{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153419,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153419,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153419,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153419,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153419,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153419,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153419,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153419,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153419,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153419,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153419,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153419,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153419,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153419,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153419,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153419,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153419,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153419,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3419","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Umwandlung der SRG in eine gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, einen Bericht zu erarbeiten \u00fcber die Umwandlung der SRG in eine gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft.</p>","ReasonText":"<p>Die SRG ist ein Verein gem\u00e4ss den Artikeln 60ff. ZGB. Dieser \"bildet die Tr\u00e4gerschaft f\u00fcr die unternehmerische T\u00e4tigkeit der SRG, steht im Dienste der Allgemeinheit und verfolgt keinen Gewinnzweck\". Wenngleich der Zweck offensichtlich nicht das Erreichen eines Gewinns ist, l\u00e4sst sich dieser trotz stetig wachsender Ausgaben doch nicht verhindern: Die SRG erzielte 2013 einen Gewinn von 20 Millionen Franken. 2014 waren es 4,8 Millionen Franken. Dies dank einer immer gr\u00f6sseren Anzahl von Abgabepflichtigen und einem stark wachsenden Geb\u00fchrentopf, aus welchem auch die Regionalgesellschaften 3,8 Millionen Franken erhalten.</p><p>Im Zentrum des SRG-Wirkens steht ein klares wirtschaftliches Interesse. Dies bestreitet auch der SRG-Generaldirektor nicht, der darauf hinweist, dass \"nur wenige Schweizer Unternehmen\" einen \"so harten Wettbewerb\" erfahren w\u00fcrden wie die SRG (\"Aargauer Zeitung\", 4. Mai 2015). Die SRG wird nicht m\u00fcde, darauf hinzuweisen, dass einzig die SRG (hingegen nicht die privaten Medienunternehmen in der Schweiz) in der Lage sei, sich dem internationalen Wettbewerb erfolgversprechend zu stellen. Damit die SRG aber \u00fcberhaupt \"gegen ausl\u00e4ndische Kan\u00e4le und gegen globale Anbieter bestehen kann, sind die Investitionen und der Fixkostenblock hoch\". Damit wiederum werden die hohen Geb\u00fchren begr\u00fcndet.</p><p>Kurzum: Das Rechtskleid als Verein scheint f\u00fcr die SRG definitiv unpassend geworden - es ist eine Alibi\u00fcbung. Bei der SRG handelt es sich nicht mehr um eine gemeinn\u00fctzige Vereinigung, sondern um ein gewinnstrebendes Unternehmen, das private Anbieter - inl\u00e4ndische und ausl\u00e4ndische - konkurrenziert. Vor diesem Hintergrund dr\u00e4ngt sich, parallel zur \u00fcberf\u00e4lligen Definition und Eingrenzung des Service public, die Umwandlung der SRG in eine gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft auf. Die gemischtwirtschaftliche AG r\u00e4umt als privatrechtliche Gesellschaft auch K\u00f6rperschaften des \u00f6ffentlichen Rechts statutarisch Mitverwaltungs- oder Mitkontrollrechte ein. Sie kann einen doppelten Zweck verfolgen: Gewinnstrebigkeit, aber auch die Verfolgung \u00f6ffentlicher Interessen. Nicht nur diese rechtliche Form w\u00e4re f\u00fcr die SRG passender, sondern auch eine bessere Transparenz \u00fcber die Verwendung der f\u00fcr die SRG zur Verf\u00fcgung gestellten \u00f6ffentlichen Gelder, welche damit einhergehen m\u00fcsste.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Rechtsform der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) als privatrechtlicher Verein ist historisch bedingt und nicht vom Bund bestimmt. Sie war wiederholt Gegenstand parlamentarischer Debatten. Anl\u00e4sslich der letzten Totalrevision des Bundesgesetzes vom 24. M\u00e4rz 2006 \u00fcber Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40) hat der Gesetzgeber auf die Regelung der Rechtsform der SRG verzichtet.</p><p>Es liegt grunds\u00e4tzlich in der Verantwortung der SRG, die geeignete Rechts- und Organisationsform zu finden, die eine effiziente sowie kosteng\u00fcnstige Erf\u00fcllung des Programmauftrags erlaubt und nicht auf Gewinnstreben ausgerichtet ist (BBl 2003 1602, 1611f.). Aus Respekt vor der Organisationsautonomie setzte ihr der Gesetzgeber nur dort Leitplanken, wo elementare \u00f6ffentliche Interessen betroffen sind, insbesondere die Sicherstellung eines funktionierenden Service public.</p><p>Heute basiert die Struktur der SRG auf zwei S\u00e4ulen: Einerseits bildet der Verein die Tr\u00e4gerschaft mit sprachregional aufgeteilten Regionalgesellschaften. Diese sollen eine optimale Pr\u00e4senz und Verbindung mit dem Publikum garantieren. Andererseits muss das operative Gesch\u00e4ft gem\u00e4ss den organisatorischen Vorgaben im RTVG wie in einer Aktiengesellschaft gef\u00fchrt werden (Art. 31 Abs. 1 Bst. f, Art. 32 Abs. 2 und Art. 36 Abs. 1 RTVG). Die Anlehnung an das Aktienrecht garantiert auch die vom Postulanten geforderte finanzielle Transparenz des Unternehmens. Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme auf die Motion M\u00f6rgeli 13.4316 einl\u00e4sslich dazu ge\u00e4ussert.</p><p>Die Ansicht, die SRG sei ein gewinnstrebendes Unternehmen geworden, teilt der Bundesrat nicht. Dem Verbot, Gewinn anzustreben, steht nicht entgegen, dass die SRG positive Jahresabschl\u00fcsse vorweist. Ein Service-public-Unternehmen wie die SRG ist darauf angewiesen, Gewinne in bescheidener H\u00f6he zu realisieren, um Verluste aus fr\u00fcheren Jahren ausgleichen und Reserven im Hinblick auf sp\u00e4tere Verluste oder Investitionen aufbauen zu k\u00f6nnen. Sonst besteht mit der Zeit die Gefahr von Kapitalverlusten oder gar einer \u00dcberschuldung. Ein Vergleich der Jahresrechnungen der SRG seit dem Inkrafttreten des alten RTVG (AS 1992 601) im Jahr 1992 zeigt, dass sich Gewinn und Verlust in diesem Zeitraum in etwa die Waage gehalten haben.</p><p>Eine Umwandlung der SRG in eine gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft w\u00e4re mit grossen rechtlichen und praktischen Schwierigkeiten verbunden. So k\u00f6nnte insbesondere die verfassungsrechtlich garantierte Unabh\u00e4ngigkeit der SRG durch eine Aktienbeteiligung des Gemeinwesens nicht mehr garantiert werden. Demgegen\u00fcber gew\u00e4hrleistet die bestehende Struktur das erforderliche Mass an Unabh\u00e4ngigkeit und gibt der SRG den n\u00f6tigen Spielraum, um sich gegen\u00fcber der internationalen Konkurrenz zu behaupten, die verlangten Leistungen zu erbringen und auf die Herausforderungen des dynamischen Medienmarkts reagieren zu k\u00f6nnen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1439337600000)\/","SubmittedBy":"Rutz Gregor","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1474416000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34","Category":null,"Modified":"\/Date(1690525193167)\/","SubmissionDate":"\/Date(1430784000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4918,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation"}}