{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153483,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153483,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153483,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153483,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153483,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153483,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153483,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153483,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153483,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153483,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153483,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153483,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153483,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153483,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153483,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153483,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153483,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153483,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3483","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Blutspende-Verbot f\u00fcr Homosexuelle. Ein Verstoss gegen das Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzip?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Europ\u00e4ische Gerichtshof hat am 29. April ein Urteil publiziert, das sich auf das Blutspende-Verbot f\u00fcr Homosexuelle in Frankreich bezieht (Urteil ECLI:EU:C:2015:288 bei der Rechtssache C-528/13). Das Urteil besagt, dass der lebenslange Ausschluss von der Blutspende ein Verstoss gegen das Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzip sein kann, falls dieser ausschliesslich auf dem Sexualverhalten basiert. Ein solches Verbot sollte koh\u00e4rent sein mit der nationalen epidemiologischen Situation, andere Ausschlussgr\u00fcnde aufweisen, den bestehenden Diagnoseverfahren zur Erkennung von Krankheiten (insbesondere HIV) Rechnung tragen und andere, weniger zwingende Vorschriften als ein lebenslanges Verbot in Betracht ziehen. Es kann sein, dass jetzt Frankreich seine Zulassungskriterien zur Blutspende revidieren muss.</p><p>Unter dem Sexualverhalten war ein sexueller Kontakt zwischen M\u00e4nnern gemeint. Eine Zulassung zur Blutspende f\u00fcr Homosexuelle, auch unter strikten Bedingungen, k\u00f6nnte ebenfalls eine L\u00f6sung sein, um den Blutmangel in der Schweiz zu verringern.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Position hat er zu diesem Urteil?</p><p>2. Ist er gegebenenfalls bereit, die Blutspende von Homosexuellen zu erm\u00f6glichen?</p><p>3. Welche Bem\u00fchungen hat er unternommen, um die geltenden Ausschlusskriterien umzuformulieren, seit seiner Antwort auf die Interpellation 12.3501?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Sicherheit von Patientinnen und Patienten ist ein zentrales Anliegen des Bundesrates. Jede Transfusion von Blut oder Blutkomponenten beinhaltet ein gewisses Risiko, dass Krankheitserreger vom Spender auf den Empf\u00e4nger \u00fcbertragen werden. Das Heilmittelrecht (SR 812.21) will Spender und Empf\u00e4nger vor gesundheitlichen Risiken sch\u00fctzen und schliesst daher Spender mit einem Risikoverhalten von der Blutspende aus (Art. 17 der Arzneimittel-Bewilligungsverordnung; SR 812.212.1). Ausschlaggebendes Kriterium ist dabei das Risikoverhalten und nicht die sexuelle Orientierung.</p><p>Die regionalen Blutspendezentren haften in ihrer Rolle als pharmazeutische Herstellerbetriebe f\u00fcr die Sicherheit und Qualit\u00e4t ihrer Produkte. Auf der Grundlage des Heilmittelrechts, dem Stand von Wissenschaft und Technik und nach Genehmigung durch Swissmedic legen sie die Ausschlusskriterien f\u00fcr die Blutspende in der Praxis fest. Gegen\u00fcber Swissmedic haben sie darzulegen, dass die Sicherheit und Qualit\u00e4t ihrer Produkte dadurch ausreichend gew\u00e4hrleistet ist.</p><p>1. Das Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs stellt fest, dass der dauerhafte Ausschluss von Homosexuellen von der Blutspende ungesetzlich sein kann, l\u00e4sst aber im Gegenzug offen, dass ein solcher Ausschluss auch gerechtfertigt sein kann. Bei der Pr\u00fcfung der Spendetauglichkeit steht die Sicherheit der Spender und der Empf\u00e4nger im Zentrum. Bestimmte Verhaltensweisen k\u00f6nnen das Risiko, Krankheitserreger mit dem Blut zu \u00fcbertragen, erh\u00f6hen. Dazu geh\u00f6ren neben Drogenkonsum, Prostitution, h\u00e4ufig wechselnden Sexualpartnern auch M\u00e4nner, die Sex mit M\u00e4nnern haben (MSM). Zu einem dauerhaften Ausschluss f\u00fchren auch Operationen am Gehirn, Therapie mit Blutpr\u00e4paraten, Aufenthalt in Grossbritannien w\u00e4hrend der BSE-Epidemie oder in L\u00e4ndern mit einer hohen HIV-Rate in der Bev\u00f6lkerung. F\u00fcr die Eignung als Blutspender oder Blutspenderin wird somit ausschliesslich das Verhalten einer Person beurteilt. Durch strenge Ausschlusskriterien wird das \u00dcbertragungsrisiko f\u00fcr \u00fcbertragbare und insbesondere f\u00fcr unheilbare Krankheiten an die Patientinnen und Patienten so weit wie m\u00f6glich reduziert.</p><p>2. Der pharmazeutische Hersteller haftet alleine f\u00fcr die Sicherheit und Qualit\u00e4t seiner Produkte. Im vorliegenden Fall sind dies die einzelnen regionalen Blutspendezentren. Diese verf\u00fcgen \u00fcber eine Bewilligung f\u00fcr die Herstellung von Arzneimitteln von Swissmedic. Die Art und Weise, wie sie ihre Produkte beschaffen, verarbeiten, testen und verkaufen, liegt in ihrer Verantwortung. Swissmedic pr\u00fcft alle zwei Jahre mit einer Inspektion, ob die genehmigten Verfahren und Prozeduren eingehalten werden. Die Blutspendezentren haben jederzeit die M\u00f6glichkeit, basierend auf einer wissenschaftlichen Argumentation eine \u00c4nderung der genehmigten Verfahren bei Swissmedic zu beantragen. Im Rahmen eines solchen Verfahrens w\u00fcrde Swissmedic den Sachverhalt pr\u00fcfen und gegebenenfalls die \u00c4nderung genehmigen.</p><p>Der Bundesrat hat Verst\u00e4ndnis f\u00fcr das Anliegen der Interpellation und ist ebenfalls der Meinung, dass alles unternommen werden sollte, damit noch klarer wird, dass das Risikoverhalten und nicht die sexuelle Orientierung das Ausschlusskriterium ist. Er ist daher der Meinung, dass der aktuelle Fragebogen angepasst werden sollte, und w\u00fcrde eine entsprechende \u00c4nderung der Fragestellung auf den n\u00e4chstm\u00f6glichen Zeitpunkt begr\u00fcssen. In diesem Sinn steht der Bundesrat in Kontakt mit der Blutspende SRK Schweiz und begr\u00fcsst deren Bereitschaft, diese Thematik an die Hand zu nehmen.</p><p>3. Im Nachgang zur Interpellation Recordon 12.3501 hat Swissmedic im Mai 2013 eine Analyse betreffend m\u00f6gliche \u00c4nderungen der Spendeausschlusskriterien vorgelegt. Die dieser Analyse zugrunde liegende Risikosituation hat sich nicht ver\u00e4ndert; dies wird auch durch die vom Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) am 18. Mai 2015 publizierten aktuellen Zahlen von neuen HIV-Ansteckungen (HIV- und STI-Fallzahlen 2014: Berichterstattung, Analysen und Trends; BAG-Bulletin vom 18. Mai 2015) belegt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1441152000000)\/","SubmittedBy":"Stolz Daniel","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1443139200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|28|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690524975337)\/","SubmissionDate":"\/Date(1430870400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4918,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Soziale Fragen|Gesundheit"}}