{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153454,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153454,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153454,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153454,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153454,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153454,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153454,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153454,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153454,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153454,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153454,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153454,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153454,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153454,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153454,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153454,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153454,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153454,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3454","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Klarer rechtlicher Rahmen f\u00fcr die Kommunikation, die Transparenz und die Glaubw\u00fcrdigkeit der Eidgen\u00f6ssischen Finanzkontrolle","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, f\u00fcr die Kommunikation der Eidgen\u00f6ssischen Finanzkontrolle (EFK) einen rechtlichen Rahmen auszuarbeiten, der vollst\u00e4ndige Transparenz sicherstellt, ohne der Glaubw\u00fcrdigkeit der EFK zu schaden. Insbesondere soll er festlegen, zu welchem Zeitpunkt einer Untersuchung die EFK direkt die Medien informieren darf, in welchen F\u00e4llen die EFK zuerst das Parlament informieren muss und in welchem Mass die betroffenen Einheiten in die Kommunikation einbezogen werden m\u00fcssen.</p>","ReasonText":"<p>Die EFK verfolgt eine neue aktive Informationspolitik. Ein Wandel, den ihr Direktor als neue Seite in der Geschichte der EFK bezeichnet. Der Wille zur Transparenz ist l\u00f6blich. Doch die Grenze zwischen \"Transparenz\" und \"Marketing\" ist fliessend.</p><p>Deshalb k\u00f6nnte die Glaubw\u00fcrdigkeit der EFK angekratzt werden.</p><p>Bestimmte Berichte werden vom Direktor in der \u00d6ffentlichkeit kommentiert, bevor sie publiziert sind und bevor das Parlament informiert wird oder ohne dass die betroffene Verwaltungseinheit dazu Stellung nehmen konnte. Dies verletzt Artikel\u00a014 des Finanzkontrollgesetzes (FKG). Zudem kommentiert der Direktor in der Presse Dossiers, die im Parlament zur Beratung anstehen, aber noch nicht beraten wurden, wie die Unternehmenssteuerreform. Diese politischen Stellungnahmen lassen sich nicht vereinbaren mit der f\u00fcr eine glaubw\u00fcrdige Aus\u00fcbung der Funktion des EFK-Direktors unerl\u00e4sslichen Neutralit\u00e4t. Zu sagen ist \u00fcberdies, dass die EFK einen Kommunikationsverantwortlichen eingestellt hat und ihre Berichte mit humoristischen Zeichnungen versieht. Dies hat mit objektiver Transparenz nichts mehr zu tun. Vielmehr ist dies Ausdruck einer Politik subjektiver Kommunikation. Die Berichte werden umgestaltet und \"verkauft\". Dies entspricht einem Kommunikations- oder gar einem Marketingkonzept, aber nicht der Transparenz. Es sei darauf hingewiesen, dass die Artikel\u00a014 und 15 FKG die EFK damit beauftragen, in allererster Linie und ausschliesslich der Finanzdelegation der eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te, dem Bundesrat und den Verwaltungseinheiten des Bundes Bericht zu erstatten und nicht den Medien. In diesem Zusammenhang und im Hinblick auf diese neue Seite in der Geschichte der EFK wird der Bundesrat beauftragt, im FKG f\u00fcr die EFK die Pflicht zur Verschwiegenheit einzuf\u00fchren und die Grenzen f\u00fcr deren aktive Kommunikation und die Handlungsgrunds\u00e4tze f\u00fcr F\u00e4lle starker Mediatisierung festzulegen, damit die Qualit\u00e4t der Arbeit und die Glaubw\u00fcrdigkeit der EFK erhalten bleiben und gleichzeitig die vollst\u00e4ndige Transparenz gew\u00e4hrleistet ist.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Einleitend weist der Bundesrat auf den besonderen Status der Eidgen\u00f6ssischen Finanzkontrolle (EFK) hin: Diese ist selbstst\u00e4ndig und unabh\u00e4ngig. Sie unterst\u00fctzt die Bundesversammlung und den Bundesrat bei ihrer Aufsicht.</p><p>Bei ihrer Kommunikationsstrategie ist die EFK ausserdem um die Einhaltung bestimmter Regeln bem\u00fcht. Die EFK kann die Ergebnisse ihrer Pr\u00fcfungen ver\u00f6ffentlichen, sobald die Finanzdelegation diese behandelt hat. Die Meinung der gepr\u00fcften Stelle wird dabei mit einbezogen. Die Ver\u00f6ffentlichung hat den Datenschutz zu ber\u00fccksichtigen. Personendaten werden deshalb in der Regel abgedeckt.</p><p>Der Direktor der EFK ist frei, im Rahmen der erw\u00e4hnten gesetzlichen Vorgaben die \u00f6ffentliche Kommunikation festzulegen. Dabei kommt ihm ein gewisses Ermessen zu. Er entscheidet auch ganz generell, wie er seine Mittel einsetzt. Es liegt nicht im Interesse der EFK, ihre Glaubw\u00fcrdigkeit zu gef\u00e4hrden. Die Betroffenen werden rechtzeitig in die Information mit einbezogen.</p><p>Jedermann hat zudem das Recht - aufgrund des \u00d6ffentlichkeitsprinzips in der Verwaltung -, von der EFK unver\u00f6ffentlichte Pr\u00fcfberichte zu verlangen. Von dieser M\u00f6glichkeit machen oft die Medien Gebrauch. Auch hier ist dem Datenschutz und den allf\u00e4lligen weiteren Ausnahmen, die einem Zugang zu den entsprechenden Dokumenten entgegenstehen k\u00f6nnen, Rechnung zu tragen. Das \u00d6ffentlichkeitsprinzip bezweckt, die Transparenz \u00fcber die T\u00e4tigkeit der Verwaltung zu f\u00f6rdern und damit Vertrauen zu schaffen. Die Medienpr\u00e4senz der EFK in letzter Zeit ist auf die ver\u00f6ffentlichten Pr\u00fcfberichte zur\u00fcckzuf\u00fchren.</p><p>Vor diesem Hintergrund hat die Direktion der EFK aus Sicht des Bundesrates das Recht, ihre Arbeiten zu kommunizieren und zu kommentieren. Die EFK anerkennt, dass die Bundesverwaltung insgesamt gut arbeitet. Der Mehrwert, den die EFK den gepr\u00fcften Verwaltungseinheiten und Organisationen bringt, wird von diesen in den meisten F\u00e4llen anerkannt, auch wenn die angestrebte Transparenz f\u00fcr einige Betroffene ein Umdenken erfordert.</p><p>Die EFK weist darauf hin, dass sich der Verweis auf ein neues Kapitel in ihrer Geschichte im Vorwort des Jahresberichtes 2014 auf die Konsequenzen des Insieme-Berichtes bezieht und nicht auf die externe Kommunikation der EFK. Demnach sollen die Beziehungen der EFK zu den Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommissionen und zum Bundesrat verst\u00e4rkt werden. Weiter legt die EFK Wert auf die Feststellung, dass die in einem Interview ge\u00e4usserte Position zur Unternehmenssteuerreform III der offiziellen Stellungnahme der EFK entspricht, die im Rahmen der \u00f6ffentlichen Vernehmlassung erfolgte. Dabei st\u00fctzte sich die EFK auf die Erkenntnisse aufgrund ihrer seit Jahren vorgenommenen Pr\u00fcfungen in diesem Bereich.</p><p>Letztlich erachtet der Bundesrat die bestehenden Regeln, nach denen die \u00f6ffentliche Kommunikation der EFK erfolgt, als klar, sachgerecht und ausreichend.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1439337600000)\/","SubmittedBy":"Parmelin Guy","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1456963200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4","Category":null,"Modified":"\/Date(1690524469170)\/","SubmissionDate":"\/Date(1430870400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4918,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik"}}