{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153337,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153337,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153337,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153337,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153337,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153337,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153337,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153337,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153337,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153337,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153337,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153337,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153337,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153337,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153337,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153337,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153337,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153337,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3337","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Unlauterer Wettbewerb und missbr\u00e4uchliche Gesch\u00e4ftsbedingungen. Was tut das Seco?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a010 Absatz\u00a03 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) kann der Bund \u00fcber das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) nach Artikel\u00a09 Abs\u00e4tze 1 und 2 UWG klagen, wenn er es zum Schutz des \u00f6ffentlichen Interesses als n\u00f6tig erachtet. Das Seco hat dadurch unter anderem die M\u00f6glichkeit, gegen die Verwendung missbr\u00e4uchlicher Gesch\u00e4ftsbedingungen (Art. 8 UWG) vorzugehen, das heisst Gesch\u00e4ftsbedingungen, die in Treu und Glauben verletzender Weise zum Nachteil der Konsumentinnen und Konsumenten ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverh\u00e4ltnis zwischen den vertraglichen Rechten und den vertraglichen Pflichten vorsehen. Diese M\u00f6glichkeit haben auch Konsumentenschutzorganisationen.</p><p>Deshalb stelle ich folgende Fragen:</p><p>1. Welche Bilanz zieht das Seco in Bezug auf die Klagen gem\u00e4ss Artikel\u00a010 Absatz\u00a03 UWG in Verbindung mit Artikel\u00a08 UWG?</p><p>2. Wie arbeitet das Seco mit den Konsumentenschutzorganisationen zusammen und mit welchen Werkzeugen?</p><p>3. Ist das Seco angesichts des relativ hohen materiellen und finanziellen Aufwands solcher Klagen nicht in einer g\u00fcnstigeren Position, um gegen missbr\u00e4uchliche Gesch\u00e4ftsbedingungen vorzugehen, als die Konsumentenschutzorganisationen?</p><p>4. Falls ja, in welcher Form will das Seco in Zukunft vorgehen? Falls nein, welche finanzielle und materielle Unterst\u00fctzung will der Bundesrat den Konsumentenschutzorganisationen bieten, die diese im \u00f6ffentlichen Interesse stehende Aufgabe \u00fcbernehmen?</p><p>5. Hat das Seco eine Liste mit Gesch\u00e4ftsbedingungen, die als missbr\u00e4uchlich gelten k\u00f6nnten, aufgestellt, \u00e4hnlich der europ\u00e4ischen Richtlinie 93/13/EWG?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das ge\u00e4nderte UWG ist am 1. April 2012 in Kraft getreten. Es hat neben einer Reihe von Gesch\u00e4ftspraktiken, die neu als unlauter gelten, dem Bund Interventionsrechte verliehen, falls unlautere Gesch\u00e4ftspraktiken \u00f6ffentliche Interessen verletzen (Art. 10 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 9 Abs. 1 und 2). Die Wahrnehmung der dem Bund zustehenden Klagerechte ist dem Seco \u00fcbertragen (Art. 1 der Verordnung \u00fcber das Klagerecht des Bundes im Rahmen des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb). Im Rahmen der Revision wurde auch Artikel\u00a08 UWG betreffend die Verwendung missbr\u00e4uchlicher Gesch\u00e4ftsbedingungen neu formuliert. Das Seco hat seit Inkrafttreten der UWG-\u00c4nderung bis zum 31. M\u00e4rz 2015 insgesamt 27 225 Beschwerden wegen unlauterer Gesch\u00e4ftspraktiken erhalten. Davon betreffen 72 Beschwerden (0,26 Prozent) missbr\u00e4uchliche Klauseln.</p><p>Gest\u00fctzt auf diese Ausf\u00fchrungen k\u00f6nnen die Fragen wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Das Seco hat in Ausf\u00fchrung von bei ihm eingegangenen Beschwerden Unternehmen in elf F\u00e4llen wegen missbr\u00e4uchlicher Klauseln abgemahnt. Im Vordergrund standen Klauseln zur automatischen Vertragsverl\u00e4ngerung (siehe auch den Fernmeldebericht 2014 des Bundesrates vom 19. November 2014, S. 24), aber auch Klauseln im Flugverkehr, im Ticketing und in der Telekommunikation. In acht F\u00e4llen waren die Abmahnungen erfolgreich, in zwei F\u00e4llen ist man noch im Gespr\u00e4ch, und in einem Fall kam keine L\u00f6sung zustande. Hingegen hat das Seco bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Zivilklage ausschliesslich wegen Verletzung von Artikel\u00a08 UWG eingereicht.</p><p>2. Der Austausch mit den Konsumentenorganisationen ist informeller Natur. Er besteht in gelegentlichen Treffen, auch in grenz\u00fcberschreitendem Umfeld, und in Ad-hoc-Kontakten bei konkreten F\u00e4llen mit einem gemeinsamen Interesse. Eine formelle Zusammenarbeit ist gesetzlich nicht vorgesehen.</p><p>3. Im Unterschied zu den meisten \u00fcbrigen unlauteren Gesch\u00e4ftspraktiken, denen man auch mit einer Strafklage begegnen kann, ist das Vorgehen gegen missbr\u00e4uchliche Klauseln auf die Zivilklage (Art. 9 Abs. 1 und 2 UWG) beschr\u00e4nkt. Eine Unterlassungs- oder Beseitigungsklage ist f\u00fcr jeden Zivilkl\u00e4ger, auch f\u00fcr die Eidgenossenschaft, mit Prozess- und Gerichtsrisiken verbunden. Aus diesem Grunde w\u00e4hlt das Seco zuerst das Instrument der Abmahnung, was effizienter und prozess\u00f6konomischer ist und auch dem Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzip besser Rechnung tr\u00e4gt. Sollte die Abmahnung nicht zum gew\u00fcnschten Ziel f\u00fchren, dann beschreitet das Seco den Klageweg.</p><p>4. Die Aufgabe des Seco ist es, gegen jene unlauteren Gesch\u00e4ftspraktiken vorzugehen, gegen die es eine Vielzahl von Beschwerden erh\u00e4lt. Dieser quantitative Aspekt, der die Verletzung von Kollektivinteressen belegt, ist bereits in der Botschaft des Bundesrates zu einer \u00c4nderung des UWG vorgegeben (BBl 2009 6181). Der Gesetzgeber hat zur Bek\u00e4mpfung unlauterer Gesch\u00e4ftspraktiken, die Kollektivinteressen verletzen, den Weg des Klagerechts des Bundes gew\u00e4hlt. Dieser Weg hat sich nach Ansicht des Bundesrates bew\u00e4hrt. Die Konsumentenorganisationen k\u00f6nnen aber, statt selber von ihrem Klagerecht Gebrauch zu machen, von ihnen als missbr\u00e4uchlich eingestufte Klauseln beim Seco beanstanden und entsprechende Beschwerden ihrer Mitglieder f\u00fcr eine allf\u00e4llige gerichtliche Intervention ans Seco weiterleiten.</p><p>5. Das UWG gibt weder dem Bundesrat noch dem WBF oder Seco die Kompetenz, eine Liste von Klauseln zu erstellen, die in der Schweiz als missbr\u00e4uchlich zu gelten haben. Die dem Bundesrat zugewiesene Kompetenz ersch\u00f6pft sich darin, gegen unlautere Gesch\u00e4ftspraktiken und damit auch gegen missbr\u00e4uchliche Klauseln intervenieren zu k\u00f6nnen (Art. 10 Abs. 3 UWG). Um aber der Praxis und Rechtsprechung eine Orientierungshilfe zu geben, hat das Seco auf seiner Website eine Art rechtsvergleichende \u00dcbersicht aufgeschaltet. Diese gibt Auskunft dar\u00fcber, welche Klauseln in den Nachbarl\u00e4ndern Deutschland, Frankreich und \u00d6sterreich in Ausf\u00fchrung der Richtlinie 93/13/EWG als missbr\u00e4uchlich gelten (<a href=\"http://www.seco.admin.ch/themen/00645/00653/05171/index.html?lang=de\">http://www.seco-admin.ch/themen/00645/00653/05171/index.html?lang=de</a>). Dar\u00fcber hinaus findet sich dort auch ein \u00dcberblick \u00fcber die bundesgerichtliche Rechtsprechung zu den allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1432080000000)\/","SubmittedBy":"Steiert Jean-Fran\u00e7ois","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1434672000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|15|1211","Category":null,"Modified":"\/Date(1690525137490)\/","SubmissionDate":"\/Date(1426809600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4917,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Wirtschaft|Zivilrecht"}}