{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153492,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153492,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153492,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153492,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153492,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153492,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153492,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153492,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153492,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153492,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153492,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153492,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153492,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153492,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153492,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153492,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153492,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153492,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3492","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"F\u00fcr Transparenz und \u00d6ffentlichkeit des Systems der elektronischen Stimmabgabe","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<text><p>Der Bundesrat wird beauftragt, daf\u00fcr zu sorgen, dass das E-Voting in der Schweiz auf einer L\u00f6sung beruht, bei der die Rechte am geistigen Eigentum ausschliesslich der \u00f6ffentlichen Hand geh\u00f6ren. Dies soll auch f\u00fcr die einzelnen Elemente dieser Software gelten. Des Weiteren sollen die gesamten Quellcodes der \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglich und die Verfahren transparent sein.</p></text>","ReasonText":"<text><p>Heute gibt es in der Schweiz drei Systeme zur elektronischen Stimmabgabe, n\u00e4mlich die Systeme des Consortiums, des Kantons Neuenburg und des Kantons Genf. Mit der Revision der Verordnung \u00fcber die politischen Rechte m\u00fcssen diese Systeme nunmehr strikte Vorgaben des Bundes einhalten. In diesem Zusammenhang werden neue Versionen, genannt Systeme \"der zweiten Generation\", entwickelt. Mit diesen neuen Vorgaben will man die Systeme zuverl\u00e4ssiger und sicherer machen.</p><p>Zudem: Im Rahmen der politischen Rechte sind transparente demokratische Prozesse der einzige Garant f\u00fcr Sicherheit und Vertrauensw\u00fcrdigkeit. Dies gilt auch f\u00fcr das E-Voting. Deshalb soll die Ver\u00f6ffentlichung der Quellcodes im Gesetz verankert werden; sie soll eine Grundvoraussetzung bilden.</p><p>Um schliesslich die Kriterien f\u00fcr die Transparenz und die Sicherheit einzuhalten, muss zwingend sichergestellt sein, dass ein System zur elektronischen Stimmabgabe bereitgestellt wird, das vollst\u00e4ndig im Besitz der \u00f6ffentlichen Hand ist und nicht von Privatinteressen in der Schweiz oder im Ausland abh\u00e4ngt. Es geht um den Grundstein unserer Demokratie: um die Aus\u00fcbung der politischen Rechte; dies zu einem Zeitpunkt, in dem die IT-Spionage und die Fern\u00fcberwachung unabh\u00e4ngig davon, ob sie von den Staaten oder von Privatfirmen entwickelt wurden, im grossen Stil betrieben werden.</p></text>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<text><p>Der Bundesrat teilt grunds\u00e4tzlich die Zielsetzung des Motion\u00e4rs. Die \u00f6ffentliche Hand soll die M\u00f6glichkeit haben, bei der Durchf\u00fchrung von Wahlen und Abstimmungen mit der elektronischen Stimmabgabe ihre Verantwortung uneingeschr\u00e4nkt wahrnehmen zu k\u00f6nnen. Abh\u00e4ngigkeiten von privaten Anbietern, die die Vertrauensw\u00fcrdigkeit der elektronischen Stimmabgabe beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnten, sind zu vermeiden. Der elektronische Stimmkanal soll transparent und nachvollziehbar ausgestaltet werden.</p><p>Bei der Zulassung der Systeme f\u00fcr die elektronische Stimmabgabe steht die Erf\u00fcllung der Sicherheitsanforderungen an erster Stelle. Die Frage des Eigentums am System erachtet der Bundesrat dabei nicht als entscheidend. Die Rolle der \u00f6ffentlichen Hand ist bei der elektronischen Stimmabgabe klar geregelt. Diese muss bei der Durchf\u00fchrung von Urneng\u00e4ngen die vollst\u00e4ndige Kontrolle aus\u00fcben und bei Bedarf eingreifen k\u00f6nnen. Die Verordnung \u00fcber die politischen Rechte (VPR) sieht vor, dass ein privates Unternehmen f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der elektronischen Stimmabgabe beigezogen werden kann (Art. 27kbis Abs. 1 Bst. b VPR). Dies stellt jedoch keineswegs einen Widerspruch zum vorgenannten Grundsatz dar. Die vollst\u00e4ndige \u00dcbertragung der Aufgaben in Zusammenhang mit der elektronischen Stimmabgabe auf ein privates Unternehmen bleibt ausgeschlossen. Aufgrund der Vielschichtigkeit der Materie ist der Einbezug von Fachleuten aus Industrie und Wissenschaft unerl\u00e4sslich.</p><p>Die Nachvollziehbarkeit der Urneng\u00e4nge, die Schaffung erkl\u00e4rbarer Prozesse und der Zugang zu den zugrunde liegenden Dokumenten sind wichtige Instrumente der Transparenz und f\u00f6rdern damit die Vertrauensbildung. Die Forderung nach Transparenz bei der elektronischen Stimmabgabe ist in Artikel\u00a027m VPR verankert.</p><p>Die Umsetzung der Verifizierbarkeit bildet ein wirksames Mittel zur Gew\u00e4hrleistung von Transparenz. Die individuelle Verifizierbarkeit erlaubt es den Stimmberechtigten, mittels Codes zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob ihre Stimme korrekt \u00fcbermittelt worden ist. Die universelle Verifizierbarkeit wird es erlauben zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob s\u00e4mtliche Stimmen korrekt registriert und gez\u00e4hlt wurden. Diese \u00dcberpr\u00fcfung liefert ein mathematisch unwiderlegbares Ergebnis und kann vollumf\u00e4nglich mit systemunabh\u00e4ngigen Mitteln erfolgen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn private Partner bei der Entwicklung oder dem Betrieb des Systems einbezogen werden. Bund und Kantone haben sich zur Einf\u00fchrung der vollst\u00e4ndigen Verifizierbarkeit bekannt. Seit dem Urnengang vom 8. M\u00e4rz 2015 setzen s\u00e4mtliche am Projekt beteiligten Kantone ein System mit der individuellen Verifizierbarkeit ein.</p><p>Der Bundesrat teilt die Ansicht des Motion\u00e4rs, dass der Zugang zum Quellcode ein wichtiges Instrument zur Vertrauensbildung darstellt. Ein Entscheid \u00fcber die Offenlegung des Quellcodes obliegt heute den Kantonen. Diese haben mehrmals betont, den Zugang zu den Quellcodes der Systeme der zweiten Generation erleichtern zu wollen. Entsprechende Abkl\u00e4rungen und Vorarbeiten sind in den Kantonen im Gange. So hat der Kanton Genf j\u00fcngst beschlossen, den Quellcode k\u00fcnftig offenlegen zu wollen. Dazu hat der Regierungsrat dem Parlament eine entsprechende Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen vorgelegt. Der Bundesrat begr\u00fcsst diese Entwicklung und erwartet auch von den \u00fcbrigen Systemen konkrete Schritte in diese Richtung. Der Bundesrat beabsichtigt, die Frage des Zugangs zum Quellcode mit den Kantonen vertieft abzukl\u00e4ren mit der Absicht, diesen als Voraussetzung f\u00fcr die Zulassung der Systeme im Rahmen der n\u00e4chsten Revision der Rechtsgrundlagen aufzunehmen.</p></text>","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1441152000000)\/","SubmittedBy":"Darbellay Christophe","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1458777600000)\/","ResponsibleDepartment":10,"ResponsibleDepartmentName":"Bundeskanzlei","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"BK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|12|34","Category":null,"Modified":"\/Date(1688206412070)\/","SubmissionDate":"\/Date(1430870400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4918,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Recht Allgemein|Medien und Kommunikation"}}