{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153479,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153479,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153479,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153479,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153479,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153479,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153479,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153479,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153479,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153479,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153479,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153479,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153479,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153479,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153479,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153479,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153479,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153479,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3479","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Entsorgung von radioaktiven Abf\u00e4llen. Wie viele Milliarden m\u00fcssen die Steuerzahlerinnen und -zahler bezahlen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Kosten f\u00fcr die Entsorgung der radioaktiven Abf\u00e4lle in der Schweiz laufen aus dem Ruder. 1983 gingen die AKW-Betreiber von 2 Milliarden Franken Entsorgungskosten aus. 2001 standen pl\u00f6tzlich 14,55 Milliarden Franken im Raum. F\u00fcnf Jahre sp\u00e4ter waren es bereits 17,34 Milliarden Franken und nochmals f\u00fcnf Jahre danach, im Jahre 2011, 20,56 Milliarden Franken. Das sind elbphilharmonische Dimensionen. Weitere Kostenstudien sind angek\u00fcndigt. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Kosten bei jeder Neuberechnung massiv ansteigen werden.</p><p>Auf dieses Risiko hat auch die Eidgen\u00f6ssische Finanzkontrolle (EFK) hingewiesen. Ihr 2014 erstellter Pr\u00fcfbericht zum Stilllegungs- und Entsorgungsfonds kam zum Schluss, dass die Kostenstudien auf einem \"idealen Szenario berechnet\" werden. Und nicht nur das: Das Risiko, dass der Bund dereinst zur Kasse gebeten wird, sch\u00e4tzte die EFK als hoch ein.</p><p>Neueste Zahlen des Bundesamtes f\u00fcr Gesundheit (BAG) zur Entsorgung von schwach- und mittelaktiven Abf\u00e4llen aus Medizin, Industrie und Forschung (MIF-Abf\u00e4lle) best\u00e4tigen den Trend. Innerhalb von knapp 15 Jahren haben sich die Kosten hier um den Faktor 4 erh\u00f6ht, von 360 Millionen auf 1,4 Milliarden Franken. Ein steigendes Finanzrisiko sind auch die unrealistischen Zeitpl\u00e4ne. Zwischen 2008 und 2014, in nur sechs Jahren, wurde der Realisierungszeitraum der Endlager (SMA und HAA) um 15 bis 20 Jahre hinausgeschoben. Damit verl\u00e4ngert sich auch die Dauer der Zwischenlagerung, mit bislang unbekannten Folgen.</p><p>Es stellen sich deshalb die folgenden Fragen:</p><p>1. Welcher Teil der heute bekannten Kosten f\u00fcr die Zwischen- und Endlagerung von radioaktiven Abf\u00e4llen ist heute durch realistische R\u00fcckstellungen der Verursacher gedeckt?</p><p>2. Wie viel werden die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler f\u00fcr die Entsorgung von radioaktiven Abf\u00e4llen im Minimum und im Maximum bezahlen m\u00fcssen?</p><p>3. Sind diese Kostenrisiken in der langfristigen Finanzstrategie des Bundes eingerechnet?</p><p>4. Was ist die Kostengenauigkeit der heutigen Berechnungen zur Zwischen- und Endlagerung von schwach-, mittel- und hochaktiven Atomabf\u00e4llen (je Kategorie)?</p><p>5. Auf wie hoch belaufen sich die Zusatzkosten, die sich aufgrund der immer l\u00e4ngeren Zwischenlagerungsdauer ergeben (z. B. Rekonditionierungskosten)? Mit welchen Zusatzkosten muss pro Jahr Zwischenlagerung gerechnet werden?</p><p>6. Akzeptiert der Bundesrat, dass die Produzenten und Konsumentinnen und Konsumenten von Atomstrom ihre Folgekosten auf Dritte abw\u00e4lzen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die massgebenden Rechte und Pflichten rund um die Stilllegung und die Entsorgung von Kernanlagen gehen aus dem Kernenergiegesetz vom 21. M\u00e4rz 2003 (KEG; SR 732.1), insbesondere den Artikeln 31 und 77 bis 82 KEG, sowie aus der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung vom 7. Dezember 2007 (SEFV; SR 732.17) hervor. Die \u00f6ffentlich-rechtlichen Fonds sind selbstst\u00e4ndig und der Aufsicht des Bundesrates unterstellt (Art. 29 SEFV).</p><p>1./5. Die Stilllegungskosten der f\u00fcnf schweizerischen Kernkraftwerke (KKW) und des Zentralen Zwischenlagers in W\u00fcrenlingen betragen gem\u00e4ss Kostenstudie 2011 (KS 11) 2,97 Milliarden Franken. Der aufgrund der KS 11 und des mathematischen Modells ermittelte Soll-Bestand des Stilllegungsfonds per 31. Dezember 2014 belief sich auf 1,8 Milliarden Franken, das Fondskapital auf 1,95 Milliarden Franken. Die Entsorgungskosten betragen gem\u00e4ss KS 11 15,97 Milliarden Franken. Sie teilen sich wie folgt auf:</p><p>- Kosten, die bis Ende 2014 angefallen sind und von den KKW-Betreibern bereits beglichen wurden, beliefen sich auf rund 5,32 Milliarden Franken.</p><p>- Kosten, welche bis zur Ausserbetriebnahme der KKW anfallen und \u00fcber deren laufende Rechnung bezahlt werden, beliefen sich per Ende 2014 auf 2,2 Milliarden Franken. Zur Sicherstellung dieser Betr\u00e4ge m\u00fcssen die Eigent\u00fcmer R\u00fcckstellungen bilden.</p><p>- Kosten, die nach Ausserbetriebnahme der KKW anfallen und durch den Entsorgungsfonds sichergestellt werden, belaufen sich auf 8,45 Milliarden Franken (KS 11, Preisbasis 2011). Der Soll-Betrag des Entsorgungsfonds betrug per Ende 2014 3,74 Milliarden Franken, das Fondskapital 4,12 Milliarden Franken.</p><p>F\u00fcr die Zwischenlagerung der radioaktiven Abf\u00e4lle der KKW geht die KS 11 von Kosten in der H\u00f6he von rund 2,78 Milliarden Franken aus. Die Kosten der Zwischenlagerung belaufen sich auf rund 10 Millionen Franken pro Jahr und KKW.</p><p>2./3. Kernenergie: Die im KEG geregelte Haftungskaskade sieht vor, dass die KKW-Betreiber ihre Kosten f\u00fcr die Stilllegung und die Entsorgung vollumf\u00e4nglich selber tragen m\u00fcssen und zudem eine solidarhaftungs\u00e4hnliche Nachschusspflicht betreffend die Kosten der anderen Betreiber besteht. Ist diese Kosten\u00fcbernahme wirtschaftlich nicht tragbar, beschliesst die Bundesversammlung, ob und in welchem Ausmass sich der Bund an den nichtgedeckten Kosten beteiligt. Da die Finanzierung der Stilllegung und Entsorgung von Kernkraftwerken Sache der Betreiber ist, wird sie in der Rechnung des Bundes nicht abgebildet.</p><p>Radioaktive Abf\u00e4lle im Verantwortungsbereich des Bundes, zu denen auch die radioaktiven Abf\u00e4lle aus Medizin, Industrie und Forschung (MIF-Abf\u00e4lle) geh\u00f6ren: Gest\u00fctzt auf den vom Eidgen\u00f6ssischen Departement des Innern (EDI) ver\u00f6ffentlichten Bericht \"Finanzierung der Entsorgung radioaktiver Abf\u00e4lle im Verantwortungsbereich des Bundes\" beschloss der Bundesrat am 29. April 2015 verschiedene Grunds\u00e4tze zur Finanzierung der zuk\u00fcnftigen Kosten im Bereich der radioaktiven MIF-Abf\u00e4lle. Insbesondere sind von den verbleibenden und zu finanzierenden rund 857 Millionen Franken Gesamtkosten bis ins Jahr 2060 deren 431 Millionen Franken durch den Bund und 426 Millionen Franken durch den ETH-Bereich aufzubringen. Angesichts des langen Zeitraums und der relativ geringen Kosten pro Jahr kann der Bund die Kosten aus dem laufenden Budget decken. Der ETH-Bereich leistet daf\u00fcr j\u00e4hrliche Sparbeitr\u00e4ge, die in der neuen Botschaft zur F\u00f6rderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) 2017-2020 schrittweise an die neueste Kostensch\u00e4tzung angepasst werden sollen. Die k\u00fcnftigen Kosten aus der Entsorgung der Abf\u00e4lle aus dem Verantwortungsbereich des Bundes werden aufgrund der jeweils aktuellen Kostensch\u00e4tzungen in der Bilanz des Bundes ber\u00fccksichtigt.</p><p>4. Aufgrund der langen Zeit bis zur Ausf\u00fchrung der Stilllegungs- und Entsorgungsarbeiten erwartet das Eidgen\u00f6ssische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi), dass die Kostenungenauigkeit der KS 11 bei den Stilllegungskosten im industrie\u00fcblichen Rahmen von minus 15 Prozent bis plus 30 Prozent liegt und mit fortschreitendem Planungsstand laufend abnimmt. Bei den Entsorgungskosten weist das Ensi auf die in der Praxis f\u00fcr die Projektphase der Vorstudie im Untertagebau in der Regel vereinbarten Kostengenauigkeiten von plus/minus 25 bis 30 Prozent hin. Um der Entwicklung der Kosten in den Kostenstudien Rechnung zu tragen, hat der Bundesrat beschlossen, die bei der KS 11 ermittelten Kosten mit einem Sicherheitszuschlag von 30 Prozent zu versehen. Zudem hat er die im Finanzierungsmodell angewandten Parameter angepasst. Die \u00c4nderung der SEFV wurde per 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt.</p><p>Alle f\u00fcnf Jahre werden die Kostenstudien aktualisiert. Die neuen Kostenstudien werden 2016 vorliegen. Sie werden gest\u00fctzt auf das Entsorgungsprogramm der Entsorgungspflichtigen und mit aktuellem Expertenwissen f\u00fcr komplexe Infrastruktur- und Nuklearprojekte ermittelt.</p><p>6. Die Eidgen\u00f6ssische Elektrizit\u00e4tskommission \u00fcberpr\u00fcft die Energietarife, die festen Endverbrauchern in Rechnung gestellt werden. Diese Tarife m\u00fcssen angemessen sein und haben sich an den Gestehungskosten einer effizienten Produktion und an langfristigen Bezugsvertr\u00e4gen des Verteilnetzbetreibers zu orientieren (Art. 6 des Stromversorgungsgesetzes, SR 734.7, in Verbindung mit Art. 4 der Stromversorgungsverordnung, SR 734.71). Den festen Endverbrauchern d\u00fcrfen demnach nur Kosten \u00fcberw\u00e4lzt werden, die sich aus einer effizienten Produktion ergeben. Die Kosten d\u00fcrfen \u00fcber dem Marktpreis liegen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1440547200000)\/","SubmittedBy":"Rytz Regula","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1497571200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|52|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1763110297487)\/","SubmissionDate":"\/Date(1430870400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4918,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Umwelt|Energie"}}