{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153391,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153391,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153391,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153391,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153391,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153391,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153391,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153391,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153391,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153391,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153391,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153391,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153391,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153391,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153391,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153391,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153391,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153391,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3391","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Gewinne durch Geldsch\u00f6pfung bei der SNB oder bei Banken","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Seit Mitte des 19. Jahrhunderts hat der Bund das Monopol f\u00fcr das Inumlaufbringen der M\u00fcnzen. Der daraus entstehende Geldsch\u00f6pfungsgewinn fliesst dabei in die Bundeskasse und macht j\u00e4hrlich mehrere Millionen Franken aus. Der Wert aller M\u00fcnzen betrug 2013 und 2014 etwa 3 Milliarden Franken.</p><p>Seit 1891 besteht auch f\u00fcr die Ausgabe von Banknoten ein staatliches Monopol. Im Unterschied zu den M\u00fcnzen werden die Banknoten jedoch bei ihrer Erst-Inumlaufbringung nicht zum Nominalwert verkauft, sondern von der Schweizerischen Nationalbank ausschliesslich an die Gesch\u00e4ftsbanken als Einwechselmenge der Giroguthaben verliehen. Der Wert aller Banknoten lag 2013 und 2014 bei rund 60 Milliarden Franken.</p><p>Der weit \u00fcberwiegende Teil des im Umlauf befindlichen Geldes (Geldmenge M1) - das sogenannte Buch- oder Giralgeld - wird jedoch von den privaten Banken im Prozess der Kreditgew\u00e4hrung geschaffen. Der Wert dieser Kundenguthaben (Sichteinlagen) lag 2013 und 2014 bei \u00fcber 300 Milliarden Franken.</p><p>Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Wie der gesetzlich geregelte Mechanismus der M\u00fcnzen-Geldsch\u00f6pfung zeigt, w\u00e4re es m\u00f6glich, dem Bund bzw. der Allgemeinheit grosse zus\u00e4tzliche Mittel zukommen zu lassen, wenn f\u00fcr die Noten ein \u00e4hnlicher Prozess der Geldsch\u00f6pfung und der Erst-Inumlaufbringung angewendet w\u00fcrde. Weshalb verzichtet der Bund auf diese Einnahmenquelle, welche \u00fcber die Jahrzehnte eine Summe von mehreren Milliarden Franken ergeben w\u00fcrde?</p><p>2. K\u00f6nnte der Mechanismus der M\u00fcnzen-Geldsch\u00f6pfung ohne Verfassungs\u00e4nderung auch auf die Banknoten \u00fcbertragen werden?</p><p>3. Wie lassen sich diese unterschiedlichen Praktiken bei der Geldsch\u00f6pfung und Erst-Inumlaufbringung - abgesehen von \"historischen\" Gr\u00fcnden - aus heutiger Sicht rechtfertigen?</p><p>4. Wie l\u00e4sst es sich rechtfertigen, dass die Schaffung des Bargeldsurrogats \"Buchgeld\" (innerhalb Geldmenge M1) den Banken \u00fcberlassen wird, w\u00e4hrend es heute eine Selbstverst\u00e4ndlichkeit ist, dass M\u00fcnzen und Noten durch den Staat bzw. die Nationalbank herausgegeben werden?</p><p>5. Die Schaffung von Buchgeld als gesetzliches Zahlungsmittel (innerhalb der Geldmenge M1) durch die Nationalbank w\u00fcrde - \u00fcber die Jahrzehnte und bei einer Inumlaufbringung \u00e4hnlich wie bei den M\u00fcnzen - Geldsch\u00f6pfungsgewinne in der H\u00f6he von \u00fcber 300 Milliarden Franken zur Folge haben. Warum wird auf diese Mehreinnahmen verzichtet und nicht zumindest ein Teil davon eingefordert?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Bei der Geldsch\u00f6pfung kauft die Nationalbank Aktiven und bringt damit neues Geld in Form gesetzlicher Zahlungsmittel in Umlauf. Dabei handelt es sich um M\u00fcnzen, Banknoten und vor allem auch um staatliches Buchgeld (Giroguthaben der Gesch\u00e4ftsbanken bei der Nationalbank). Vor allem bei Banknoten und M\u00fcnzen fallen bei der Geldsch\u00f6pfung durch die Produktion auch erhebliche Kosten an. Durch die Geldsch\u00f6pfung erh\u00f6ht vorab die Nationalbank ihre Verbindlichkeiten im Ausmass der Zunahme der Notenbankgeldmenge (Notenumlauf und Giroguthaben). Im Gegenzug erh\u00f6ht die Nationalbank ihre W\u00e4hrungsreserven. Diese Anlagen sichern die h\u00f6here Geldmenge durch entsprechende Guthaben ab. Sie werfen zwar meistens einen Gewinn ab, allerdings ist die Maximierung dieser Rendite kein Ziel der Geldpolitik. Eine Verwendung dieser Mittel zur Finanzierung von Aufgaben inner- oder gar ausserhalb der Nationalbank ist h\u00f6chstens in einem begrenzten Umfang m\u00f6glich, insbesondere \u00fcber die Gewinnverteilung an Bund und Kantone. Eine weiter gehende Finanzierung der Staatsausgaben durch Notenbankgewinne l\u00e4uft Gefahr, dass die geldpolitischen Stabilit\u00e4tsbed\u00fcrfnisse der Finanzpolitik untergeordnet werden.</p><p>Grunds\u00e4tzlich f\u00e4llt bei der Geldsch\u00f6pfung kein Gewinn an, denn es handelt sich um eine Bilanzverl\u00e4ngerung: Es werden sowohl die Bilanzaktiven (Verm\u00f6genswerte) als auch das Fremdkapital in Form von Notenumlauf oder Giroguthaben erh\u00f6ht. Dieses Fremdkapital muss allerdings nicht zur\u00fcckbezahlt werden, was ihm einen gewissen Eigenkapitalcharakter verschafft. Auf der anderen Seite muss die Nationalbank den Geldumlauf aber auch rasch wieder reduzieren k\u00f6nnen, wenn es die Geldpolitik erfordert. F\u00fcr eine dauerhafte Reduktion der Geldmenge muss sie dazu auch ihre Aktiven verkaufen. Damit werden auch die Verm\u00f6gen der Nationalbank reduziert.</p><p>Bei den Gesch\u00e4ftsbanken f\u00e4llt ebenfalls nur ein begrenzter Geldsch\u00f6pfungsgewinn an: Private Geldsch\u00f6pfung kann nur in dem Umfang erfolgen, in dem - je nach Zinsumfeld - eine Kreditnachfrage besteht. Banken k\u00f6nnen dann ebenfalls ihre Bilanz verl\u00e4ngern, indem einerseits ein Kredit gew\u00e4hrt wird und gleichzeitig Mittel auf einem Bankkonto erh\u00f6ht werden. Die Bank kann dann aus der unterschiedlichen Verzinsung von Krediten und Bankkonti einen Gewinn erzielen, was eine wesentliche Finanzierungsquelle f\u00fcr das Bankgesch\u00e4ft darstellt (Zinsdifferenzgesch\u00e4ft). Dieser Gewinn muss f\u00fcr die Bank ausreichen, um ihre Verwaltungskosten zu decken und verschiedene so entstehende Risiken abzudecken (z. B. Kreditausfallrisiken, Zins\u00e4nderungsrisiken).</p><p>1. Der Bund oder die Nationalbank k\u00f6nnten durch Geldsch\u00f6pfung (von M\u00fcnzen, Banknoten oder Buchgeld) keinen substanziellen Gewinn erzielen, weil dieser durch die Bed\u00fcrfnisse der Liquidit\u00e4tssteuerung eng begrenzt w\u00e4re: Die Geldmenge sollte grunds\u00e4tzlich langfristig etwa im Umfang des Wirtschaftswachstums zunehmen. Kurzfristige Abweichungen - teilweise in erheblichem Umfang - ergeben sich durch geldpolitische Notwendigkeiten. W\u00fcrde der Staat zus\u00e4tzlich die gesamte, heute von Gesch\u00e4ftsbanken bestrittene Kreditsch\u00f6pfung \u00fcbernehmen, m\u00fcsste er auch die daraus entstehenden Kosten und Risiken des Kreditgesch\u00e4fts \u00fcbernehmen. Dazu k\u00e4men massive Interessenkonflikte, wenn der Staat Entscheide \u00fcber Kreditvergaben treffen k\u00f6nnte.</p><p>2./3. Die M\u00fcnzen werden zwar unter der Hoheit des Bundes gepr\u00e4gt, die Inverkehrsetzung erfolgt jedoch, wie bei den Banknoten, durch die Nationalbank. Die beiden Mechanismen sind also generell bereits sehr \u00e4hnlich.</p><p>4. Die Kreditgew\u00e4hrung durch Banken ist im Rahmen einer effizienten Kapitalallokation durchaus erw\u00fcnscht, denn sie verf\u00fcgen \u00fcber die M\u00f6glichkeiten der Mengen-, Fristen- und Risikotransformation. Der entsprechenden Geldsch\u00f6pfung sind allerdings auch enge Grenzen gesetzt: Einerseits ist die Sch\u00f6pfung von Buchgeld durch die Banken durch die gesetzlichen Mindestreserven beschr\u00e4nkt. Diese m\u00fcssen Banken in Form von Giroguthaben bei der Nationalbank halten; das Mindestreserveerfordernis liegt zurzeit bei 2,5 Prozent von deren kurzfristigen, auf Franken lautenden Verbindlichkeiten. Die tats\u00e4chlichen Reserven der Banken betragen derzeit \u00fcber 50 Prozent, was bedeutet, dass sie ihr gesetzliches Kreditgew\u00e4hrungspotenzial bei Weitem nicht ausgesch\u00f6pft haben. Andererseits k\u00f6nnen die Banken nur in dem Umfang neue Kredite schaffen, als bei geltenden Zinss\u00e4tzen eine entsprechende Nachfrage nach Krediten besteht und die Banken \u00fcberhaupt gewillt sind, zu den herrschenden Bedingungen neue Kreditrisiken einzugehen. Letztlich haben die Banken ein Interesse daran, dass die Kredite auch zur\u00fcckbezahlt werden. Im \u00dcbrigen wird durch die Tilgung eines Kredites die geschaffene Geldmenge auch wieder vernichtet. Durch die Steuerung des Zinsniveaus auf dem Franken-Geldmarkt kann die Nationalbank zudem das Kreditvolumen massgeblich beeinflussen. W\u00fcrde die Kreditgew\u00e4hrung aber direkt durch die Nationalbank gesteuert, beispielsweise durch eine Rationierung der Kredite, h\u00e4tte dies unerw\u00fcnschte R\u00fcckwirkungen auf den Zinssatz und damit auf die Wirksamkeit der Geldpolitik. Ein m\u00f6gliches Dilemma zwischen den Anforderungen der Geldpolitik und denjenigen der Finanzstabilit\u00e4t an die H\u00f6he der Zinsen w\u00fcrde durch eine Verstaatlichung der Kreditsch\u00f6pfung deshalb nicht grunds\u00e4tzlich gel\u00f6st.</p><p>5. Der gr\u00f6sste Teil des Notenbankgeldes wird bereits in Form von Buchgeld in Umlauf gebracht. Wie bereits beschrieben, f\u00fchrt der Kreditsch\u00f6pfungsgewinn nicht zu Mehreinnahmen, welche zur Finanzierung von Ausgaben verwendet werden k\u00f6nnten, sondern steht den Kosten und Risiken des Bankgesch\u00e4fts gegen\u00fcber, beispielsweise auch denjenigen, die bei der Bereitstellung des Zahlungsverkehrs anfallen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1439942400000)\/","SubmittedBy":"Badran Jacqueline","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1497571200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690524589787)\/","SubmissionDate":"\/Date(1430697600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4918,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}