{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153429,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153429,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153429,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153429,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153429,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153429,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153429,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153429,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153429,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153429,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153429,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153429,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153429,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153429,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153429,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153429,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153429,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153429,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3429","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Ver\u00e4nderung der Staatsbeitr\u00e4ge f\u00fcr Privatspit\u00e4ler im Vergleich zu \u00f6ffentlich-rechtlichen Spit\u00e4lern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Wie haben sich die Kantonsbeitr\u00e4ge an station\u00e4re Spitalleistungen gem\u00e4ss Krankenversicherungsgesetz (KVG) seit 2010 entwickelt, aufgeteilt nach \u00f6ffentlich-rechtlichen Spit\u00e4lern und Spit\u00e4lern mit privater Tr\u00e4gerschaft? Dabei w\u00e4ren pro Jahr f\u00fcr jeden Kanton vier Zahlen zu erfassen: Kantonsbeitr\u00e4ge f\u00fcr die kantonalen und die ausserkantonalen station\u00e4ren Spitalleistungen und diese je f\u00fcr die \u00f6ffentlich-rechtlichen Spit\u00e4ler und die Privatspit\u00e4ler.</p><p>2. Privatspit\u00e4ler erhalten seit dem 1. Januar 2012 namhafte Staatsbeitr\u00e4ge. W\u00e4re es nicht angezeigt, dass alle Spit\u00e4ler verpflichtet werden, sich an der Aus- und Weiterbildung sowie an den gemeinwirtschaftlichen Leistungen zu beteiligen, beispielsweise durch zweckgebundene Mittel an einen entsprechenden Fonds?</p>","ReasonText":"<p>Seit dem 1. Januar 2012 ist die neue Spitalfinanzierung nach KVG (Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung) in Kraft. Seither hat die Finanzierung mit Kantonsbeitr\u00e4gen an die Privatspit\u00e4ler im Vergleich mit den \u00f6ffentlich-rechtlichen Spit\u00e4lern stark zugenommen. Tendenziell findet in kleineren Kantonen generell eine Verlagerung zu ausserkantonalen Spit\u00e4lern statt. </p><p>Drei Jahre nach Einf\u00fchrung der neuen Spitalfinanzierung ist es angezeigt, eine \u00dcbersicht \u00fcber die Entwicklung dieser Kantonsbeitr\u00e4ge zu erstellen, um auch die Wirkung dieser Finanzierungsform absch\u00e4tzen zu k\u00f6nnen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Mit der Neuregelung der Spitalfinanzierung erfolgt die Verg\u00fctung der station\u00e4ren Behandlung in einem Spital durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) mittels leistungsbezogener Pauschalen. Nach Artikel\u00a049a Absatz\u00a02 KVG werden diese zu mindestens 55 Prozent durch den Wohnkanton finanziert. Bis Ende 2017 gilt eine \u00dcbergangsregelung f\u00fcr jene Kantone, deren Durchschnittspr\u00e4mie f\u00fcr Erwachsene im Einf\u00fchrungszeitpunkt der neuen Finanzierungsregelung die schweizerische Durchschnittspr\u00e4mie f\u00fcr Erwachsene unterschritt. Nach Artikel\u00a049 Absatz\u00a03 KVG d\u00fcrfen die Verg\u00fctungen keine Kostenanteile f\u00fcr gemeinwirtschaftliche Leistungen enthalten. Wenn ein Spital auf einer Spitalliste aufgef\u00fchrt und somit zur Versorgung der Bev\u00f6lkerung notwendig ist, wird die Verg\u00fctung unabh\u00e4ngig vom rechtlichen Status des Spitals entrichtet. Der Beitrag des Kantons dient zur Mitfinanzierung der zulasten der OKP erbrachten Leistung und ist seit Inkrafttreten der Neuordnung nicht mehr als Subvention zu qualifizieren. Als Subventionen zu betrachten sind seit 2012 nur noch jene Kantonsbeitr\u00e4ge, die f\u00fcr gemeinwirtschaftliche Leistungen der Spit\u00e4ler wie die universit\u00e4re Lehre und Forschung oder die Aufrechterhaltung von Kapazit\u00e4ten aus regionalpolitischen Gr\u00fcnden ausgerichtet werden.</p><p>1. Im Rahmen der ersten Etappe der Evaluation der KVG-Revision im Bereich der Spitalfinanzierung hat das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) die Entwicklung der Kosten und der Finanzierung von 2010 bis 2012 nachverfolgt und analysiert (S. Pellegrini, S. Roth: Entwicklung der Kosten und der Finanzierung des Versorgungssystems seit der Einf\u00fchrung der neuen Spitalfinanzierung. Grundlagenstudie 2010-2012. Obsan-Bericht 61 (2015)). Die Studie belegt, dass sich die Finanzierung der Leistungen von Privatspit\u00e4lern an jene der Leistungen von Spit\u00e4lern mit Budget des Kantons ann\u00e4hert. Vor der Einf\u00fchrung der neuen Finanzierungsordnung waren die Kantone nicht an der Finanzierung der Privatspit\u00e4ler beteiligt. Im Jahr 2012 leisteten sie einen Beitrag von 46 Prozent an die von den Privatspit\u00e4lern zulasten der OKP erbrachten Leistungen. Bei den Spit\u00e4lern mit Budget des Kantons betrug der Anteil 50 Prozent. Aufgrund von Absatz\u00a05 der \u00dcbergangsbestimmungen zur \u00c4nderung des KVG vom 21. Dezember 2007 (Spitalfinanzierung) wird der Verg\u00fctungsanteil der Kantone an den zulasten der OKP erbrachten Leistungen von Listenspit\u00e4lern weiter ansteigen beziehungsweise im Jahr 2017 mindestens 55 Prozent betragen. Dies gilt sowohl f\u00fcr private als auch f\u00fcr \u00f6ffentlich-rechtliche Spit\u00e4ler, die auf einer kantonalen Spitalliste verzeichnet sind. Spit\u00e4ler, die auf keiner Spitalliste aufgef\u00fchrt sind, erhalten, auch wenn sie nach Artikel\u00a049a Absatz\u00a04 KVG einen Vertrag mit einem oder mehreren Krankenversicherern abgeschlossen haben (Vertragsspit\u00e4ler), keine Kantonsbeitr\u00e4ge. Weil die Auswertung der Datengrundlagen nicht zu gen\u00fcgend koh\u00e4renten und robusten Resultaten f\u00fchrte, hat das Obsan auf weiter gehende Sch\u00e4tzungen verzichtet. Die Datengrundlagen erlauben keine gesicherten Aussagen zum Beitrag der Kantone f\u00fcr innerkantonale beziehungsweise ausserkantonale Spitalaufenthalte. Im Rahmen der Studien der zweiten Etappe der Evaluation zum Thema (2016-2018) soll die Situation insbesondere in Bezug auf den Finanzierungsanteil der Kantone gekl\u00e4rt werden.</p><p>2. Der j\u00e4hrlich aktualisierten Statistik \"Kosten und Finanzierung des Gesundheitswesens nach Leistungen und Finanzierungsregimes 2012, in Millionen Franken\" (Tabelle T 14.5.3.5) des Bundesamtes f\u00fcr Statistik ist zu entnehmen, dass die Kantone und Gemeinden f\u00fcr die station\u00e4re Akutbehandlung und Rehabilitation im Jahr 2012 rund 9 Milliarden Franken aufwendeten und die OKP rund 6 Milliarden Franken. Der Anteil der Kantone an der Finanzierung des station\u00e4ren Spitalbereichs lag mit rund 60 Prozent h\u00f6her als der vom Obsan ausgewiesene Beitrag der Kantone an die zulasten der OKP erbrachten Leistungen. Es ist davon auszugehen, dass die Differenz f\u00fcr die Finanzierung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen bestimmt war. Beitr\u00e4ge der Kantone, die zur Abgeltung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen wie Forschung und universit\u00e4rer Lehre ausgerichtet werden, kommen zum Beitrag der Kantone an die OKP-Leistungen hinzu. \u00dcber die Zuweisung dieser Gelder an die Spit\u00e4ler bestimmen die Kantone, die f\u00fcr die Gesundheitsversorgung zust\u00e4ndig sind, im Rahmen ihrer Spitalpolitik.</p><p>Im Rahmen der Plattform \"Zukunft \u00e4rztliche Bildung\" wurde ein Bericht zur Finanzierung der \u00e4rztlichen Weiterbildung erarbeitet, in dem das Modell PEP (pragmatisch, einfach, pauschal) vorgestellt wurde (Fundstelle: www.gdk-cds.ch &gt; Themen &gt; Gesundheitsberufe &gt; Universit\u00e4re Medizinalberufe &gt; Finanzierung der \u00e4rztlichen Weiterbildung &gt; Modell \"PEP\"). Das Modell wurde am 25. August 2011 vom Dialog Nationale Gesundheitspolitik im Grundsatz verabschiedet. Nach diesem Modell sollen alle auf einer kantonalen Spitalliste aufgef\u00fchrten Spit\u00e4ler verpflichtet werden, die ihrem Potenzial entsprechende Anzahl Assistenz\u00e4rztinnen und -\u00e4rzte weiterzubilden. Die Umsetzung des Modells liegt in der Verantwortung der Kantone. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) hat ausserdem am 20. November 2014 eine Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung verabschiedet und die Kantone gebeten, das Ratifikationsverfahren einzuleiten. Die Vereinbarung sieht vor, dass Standortkantone den Spit\u00e4lern pro Jahr und \u00c4rztin beziehungsweise Arzt in Weiterbildung (Vollzeit\u00e4quivalent) einen pauschalen Betrag von 15 000 Franken ausrichten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1440547200000)\/","SubmittedBy":"Munz Martina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1497571200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690524865847)\/","SubmissionDate":"\/Date(1430870400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4918,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Gesundheit"}}