{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153422,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153422,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153422,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153422,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153422,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153422,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153422,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153422,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153422,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153422,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153422,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153422,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153422,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153422,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153422,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153422,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153422,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153422,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3422","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Methylisothiazolinon. Ein Problem f\u00fcr das Gesundheitswesen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Schon eine ganze Weile sind die Parabene als f\u00fcr den Hormonhaushalt m\u00f6glicherweise sch\u00e4dlich eingestuft. In der Zwischenzeit wurden sie durch verschiedene andere Substanzen ersetzt. Eine dieser Substanzen ist Methylisothiazolinon, ein hochwirksames Biozid, das als antibakterielles Konservierungsmittel eingesetzt wird.</p><p>Verwendet wird es in verschiedenen Toiletten-, Haushalts- und Industrieprodukten, beispielsweise in Farben.</p><p>Diese Produkte sollen offenbar gesundheitliche Probleme, im Wesentlichen Hautausschl\u00e4ge durch direkten Kontakt und Atembeschwerden durch das Einatmen, hervorrufen. Erw\u00e4hnt werden Kontaktekzeme und Atembeschwerden mit Husten und Kurzatmigkeit. Das klassische Beispiel daf\u00fcr ist ein Raum, der mit Farbe frisch gestrichen wurde, die die sch\u00e4dliche Substanz enth\u00e4lt. Diese bleibt als Gas in der Luft. Bis das Problem entdeckt wird, vergehen Wochen, w\u00e4hrend denen sich die Mieterinnen und Mieter ziemlich schlecht f\u00fchlen. </p><p>Kann mir der Bundesrat sagen, wie gross dieses Problem in unserem Land seines Wissens ist?</p><p>Sind allenfalls weitere Abkl\u00e4rungen vorgesehen?</p><p>Sind Massnahmen vorgesehen, um dieses Problem zu l\u00f6sen und Methylisothiazolinon aus in der Schweiz verkauften und verwendeten Produkten zu verbannen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Methylisothiazolinon (MI) und Methylchloroisothiazolinon (MCI) bzw. Gemische dieser Substanzen (MCI/MI) werden h\u00e4ufig als Konservierungsmittel in Kosmetika und chemischen Produkten eingesetzt. In der Vergangenheit verzeichneten die dermatologischen Zentren einen starken Anstieg der auf MCI/MI sensibilisierten Personen, welcher auf die breite Verwendung in Kosmetika sowie die stark sensibilisierende Wirkung von MCI zur\u00fcckgef\u00fchrt wurde. Um das Risiko einer Kontaktsensibilisierung zu verringern, beschr\u00e4nkte das Eidgen\u00f6ssische Departement des Innern die Verwendung des Gemisches MCI/MI (Mischungsverh\u00e4ltnis 3:1) als Konservierungsstoff in kosmetischen Mitteln auf eine H\u00f6chstkonzentration von 0,0015 Prozent. Chemische Produkte mit MCI/MI in Konzentrationen ab 0,0015 Prozent m\u00fcssen als sensibilisierend gekennzeichnet und entsprechend deklariert werden. Als Bestandteil z. B. in Dispersionsfarben werden MCI und MI in den ersten Wochen eines frischen Wandanstriches in die Raumluft abgegeben und k\u00f6nnen bei bereits stark sensibilisierten Personen zu allergischen Reaktionen der Haut und Atemwegsbeschwerden f\u00fchren.</p><p>Infolge der strengeren Regulierung des MCI/MI-Gemisches wurde von Herstellern zunehmend MI als Einzelstoff eingesetzt. Seit 2006 ist MI auch in kosmetischen Mitteln als Konservierungsmittel in einer maximalen H\u00f6chstkonzentration von 0,01 Prozent zugelassen. In den letzten Jahren wird vermehrt \u00fcber allergische Reaktionen in Kontakt mit MI-haltigen Produkten und in Einzelf\u00e4llen auch von allergischen Reaktionen und Atemwegsproblemen in frisch gestrichenen R\u00e4umen berichtet. Obwohl die allergischen Reaktionen vornehmlich einer Kreuzreaktion nach vorg\u00e4ngiger Sensibilisierung auf MCI zugeschrieben werden, hat MI auch f\u00fcr sich allein eine sensibilisierende Wirkung, welcher der Bundesrat ebenfalls Beachtung schenkt.</p><p>2. Sowohl MCI/MI als auch MI werden zurzeit im Rahmen des EU-Review-Programms f\u00fcr Biozidwirkstoffe evaluiert. Dabei werden die gesundheitlichen Risiken der Verwendung dieser Stoffe (u. a. als Konservierungsstoffe in chemischen Produkten eingesetzt) gest\u00fctzt auf die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse vertieft beurteilt. Die Verwendung als biozider Wirkstoff wird nur dann genehmigt, wenn die Risiken f\u00fcr den Menschen und die Umwelt - allenfalls unter Einbezug spezifischer Beschr\u00e4nkungsmassnahmen - als akzeptabel beurteilt werden. Bei MCI/MI und MI wird insbesondere zu pr\u00fcfen sein, ob die Anwendungskonzentration von MI unter Ber\u00fccksichtigung seiner Wirksamkeit weiter abgesenkt werden kann und ob allenfalls weitere Einschr\u00e4nkungen oder Auflagen hinsichtlich der Deklaration MI-haltiger Produkte notwendig sind.</p><p>Die Schweiz ist \u00fcber das Abkommen mit der EU \u00fcber die gegenseitige Anerkennung von Konformit\u00e4tsbewertungen bei der Zulassung von Biozidprodukten aktiv in den EU-Review-Prozess eingebunden und hat sich verpflichtet, die daraus abgeleiteten Massnahmen ebenfalls umzusetzen. Die Schweizer Beh\u00f6rden verfolgen die wissenschaftlichen Erkenntnisse \u00fcber die toxikologischen Eigenschaften von MI und die Gesamtexposition der Konsumentinnen und Konsumenten aufmerksam und bringen dieses Wissen aktiv in die europ\u00e4ischen Verfahren ein. Im Auftrag des Bundesamtes f\u00fcr Gesundheit wird gegenw\u00e4rtig an der ETH Z\u00fcrich eine Verbraucheranalyse bez\u00fcglich MCI/MI-haltigen chemischen Produkten und Kosmetika durchgef\u00fchrt, um die Gesamtexposition von Konsumentinnen und Konsumenten gegen\u00fcber MCI/MI im Hinblick auf eine Risikobeurteilung abzusch\u00e4tzen. Weitere spezifische Abkl\u00e4rungen vonseiten der Schweiz sind gegenw\u00e4rtig nicht vorgesehen.</p><p>3. Das zust\u00e4ndige Gremium der EU (Scientific Committee on Consumer Safety) hat als Folge einer erneuten Bewertung der gesundheitlichen Risiken die Verwendung des Gemisches MCI/MI in Produkten, die auf der Haut verbleiben, in der EU ab April 2015 verboten. Die Schweiz wird diese Anpassung in der n\u00e4chsten Revision des Lebensmittelrechts in der Verordnung des EDI \u00fcber kosmetische Mittel (VKos, SR 817.023.31), die noch 2015 abgeschlossen werden soll, \u00fcbernehmen. Ein \u00e4hnliches Verbot ist auch f\u00fcr MI im EU-Recht geplant, aber noch nicht umgesetzt. Nach der Umsetzung in der EU sind auch entsprechende Anpassungen des Schweizer Rechts vorgesehen. Die Verwendungsbeschr\u00e4nkungen von MCI/MI und MI in kosmetischen Mitteln werden dazu beitragen, das Risiko von Kontaktsensibilisierungen auf diese Substanzen weiter zu verringern. Ob allenfalls weiter gehende Risikoreduktionsmassnahmen f\u00fcr MI erforderlich sind, wird Ergebnis der laufenden Wirkstoffbeurteilung im Rahmen des EU-Review-Programms f\u00fcr Biozidwirkstoffe sein. Dar\u00fcber hinausgehende, kurzfristige Massnahmen sind aus Sicht des Bundesrates nicht erforderlich.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1440547200000)\/","SubmittedBy":"Fridez Pierre-Alain","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1443139200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690525142073)\/","SubmissionDate":"\/Date(1430784000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4918,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}