{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153427,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153427,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153427,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153427,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153427,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153427,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153427,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153427,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153427,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153427,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153427,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153427,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153427,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153427,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153427,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153427,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153427,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153427,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3427","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Zulassung und Wirkung von Safener, Synergisten und Beistoffen in Pestiziden wie Glyphosat","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Wie viele einzelne Wirkstoffe werden in der Schweiz als Pflanzenschutzmittel oder als Biozid eingesetzt?</p><p>2. Wie viele einzelne Safener und Synergisten und Beistoffe werden in der Schweiz in Pflanzenschutzmitteln oder als Biozid eingesetzt? Wie gross ist die ausgebrachte Menge pro Jahr?</p><p>3. Nach welchen wissenschaftlichen Grundlagen werden Safener, Synergisten und Beistoffe f\u00fcr den Gebrauch in der Schweiz zugelassen? Werden die Einzelstoffe im Zulassungsprozess eines Pestizids f\u00fcr den Gebrauch in der Schweiz durch die Beh\u00f6rden auf gesundheitliche oder \u00f6kologische Auswirkungen gepr\u00fcft und wird sichergestellt, dass die Stoffe keine langfristigen gesundheitlichen oder \u00f6kologischen negativen Folgen haben?</p>","ReasonText":"<p>Die verkauften Pestizide enthalten neben dem Wirkstoff meist auch Safener, Synergisten und Beistoffe. Diese k\u00f6nnen sch\u00e4dlicher sein als die eigentliche Wirksubstanz. Das aktuellste Beispiel betrifft den Herbizidwirkstoff Glyphosat. In diesem Zusammenhang sollen die gestellten Fragen Aufschluss geben.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Im Gesetz werden vier Arten von Stoffen definiert, die in Pflanzenschutzmitteln oder Bioziden verwendet werden d\u00fcrfen. Als Wirkstoffe werden jene Stoffe bezeichnet, die eine Wirkung auf die Schadorganismen oder - im Falle der Wachstumsregulatoren - auf die Kulturpflanzen entfalten. Die Mikro- und Makroorganismen, die f\u00fcr den Pflanzenschutz eingesetzt werden, gelten ebenfalls als Wirkstoffe. Safener sind Stoffe, mit denen die phytotoxische Wirkung auf den Kulturpflanzen reduziert werden kann; sie werden gew\u00f6hnlich in Kombination mit Herbiziden verwendet. Synergisten sind Stoffe, welche die Wirkung gewisser Wirkstoffe verst\u00e4rken k\u00f6nnen. Alle weiteren Stoffe, die in Pflanzenschutzmitteln enthalten sind und keine dieser Funktionen erf\u00fcllen, gelten als Beistoffe.</p><p>1. Die Stoffe, die in der Schweiz als Pflanzenschutzmittel und Biozide bewilligt sind, werden in den betreffenden Erlassen aufgef\u00fchrt. Anhang 1 der Pflanzenschutzmittelverordnung (SR 916.161) umfasst 334 chemische Stoffe, 26 Mikroorganismen und 48 Makroorganismen, die f\u00fcr die Verwendung in Pflanzenschutzmitteln genehmigt sind, sowie 5 Grundstoffe. In den Anh\u00e4ngen 1 und 2 der Biozidprodukteverordnung (SR 813.12) sind 270 Wirkstoffe aufgef\u00fchrt.</p><p>2. Derzeit enth\u00e4lt Anhang 1 der Pflanzenschutzmittelverordnung 4 Safener und 2 Synergisten. 2013 wurden 3,98 Tonnen Safener und Synergisten in Pflanzenschutzmitteln vermarktet. Diese beiden Arten von Stoffen m\u00fcssen wie die Wirkstoffe genehmigt werden, damit sie in Pflanzenschutzmitteln verwendet werden k\u00f6nnen. Bei den Beistoffen ist dies nicht der Fall. Anhand der Inhaltsangaben der Pflanzenschutzmittel l\u00e4sst sich jedoch eruieren, dass rund 870 Beistoffe in Pflanzenschutzmitteln verwendet werden. Bei den Bioziden wird nur ein einziger Synergist verwendet; es liegen keine Daten zu den vermarkteten Mengen vor. Das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit sch\u00e4tzt die Anzahl Beistoffe, die in Bioziden eingesetzt werden, auf mehrere Tausend.</p><p>3. Safener und Synergisten durchlaufen ein Evaluationsverfahren, \u00e4hnlich jenem f\u00fcr Wirkstoffe im Hinblick auf deren Verwendung in Pflanzenschutzmittel. In diesem Verfahren werden unter anderem die Toxizit\u00e4t und die Umweltgef\u00e4hrlichkeit gepr\u00fcft. Diese Daten dienen als Referenz f\u00fcr die Risikobeurteilung der verschiedenen Verwendungen der Pflanzenschutzmittel. Beistoffe unterliegen keinem Zulassungsverfahren. Diese Stoffe sind oft in anderen Chemikalien (z. B. Reinigungsmitteln) vorhanden und k\u00f6nnen Einschr\u00e4nkungen oder Verboten gem\u00e4ss der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (SR 814.81) unterliegen. Daten zu anwendungsfertigen Produkten werden ebenfalls herangezogen, um das Risiko f\u00fcr Mensch und Nicht-Ziel-Organismen zu beurteilen. Anhand dieser Daten wird sichergestellt, dass das Mittel mit den verschiedenen Komponenten - einschliesslich der Beistoffe - kein h\u00f6heres Risiko darstellt als jenes, das aus den Daten zu den einzelnen Komponenten errechnet werden kann.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1434672000000)\/","SubmittedBy":"Munz Martina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1497571200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690525028770)\/","SubmissionDate":"\/Date(1430870400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4918,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft|Gesundheit"}}