bereichen der Urproduktion, gest\u00fctzt auf Artikel\u00a04 Absatz\u00a01 des Schwerverkehrsabgabegesetzes (SVAG), Sonderregelungen zugestanden. G\u00e4nzlich von der Abgabe befreit sind die mit gr\u00fcnen Kontrollschildern eingel\u00f6sten landwirtschaftlichen Fahrzeuge. F\u00fcr Holztransporte sowie f\u00fcr Transporte von offener Milch und landwirtschaftlichen Nutztieren sind unter gewissen Bedingungen Reduktionen von 25 Prozent der Abgabe vorgesehen.</p><p>In der Begr\u00fcndung des Postulates werden ausschliesslich Massnahmen zugunsten der Holzwirtschaft gefordert.</p><p>Die Wald- und Forstwirtschaft profitiert seit Einf\u00fchrung der LSVA von der Beg\u00fcnstigung nach Artikel\u00a011 der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV). F\u00fcr Fahrzeuge, die Rohholz transportieren, betr\u00e4gt die Abgabe bei ausschliesslichem Transport von Rohholz und einer entsprechenden Verpflichtung 75 Prozent des normalen Tarifs nach Artikel\u00a014 SVAV. Bei nichtausschliesslichem Transport von Rohholz gew\u00e4hrt die Zollverwaltung auf Antrag eine R\u00fcckerstattung von Fr. 2.10 pro Kubikmeter transportiertes Rohholz, wobei der R\u00fcckerstattungsbetrag 25 Prozent der gesamten Abgabe pro Fahrzeug und Periode nicht \u00fcberschreiten darf. Im vergangenen Jahr profitierte die Branche von einer R\u00fcckerstattung von rund 5,2 Millionen Franken.</p><p>Zu den r\u00fcckerstattungsberechtigten Holzsortimenten und -produkten geh\u00f6ren Waldholz und Restholz. Das Waldholz f\u00e4llt bei der Holzgewinnung und -verarbeitung ausschliesslich im Wald an. Das Restholz f\u00e4llt bei der (Weiter-)Verarbeitung des Waldholzes in den Betrieben der Holzindustrie an (S\u00e4gereien).</p><p>Die tempor\u00e4re Befreiung nach der Art des transportierten Gutes (inkl. Leerfahrten) und bezogen auf einzelne Fahrten w\u00e4re im Vollzug mit beachtlichen Schwierigkeiten verbunden und nur mit zus\u00e4tzlichem b\u00fcrokratischen Aufwand - auch seitens der Fahrzeughalter - realisierbar. Zudem w\u00e4re mit einem Einnahmenausfall von etwa 15 Millionen Franken zu rechnen.</p><p>Bei der LSVA sind keine Mechanismen f\u00fcr tempor\u00e4re Senkungen der Ans\u00e4tze oder Befreiungen von einzelnen Fahrten vorgesehen. Eine grossz\u00fcgige Gew\u00e4hrung von Ausnahmen w\u00fcrde nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprechen. Mit der Ablehnung verschiedener Vorst\u00f6sse, welche auf eine Lockerung des Ausnahmeregimes zielten, hat das Parlament diese restriktive Haltung best\u00e4tigt. Die Bevorzugung einzelner Branchen h\u00e4tte zudem berechtigte Anschlussbegehren zur Folge.</p><p>Es ist zu beachten, dass in- und ausl\u00e4ndische Fahrzeughalter gleich behandelt werden m\u00fcssen. W\u00fcrde die LSVA f\u00fcr die inl\u00e4ndische Waldwirtschaft und die Rohholzverarbeiter weiter verg\u00fcnstigt oder aufgehoben, m\u00fcssten die gleichen Bedingungen auch f\u00fcr die ausl\u00e4ndischen Fahrzeuge gelten.</p><p>Der Bundesrat ist sich der schwierigen Lage der Waldwirtschaft und der waldnahen Holzwirtschaft bewusst. Mit dem Verzicht auf die geplante und \u00fcberf\u00e4llige Abklassierung von Fahrzeugen der Emissionsklassen Euro 3 und 4 per 1. Januar 2016 sowie der vorl\u00e4ufigen Weiterf\u00fchrung des Rabattes von 10 Prozent f\u00fcr Fahrzeuge der Emissionsklasse Euro 6 wurde der schwierigen Wirtschaftslage bereits Rechnung getragen und das Transportgewerbe keiner weiteren LSVA-Belastung ausgesetzt. Die Aufhebung des Euromindestkurses belastet aber auch andere Bereiche der Schweizer Volkswirtschaft.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1431475200000)\/","SubmittedBy":"von Siebenthal Erich","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1489708800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48|55|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690525042893)\/","SubmissionDate":"\/Date(1426723200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4917,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr|Landwirtschaft|Steuer"}}