{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153490,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153490,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153490,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153490,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153490,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153490,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153490,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153490,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153490,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153490,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153490,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153490,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153490,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153490,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153490,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153490,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153490,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153490,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3490","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Fl\u00fcchtlinge. Keine Wegweisungen mehr nach Italien","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Ereignisse der letzten Tage haben uns eine schreckliche Realit\u00e4t in Erinnerung gerufen: Mehrere Hundert Menschen sind im Mittelmeer ums Leben gekommen. Gem\u00e4ss den neuesten Sch\u00e4tzungen sind es seit Anfang dieses Jahres 1800 Tote. In den letzten 15 Jahren, so sch\u00e4tzt die Internationale Organisation f\u00fcr Migration, sind 22 000 Menschen bei ihrem Versuch, nach Europa zu gelangen, gestorben. Von den Migrantinnen und Migranten, die 2014 weltweit gestorben sind, sind mehr als 75 Prozent im Mittelmeer ums Leben gekommen.</p><p>Seit Januar 2015 sind gem\u00e4ss dem UNHCR 36 390 Menschen per Schiff nach S\u00fcdeuropa gelangt. Die betroffenen L\u00e4nder rufen seit Monaten nach europ\u00e4ischer Solidarit\u00e4t. Weder verf\u00fcgen sie \u00fcber die Infrastruktur, um alle Gesuche bew\u00e4ltigen zu k\u00f6nnen, noch schaffen sie es, allein f\u00fcr die Rettung der Boote voller verzweifelter Fl\u00fcchtlinge aufzukommen.</p><p>Angesichts dieser Trag\u00f6dien und der Hunderte von Toten hat die Europ\u00e4ische Union nun endlich entschieden, mit den betroffenen L\u00e4ndern solidarisch zu sein.</p><p>Auch die Schweiz ist solidarisch: Die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te und Bundespr\u00e4sidentin Simonetta Sommaruga haben angeboten, mehr syrische Fl\u00fcchtlinge in der Schweiz aufzunehmen, und zwar 3000 Personen. Dieses Angebot wurde vor den tragischen Ereignissen gemacht.</p><p>Am 21. Januar 2011 hat der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte Belgien und Griechenland wegen Verst\u00f6ssen gegen die Menschenrechte verurteilt (Art. 3 und 13 der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention). Die Schweiz hat auf dieses Urteil reagiert. So hat das BFM in seiner Medienmitteilung vom 26. Januar 2011 erkl\u00e4rt, dass die \"aktuelle Situation in Griechenland ... zu einer Anpassung der Durchf\u00fchrung des Dublin-Verfahrens\" f\u00fchrt. Das BFM hat deshalb \"bis auf Weiteres mehrheitlich\" auf Dublin-Verfahren mit Griechenland verzichtet. Der Hauptgrund hierf\u00fcr war, dass die M\u00f6glichkeit zu einem fairen Asylverfahren in Griechenland nicht mehr gegeben war.</p><p>Angesichts der Anzahl Menschen, die nach Italien gelangen - Mitte April waren es 15 000 Personen -, stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass Italien nicht mehr in der Lage ist, Migrantinnen und Migranten Zugang zu fairen Asylverfahren zu gew\u00e4hren?</p><p>2. M\u00fcsste man nicht die Wegweisungen nach Italien, zumindest vor\u00fcbergehend, stoppen? Die Frage stellt sich umso mehr, als der Bundesrat sich bereit zeigt, solidarisch zu sein und ein gr\u00f6sseres Kontingent aufzunehmen.</p><p>3. Ist es nicht widerspr\u00fcchlich, einerseits Italien entlasten zu wollen, indem wir mehr Migrantinnen und Migranten aufnehmen, und andererseits Personen nach Italien zur\u00fcckzuschieben (2013 waren es 3000)?</p><p>4. Ist der Fall Italiens nicht analog zu jenem Griechenlands?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass durch die zahlreichen Anlandungen in Italien das italienische Asyl- und Aufnahmesystem stark unter Druck steht. Angesichts der gegenw\u00e4rtigen Migrationsbewegungen \u00fcber das Mittelmeer sind die im italienischen Aufnahmesystem aufgetretenen Schwachstellen nachvollziehbar. Dennoch vertritt die Schweiz die Auffassung, dass Italien gegenw\u00e4rtig weiterhin in der Lage ist, asylsuchenden Personen ein gerechtes und korrektes Asylverfahren zu gew\u00e4hrleisten. Der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) hat im Urteil \"Tarakhel vs. Switzerland\", Beschwerde Nr. 29217/12 vom 4. November 2014 festgehalten, dass im italienischen Aufnahme- und Asylverfahren keine systemischen M\u00e4ngel bestehen. Das Bundesverwaltungsgericht ist bislang dieser Rechtsprechung des EGMR gefolgt.</p><p>2. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass die Verpflichtungen, welche aus der Dublin-III-Verordnung resultieren, von allen Dublin-Staaten eingehalten werden m\u00fcssen. Die momentane Situation der Anlandungen im Mittelmeer zeigt auf, dass eine gesamteurop\u00e4ische Vorgehensweise wichtig ist. Die Schweiz begr\u00fcsst deshalb die Massnahmen, welche in der Europ\u00e4ischen Migrationsagenda vom 13. Mai 2015 vorgesehen sind. Unter anderem wird dort und im nachfolgenden Vorschlag der Europ\u00e4ischen Kommission ein Notfallmechanismus zur Umsiedlung von bestimmten Asylsuchenden aus Italien und Griechenland anhand eines Verteilschl\u00fcssels vorgeschlagen. Der Bundesrat unterst\u00fctzt grunds\u00e4tzlich Bestrebungen zu einer fairen Verteilung von Asylsuchenden innerhalb des Dublin-Raums. Da die Schweiz nicht EU-Mitglied ist und nicht an alle Rechtsgrundlagen des Gemeinsamen europ\u00e4ischen Asylsystems gebunden ist, sind ihre Einflussm\u00f6glichkeiten jedoch beschr\u00e4nkt. Der Bundesrat hat zudem am 6. M\u00e4rz 2015 beschlossen, - verteilt auf einen Zeitraum von drei Jahren - im Grundsatz weiteren 3000 Opfern des Syrien-Konflikts die Einreise in die Schweiz zu erm\u00f6glichen. Bei diesen handelt es sich jedoch nicht um Personen, die unter die Bestimmungen der Dublin-III-Verordnung fallen. Maximal 1000 Personen sollen noch im Jahr 2015 aufgenommen werden. Im Herbst 2015 wird der Bundesrat die Situation erneut analysieren und beurteilen.</p><p>3. Italien und die Schweiz sind an die Verpflichtungen der Dublin-III-Verordnung gebunden. Deshalb erachtet es der Bundesrat gegenw\u00e4rtig auch weiterhin als angebracht, Personen im Rahmen des Dublin-Verfahrens nach Italien zu \u00fcberstellen. Die Schweiz hat Italien im Bereich der Aufnahme und der Unterbringung Unterst\u00fctzung angeboten.</p><p>4. Im von der Interpellantin erw\u00e4hnten Urteil \"M.S.S. vs. Belgium and Greece\" vom 21. Januar 2011 stellte der EGMR eine Verletzung von Artikel\u00a03 EMRK (Verbot der unmenschlichen Behandlung) durch Griechenland aufgrund der Haftbedingungen fest, unter welchen eine asylsuchende Person aus Afghanistan in Griechenland festgehalten wurde, sowie aufgrund der Lebensbedingungen des Beschwerdef\u00fchrers in Griechenland. Schliesslich wurde auch eine Verletzung von Artikel\u00a013 (Recht auf wirksame Beschwerde) in Verbindung mit Artikel\u00a02 (Recht auf Leben) und Artikel\u00a03 EMRK durch Griechenland wegen systemischen M\u00e4ngeln im Asylverfahren festgestellt. Seit diesem Entscheid verzichtete die Schweiz in der Regel auf die Durchf\u00fchrung von Dublin-Verfahren mit Griechenland. Eine vergleichbare Situation liegt jedoch in Italien gegenw\u00e4rtig nicht vor. Dies wurde j\u00fcngst vom EGMR in der Zul\u00e4ssigkeitsentscheidung \"A.M.E. vs. The Netherlands\", Beschwerde Nr. 51428/10 vom 13. Januar 2015 best\u00e4tigt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1435708800000)\/","SubmittedBy":"Marra Ada","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1497571200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1763109757740)\/","SubmissionDate":"\/Date(1430870400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4918,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Migration"}}