{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153397,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153397,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153397,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153397,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153397,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153397,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153397,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153397,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153397,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153397,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153397,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153397,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153397,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153397,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153397,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153397,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153397,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153397,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3397","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Wiederverkauf von Veranstaltungstickets zu \u00fcberh\u00f6hten Preisen. Sanktionen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt zu pr\u00fcfen, ob Personen, die gewohnheitsm\u00e4ssig Eintrittskarten zu sportlichen, kulturellen oder kommerziellen Anl\u00e4ssen ohne Zustimmung des Veranstalters zu \u00fcberh\u00f6hten Preisen verkaufen, nicht von Amtes wegen oder auf Klage strafrechtlich verfolgt werden sollten.</p>","ReasonText":"<p>Einige Veranstalter kultureller und sportlicher Anl\u00e4sse haben k\u00fcrzlich darauf hingewiesen, dass es Personen gibt, die professionell oder halbprofessionell ohne entsprechende Erlaubnis Eintrittskarten zu \u00fcberh\u00f6hten Preisen weiterverkaufen. Diese Personen bedienen sich ausgekl\u00fcgelter Informatiksysteme mit dem Ziel, zu Beginn des offiziellen Ticketverkaufs m\u00f6glichst viele Tickets zu erwerben und diese dann am Veranstaltungsort oder auf einer Internetplattform zu horrenden Preisen weiterzuverkaufen. Daniel Rossella, Pr\u00e4sident des Paleo-Festivals in Nyon, hat j\u00fcngst berichtet, dass bestimmte Wiederverk\u00e4uferinnen und Wiederverk\u00e4ufer die Tickets der 40. Ausgabe des Festivals im Juli 2015 bereits vor der \u00d6ffnung des offiziellen Vorverkaufs angeboten haben. Dies ist aus spekulativer Warte kaum zu \u00fcberbieten.</p><p>Solche Machenschaften sind unzul\u00e4ssig. Sie schaden sowohl den Veranstaltern als auch den Konsumentinnen und Konsumenten. Der Bundesrat selbst hat in seiner Antwort auf die Interpellation 10.3078 einger\u00e4umt, dass es nicht angehe, \"den Veranstalter beim Erwerb der Tickets \u00fcber die Absicht zu t\u00e4uschen, diese weiterverkaufen zu wollen\". Er fand auch bedenklich, \"wenn jemand Tickets anbietet, \u00fcber die er noch gar nicht verf\u00fcgt\". In Tat und Wahrheit duldet das schweizerische Recht solche Vorgehensweisen.</p><p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Motion 14.3478 gesagt, den Wiederverkauf von Tickets zu Preisen, die diejenigen des Veranstalters \u00fcbersteigen, einfach zu verbieten, gehe sehr weit und w\u00fcrde einen erheblichen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit darstellen.</p><p>Angesichts der in der Praxis wiederholt festgestellten Missbr\u00e4uche w\u00e4re es jedoch sinnvoll, wenn der Bundesrat die Lage pr\u00fcfen und allenfalls, unter Ber\u00fccksichtigung der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit, die notwendigen Massnahmen ergreifen w\u00fcrde. Es ist nicht einzusehen, warum die Gesellschaft Personen sch\u00fctzen soll, die gewohnheitsm\u00e4ssig Tickets zu \u00fcberh\u00f6hten Preisen (z. B. um 20 Prozent h\u00f6her als der Veranstalter) und ohne Zustimmung des Veranstalters verkaufen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation F\u00e4ssler 10.3078, \"Graumarkt f\u00fcr Tickets f\u00fcr Konzert- und Sportveranstaltungen\", und seiner Stellungnahme auf die Motion Frehner 14.3478, \"Weiterverkaufte Tickets d\u00fcrfen nicht teurer werden\", dargelegt hat, bietet das geltende Recht einen gewissen Schutz gegen Missbr\u00e4uche und T\u00e4uschungen beim Weiterverkauf von Tickets. So wird t\u00e4uschendes Verhalten - sei es gegen\u00fcber dem Anbieter mit dem Verschweigen der Absicht des Weiterverkaufs (Schleichbezug) oder sei es gegen\u00fcber dem Zweitk\u00e4ufer mit der Verschleierung des offiziellen Ticketpreises - vom Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erfasst. Auch das Anbieten von Tickets, die vom Veranstalter noch nicht offiziell zum Verkauf freigegeben sind, kann geeignet sein, bei potenziellen K\u00e4uferinnen und K\u00e4ufern eine T\u00e4uschung zu bewirken. Widerhandlungen gegen das UWG sind auf Antrag strafbar (Art. 23 Abs. 1 und 2). Zur Stellung eines Strafantrages ist berechtigt, wer durch unlauteren Wettbewerb in seiner Kundschaft, seinem Kredit oder beruflichen Ansehen, in seinem Gesch\u00e4ftsbetrieb oder sonst in seinen wirtschaftlichen Interessen bedroht oder verletzt wird (Art. 23 in Verbindung mit Art. 9 UWG). Ausdr\u00fccklich sind auch Berufs- und Wirtschaftsverb\u00e4nde zur Stellung eines Strafantrages berechtigt, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind (Art. 23 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 10 Abs. 2 Bst. a UWG). \u00dcberdies k\u00f6nnen die zum Strafantrag Berechtigten Unterlassungs- und Beseitigungsklagen einreichen (Art. 9 Abs. 1 UWG). Mit anderen Worten verf\u00fcgen die Marktakteure, sei es als einzelner Veranstalter, sei es als Mitglied eines Verbands, \u00fcber Interventionsrechte, um sich gegen von ihnen als unlauter eingestufte Verhaltensweisen auf dem Graumarkt wehren zu k\u00f6nnen.</p><p>Es ist somit nach Auffassung des Bundesrates an den einzelnen Veranstaltern oder ihren Verb\u00e4nden, sich gegen Missbr\u00e4uche im Tickethandel mit kl\u00e4gerischen Mitteln oder der Hinterlegung eines Strafantrages zu wehren. Ebenso haben die Veranstalter beim Verkauf und der Gratisabgabe von Tickets alle ihnen zur Verf\u00fcgung stehenden Optionen, auch organisatorischer Art, auszun\u00fctzen, um Missbr\u00e4uche zu verunm\u00f6glichen. Schliesslich ist - auch im Hinblick auf allf\u00e4llig \u00fcberh\u00f6hte Preise im Wiederverkauf - im Auge zu behalten, dass es sich beim Besuch von Veranstaltungen nicht um Zwangslagen handelt. Jede und jeder kann f\u00fcr sich selber ermessen, was ihr oder ihm der Besuch einer Veranstaltung wert ist und ob sie oder er hierf\u00fcr auch einen allf\u00e4llig \u00fcberh\u00f6hten Ticketpreis bezahlen will. Aus all diesen Gr\u00fcnden ist der Bundesrat der Ansicht, dass die \u00dcberwachung des Graumarkts im Ticketbereich keine vordringliche staatliche Aufgabe ist, was es bei einer Sanktionierung als Offizialdelikt werden w\u00fcrde. Die Veranstalter haben detailliertere Kenntnisse des Marktes, um seine \u00dcberwachung und die Einleitung von Sanktionierungsschritten zu bewerkstelligen.</p><p>Schliesslich gilt darauf hinzuweisen, dass Einschr\u00e4nkungen im Weiterverkauf von rechtm\u00e4ssig erworbenen Waren an den Grundprinzipien des freien Wettbewerbs, der Wirtschaftsfreiheit und der Eigentumsgarantie r\u00fctteln.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1434672000000)\/","SubmittedBy":"Feller Olivier","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1489622400000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|1216|2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1690523331293)\/","SubmissionDate":"\/Date(1430697600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4918,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Strafrecht|Kultur"}}