{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153508,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153508,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153508,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153508,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153508,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153508,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153508,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153508,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153508,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153508,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153508,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153508,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153508,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153508,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153508,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153508,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20153508,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20153508,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"15.3508","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"\u00dcberpr\u00fcfung von bewilligten Velozulassungen auf dem Fussverkehr gewidmeten Fl\u00e4chen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Mit Zusatztafeln zu Signalen (Signale 2.59.3, 2.61, 2.01) kann die Zulassung von Velos auf Fl\u00e4chen, die f\u00fcr die Zufussgehenden vorgesehen sind, ausnahmsweise bewilligt werden. Kantone und Gemeinden machen von dieser M\u00f6glichkeit h\u00e4ufig Gebrauch. Heute sind auch st\u00e4rker motorisierte Elektrovelos erlaubt.</p><p>Mit der am 15. April 2015 vom Bundesrat beschlossenen Zulassung von Segways und rikschaartigen Fahrzeugen \u00fcberall dort, wo Fahrr\u00e4der zugelassen sind, haben sich die Verh\u00e4ltnisse erneut ver\u00e4ndert. Damit haben sich die Geschwindigkeit und das Gewicht der auf Fussg\u00e4ngerfl\u00e4chen verkehrenden Fahrzeuge deutlich erh\u00f6ht.</p><p>Bei der Zulassung von Fahrr\u00e4dern auf Fl\u00e4chen, die dem Fussverkehr gewidmet sind, ist einzig von deren Gef\u00e4hrdungspotenzial ausgegangen worden. Zudem haben auf vielen Mischfl\u00e4chen sowohl der Fahrrad- wie der Fussverkehr stark zugenommen. Auch stark motorisierte Elektrovelos verkehren auf diesen Fl\u00e4chen, obwohl sie nicht zugelassen w\u00e4ren. Von blossem Auge kann kaum zwischen leicht motorisierten Fahrr\u00e4dern und stark motorisierten Fahrr\u00e4dern unterschieden werden (z. B. wenn kein Kontrollschild angebracht ist), desgleichen kann kaum unterschieden werden, ob das stark motorisierte Fahrrad mit ein- oder ausgeschaltetem Motor unterwegs ist. Heute w\u00fcrde die Zulassung der Velos auf vielen Fl\u00e4chen wohl verwehrt.</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die unterschiedliche Gef\u00e4hrdung der Verkehrsteilnehmenden f\u00fcr Zufussgehende, Radfahrende, Elektrovelofahrende, Segway-Piloten sowie Lenkende und Mitfahrende rikschaartiger Fahrzeuge?</p><p>2. Gem\u00e4ss Fuss- und Wanderweggesetz m\u00fcssen Fusswege frei und m\u00f6glichst gefahrlos begangen werden. Wie beurteilt der Bundesrat die Freigabe dieser Fl\u00e4chen f\u00fcr mit Elektromotor unterst\u00fctzte Fahrzeugarten?</p><p>3. M\u00fcssten nicht alle unter \"alten\" Bedingungen bewilligten Fahrradzulassungen auf Fl\u00e4chen, die dem Fussverkehr gewidmet sind, grunds\u00e4tzlich \u00fcberpr\u00fcft werden?</p><p>4. M\u00fcssten angesichts der kaum kontrollierbaren Elektrofahrr\u00e4der nicht grunds\u00e4tzlich Fahrr\u00e4der mit Motorunterst\u00fctzung von Fl\u00e4chen, die dem Fussverkehr gewidmet sind, verbannt werden? Sollte den Signalisationsbeh\u00f6rden erm\u00f6glicht werden, gewisse Fl\u00e4chen f\u00fcr mit Elektromotor unterst\u00fctzte Fahrzeuge zu sperren?</p><p>5. Wie stellt sich der Bundesrat zur Forderung, eine Geschwindigkeitsbeschr\u00e4nkung von 15 Stundenkilometern f\u00fcr alle Fahrzeuge anzuordnen, die dank Zusatztafel auf Fl\u00e4chen f\u00fcr Fussverkehr verkehren d\u00fcrfen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Aufgrund der beschr\u00e4nkten Raumverh\u00e4ltnisse sind in der Praxis Mischverkehrsfl\u00e4chen unumg\u00e4nglich. Auf diesen Mischverkehrsfl\u00e4chen ist die in Artikel\u00a026 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SR 741.01) festgehaltene Grundregel der gegenseitigen R\u00fccksichtnahme, insbesondere auf die schw\u00e4cheren Verkehrsteilnehmenden, besonders wichtig.</p><p>Grunds\u00e4tzlich k\u00f6nnen auf Verkehrsfl\u00e4chen f\u00fcr den Fussverkehr Fahrzeuge wie folgt zugelassen werden:</p><p>- Das Signal \"Fussweg\" mit Zusatztafel \"Radfahrer gestattet\" erlaubt die Benutzung mit Fahrr\u00e4dern, Leichtmotorfahrr\u00e4dern wie langsamen E-Bikes (bis 25 Stundenkilometer) sowie seit dem 1. Juni 2015 mit Elektro-Stehrollern (bis 20 Stundenkilometer, siehe dazu auch Motion 12.3979, \"Verkehrserleichterungen f\u00fcr elektrische Mobilit\u00e4tshilfen\").</p><p>- Das Signal \"Gemeinsamer Rad- und Fussweg\" oder \"Rad- und Fussweg mit getrennten Verkehrsfl\u00e4chen\" gestattet die Benutzung mit Fahrr\u00e4dern, Motorfahrr\u00e4dern inklusive schneller E-Bikes (bis 45 Stundenkilometer) sowie seit dem 1. Juni 2015 Elektro-Rikschas mit einer Breite bis 1 Meter (bis 25 Stundenkilometer).</p><p>Vor diesem Hintergrund k\u00f6nnen die Fragen wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Die Verletzungswahrscheinlichkeit von Fussg\u00e4ngern bei einer Kollision mit einem langsamen E-Bike oder einem Elektro-Stehroller ist nicht wesentlich gr\u00f6sser als bei einer Kollision mit einem Fahrrad. Die Verletzungswahrscheinlichkeit bei einer Kollision mit schnellen E-Bikes und Elektro-Rikschas ist dagegen h\u00f6her einzusch\u00e4tzen.</p><p>2. Die Umsetzung des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1985 \u00fcber Fuss- und Wanderwege (SR 704) obliegt den kantonalen Beh\u00f6rden. Dazu geh\u00f6rt insbesondere auch die Beurteilung, ob mit der Zulassung von Fahrzeugen die m\u00f6glichst gefahrlose Begehung eines Fusswegs noch sichergestellt ist.</p><p>3. Die periodische \u00dcberpr\u00fcfung und gegebenenfalls Anpassung von Verkehrsanordnungen ist eine Daueraufgabe der Vollzugsbeh\u00f6rden, unabh\u00e4ngig davon, ob neue Regelungen eingef\u00fchrt wurden oder nicht.</p><p>4. Die Vollzugsbeh\u00f6rden haben bereits heute die M\u00f6glichkeit, auf gemeinsamen Fl\u00e4chen f\u00fcr den Fuss- und Radverkehr schnelle E-Bikes und Elektro-Stehroller auszuschliessen. Eine weiter gehende Differenzierung in dem Sinn, dass auf den Radfahrern zug\u00e4nglichen Fl\u00e4chen auch langsame E-Bikes und Elektro-Stehroller ausgeschlossen werden k\u00f6nnen, ist angesichts des vergleichbaren Gef\u00e4hrdungspotenzials nicht angezeigt (s. Ziff. 1).</p><p>5. Der Bundesrat lehnt die Forderung ab. Die heutige Regelung, wonach auf Mischverkehrsfl\u00e4chen die Fahrzeugf\u00fchrer auf Fussg\u00e4nger R\u00fccksicht zu nehmen und, wo die Sicherheit es erfordert, diese zu warnen sowie n\u00f6tigenfalls anzuhalten haben, ist ausreichend und angemessen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1439337600000)\/","SubmittedBy":"Hardegger Thomas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1443139200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690523042020)\/","SubmissionDate":"\/Date(1433116800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4919,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}