{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153347,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153347,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153347,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153347,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153347,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153347,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153347,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153347,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153347,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153347,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153347,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153347,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153347,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153347,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153347,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153347,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153347,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153347,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3347","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Kindes- und Erwachsenenschutzrecht und Kesb. Justierungen jetzt einleiten und umsetzen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das per 1. Januar 2013 in Kraft getretene neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht sowie die mit diesem Gesetz neueingef\u00fchrte Kindes- und Erwachsenenschutzbeh\u00f6rde (Kesb) haben in Medien und \u00d6ffentlichkeit zu diversen Diskussionen und zahlreichen Vorst\u00f6ssen gef\u00fchrt. Dabei steht ausser Frage, dass auch aus Aspekten der Rechtssicherheit das vom Parlament grossmehrheitlich angenommene neue Recht nicht wieder r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht werden soll, sondern, nach ersten Erfahrungen nach einer gewissen Einf\u00fchrungszeit, allenfalls Justierungen vorzunehmen sind. Entsprechend verweist der Bundesrat in diversen Antworten auf parlamentarische Anfragen auf Vorst\u00f6sse, deren Beantwortung es abzuwarten gilt (Postulat Bruderer Wyss 14.3915, Postulat Feri Yvonne 14.3891, Postulat Schneeberger 14.3776). Dies ist ein sinnvolles Vorgehen. Es kristallisieren sich in Gespr\u00e4chen mit Fachleuten, kantonalen Regierungen, den Kesb sowie den Tr\u00e4gerschaften Punkte heraus, die unbestritten scheinen und die schon fr\u00fchzeitig angegangen werden k\u00f6nnen.</p><p>Folgende Fragen:</p><p>1. Kann das Verfahren vor der Kesb vereinheitlicht (durch ein Bundesgesetz \u00fcber das Verfahren vor der Kesb z. B. gem\u00e4ss Dr. D. Steck, 2003) werden?</p><p>2. Kann die Anh\u00f6rung im Fall von f\u00fcrsorgerischer Unterbringung vereinfacht werden, dies wegen der hohen Anzahl Anh\u00f6rungen und der hohen personellen Ressourcenbindung (Reduktion auf ein Mitglied des Spruchk\u00f6rpers zuz\u00fcglich Protokollf\u00fchrung)?</p><p>3. K\u00f6nnen die diversen Verfahrensabschnitte bei f\u00fcrsorgerischer Unterbringung (Art. 439, 429, 431 ZGB) bei Beschwerdeerhebung koordiniert werden (Vermeidung von Parallelit\u00e4ten und Reduktion Koordinationsaufwand)?</p><p>4. Es zeigt sich, dass in der Zusammenarbeit zwischen Kesb und Gemeinden (vor allem in jenen Kantonen, wo die Gemeinden f\u00fcr Kosten aufkommen und die Kostenverteilung innerhalb der Gemeinden keinen oder nur geringf\u00fcgigen Ausgleich kennt) vor allem zwei Punkte die Zusammenarbeit immer erschweren: Mitsprache bei den Massnahmen (gem\u00e4ss Bundesgerichtsentscheid abschliessend bei den Kesb) sowie Information der Kesb gegen\u00fcber den Gemeinden (Schweigepflicht). Es stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob eine klare Information zu diesen zwei Punkten durch den Bund an Kantone und Gemeinden eine Kl\u00e4rung bringen w\u00fcrde und die Arbeit der Kesb erleichtern w\u00fcrde.</p><p>5. Sind weitere Punkte bekannt, die bereits zum heutigen Zeitpunkt nach Einsch\u00e4tzung der Beteiligten unbestrittenen Anpassungsbedarf haben?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die bundesrechtlichen Vorgaben an das Verfahren vor der Kindes- und Erwachsenenschutzbeh\u00f6rde (Kesb) sind sehr rudiment\u00e4r. Geregelt sind vor allem grundlegende Verfahrensfragen, welche im Interesse der Verwirklichung des materiellen Rechts einer einheitlichen Regelung unterstellt worden sind. Hintergrund dieser Regelung bildet der Umstand, dass es das ZGB (SR 210) den Kantonen freistellt, ob sie die Funktion der Kesb einer Verwaltungsbeh\u00f6rde oder einem Gericht \u00fcbertragen wollen. Eine vollst\u00e4ndige Vereinheitlichung des Verfahrens w\u00fcrde gleichzeitig auch eine Vorgabe des Bundes in diesem Punkt notwendig machen. Die Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts durch die Kantone hat aber gezeigt, dass die Bed\u00fcrfnisse und Traditionen in den Kantonen gerade bei der Frage der Beh\u00f6rdenorganisation \u00e4usserst unterschiedlich sind. Eine bundesrechtliche Vorgabe in die eine oder die andere Richtung erschiene hier als \u00fcberm\u00e4ssiger Eingriff in die Organisationshoheit der Kantone.</p><p>2. Bei der f\u00fcrsorgerischen Unterbringung stellt die Anh\u00f6rung der betroffenen Person ein zentrales Verfahrenselement dar, das insbesondere der Wahrung der Grundrechte der betroffenen Person dient. Das Gesetz sieht deshalb grunds\u00e4tzlich und in Fortf\u00fchrung der Praxis zum fr\u00fcheren Recht eine Anh\u00f6rung durch die Kesb als Kollegium vor (Art. 447 Abs. 2 ZGB). Auf diese Weise ist auch gew\u00e4hrleistet, dass Personen unterschiedlicher Fachrichtungen anwesend sind (Interdisziplinarit\u00e4t). Ausnahmsweise kann die Anh\u00f6rung an ein Einzelmitglied der Kesb \u00fcbertragen werden, wobei hier aber besondere Gr\u00fcnde vorliegen m\u00fcssen. F\u00fcr weitere Vereinfachungen sieht der Bundesrat zurzeit keine M\u00f6glichkeit.</p><p>3. Weil es sich bei der f\u00fcrsorgerischen Unterbringung um einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte der betroffenen Person handelt, muss sichergestellt sein, dass die Anordnung der Massnahme periodisch \u00fcberpr\u00fcft wird und dass gleichzeitig auch sowohl die betroffene Person als auch die ihr nahestehenden Personen die M\u00f6glichkeit haben, ein Gericht anzurufen. Eine Koordination der verschiedenen Verfahren erscheint aufgrund der unterschiedlichen Zust\u00e4ndigkeiten und Parteien schwierig. Der Bundesrat ist aber bereit, diese Frage im Rahmen der laufenden Evaluation des neuen Rechts abkl\u00e4ren zu lassen und Verbesserungsm\u00f6glichkeiten zu pr\u00fcfen.</p><p>4./5. Der Vollzug des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts f\u00e4llt in die Zust\u00e4ndigkeit der Kantone. Diese haben das neue Recht innerhalb der bundesrechtlichen Vorgaben entsprechend den Bed\u00fcrfnissen und Eigenheiten der jeweiligen kantonalen Strukturen und den teilweise unterschiedlichen Traditionen umzusetzen. Der Bund h\u00e4lt sich hier mit Vorgaben und Empfehlungen traditionell zur\u00fcck.</p><p>Mit der Konferenz f\u00fcr Kindes- und Erwachsenenschutz (Kokes) steht zudem eine spezialisierte interkantonale Fachstelle zur Verf\u00fcgung. Die Kokes hat denn auch bereits \"Empfehlungen zur Beh\u00f6rdenorganisation\", eine \"Praxisanleitung Erwachsenenschutzrecht (mit Mustern)\" sowie Empfehlungen \u00fcber den \"Einbezug von Sozialhilfebeh\u00f6rden in die Entscheidfindung der Kindesschutzorgane\" ver\u00f6ffentlicht. Sie hat damit einen wesentlichen Teil der angesprochenen Aufgaben bereits an die Hand genommen; ein zus\u00e4tzliches T\u00e4tigwerden des Bundes ist deshalb nicht notwendig.</p><p>Im \u00dcbrigen hat der Nationalrat mit der Annahme des Postulates 14.3891 den Bundesrat beauftragt, eine erste Evaluation des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts vorzunehmen. Gem\u00e4ss dem vom Nationalrat ebenfalls angenommenen Postulat 14.3776 soll der Bundesrat ausserdem verschiedene Fragen im Zusammenhang mit den Kosten abkl\u00e4ren sowie Massnahmen vorschlagen, wie die vorhandenen Schwierigkeiten beseitigt werden k\u00f6nnten. Die Durchf\u00fchrung der Evaluation wurde an ein externes Institut \u00fcbertragen, die entsprechenden Arbeiten sind im Gange. Es ist davon auszugehen, dass die Ergebnisse der Evaluation Anfang 2016 vorliegen werden. Der Bundesrat kann vor der Ver\u00f6ffentlichung dieser Ergebnisse nicht zur Frage Stellung nehmen, wie das neue Recht bzw. dessen Umsetzung auf kantonaler Stufe verbessert werden k\u00f6nnte.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1431475200000)\/","SubmittedBy":"Quadranti Rosmarie","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1434672000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"1211","Category":null,"Modified":"\/Date(1690524979917)\/","SubmissionDate":"\/Date(1426809600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4917,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Zivilrecht"}}