{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153355,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153355,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153355,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153355,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153355,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153355,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153355,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153355,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153355,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153355,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153355,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153355,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153355,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153355,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153355,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153355,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153355,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153355,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3355","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Revisionsstelle. KMU-taugliche L\u00f6sung sichern und eingeschr\u00e4nkte Revision verwesentlichen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesrevision vorzubereiten und Empfehlungen vorzuschlagen, wie das Obligationenrecht in den Artikeln 729ff., 730 und 755 abzu\u00e4ndern ist, damit eine eingeschr\u00e4nkte Revision von den zu weit gehenden Anforderungen an die Unabh\u00e4ngigkeit der Revisionsstelle befreit und die Mitwirkung der Revisionsstelle bei der Buchf\u00fchrung und die Dienstleistung aus einer Hand f\u00fcr KMU m\u00f6glich ist. Ebenso sollen Anpassungen im Zusammenhang deradministrativen Entlastung und der Haftung gew\u00e4hrleistet werden.</p>","ReasonText":"<p>Mit der \u00c4nderung des Obligationenrechts in Bezug auf die Revisionspflicht im Gesellschaftsrecht war 2008 angestrebt, die KMU b\u00fcrokratisch zu entlasten und Erleichterungen einzuf\u00fchren, dies dank dem Instrument der eingeschr\u00e4nkten Revision. Seit dem Inkrafttreten dieser revisionsrechtlichen Bestimmungen neigt die Eidgen\u00f6ssische Revisionsaufsichtsbeh\u00f6rde (RAB) vermehrt dazu, die eingeschr\u00e4nkte Revision den strengen Vorschriften der ordentlichen Revision, die vornehmlich f\u00fcr b\u00f6rsenkotierte Unternehmen angelegt ist, zu unterwerfen. Auch in Bezug auf die Spezialpr\u00fcfungen findet eine systemwidrige Angleichung der eingeschr\u00e4nkten an die ordentliche Revision statt. Die Kosten f\u00fcr die KMU steigen dementsprechend massiv, und von b\u00fcrokratischer Entlastung und Erleichterung kann keine Rede mehr sein. Doppelmandate mit ihrer qualit\u00e4tsf\u00f6rdernden und kostensenkenden Eigenschaft werden durch diese Entwicklung erschwert oder gar verunm\u00f6glicht. Die vom Gesetzgeber bewusst nicht gewollte Versch\u00e4rfung der Unabh\u00e4ngigkeitsvorschriften bei der eingeschr\u00e4nkten Revision f\u00fchrt nicht nur zu einer Zunahme der Revisionskosten, sondern auch zu einer Verzerrung der Branche der Pr\u00fcfgesellschaften. Einmannbetrieben und kleineren Unternehmen, welche Revisionsdienstleistungen erbringen, wird der Marktzugang aufgrund von formalistischen und gesetzlich nicht begr\u00fcndeten Anforderungen immer weiter erschwert. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich die rechtsanwendenen Beh\u00f6rden \u00fcber den urspr\u00fcnglichen Willen des Gesetzgebers zunehmend hinwegsetzen, was sich direkt und stark zuungunsten der KMU auswirkt. Es ist zwingend notwendig, die Bestimmungen im Obligationenrecht zu \u00e4ndern und somit die n\u00f6tige Klarheit zu schaffen. Der urspr\u00fcngliche Wille des Gesetzgebers ist im Interesse der schweizerischen Wirtschaft sowie der schweizerischen KMU in</p><p>unmissverst\u00e4ndlicher Art und Weise umzusetzen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Revisions- und das Revisionsaufsichtsrecht traten am 1. Januar 2008 in Kraft. Seitdem unterliegen wirtschaftlich bedeutende Unternehmen der Pflicht zur ordentlichen Revision ihrer Jahresrechnung. Kleinere und mittelgrosse Unternehmen (KMU) d\u00fcrfen sich hingegen mit einer eingeschr\u00e4nkten Revision begn\u00fcgen. Sie k\u00f6nnen sogar vollst\u00e4ndig auf diese verzichten, wenn sie nicht mehr als zehn Vollzeitstellen haben.</p><p>Zur Sicherstellung der Qualit\u00e4t der Revisionsdienstleistungen hat der Gesetzgeber die Eidg. Revisionsaufsichtsbeh\u00f6rde (RAB) geschaffen. Deren Praxis zur Zulassung und \u00dcberwachung von Personen und Unternehmen, die Revisionsdienstleistungen erbringen, gilt als etabliert. Es besteht ein ausgebauter Rechtsschutz bei Entscheiden der RAB, wobei die Praxis der RAB vom Bundesverwaltungsgericht und vom Bundesgericht in den allermeisten F\u00e4llen best\u00e4tigt wird. Eine systemwidrige Angleichung der eingeschr\u00e4nkten Revision an die ordentliche Revision wurde dabei nicht festgestellt.</p><p>Bereits 2010/11 wurde der Anwendungsbereich der eingeschr\u00e4nkten Revision erweitert. Das Parlament hob die Schwellenwerte, welche die eingeschr\u00e4nkte von der ordentlichen Revision abgrenzen, deutlich an, dies obschon fast 98 Prozent der Unternehmen bereits die bisherigen Schwellenwerte nicht \u00fcberschritten hatten. Die erh\u00f6hten Schwellenwerte wurden auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt.</p><p>Auf den 1. Januar 2013 trat das neue Rechnungslegungsrecht in Kraft. Auch hier kam es zu einer deutlichen Entlastung der gepr\u00fcften KMU. Bis dahin mussten alle Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschr\u00e4nkter Haftung (GmbH) Angaben zur Durchf\u00fchrung einer Risikobeurteilung in den Anhang zur Jahresrechnung aufnehmen. Neu ist dies nur noch f\u00fcr den Lagebericht von Unternehmen vorgesehen, die der Pflicht zur ordentlichen Revision unterliegen.</p><p>Die erw\u00e4hnte M\u00f6glichkeit, auf die eingeschr\u00e4nkte Revision zu verzichten, wird rege genutzt. Im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 28. Februar 2015 wiesen 87 Prozent der neu gegr\u00fcndeten Aktiengesellschaften und GmbH ein solches Opting-out aus. Faktisch f\u00fchren KMU mit bis zu zehn Vollzeitstellen folglich keine gesetzlich normierte Revision der Jahresrechnung mehr durch. Von den verbleibenden rund 108 000 Revisionen wurden 2014 rund 94 500 und damit 88 Prozent eingeschr\u00e4nkt durchgef\u00fchrt.</p><p>Im Bericht des Bundesrates vom Dezember 2013 \u00fcber die Regulierungskosten wurden die Kosten des Revisionsrechts aus Sicht des Schutzes der Anspruchsgruppen (Gesellschafter, Kreditgeber, Gesch\u00e4ftspartner, Arbeitnehmer) sowie des allgemeinen gesellschaftlichen Nutzens als vertretbar eingestuft. W\u00fcrden die Vorgaben an die eingeschr\u00e4nkte Revision zu stark aufgeweicht, so h\u00e4tte ein entsprechendes Pr\u00fcftestat kaum mehr einen Nutzen f\u00fcr die verschiedenen Anspruchsgruppen.</p><p>Vom 28. November 2014 bis zum 15. M\u00e4rz 2015 fand die Vernehmlassung zum Vorentwurf zur Aktienrechtsrevision statt. Gegen Ende 2015 wird der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis nehmen und \u00fcber das weitere Vorgehen beschliessen. Dabei wird er auch inhaltliche Richtungsentscheide f\u00e4llen. Das EJPD befindet sich mitten in der Auswertung der sehr umfangreichen, zum Teil widerspr\u00fcchlichen Stellungnahmen. Es w\u00e4re deshalb auch verfahrensm\u00e4ssig verfr\u00fcht, einzelne Aspekte oder sogar ganze Sachgebiete bereits jetzt definitiv in die Aktienrechtsrevision aufzunehmen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1431043200000)\/","SubmittedBy":"Schneeberger Daniela","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1489708800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|1211","Category":null,"Modified":"\/Date(1763106358153)\/","SubmissionDate":"\/Date(1426809600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4917,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Zivilrecht"}}