{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153418,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153418,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153418,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153418,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153418,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153418,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153418,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153418,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153418,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153418,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153418,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153418,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153418,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153418,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153418,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153418,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153418,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153418,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3418","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Unrechtm\u00e4ssig erhobene Mehrwertsteuer auf Radio- und Fernsehgeb\u00fchren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Bundesgericht ist in seinem Urteil vom 29. April 2015 zum Schluss gekommen, dass die Medienempfangsgeb\u00fchr nicht unter die Mehrwertsteuer f\u00e4llt. So hat die Billag ohne gesetzliche Grundlage von allen Privathaushalten und Unternehmen 2,5 Prozent Mehrwertsteuer eingezogen und insgesamt j\u00e4hrlich \u00fcber 30 Millionen Franken ohne Rechtsgrundlage einkassiert. In den letzten vier Jahren also \u00fcber 120 Millionen Franken zu viel.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, dazu folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er bereit, die zu viel und ohne Rechtsgrundlage erhobene Mehrwertsteuer an die Konsumenten und an die Unternehmen zur\u00fcckzubezahlen?</p><p>2. Was unternimmt er, damit die Anspr\u00fcche der Konsumenten und Unternehmen auf die seit 2011 zu Unrecht erhobenen Mehrwertsteuer-Beitr\u00e4ge nicht verj\u00e4hren?</p><p>3. Den Stein ins Rollen brachte ein Geb\u00fchrenzahler, der sich 2011 weigerte, die Mehrwertsteuer zu bezahlen, und in der Folge den Rechtsweg durch alle Instanzen beschritt. Das heute geltende Radio- und Fernsehgesetz (RTVG; SR 784.40) ist im Wesentlichen seit 1. April 2007 in Kraft. 2010 hat lediglich eine Bestimmung zur Werbung ge\u00e4ndert. Teilt er die Ansicht, dass die zu viel einkassierten Betr\u00e4ge bis ins Jahr 2007 zur\u00fcckerstattet werden m\u00fcssen?</p><p>4. Gem\u00e4ss Artikel\u00a069 Absatz\u00a05 des geltenden RTVG \u00fcbt das Bundesamt f\u00fcr Kommunikation die Aufsicht \u00fcber die Geb\u00fchrenerhebungsstelle aus und ist damit f\u00fcr Verfehlungen der Billag mitverantwortlich. Wie stellt er sicher, dass k\u00fcnftig solche Fehler, wie zu Unrecht eingezogene Geb\u00fchren, nicht mehr vorkommen?</p><p>5. Mit der Revision des RTVG, \u00fcber die am 14. Juni 2015 abgestimmt wird, soll entgegen dem Urteil des Bundesgerichtes wieder Mehrwertsteuer auf die RTVG-Abgaben erhoben werden. Ist er bereit, die RTVG-Revision in diesem Punkt unabh\u00e4ngig vom Abstimmungsresultat zu korrigieren?</p><p>6. Das Bundesgericht bezeichnet in seinem Urteil das Einziehen der RTVG-Geb\u00fchren als hoheitlichen Akt und vergleicht dies mit der Kurtaxe. Das Bundesgericht bezeichnet damit die RTVG-Abgaben entgegen der Darstellung des Bundesrates als Steuer und nicht als Geb\u00fchr. Das widerspricht der bundesr\u00e4tlichen Argumentation, die mit dieser Unterscheidung begr\u00fcndete, dass die RTVG-Revision nicht zwingend vom Volk gutgeheissen werden m\u00fcsse. Wie begr\u00fcndet er nach dieser Einsch\u00e4tzung des Bundesgerichtes die Einhaltung der politischen Rechte bei der RTVG-Revision?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./3. Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 13. April 2015 seine Praxis ge\u00e4ndert und entschieden, dass die Radio- und Fernsehempfangsgeb\u00fchr nicht mehr als Regalabgabe zu qualifizieren ist und der Mehrwertsteuer nicht untersteht. Nicht ge\u00e4ussert hat sich das Bundesgericht zur R\u00fcckzahlung. Die Rechtskraft und damit die Wirkung eines Urteils erstrecken sich nur auf die am Verfahren beteiligten Personen. Dies ist deshalb der Fall, weil es sich um einen Akt der Rechtsanwendung handelt. Rechtsanwendung bezieht sich begriffsnotwendig auf einen bestimmten Fall und bestimmte Personen; sie wirkt individuell-konkret. Alle anderen, die kein Verfahren angestrengt haben, haben die Mehrwertsteuer vorbehaltlos entrichtet. Die vorbehaltlose Erf\u00fcllung einer - wenn auch vermeintlichen - Schuld stellt einen Verzicht auf das Recht dar, einen f\u00f6rmlichen Entscheid (Verf\u00fcgung, Urteil) zu verlangen (vgl. Fritz Gygi, Verwaltungsrecht, Bern 1986, S. 287 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung).</p><p>Somit ergibt sich, dass die Allgemeinheit aus dem Urteil des Bundesgerichtes vom 13. April 2015 keinen Anspruch auf R\u00fcckzahlung der bisher auf den Empfangsgeb\u00fchren erhobenen Mehrwertsteuer ableiten kann.</p><p>Das fragliche Urteil wurde am 13. April 2015 er\u00f6ffnet. Auf den nach dem Bundesgerichtsurteil versandten Rechnungen wird die Mehrwertsteuer nicht mehr erhoben. Die Mehrwertsteuer auf fr\u00fcheren Rechnungen, die f\u00fcr die Zeit ab April 2015 bereits bezahlt worden ist, wird von der n\u00e4chsten Rechnung abgezogen.</p><p>2. Die Verj\u00e4hrung ist gesetzlich geregelt. Die allgemeine Verj\u00e4hrungsfrist von f\u00fcnf Jahren st\u00fcnde einer R\u00fcckerstattung bis 2011 nicht im Wege.</p><p>4. Die Billag AG stellt im Auftrag des Bundes das Inkasso der Radio- und Fernsehempfangsgeb\u00fchr sicher. Im Einklang mit der bisherigen Praxis des Bundesgerichtes hat sie die Empfangsgeb\u00fchr inklusive Mehrwertsteuer erhoben. Auch das Bundesamt f\u00fcr Kommunikation (Bakom) als Aufsichtsbeh\u00f6rde der Billag hatte vor dem Urteil vom 13. April 2015 keine Veranlassung, dies infrage zu stellen.</p><p>Hingegen haben das Bakom und die Billag nach Er\u00f6ffnung des Bundesgerichtsurteils umgehend reagiert: Die Billag wurde angewiesen, ab April 2015 keine Mehrwertsteuer auf den Empfangsgeb\u00fchren mehr zu erheben. Die Billag hat diesen Auftrag umgesetzt. Einerseits enthalten die nach dem Urteil versandten Rechnungen keine Mehrwertsteuer mehr. Andererseits wird den Geb\u00fchrenzahlenden die Mehrwertsteuer, die sie f\u00fcr den Empfang ab April 2015 bereits bezahlt haben, von der n\u00e4chsten Rechnung abgezogen.</p><p>5. Das Volk hat am 14. Juni 2015 die Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) angenommen. Gleichzeitig mit der RTVG-Revision wurde im Mehrwertsteuergesetz ausdr\u00fccklich verankert, dass die neue Radio- und Fernsehabgabe der Mehrwertsteuer unterliegt. Es liegt in der Kompetenz des Parlamentes, im Lichte des bundesgerichtlichen Urteils die gesetzlichen Grundlagen anzupassen. Im Nationalrat wurde bereits eine entsprechende parlamentarische Initiative eingereicht (parlamentarische Initiative Candinas 15.432, \"Keine Erhebung der Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehempfangsgeb\u00fchren\").</p><p>6. Das Bundesgericht hatte die heutige Empfangsgeb\u00fchr ausschliesslich aus mehrwertsteuerrechtlicher Sicht zu pr\u00fcfen. Unter diesem Blickwinkel hat es sie weder als Regalabgabe noch als Gegenleistung f\u00fcr eine andere vom Bund erbrachte Dienstleistung betrachtet, sondern als \"hoheitlich erhobene Abgabe, die der Bund erhebt, um damit geb\u00fchrenfinanzierte Veranstalter, namentlich die SRG, unterst\u00fctzen zu k\u00f6nnen\". Es f\u00fchrte aus, die Empfangsgeb\u00fchr sei damit \"eher als eine Zwecksteuer oder Abgabe sui generis zu qualifizieren\" (s. Urteil 2C_882/2014 vom 13. April 2015, Erw\u00e4gung 6.7). Zur neuen Radio- und Fernsehabgabe hat sich das Bundesgericht nicht ge\u00e4ussert.</p><p>Der Bundesrat ist in Abst\u00fctzung auf ein entsprechendes Rechtsgutachten zum Schluss gekommen, der Bund d\u00fcrfe basierend auf Artikel\u00a093 der Bundesverfassung eine derartige Abgabe erheben, ohne dass deswegen eine Verfassungs\u00e4nderung n\u00f6tig w\u00e4re. Dies hat der Bundesrat in der Botschaft vom 29. Mai 2013 zur RTVG-Revision festgehalten, und dieser Auffassung ist auch das Parlament gefolgt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1439942400000)\/","SubmittedBy":"Fl\u00fcckiger-B\u00e4ni Sylvia","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1443139200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690525207167)\/","SubmissionDate":"\/Date(1430784000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4918,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation|Steuer"}}